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Technologie auf der Erde, grüne Antennen ins All – Sommerprogramm 2020
Im Sommer wiederholen wir Beiträge der letzten Jahre zu den Themen Natur, Umwelt, Lebensraum.
Zunächst heißt es „Unsere Sicht von Technologie. Logisch und technologisch – immer und überall?“ Zu hören gibt es verschiedene Beiträge von SchülerInnen der Freiarbeitsklasse 1c des BRG Theodor Kramer-Straße zu Erfindungen von heute und früher, Technik in der Vergangenheit und Zukunft, über den Alltag voll Technologie, über Elektroautos, Akkus, Mobiltelefone, Flugverkehr, „Sollbruchstellen“ in Geräten, aber auch über Umweltauswirkungen und Gefahren. Weiter geht’s mit dem Radiobande-Klassiker „Sitzt es neben mir? Grüne Antennen – rosa Tütü“ ebenfalls von SchülerInnen des BRG Theodor Kramer-Straße, die sich in ihrer Sendung auf außerirdische Weise mit dem Thema ‚Alien‘ auseinandersetzen. Zu hören sind Statements von Aliens, Begegnungen der Dritten Art, ein extraterrestrische Zuhör-Erlebnisse, aber auch Interviews und wissenschaftliche Infos zu diesem Thema.
Der Wald – Sommerprogramm 2020
Im Sommer wiederholen wir Beiträge der letzten Jahre zu den Themen Natur, Umwelt, Lebensraum.
In dieser Sendung aus dem Jahr 2009, live aus dem Orange-Sendestudio, fragen sich die SchülerInnen der VS Zennerstraße, was „Wald“ für sie bedeutet. Die Kinder tragen selbst geschriebene Gedichte vor und erzählen abenteuerliche Geschichten rund um die Pflanzen, Tiere und Fabelwesen, die im Wald leben. Zu hören gibt es außerdem Waldgeräusche und Wissenswertes zum Thema Wald.
Pixel Buds 2 im Test: Hey Google, vielleicht klappt es beim dritten Mal
Kids on Air mit Nino, Flora und Elea
Elea Payrleitner, Nino Schaufler und Flora Schaufler gestalten ihre Sendung auf radioYpsilon.Wie immer mit dabei: viel gute Musik!
Kids on Air mit Alexander Thaller, Franzi Spitzer und Moritz Schanda
Alexander, Franzi und Moritz gestalten ihre Sendung auf radioYpsilon.Wie immer mit dabei: viel gute Musik!
Dateisystem: FreeBSD wechselt auf OpenZFS-Code
Lokale Projekte online umsetzen
Corona als Turbo zur Digitalisierung?
Dennis Lange und Jan Stahlhut sind vom Verein Waldritter NRW e.V., der Spiele als Transportmedien für Lern- und Bildungsinhalte für alle Altersgruppen einsetzt. Sie planten ihr Projekt „Space Explorer“, bei dem Teams je eine Raumschiff in einem digitalen Spiel besetzen, ganz analog vor Ort; in Schulen, Pfadfindergruppen, Feuerwehrvereinen. Das Spiel fördert die Kommunikationsfähigkeit und stärkt bei Jugendlichen und Erwachsenen das Selbstbewusstsein, da jeder oder jede eine eigene, spezielle Aufgabe zu erfüllen hat.
Durch Corona war die lokale Durchführung nicht mehr möglich – es wurde ein Online Konzept für das Projekt entwickelt.
Valerie Quade ist im Gespräch mit Jan Stahlhut über Umplanung, Jugend- und Datenschutz sowie Herausforderung und Chancen von Online Projekten.
Fragen zum Projekt gerne an jan.stahlhut@waldritter.de
Infos zum Projekt: http://waldritter-nrw.de/space-xplorer/
Du möchtest beim Projekt mitmachen?
Discord Tag von Jan Stahlhut –> Nork#0529
Discord Server –> https://discord.gg/KZ23Nm
Infos zu den Waldrittern –> NRW http://waldritter-nrw.de/
Spiel zum Download, gratis und Open Source —> https://daid.github.io/EmptyEpsilon/
Personenkennziffer: Das Grundgesetz darf keine Kostenfrage sein
13 Jahre. So lang ist offenbar die Halbwertszeit datenschutzpolitischer Versprechen der Regierung Merkel. 2007 wurde die Steuer-Identifikationsnummer gegen den Widerstand derjenigen eingeführt, die vor dem „gläsernen Bürger“ warnten. Das Versprechen der Bundesregierung damals: Die Steuer-ID wird keine universelle Personenkennziffer werden. Genau das plant nun aber Horst Seehofers Innenministerium.
Im Zuge der Modernisierung des Registerwesens sollen Informationen aus unterschiedlichen staatlichen Datenbanken leichter zusammengeführt werden können. Den Referententwurf aus dem Innenministerium haben wir am Dienstag veröffentlicht. Als Verknüpfungspunkt soll künftig die Steuer-ID gelten, die einzige staatliche Kennziffer, die alle in Deutschland geborenen Menschen ihr ganzes Leben lang behalten.
„Function Creep“ nennen das Überwachungsforscher:innen. Einmal eingeführte technische Mittel haben die Eigenschaft, ihre Funktionen schleichend zu erweitern. Weil sich in der Praxis immer neue Anwendungsmöglichkeiten finden. Und weil der Widerstand kleiner ist, wenn sich die Bevölkerung erstmal an den ersten Schritt gewöhnt hat.
Grundgesetz steht gegen PersonenkennzahlDas Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass eine universelle Personenkennziffer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Zu groß sei die Gefahr, die von der damit verbundenen Möglichkeit der individuellen Verhaltensaufzeichnung und Profilbildung einhergehe.
Dieses Rechtsverständnis entstand auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, schließlich ermordeten die Nationalsozialisten Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten in Registern und Verzeichnissen erfassten Gruppen.
Um sich das Missbrauchspotenzial staatlicher Datenbanken zu vergegenwärtigen, muss man jedoch gar nicht in die Vergangenheit schauen: Es passiert heute, dass Polizist:innen heimlich Informationen aus dienstlichen Datenbanken abgreifen, um damit rassistische Drohbriefe zu schreiben und rechtsextreme Feindeslisten zu pflegen.
Je einfacher die Daten von Bürger:innen zusammengeführt werden und je schlechter die Zugriffe darauf kontrolliert werden, desto größer das Risiko.
Gute Alternative liegt auf dem TischDabei bestreitet niemand, dass zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung auch ein besserer und strukturierter Datenabgleich gehört. Dass heute noch immer Menschen nach ihren Geburtsurkunden fahnden und diese zu diversen Ämtern tragen müssen, ist genauso wenig nachzuvollziehen wie die geringe Zahl der Verwaltungsleistungen, die sich in Deutschland digital nutzen lassen.
Nur: Das alles ginge auch ohne eine universelle Personenkennziffer. Datenschutzfreundlichere Alternativen liegen nicht nur auf dem Tisch, sondern werden in anderen Staaten bereits seit Jahren erprobt. Der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung vor sich hertreibt, verweist beispielsweise auf das österreichische Modell. Statt einer zentralen Personenkennzahl gibt es dort verschiedene IDs für unterschiedliche Themengebiete. Diese bereichsspezifischen IDs funktionieren für die einzelnen Behörden genauso gut, erschweren aber technisch, die im Grundgesetz nicht gewollte Zusammenführung von Daten aus vielen Registern deutlich.
Dem Bundesinnenministerium ist diese kluge und verfassungsgemäße Lösung zu teuer und zu langwierig. So die Begründung im Referentenentwurf.
Echt jetzt? Nach der öffentlichen Debatte um die Corona-Warn-App hätte man denken können, wir seien weiter. Die Tracing-Anwendung zeigt, wie sich mit breiter Unterstützung technische Lösungen stricken lassen, die beides können: Funktionalität und Datenschutz.
Mit etwas mehr Zeit und Geld könnte die Bundesregierung eine datenschutzfreundlichere Alternative umsetzen – ohne dass das Gesetz gleich wieder in Karlsruhe zur Überprüfung landen muss. Die Einhaltung von Datenschutz und Grundgesetz sollte nun wirklich nicht am Geld scheitern.
Stattdessen dürfen wir uns auf die nächste Funktionserweiterung schon mal einstellen: Zensus, Polizeiarbeit, Geheimdienste – es lassen sich viele Einsatzmöglichkeiten für die Steuer-ID erdenken. Wer soll angesichts der vielen gebrochenen Versprechen noch glauben, dass die Personenkennziffer nicht bald auch für Zwecke eingesetzt wird, die heute noch nicht im Gesetz stehen?
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Registermodernisierung: Innenministerium will trotz besserer Alternative zentrale Personenkennziffer einführen
Für die Registermodernisierung in Deutschland liegt nun der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (PDF) vor, den wir an dieser Stelle im Volltext veröffentlichen.
Zentraler Punkt des Gesetzes ist die Etablierung der Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifend genutztes Personenkennzeichen. Die Einführung einer solchen Personenkennziffer ist verfassungsrechtlich höchst umstritten: dem Anliegen steht unter anderem das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer, weil dadurch eine Profilbildung ermöglicht wird.
Lest auch über die Vorgeschichte und grundsätzlichen Probleme der Personenkennziffer und unseren Kommentar zum Referentenentwurf.
Die Steuer-ID ist die erste und einzige Nummer, die bei allen in Deutschland geborenen Bewohner:innen ihr Leben lang gleich bleibt, man bekommt sie bei Geburt und behält sie bis über den Tod hinaus. Als die Steuer-ID im Jahr 2007 eingeführt wurde, gab es wegen einer möglichen Nutzung als Personenkennziffer Kritik von Datenschützer:innen. Sie wurde damals als Panikmache weggewischt. Nun allerdings passiert genau das, vor dem damals gewarnt wurde.
Basisdaten anhand der Steuer-IDDer vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Zusammenführung der Register-Daten zwar nicht vor, ermöglicht diese aber technisch. Register sind Datenbanken, die in Kommunen, Ländern und im Bund vorliegen. Das Gesetz betrifft etwa 50 unterschiedliche Register vom Anwaltsverzeichnis über Daten der Agentur für Arbeit bis hin zum Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.
In Zukunft soll bei einer neuen „Registermodernisierungsbehörde“ ein zentraler Datenbestand
(„Basisdaten“) zur jeweiligen Steuer-Identifikationsnummer vorgehalten werden. Tritt nun ein:e Bürger:in mit einer Behörde in Kontakt, gibt sie zukünftig ihre Steuer-ID an und diese Behörde holt sich dann die erforderlichen Basisdaten bei der Registermodernisierungsbehörde.
Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass alle Daten in den einzelnen Behörden einheitlich, eindeutig und aktuell sind. Die Bundesregierung sieht darin eine unabdingbare Voraussetzung für ein Gelingen der Digitalisierung der Verwaltung und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, mit dem alle „Leistungen“ der Verwaltung in Zukunft online zugänglich sein sollen.
Anhand der ID, so die Argumentation, können dann auch weitere Daten bei anderen Behörden angefordert werden, die ansonsten von den Bürger:innen beizubringen wären, wie etwa eine Geburtsurkunde.
Knapp am zentralen Melderegister vorbeiUm nicht direkt verfassungswidrig zu sein, versucht der Gesetzentwurf in §3 die Konstruktion der „Registermodernisierungsbehörde“, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt sein soll. Diese Behörde würde als eine Art Datenmittlerin zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern, wo die Steuer-ID geführt wird, und den anderen registerführenden Behörden dienen. Sie übermittelt die Steuer-ID und dann auch die zugehörigen „Basisdaten“, führt aber kein eigenes Register mit IDs und damit verknüpften Basisdaten, weil das die Einführung eines zentralen Melderegisters und damit rechtlich nicht zulässig wäre.
Die Basisdaten entsprechen weitgehend den in den einzelnen Melderegistern gespeicherten Daten wie Namen, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht oder Staatsangehörigkeiten. Auch eine mögliche Meldesperre wird in diesen Basisdaten vermerkt. Hinzu kommen laut Plan des Innenministeriums noch der letzte Verwaltungskontakt und im Gesetz nicht näher beschriebene „Validitätswerte“ der Daten, wobei nicht begründet wird, warum der letzten Behördenkontakt gespeichert werden muss.
Kein Steuerknüppel im DatencockpitWeil nicht alle dauerhaft in Deutschland lebenden Personen steuerpflichtig sind, führt das Gesetz nun ein, dass alle dauerhaft in Deutschland wohnenden Personen eine Steuer-ID bekommen. Hier könnte der Steuerbehörde eine Aufgabe zugeteilt werden, die eigentlich nicht in ihrem Aufgabenbereich liegt.
Immerhin sieht das Gesetz vor, dass die Daten nach „aktuellen Stand von Sicherheit und Technik“ verschlüsselt übertragen werden müssen. Kommunen müssen diesen Standard aber erst in zehn Jahren erfüllen. Die Abfragen werden bei der neuen Behörde auf ihre Zulässigkeit geprüft und für zwei Jahre protokolliert.
Den Bürger:innen sollen die Abrufe ihrer Daten in einem „Datencockpit“ transparent gemacht werden. Dieses sieht entgegen des Namens nicht vor, dass man die Verwendung der Daten auch selbst steuern kann.
Das Datencockpit soll in der Pilotphase Daten und Register rund um das Elterngeld anzeigen. Hier folgt der Gesetzgeber einem Vorschlag des Normenkontrollrates, welcher diesen Schritt aus Akzeptanzgründen vorgeschlagen hatte. Um die „Vorteile anhand alltäglicher Beispiele darzustellen“, eigne sich das papierlose Elterngeld besonders, heißt es dort.
Datenschutzfreundlicheres Modell wäre möglichDer vorliegende Gesetzentwurf sieht ein deutlich invasiveres Modell vor, als es für die Registermodernisierung und die Digitalisierung der Verwaltung nötig gewesen wäre. Alternativ hätte sich das österreichische Modell angeboten. In diesem Modell liegt die eigentliche, aber geheime Personenkennziffer nur einer unabhängigen Datenschutzbehörde vor. Die anderen Behörden nutzen spezielle Personenkennziffern für ihren Fachbereich, was die Verbreitung der eigentlichen Kennziffer eindämmt und verhindert, dass Daten einfach zusammengeführt werden können.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hat auf die Vorteile solcher „bereichsspezifischer Identitätskennzeichen“ hingewiesen. Gegenüber netzpolitik.org sagte er im Juli, dass in diesem Modell bei einem möglichen Missbrauch Daten aus unterschiedlichen Registern nicht so leicht zusammengeführt werden könnten wie bei der Verwendung eines registerübergreifenden Identitätskennzeichens.
Im aktuellen Referentenentwurf wird das Modell einer datenschutzfreundlicheren bereichspezifischen Identifikationsnummer explizit abgelehnt. Nach Auffassung des Innenministeriums wären die Kosten für die Einrichtung und das jährliche Betreiben höher und die Einführung würde doppelt so lange dauern.
Was alles nicht drin steht, aber beabsichtigt istVieles, was das Gesetz möglich machen wird, steht allerdings nicht im Gesetzestext selbst. So weist der Referentenentwurf in den Erläuterungen zum Gesetz gleich sieben Mal darauf hin, dass mit der Identifikationsnummer registergestützt alle Daten für den Zensus, also die Volkszählung, „ermittelt“ werden können. Außerhalb des Gesetzestextes wird auch betont, dass es mit der Personenkennzahl möglich werden soll, dass Bürger:innen nicht selbst Urkunden von Behörde A zu Behörde B bringen, sondern Behörde B ermächtigen, sich die erforderlichen Daten selbst bei Behörde A zu holen.
Der Schritt von der technischen Möglichkeit in diesem Gesetzentwurf hin zu einem Zustand, in dem sich Behörden jede verfügbare Information über die Bürger:innen übermitteln können, wenn sie es denn für erforderlich halten, ist nur sehr kurz. Schon mit einer weiteren, kleineren Gesetzesänderung ist das dann möglich. Schon heute gehen die Befugnisse zum Datenabgleich bei der Überprüfung von Transferleistungsempfänger:innen wie bei der Sozialhilfe oder beim Arbeitslosengeld sehr weit und werden durch das Gesetz weiter erleichtert.
Ausweitung der Befugnisse absehbarAuch absehbar ist, dass in der seit Jahrzehnten vorherrschenden Spirale der beständigen Ausweitung der Befugnisse des Sicherheitsapparates, die Zugangs- und Zugriffsschwellen für Polizei und Geheimdienste weiter abgesenkt werden. Auch für diese ist die Verwaltung von Daten anhand einer individuellen Personenkennzahl natürlich interessant.
Wenn man sich anschaut, dass von der Einführung der Steuer-ID bei gleichzeitiger Abstreitung ihrer Nutzung als individuelle Personenkennzahl nur 13 Jahre bis zum Eintreten des Gegenteils durch das Gesetz der Registermodernisierung vergehen, dann muss man befürchten, dass eine Ausweitung der Zentralisierung und Zusammenführung von Daten weiter zunehmen wird – auch wenn heute das Gegenteil behauptet wird.
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Electronic Music and more! soundInfusion – 2020/08
soundInfusion by Frau Doktor Sarah
every 4th Monday on radio AGORA 105,5
every 2nd Saturday on Radiofabrik & Radio FRO
Info: www.agora.at
Kooperation mit Xiaomi: Lamborghini bringt Elektro-Gokart auf den Markt
Eidgenössische Materialprüfanstalt: Das passiert beim Brand eines Elektroautos im Tunnel
Eli Zero: Minimalistisches E-Auto kommt für 11.000 Euro zu uns
Eat Flowers 24.08.2020
ANDERS OSBORNE – Black Eye Galaxy (Alligator CD)
ANDERS OSBORNE – Mind Of A Junkie (Alligator CD)
ANDERS OSBORNE – Peace (Alligator CD)
MICHAEL POWERS – Bluesiana PKB (Cosmic Talent CD)
MICHAEL POWERS – Revolutionary Boogie (Cosmic Talent CD)
TOMMY CASTRO & THE PAIN KILLERS – Them Changes (Alligator CD)
ERIC McFADDEN – Skeleton Key (Whiskey Bayou CD)
ERIC McFADDEN – Don’t You Wanna Live (Whiskey Bayou CD)
Rumble Radioshow 24.08.2020
LURKERS – Axe Static Meltdown (Damaged Goods CD)
YUMMY FUR – Department (Dirty Water CD)
IDOLIZERS – She’s A Killer (Rum Bar CD)
JEFF DAHL – Until We Bleed (Iwannabeahoople CD)
ZIPGUN BOMBER – Wishing For Rain (Rum Bar CD)
BLACK HALOS – Ain’t No Good Time To Say Goodbye (Yeah Right CDS)
FOLK DEVILS – Ink Runs Dry (Optic Nerve Recordings 10″)
FOLK DEVILS – Forever (Optic Nerve Recordings 10″)
THEE DIRTY RATS – Ghost Town (Mandinga CD)
JEFF DAHL – Weirdly Richard (Iwannabeahoople CD)
ABOUT THE FUTURE – Open Spaces (Room 66 CDEP)
MUCK AND THE MIRES – Zoom Break Up (Rum Bar CDS)
RAF – Zombie Girl (Time For Action LP)
BLACK HALOS – Rusty Rake (Yeah Right CDS)
YUM YUMS – Baby Baby (Rum Bar CD)
STARTER JACKETS – Bad Application (Stardumb CDEP)
DEMONS – Undertakers’s Lament (Vitriola Recordings CD)
50 Jahre Pop-Geschichte mit Andi Beit
Zur Person: Andi Beit wird oft als Austropop-Urgestein bezeichnet: Er spielte in den 1960 Jahren bei Magic 69 die Hammond-Orgel, während Boris Bukowski am Schlagzeug saß. Im Magic-Soundstudio, von den beiden 1979 gegründet, nahmen u.a. STS, die EAV und Wilfried ihre Platten auf. Andi Beit arbeitete mit Künstlern wie Peter Weibel oder Jörg Schlick zusammen; auch vom steirischen herbst bekam er Aufträge. 1985 eröffnete Blizzfrizz (G. & R. Weixler, A. Beit) den steirischen herbst und gastierte in New York. Obwohl Beit heute das Pensionsalter längst erreicht hat, betreibt er noch sein Tonstudio megabyte kitchen und hat 2017 sogar seine erste Solo-Platte veröffentlicht.
Stilistisch liegen zwischen den verschiedenen Dingen, die Andi Beit musikalisch gemacht hat, Welten: Vereinfacht könnte man sagen, mit Magic Rock und Pop, mit Blizzfrizz Experimente, mit Weibel Kunst und heute ist er Singer/Songwriter, weit entfernt vom mainstream und für ihn eine Herzensangelegenheit.
Sendungsinhalt: Andi Beit erzählt von den Abenteuern der frühen Jahre, den Anfängen des Samplings, der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Künstlern und wie es dazu gekommen ist, dass er nun singt. Dazu gibt es eine bunte Mischung an Musik aus mehr als fünf Jahrzehnten.
Links: https://de.wikipedia.org/wiki/S.T.S. + https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Allgemeine_Verunsicherung + https://de.wikipedia.org/wiki/Wilfried_(S%C3%A4nger) + Interview mit Peter Weibel: „Ich habe youtube erfunden“, FM4 2012 https://fm4v3.orf.at/stories/1698202/index.html
GSMA: Ericsson, Huawei, Nokia und ZTE lassen 5G-Security prüfen
Maschehu Mischehu Sendung 8: Im Gespräch mit Karl Vajda
Jüdisches Leben ist vielfältig und befindet sich ständig im Wandel. Dr. Karl Vajda, Rektor des Rabbinerseminars in Budapest, spricht über die Ausbildung zum Rabbiner an der Universität für jüdische Studien, über konservatives Judentum und seine Besonderheiten, sowie über jüdisches Leben in Ungarn.
Nostalgierock 216. Sendung
Rockn Roll, Pop, Schlager,
aus den Jahren 1955 – 1990
und eigene Songs.