servus.at Generalversammlung 2011
Einladung zur Generalversammlung
§ 9 Die Generalversammlung
6. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Pro Person dürfen nicht mehr als zwei Stimmrechte ausgeübt werden.
unsw siehe: http://playground209.servus.at/verein/statuten
4. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens fünf Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
2. Ordentliche Mitglieder sind jene in- und ausländischen physischen und juristischen Personen, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und/oder die Vereinstätigkeit vor allem durch Geld- oder sonstige Vermögenswerte, Zuwendungen und Leistungen fördern.
3. Unterstützende Mitglieder sind solche, die die Einrichtungen und Betätigungen des Vereines durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags begünstigt in Anspruch nehmen.
unsw. siehe: http://playground209.servus.at/verein/statuten
Termin
Freitag, 29. Juli 2011
18:00 servus Clubraum
Kirchengasse 4, 4040 Linz
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Verlesung der Tagesordnung
4. Bericht der Geschäftsführung
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Vorstands
7. Neuwahl des Vorstands, Neuwahl der Rechnungsprüfer
8. Statutenänderungen
9. Allfälliges