Der Gibling kann von jeder Person benutzt werden. Er kann bei der STWSTgekauft werden. Der Gibling kann bei allen Partnerbetrieben als Zahlungsmittel verwendet werden. Er hat ein Ablaufdatum aufgestempelt und wird jedes Jahr von einer neuen Künstlerin gestaltet. Nach dem Ablaufdatum kann der Gibling in einen neuen Gibling mit einer 5%igen Wertminderung getauscht werden. Die Partnerbetriebe haben ebenso die Möglichkeit die Giblinge mit einem 5%igen Abschlag in EURO rückzuwechseln. Diese 5% Umlaufsicherung wird für die Honoration der Künstlerin und die Administration verwendet.