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Tzolkin, Kin 202 – Weißer resonanter Wind
Nach dem gregorianischen Kalender zum Beispiel am Samstag, 17. Oktober 2020. Die Aufnahme entstammt der „Proton Morningshow“ vom 15. Mai 2019.
Tzolkin, Kin 201 – Roter rhythmischer Drache
Nach dem gregorianischen Kalender zum Beispiel am Freitag, 16. Oktober 2020. Die Aufnahme entstammt der Sendung „Proton – das freie Radio – Der Morgen“ vom 16. Oktober 2020.
Tzolkin, Kin 200 – Gelbe oberton Sonne
Nach dem gregorianischen Kalender zum Beispiel am Donnerstag, 15. Oktober 2020. Die Aufnahme entstammt der Sendung „Proton – das freie Radio – Der Morgen“ vom 15. Oktober 2020.
Nebenkostenprivileg: Kabelnetzzugang soll Teil des Mietvertrags bleiben
Telekommunikationsüberwachung: Bundesregierung will Abhör-Abteilung bei Europol installieren
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft will eine europaweite Arbeitsgruppe zum Abhören von Telekommunikation durch Polizeien und Geheimdienste einrichten. Das geht aus einem Dokument hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch online gestellt hat. Die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ soll aus den LeiterInnen der für Telekommunikationsüberwachung zuständigen Abteilungen mehrerer Mitgliedstaaten bestehen („European Heads of Lawful Interception Units“).
Mit der Initiative will die Bundesregierung die „operativen Fähigkeiten“ in den Mitgliedstaaten verbessern. Eine bei der Europäischen Union angesiedelte zentrale Stelle zum Abhören von Telekommunikation dürfte damit aber nicht gemeint sein, dies würde den EU-Verträgen widersprechen. Europol könnte aber wie bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern eine Mittlerfunktion übernehmen und sicherstellen, dass in grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren nicht mehrere Behörden die gleichen Telefonanschlüsse überwachen.
Auch Großbritannien als Mitglied genanntDie „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ verdankt ihre Entstehung den europäischen Bemühungen zum Anzapfen von 5G-Telefonie. Die EU-InnenministerInnen hatten hierzu auf Initiative des Bundeskriminalamtes eine „Expertengruppe 5G“ eingerichtet, aus der sich nun die neue Arbeitsgruppe zusammensetzt. Zu den ersten Maßnahmen der Gruppe, an der sich auch Europol beteiligt hat, gehörte die Aufweichung des eigentlich abhörsicheren Standards der fünften Mobilfunkgeneration. Zuständig sind hierfür das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) und die Internationale Telekommunikationsunion (ITU) der Vereinten Nationen.
Die Aufgaben der Abhör-Arbeitsgruppe erstrecken sich auch auf den „legislativen Bereich“. Gemeint ist die Änderung von Gesetzen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch (dann als Richtlinien oder Verordnungen) auf EU-Ebene.
Das Bundesinnenministerium schlägt vor, die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ zu unterstellen. Vorschläge für neue Maßnahmen oder Techniken würden dadurch größeres Gewicht erhalten, denn alle EU-Mitgliedstaaten entsenden VertreterInnen in diese Ratsarbeitsgruppe. Als „Partnerländer“ sollen außerdem Polizeibehörden aus den Schengen-Staaten Norwegen, Schweiz und Island beteiligt werden. Trotz des nahenden EU-Austritts wird auch Großbritannien als Mitglied genannt.
Bundesinnenministerium plant ErklärungMit der Koordination der neuen Initiativen wird dem Bundesinnenministerium zufolge Europol in Den Haag beauftragt. Die Polizeiagentur soll regelmäßige Studien durchführen und Methoden zum Abhören digitaler Kommunikation untersuchen, die EU-Kommission würde hierfür entsprechende Mittel bereitstellen. Als zuständige Abteilung bei Europol wird in dem Dokument das dort angesiedelte „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ (EC3) genannt. Die Gruppe soll aber auch eng mit dem neuen „Innovationslabor“ bei Europol zusammenarbeiten.
Einen eigenen Rechtsrahmen soll es für die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ nicht geben. Sie soll allerdings auf einer Erklärung zur Aushebelung verschlüsselter Kommunikation im Internet gründen, die das Bundesinnenministerium im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft demnächst verabschieden will.
Ursprünglich sollte die „Ständige Gruppe der Leiter der Abhörabteilungen“ erstmals in der kommenden Woche in Hamburg zusammenkommen, der Termin wurde aber wegen der Corona-Pandemie auf Januar verschoben.
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Pot zbliževanja I Weg des Zusammenbringens
V Celovcu se s svojo knjigo spominov na 22-letno obdobje v manjšinski politiki v Italiji mudil Rudi Pavši?, dolgoletni predsednik Slovenske kulturno gospodarske zveze. „Izbral sem srednjo pot“ se glasi naslov Pavši?eve knjige, avtor pa v knjigarni Ha?ek ni bral iz nje, temve? je z ob?instvom delil tako navdušenje nad izjavami avstrijskega predsednika v Celovcu, kakor tudi razmišljanja o tej srednji poti zbliževanja, zanimivi tudi v koroškem kontekstu.
Rudi Pavši?, langjähriger Präsident von einem der zwei Hauptverbände der Slowenen in Italien, weilte vor kurzem in Klagenfurt. Im Gepäck hatte er sein neues Buch, dessen Titel sinngemäß übersetzt bedeutet: Ich habe den mittleren Weg gewählt. Er las in der Buchhandlung Ha?ek zwar nicht aus dem Buch, sondern sprach über die 22 Jahre im Dienste der Versöhnung innerhalb der Volksgruppe, aber auch mit dem italienisch sprechenden Nachbarn.
Oblikovanje I Gestaltung: Tomaž Verdev
BND-Gesetz: Das Kanzleramt will Medien zu politischen Zwecken überwachen lassen
Daniel Moßbrucker ist Journalist für die Themen Überwachung, Datenschutz und Internetregulierung. Bei Reporter ohne Grenzen war er bis 2019 Referent für Internetfreiheit und in diesem Zusammenhang an der Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz beteiligt. Er schreibt an der Universität Hamburg an einer Dissertation zum Thema „Journalismus und Überwachung“.
Journalist:innen und ihre Redaktionen kooperieren mittlerweile global und tauschen sich über Ländergrenzen hinweg aus, was Kooperationsprojekte zu internationaler Steuerhinterziehung wie die „Panama Papers“ eindrucksvoll belegen. Auch Geheimdienste agieren längst international, indem sie ihre aus Überwachung gewonnen Erkenntnisse in Netzwerken tauschen. Vor dieser geheimdienstlichen Massenüberwachung sind Journalist:innen, wenn sie international kooperieren, bislang jedoch kaum geschützt – und möglicherweise auch in Zukunft nicht.
Wenn der Bundesnachrichtendienst in Zukunft nämlich „Informationen über das Ausland“ sammelt, die „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ sind, soll er „zum Zweck der politischen Unterrichtung der Bundesregierung“ dafür ausländische Medien überwachen können. Die Rede ist dabei nicht von wenigen, gezielten Maßnahmen, sondern von der massivsten und großflächigsten Maßnahme, die es in Deutschland an Überwachungswerkzeugen überhaupt gibt: der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung, umgangssprachlich besser bekannt als „Massenüberwachung“. Im Januar erklärte ein Vertreter des Kanzleramtes hierzu, dass der BND 154.000 Kommunikationsinhalte von Nicht-EU-Bürger:innen automatisch als „nachrichtendienstlich relevant“ herausfiltert – pro Tag.
Kein Schutz vor „politischer Überwachung“?Während insbesondere deutsche Journalist:innen bisher, wenn, dann vor individuellen Überwachungsmaßnahmen des BND geschützt sind, gab es bisher weder im maßgeblichen Artikel 10-Gesetz noch im BND-Gesetz Einschränkungen der digitalen Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zum Schutz journalistischer Arbeit im Ausland. Als das Bundesverfassungsgericht im Mai das BND-Gesetz für verfassungswidrig erklärte, spielte dieser journalistische Quellenschutz eine zentrale Rolle. Die aktuelle Praxis des BND ist demnach illegal. Doch trotz des eindeutigen Urteils sollen bei der Überwachung aus politischen Gründen laut einem Entwurf des Bundeskanzleramtes für ein neues BND-Gesetz weiterhin keine Medien-Schutzrechte greifen.
Worum geht es dabei? Anders als bei gezielten Überwachungen, wenn der Geheimdienst also bereits Personen als Verdächtige führt, ihre Hintergründe kennt und die Kommunikation möglichst lückenlos erfassen will, wird bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung eher mit Suchbegriffen in Datenströmen nach relevanten Informationen geforscht. Es geht zum Beispiel darum, die E-Mail-Domain @washingtonpost.com als Suchbegriff zu nutzen, um damit die E-Mail-Kommunikation der Washington Post massenhaft abfischen zu können. Dies würde dann unabhängig erfolgen von den jeweiligen Personen, die solche E-Mail-Adressen nutzen und auch unabhängig von den einzelnen Themen, über die sie sich austauschen.
Schutzklausel hält nicht, was sie versprichtBlickt man in den von netzpolitik.org geleakten Referentenentwurf (konsolidierte Fassung) für die Neufassung des BND-Gesetzes, wird klar: Geht es nach dem federführenden Bundeskanzleramt, soll sich am Schutz für Journalist:innen künftig wenig bis nichts ändern. Zwar gibt es mit Paragraf 23 nun eine Klausel zum „Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen“. Er soll neben Journalist:innen auch Geistliche und Rechtsanwält:innen schützen. Die Analyse muss man allerdings überschreiben mit: viel Text, wenig Inhalt.
Dem Willen des Kanzleramtes nach soll es künftig zwei Szenarien geben, in denen die Überwachung von Journalist:innen bewertet werden muss: Geht es um die frühzeitige Erkennung von Gefahren oder um die Informationssammlung für die Bundesregierung?
Die auf den ersten Blick paradoxe Regelung des Kanzleramts: Sammelt der BND Erkenntnisse zur Gefahrenfrüherkennung, muss er auf die Schutzwürdigkeit journalistischer Kommunikation achtgeben und sich gegebenenfalls einschränken. Sammelt der BND hingegen Erkenntnisse zur „politischen Unterrichtung der Bundesregierung“, spielt der besondere Status von Journalist:innen und ihre Bedeutung für die Öffentlichkeit keine Rolle mehr. Bei dieser „politischen Überwachung“ sollen weiterhin keine Medien-Schutzrechte greifen.
Gefahrenerkennung versus „politische Überwachung“Um die Idee des Kanzleramts zu verstehen, muss man im Überwachungsprozess gedanklich einen Schritt zurückgehen. Künftig soll die digitale Massenüberwachung des BND generell stärker darauf gerichtet sein, welchem Zweck sie dient. Im alten BND-Gesetz war die Unterscheidung von Inländer:innen und Ausländer:innen zentral für die Frage, ob eine Überwachung erlaubt wird oder nicht. Kurz gesagt waren deutsche Staatsangehörige am stärksten geschützt, EU-Bürger:innen ein bisschen und EU-Ausländer:innen wenig bis gar nicht. Dem schob Karlsruhe im Mai einen Riegel vor.
Die stärker funktionale Ausrichtung der Überwachung im Gesetzesentwurf hin auf den Überwachungszweck steht grundsätzlich im Einklang mit dem Urteil, wie Thorsten Wetzling und ich für die Stiftung Neue Verantwortung schon im Juni ausführlich analysiert hatten. Die Idee des Gerichts dahinter war, stärker auf die Konsequenzen für einen überwachten Menschen abzustellen. Bei einer Gefahrenfrüherkennung müssen Personen eher damit rechnen, zum Beispiel verhaftet zu werden. Bei der klassisch-nachrichtendienstlichen Überwachung wolle der BND – so die Annahme des Gerichts – „nur mitlesen“, um die Bundesregierung über Entwicklungen im Ausland im Bilde zu halten.
Daher dürfe, so die Synthese des Urteils, diese eher „politische Überwachung“ breiter angelegt werden und unterliege nicht so einem starken Rechtfertigungsdruck wie eine eher „strafrechtliche“ Überwachung zur Gefahrenfrüherkennung.
Informationen aus der „politischen Überwachung“ dürften allerdings nicht mit ausländischen Geheimdiensten getauscht werden. Bei der Gefahrenfrüherkennung hingegen kann der BND die Informationen mit inländischen Behörden oder ausländischen Geheimdiensten tauschen, beispielsweise um Informationen über geplante Terroranschläge weiterzugeben. So zumindest argumentierte das Bundesverfassungsgericht.
Dramatische Einschnitte ins Recht auf PressefreiheitFür den Journalismus dramatisch ist die geplante Regelung für den Schutz der Pressefreiheit bei der Überwachung zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung.
Das Karlsruher Urteil hatte für solche Fälle die Möglichkeit eröffnet, Abstriche beim Schutz von Journalist:innen zu machen. Laut Urteil in Randnummer 198 „kann auf den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen verzichtet werden, soweit dies erforderlich ist“. Daran gab es bereits Kritik. Aus diesem „kann“ macht das Kanzleramt im Entwurf nun die Formulierung, dass die Regelungen zum Quellenschutz „keine Anwendung finden“. Kurz gesagt: Es gibt gar keinen Schutz.
Entzerrt man die Regelungen zur „politischen Überwachung“ aus der juristischen Fachsprache, steht dahinter folgende Aussage des Kanzleramtes: Immer dann, wenn ausländische Medien oder Journalist:innen Informationen haben, die für uns von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, wollen, dürfen und werden wir sie überwachen – und zwar massenhaft.
Neuformation des Verhältnisses von Staat und MedienDie Tragweite des Vorschlags aus dem Bundeskanzleramt ist enorm und ragt weit über das Geheimdienstrecht hinaus, denn damit würde das Verhältnis von Staat und Medien in einer globalisierten Welt ein Stück weit neu geordnet werden. Der deutsche Staat würde sich ein schrankenloses Recht einräumen, ausländische Journalist:innen zu bespitzeln und mit diesen Informationen Politik zu machen.
Das Verfassungsgericht begründete das Grundsatzurteil zur BND-Überwachung maßgeblich mit gesellschaftlichen Veränderungen, ausgelöst durch Digitalisierung und Internationalisierung. Dadurch verschwimmt die Trennung von Inland und Ausland und ist zunehmend weniger gut geeignet, um damit Gefährdungslagen zu begründen. So rechtfertigt nicht zuletzt der BND selbst den Bedarf nach mehr Überwachung, eben weil Grenzen zwischen Freund und Feind, In- und Ausland fluide werden. Wir sehen täglich, dass regionale Ereignisse globale Folgen haben können.
Dieser Internationalisierung unterliegt natürlich auch der Journalismus.
Die Grenze zwischen nationaler und internationaler journalistischer Arbeit wird sich weiter auflösen, nationale und internationale Kooperationen werden auch bedingt durch eine Finanzierungskrise etablierter Medien häufiger werden. Deshalb ist es so fundamental, wenn die Bundesregierung „ausländische“ Medien zur „politischen Unterrichtung“ völlig schutzlos vor BND-Überwachung stellen würde. Es ist zumindest implizit auch ein Angriff auf das Redaktionsgeheimnis deutscher Medien. Die Politik verschafft sich einen strukturellen Informationsvorsprung gegenüber journalistischen Medien, wodurch die Kontrolle staatlicher Organe durch Journalist:innen erschwert wird.
Löchriger Schutz bei der GefahrenfrüherkennungDiesen tiefen Einschnitt in journalistische Rechte kann auch die einzige Schutzregelung zum Quellenschutz im Entwurf zum BND-Gesetz nicht ausbessern. Er findet sich bei der Überwachung zur Gefahrenfrüherkennung, wo sich das Kanzleramt eines lupenreinen Taschenspielertricks bedient. Die „Gefahren“ werden für die Früherkennung nämlich derart breit und vage formuliert, dass vieles, was auch die klassisch-nachrichtendienstliche, politische Überwachung sein könnte, nun ebenso Gefahrenfrüherkennung sein kann.
Definitionen von konkreten „Gefahren“ sollen künftig beispielsweise „krisenhafte Entwicklungen im Ausland und deren Auswirkungen“ oder pauschal die „Organisierte Kriminalität“ sein. Das sind eben keine juristisch klar umrissenen Sachverhalte und Straftaten, wie sie dem Bundesverfassungsgericht im Urteil vorschweben, sondern allgemeine Interessensfelder des BND. Fast schon dreist ist der letzte Punkt der Gefahrenauflistung, der im Anschluss an vage Gefahrenbegriffe noch sagt: „zu vergleichbaren Fällen“.
Man denkt bei „Gefahrenfrüherkennung“ immer gleich an Terroranschläge, aber es wäre wirklich interessant zu wissen, was bei dieser ausgeweiteten Art der „Gefahrenfrüherkennung“ dann eigentlich noch für die Überwachung zur Unterrichtung der Bundesregierung bleiben sollte. Der Gesetzesentwurf zieht hier, offensichtlich bewusst, gerade keine klaren Grenzen.
Breit definierte Gefahren lassen sich immer irgendwie begründenWill der BND künftig die Kommunikation ausländischer Journalist:innen mit ihren Quellen massenhaft zur Gefahrenfrüherkennung abfangen, soll er abwägen müssen: Überwiegt das öffentliche Interesse der Allgemeinheit am Schutz dieses Vertrauensverhältnisses, oder das zur Informationsgewinnung, um damit Gefahren zu erkennen? Die Ausgestaltung dieser Regelung ist dermaßen löchrig, dass sie nichts bringen wird – aus diversen Gründen.
- Erstens werden sich solch breit definierte Gefahren im konkreten Fall immer irgendwie als Rechtfertigung heranziehen lassen. Recherchiert ein Journalist beispielsweise im Bereich der Organisierten Kriminalität, dann ist erwartbar, dass er nicht-öffentliche Erkenntnisse für seine Story über „Organisierte Kriminalität“ sammelt.
- Zweitens kommt der BND nicht einfach so auf die Idee, einzelne Medien abzuhören, sondern wird durch Hinweise darauf gestoßen, dass bestimmte Kommunikation interessant sein könnte. Er hat also seine Rechtfertigung immer schon automatisch dabei, gerade weil die Gefahren so vage definiert sind. Wichtig ist dies, weil sich der BND künftig die Überwachung von Journalist:innen vorab von einem gerichtsähnlichen Kontrollrat genehmigen lassen muss. Wie aber wird die Entscheidung wohl ausfallen, wenn immer nur der BND Argumente für die Überwachung vorträgt, aber kein „Advokat“ für Journalist:innen im Kontrollrat vertreten ist?
- Drittens können laut Gesetzesentwurf Journalist:innen selbst zu Mit-Gefährdern oder Mit-Tätern eingestuft werden, sodass der Schutz ganz entfällt. Sie gelten dann nicht mehr als Journalist:innen, sondern als Kriminelle.
- Viertens: Wenn all das noch nicht genügen sollte, eröffnet der Wortlaut des Paragrafen 23 eine im deutschen Recht bis dato einmalige Schutzlücke. Geschützt wäre gemäß Gesetzesentwurf nämlich nur die Kommunikation von Journalist:innen „zu Dritten“, was laut Gesetzesbegründung „Informanten“ wären. Aber: Die Kommunikation zwischen Journalist:innen, etwa innerhalb einer Redaktion, fällt nicht darunter. Spricht eine Journalistin also mit einer Quelle und der BND erhält für die Überwachung keine Genehmigung, könnte er immer noch versuchen, die Informationen abzuschöpfen, wenn die Journalistin der Redaktionsleitung vom Gespräch erzählt.
Im Ergebnis muss man schon sehr blauäugig sein, um den neu geschaffenen, wortreich ausgeschmückten Paragraf 23 des Gesetzesentwurfes für einen echten Fortschritt zu halten. Es dürfte bei der Gefahrenfrüherkennung so sein, dass der BND immer dann ausländische Journalist:innen überwachen darf, wenn er das möchte. Zur „politischen Überwachung“ greifen ja ohnehin keine journalistischen Schutzrechte.
Dominanz und Kontrollentzug des politischen SystemsDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts böte die Möglichkeit, die Massenüberwachung des BND endlich mit dem Grundgesetz zu vereinbaren und berechtigte Sicherheitsinteressen Deutschlands mit anderen Grundfreiheiten in Balance zu bringen. Im für den BND zuständigen Kanzleramt scheint die Maxime aber eher zu sein, trotz des Urteils die aktuelle, illegale Arbeit des BND möglichst unverändert weiterlaufen zu lassen.
Mit einem solchen Geheimdienstgesetz könnte die „Vierte Gewalt“ systematisch dominiert werden von einer nationalstaatlichen Regierung, die ihre enormen Überwachungsapparate zu politischen Zwecken einsetzen darf, oder Informationen über laufende Recherchen international mit anderen Geheimdiensten teilt. Dies ist unvereinbar mit dem Gedanken, dass Journalismus das politische System kontrollieren können muss und dafür auf die Wahrung von Geheimnissen nicht verzichten kann.
Was für deutsche Medien derzeit noch als abstraktes Problem und weit entfernt klingen mag, dürfte ihre Recherchefähigkeiten und -erfolge im In- und Ausland daher schon bald negativ beeinflussen können, wenn dieses Gesetz so in Kraft treten würde.
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Das Prinzip der Verschwörung ist, dass die Verschwörer geheim bleiben.
Karl Katzinger ist Landwirt, Sensenexperte, Künstler, Kulturvermittler und ein scharfer Kritiker der Covid-19-Maßnahmen. Im Gespräch mit ihm versucht Andi Wahl die Kritik von Herrn Katzinger zu verstehen und auf ihre Belastbarkeit gegenüber Einwänden abzuklopfen. Neben einigen Auffassungsunterschieden finden die beiden Männer auch einige Gemeinsamkeiten und können sich sogar auf Ansichten einigen. Etwa, dass die eigene Einsicht und Urteilsfähigkeit nun einmal eingeschränkt ist und man Medien und Regierungen gegenüber immer misstrauisch bleiben muss. Dennoch tritt bei beiden im Laufe der Sendung auch Gereiztheit an den Tag. Aber streckenweise haben Sie es richtig lustig miteinander.
P2P: Botnetzwerk bietet Anonymisierungsdienst an
AGORA Akzente_ 100 let koroškega plebiscita_100 Jahre Kärntner Volksabstimmung I Dokumentarfilm über die Kärntner Volksabstimmung von Dr. Marjan Linasi I Dokumentarni film o koroškem plebiscitu – Dr. Marjan Linasi
Koroški pokrajinski muzej v Slovenj Gradcu je ob 100 letnici koroškega plebiscita izdal dokumentarni film in brošuro »Koroški plebiscit«. Brošuro, ki predstavlja Jugovzhodno Koroško v prevratnem ?asu 1918-1920 in 32 minutni dokumentarno-izobraževalni film z naslovom »Na prevratu« so v?eraj (9.10.) premierno predstavili v slovenskem parlamentu. Film je pripravil dr.Marjan Linasi se z zgodovino ob avstrijsko slovenski meji ukvarja že ve? kot 30 let. Ob obletnici koroškega plebiscita je pripravil brošuro in kratek dokumentarno-izobraževalni film v katerem predstavlja burno dogajanje v ?asu od razpada avstro-ogrske monarhije leta 1918 do plebiscita 10. oktobra 1920. Osredoto?a se na t.i. ?etverokot med Velikovcem, ?rno na Koroškem, Slovenj Gradcem in Radljami ob Dravi, s težiš?em na Mežiški dolini z obmo?jem Dravograda.
Anlässlich des 100. Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten veröffentlichte das Kärntner Landesmuseum in Slowenisch Gradec einen Dokumentarfilm und eine Broschüre mit dem Titel „Die Volksabstimmung in Kärnten“. Die Broschüre über Südostkärnten während des Staatsstreichs von 1918-1920 und ein 32-minütiger Dokumentarfilm mit dem Titel „Über den Staatsstreich“ wurden am 9. Oktober im slowenischen Parlament uraufgeführt. Der Film wurde von Dr. Marjan Linasi vorbereitet und beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren mit der Geschichte entlang der österreichisch-slowenischen Grenze.
AGORA Akzente_ 100 let koroškega plebiscita_100 Jahre Kärntner Volksabstimmung I Korošci o Koroškem plebiscitu I Kärntner über Kärntner Volksabstimmung
Po 100 letih od zgodovinskega dogodka, ki je razmejil Korošce ob meji ti ponovno pletejo medsosedske vezi, glede praznovanja obletnice postavitve meje pa so razdvojeni še danes. Ve?ina Korošcev 100. obletnico Koroškega plebiscita praznuje letos, krajani Libeli? pa so odlo?ni, da bodo enako obletnico praznovali ?ez dve leti. Libeliški primer je v poplebiscitnem dogajanju specifi?en. Saj so dve leti po plebiscitu dosegli spremembo meje in se priklju?ili tedanji Jugoslaviji. Korošci so po 100 letih ponosni na odlo?itev svojih prednikov, oboji, tisti na eni in tisti na drugi strani meje. Vsi vprašani spomin na Koroški plebiscit obeležujejo s ponosom, zavedajo se pomembnosti dogodka in se zavzemajo za ohranjanje obeležja, tako na avstrijski kot na slovenski strani meje. Prisluhnite mnenjem in zgodbam Korošcev o Koroškem plebiscitu.
100 Jahre nach dem historischen Ereignis, das die Kärntner entlang der Grenze abgegrenzt hat, knüpfen diese wieder nachbarschaftliche Beziehungen und sind doch heute noch gespalten, was den Jahrestag der Errichtung der Grenze betrifft. Die meisten Kärntner feiern in diesem Jahr den 100. Jahrestag der Volksabstimmung in Kärnten, und die Einwohner von Leifling werden in zwei Jahren denselben Jahrestag feiern. Nach 100 Jahren sind die Kärntner stolz auf die Entscheidung ihrer Vorfahren, sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite der Grenze. Alle Befragten sind stolz darauf, an die Volksabstimmung in Kärnten zu erinnern, sind sich der Bedeutung des Ereignisses bewusst und setzen sich für die Erhaltung des Denkmals sowohl auf der österreichischen als auch auf der slowenischen Seite der Grenze ein. Hören Sie sich die Meinungen und Geschichten über die Volksabstimmung in Kärnten an.
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Duševno zdravje in književnost I Psychische Gesundheit und Literatur
Tokratna oddaja v ospredje postavlja štiri zanimive sogovornike, ki so tan?ice težav v duševnem zdravju odstirali skozi lastne izkušnje literarnega ustvarjanja in nudenja pomo?i. Pisateljica in pesnica Stanka Hrastelj, pisateljica in prevajalka Jedrt Lapuh Maleži?, ter psihoterapevt in pisatelj dr. Matjaž Luna?ek. Pogovor je potekal v okviru okrogle mize ob svetovnem dnevu duševnega zdravja v organizaciji programa OMRA. Vodila jo je Tina Košir.
Ein Gespräch im Rahmen eines vom OMRA-Programm organisierten Runden Tisches anlässlich des Welttags für psychische Gesundheit. Es erzählen die Schriftstellerin und Dichterin Stanka Hrastelj, die Schriftstellerin und Übersetzerin Jedrt Lapuh Maleži?, sowie die Psychotherapeutin und Schriftstellerin Dr. Matjaž Luna?ek. Es moderiert Tina Košir.
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Neues aus dem Fernsehrat (66): Vorsicht, wenn Öffentlich-Rechtliche und Privatsender gemeinsam marschieren!
Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Seit Kurzem liegt ein zweiter Referentenentwurf des deutschen Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinie vor. Während Julia Reda hier bei netzpolitik.org zum Thema Uploadfilter bereits das wichtigste aufgeschrieben hatte, nahm am selben Tag auch das ZDF öffentlich zu dem Gesetzentwurf Stellung. Allerdings nicht alleine oder nur gemeinsam mit der ARD, sondern in einer ungewöhnlichen Allianz gemeinsam mit dem VAUNET – Verband Privater Medien e. V. (PDF der Pressemeldung).
Ungewöhnlich ist diese Allianz deshalb, weil VAUNET üblicherweise bei jeder Gelegenheit gegen öffentlich-rechtliche Medien und deren neue digitale Angebote wettert – zum Beispiel gerade erst wieder in einer Stellungnahme im Verfahren zum ZDF-Telemedienänderungskonzept (wobei VAUNET die Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Stellungnahme verweigert, im Unterschied zu fast allen anderen beteiligten Medienhäusern und Verbänden). Wenn es um das Urheberrecht geht, konnten diese Gräben allerdings auch in der Vergangenheit bisweilen überwunden werden, zum Beispiel im Rahmen der „Deutschen Content Allianz“.
In der jüngsten gemeinsamen Stellungnahme finden die öffentlich-rechtlichen und der Verband der Privatsender VAUNET in zwei Punkten zusammen. Einerseits kritisieren sie die geplanten proaktiven Berichtspflichten von Sendern, Produzenten und Verwertern gegenüber allen Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten. Das führe ihrer Meinung nach zu „immensem bürokratischem Aufwand mit hohen Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen für diese Mitwirkenden stehen“.
Und wer möchte schon „immensen bürokratischen Aufwand“? Ich bin jedoch nicht ganz so sicher, ob es in Zeiten digitaler Datenhaltung nicht möglich sein sollte, Auskunft für die Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten auch unbürokratisch zu organisieren. Und dabei gleichzeitig selbst einen besseren Überblick über die Rechte- und Lizenzlage zu erhalten. Etwas, das in der Zukunft zum Beispiel eine Relizenzierung unter freieren Lizenzen erleichtern könnte. Denn derzeit ist es so, dass eine Veröffentlichung von Archivinhalten unter freien Lizenzen vor allem daran scheitert, dass die Rechteklärung viel zu aufwendig wäre.
Interessenkonflikte um VergütungsansprücheDer zweite Kritikpunkt von ARD, ZDF und VAUNET ist der geplante „Direktvergütungsanspruch“, den Kreative für lizenzierte Inhalte unmittelbar gegen Plattformen wie zum Beispiel YouTube über Verwertungsgesellschaften geltend machen könnten. Dieser beeinträchtige „die bestehenden gesetzlichen Wertungen und die darauf aufbauenden Lizenz- und Geschäftsmodelle“ und solle deshalb aus dem Gesetzentwurf „ersatzlos gestrichen werden“.
Die Kreativen selbst sehen das jedoch grundlegend anders. Die „Initiative Urheberrecht“, ein Zusammenschluss von professionell Kreativen, schreibt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf:
Die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs sichert die direkte Beteiligung für Urheber und ausübende Künstler an den Gewinnen der Plattformen ohne Einschaltung der Verwerter (Produzenten). Er verhindert, dass die den Urhebern und ausübenden Künstlern für Online-Nutzungen ihrer Werke zustehenden zusätzlichen Vergütungen durch nachteilige Verträge von den Verwertern vorenthalten werden. Wir bedauern, dass dieses Instrument vorerst nur für Nutzungsverträge mit Plattformen vorgesehen wird und sich noch nicht auf weitere Online-Nutzungen, z.B. Video-on-Demand erstreckt.
Es handelt sich um den klassischen Interessenkonflikt von Auftrag-/Arbeitgeber versus Auftrag-/Arbeitnehmer. Die Stellungnahme der Arbeitgeberseite – ARD, ZDF und VAUNET – ist komplett gegenläufig zur Stellungnahme der „Initiative Urheberrecht“, die die Kreativen vertritt.
Angesichts der in Urheberrechtsmärkten oft besonders schwachen Position der Mehrzahl der Kreativen neige ich in diesem Punkt eher dazu, der Einschätzung der Initiative Urheberrecht zu folgen. Hinzu kommt, dass Ausbau und Stärkung kollektiver Rechteklärung in digitalen Urheberrechtsfragen überhaupt wünschenswert ist: Rechteklärung im Einzelfall ist bei einer großen Zahl kleinerer (Bagatelle-)Nutzungsweisen auf digitalen Plattformen einfach keine Option.
Zusammengefasst bin ich als ZDF Fernsehrat für den Bereich Internet kein Fan der gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und VAUNET. Direktvergütungsansprüche pauschal abzulehnen ist ein Fehler. Und auch die neuen Berichtspflichten können Chancen bieten. Bleibt also zu hoffen, dass sich die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium von der ungewöhnlichen Allianz nicht zu sehr einschüchtern lassen.
Ergänzung, 19.10.2020, 14:45: Hinweis auf frühere Kooperationen im Rahmen der Deutschen Content Allianz ergänzt.
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