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Katastrophen-Schutz: Der Warntag ist ausgefallen
Heute um 11:00 Uhr sollte der erste bundesweite „Warntag“ stattfinden, der zukünftig jährlich immer am zweiten Donnerstag im September geplant ist. Die Idee dahinter ist sinnvoll: Im Falle einer unerwarteten (Natur-)Katastrophe sollten möglichst große Teile der Bevölkerung schnell darüber informiert werden. Nicht nur die für viele etwas unerwartete Corona-Pandemie zeigt anschaulich, dass so etwas schon passieren kann, zumal die Klimakrise sich weiter zuspitzen wird. Und dafür sollen die Warn-Infrastrukturen getestet werden.
Für mich persönlich ist der Warntag aber ausgefallen. Gestern hab ich noch viel dran gedacht und mir vorgestellt, wie um 11:00 Uhr dann die Sirenen losgehen. Um 11:20 Uhr sollte dann die Entwarnung auf denselben Kanälen durchgegeben werden. Praktisch bemerkte ich gegen 11:04, dass ich weiterhin dieselben Baustellengeräusche von draußen vernahm, aber keine Sirene gehört hatte. Später erfuhr ich zufällig im Netz, dass Berlin zu dicht besiedelt ist und deshalb auf Sirenen verzichtet. Das ist nachvollziehbar, aber passte nicht ganz in die bundesweite Kommunikation zum Warntag, die nun mal Sirenen für alle versprochen hatte.
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Für diese Fälle gab es wohl pünktliche Hinweise im (öffentlich-rechtlichen) Radio und Fernsehen. Aber beides konsumiere ich nicht mehr linear, so dass diese mich nicht erreichten. Dafür sollte die NINA-Warnapp des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) funktionieren, die ich mir mal installiert hatte und die seitdem im Hintergrund auf ihren Einsatz wartete. Die Idee dahinter ist, dass darüber ein „schneller und effizienter Weg zur Warnung der Bevölkerung“ im Falle eines Zivil- und Katastrophenschutzes aufgebaut werden kann, um „die Menschen über Gefahren zu informieren und gleichzeitig konkrete Verhaltenshinweise zu geben.“ Das klappte auch – irgendwie: Erst nach 11:30 Uhr bekam ich darüber eine Information, als die Übung bundesweit schon wieder eingestellt war.
Die für rund 20 Millionen Euro angeschaffte App mit Infrastruktur (ohne Open-Source) hat leider versagt. Gut, dass wir das vor einem richtigen Katastrophenfall getestet haben. Ich bin gespannt auf die Evaluierung und die Debatte im Anschluss, was die technischen und organisatorischen Gründe waren und ob es vielleicht nicht doch bessere Methoden wie Cell Broadcast gibt. Im Falle einer Zombie-Apokalypse können 30 Minuten Verzögerung schon einen klitzekleinen Unterschied machen. Und vielleicht macht etwas Unabhängigkeit vom Netz mehr Sinn, denn im Katastrophenfall würde ich mich jetzt auch nicht auf funktionierendes Internet verlassen wollen, zumal das mit dem Breitbandausbau in vielen Regionen ja verschleppt wurde.
Auf jeden Fall zeigt das Beispiel, dass so ein Warntag Sinn macht. Beim nächsten mal möchte ich aber auch gewarnt werden.
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Privatsphäre: Portland verbietet Videoüberwachung mit Gesichtserkennung
Mit Portland hat eine weitere US-Stadt Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verboten. Außergewöhnlich ist der Fall, weil das Verbot nicht nur für öffentliche Stellen, sondern erstmals auch für private Unternehmen gelten wird.
In den vergangenen Jahren haben immer mehr US-Städte die Technik verbannt, unter anderem Boston oder San Francisco. Allerdings ließen die Städte Schlupflöcher offen, die Ermittlungsbehörden etwa den Zugriff auf zunehmend engmaschige private Kameranetzwerke erlauben.
Dies will der einstimmig gefasste Entschluss des Stadtrats von Portland verhindern. Für öffentliche Einrichtungen gilt das Verbot ab sofort, private Stellen haben bis Ende des Jahres Zeit, die Technik abzuklemmen. Ihnen ist künftig verboten, biometrische Daten zu sammeln, zu speichern und auszuwerten. Vom Gesetz ausgenommen sind bestimmte Anwendungen, etwa das Entsperren eines Handys per Gesichtsabdruck.
Die Grundrechte-NGO ACLU begrüßte die Entscheidung. „Gesichtserkennung ist eine invasive Gefahr für unsere Privatsphäre, insbesondere für Frauen und schwarze, braune sowie indigene Menschen, die von der Technologie oft irrtümlich identifiziert werden“, sagte der lokale ACLU-Chef Jann Carson.
Neben dem diskriminierenden Potenzial birgt Videoüberwachung mit Gesichtserkennung die Gefahr, auf lange Sicht die Privatsphäre abzuschaffen. Jede Bewegung im öffentlichen Raum könnte einzelnen Menschen zuordenbare Datenspuren hinterlassen, die sich für eine anlasslose Überwachung nutzen ließen.
Umkämpftes PortlandDer Hintergrund für die Entscheidung in Portland dürfte der Stellvertreterkrieg sein, in dem sich die Stadt seit geraumer Zeit befindet. Aus historischen Gründen gilt der umliegende US-Bundesstaat Oregon als Hochburg für rechte Milizen und Neonazis, während sich dessen größte Stadt, Portland, zuletzt zu einem linksalternativen Mekka entwickelte.
Das sorgt für anhaltende Spannungen zwischen rechten und linken Aktivist:innen, die sich regelmäßig und öffentlichkeitswirksam in gewalttätigen Auseinandersetzungen entladen. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Gemengelage vor wenigen Wochen, als ein Mitglied einer Rechtsaußen-Miliz von einem Black-Lives-Matter-Sympathisanten erschossen wurde.
In diesem Licht ist auch die Entscheidung der Trump-Administration vom Juli zu sehen, als Reaktion auf Proteste gegen systemischen Rassismus militarisierte Bundesbehörden nach Portland zu schicken: Anstatt die Lage zu entschärfen, gingen die Truppen erst recht mit brutaler Gewalt gegen Black-Lives-Matter-Aktivist:innen vor.
Das provozierende Auftreten der Polizeieinheiten sorgte nicht nur für eine landesweite Diskussion über die bewusst herbeigeführte Eskalation, sondern erhöhte auch den politischen Druck auf Ted Wheeler, den Bürgermeister von Portland.
„Tear Gas Teddy“Wheeler hatte seit Beginn der BLM-Proteste eine unglückliche Figur abgegeben. Wie in weiten Teilen des Landes reagierte die lokale Polizei mit Gewaltexzessen auf überwiegend friedlich Protestierende, was Wheeler schließlich den Spitznamen „Tear Gas Teddy“ (tear gas, engl. Tränengas) einhandelte. Die Bundestruppen taten den Rest. Jüngsten Umfragen zufolge sehen ihn beinahe zwei Drittel der Wähler in Portland in einem ungünstigen Licht.
Wheeler, der sich im November der Wiederwahl stellen will, musste also handeln. Seit gut einem Jahr stand ein Verbot der Gesichtserkennung zur Debatte, zuletzt ging es aber sehr schnell: Gemeinsam mit der progressiven Stadträtin und langjährigen Bürgerrechtsaktivistin Jo Ann Hardesty brachte Wheeler am Mittwoch den Antrag auf das Verbot ein, der umgehend abgesegnet wurde.
„Unsere Privatsphäre gehört uns“, sagte Hardesty vor der Abstimmung. „Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass sie nicht einfach so von anderen heimlich gehortet und dann für Profite oder Angstpolitik verkauft wird.“ Die Abgeordnete hofft nun, dass das Gesetz wegweisend für den Rest des Landes wird.
Europa uneinsIn Europa zeichnet sich indes keine klare Linie gegen die invasive Technik ab. Zwar stand eine Zeit lang ein mögliches Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zur Debatte. In der aktuellen Strategie der EU-Kommission findet sich eine derart deutliche Ansage allerdings nicht wieder. Erwähnung finden lediglich „ernsthafte Grundrechtsbedenken“ beim Einsatz biometrischer Identifizierungssysteme.
Einzelne europäische Länder testen die Technik auf eigene Faust, in Deutschland etwa beim inzwischen wieder eingestampften Pilotprojekt auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz. In Wales wiederum erklärte jüngst ein Gericht die Nutzung von automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei für illegal.
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Corona: Apple hat eigenen Mund-Nasen-Schutz entwickelt
The Wild State / Ars Electronica 2020
Radio FRO bei der Pressekonferenz von The Wild State – die Dependance des Ars Electronica Festival 2020 an der Kunstuni Linz.
Brigitte Hütter, Rektorin der Kunstuniversität spricht nicht nur über Inhalt und Ausrichtung von The Wild State, sondern auch über Freiheit und Menschenrechte. Bürgermeister Klaus Luger spricht über das Festival vor dem Hintergrund der Pandemie und ihrer Auswirkungen.
Beim Rundgang sind die Künstler Smirna Kulenovi? aus Bosnien und Enrique Tomas aus Spanien zu hören.
Systemüberlastung: Bei vielen blieb es am Warntag ruhig
28 Göttinnen – Buchpräsentation mit Ausstellung
Thea Unteregger ist Autorin, Künstlerin, Kulturvermittlerin und vieles mehr. „28 Göttinnen“ ist der Titel ihres Buchs das von mythologischen Frauenfiguren im Alpenraum handelt. Wir haben mit ihr ein Interview geführt und gewähren euch atmosphärische Eindrücke von ihrer Buchvorstellung, die letzte Woche im Rathauspark Ebensee stattfand. Moderiert hat Gabriele Kienesberger, musikalisch begleitet von Ronja Schrempf. Viel Freude beim Reinhören wünscht euch die Radioredaktion des Frauenforum Salzkammergut (FFS).
Geforce RTX 3080: Wir legen die Karten offen
Watch GT 2 Pro: Huaweis neue Smartwatch soll bis zu zwei Wochen durchhalten
Freebuds Pro: Huawei bringt eine Fast-Kopie der Airpods Pro
Huawei Watch Fit: Bunte und leichte Sportuhr mit Alltags-Ausdauer vorgestellt
Huawei: Matebook 14 setzt auf AMD Ryzen 4000 und mehr Ports
Matebook X 2020: Huaweis Macbook-Konkurrenz im kompakten 3-zu-2-Format
Tzolkin, Kin 165 – Rote solare Schlange
Nach dem gregorianischen Kalender zum Beispiel am Donnerstag, 10. September 2020. Die Aufnahme entstammt der Sendung „Proton – das freie Radio – Der Morgen“ vom 10. September 2020.
Fido: Neuer Yubikey mit USB-C und NFC
Apple-Facebook-Streit: Die Macht der aufgeklärten Nutzer
Digitale-Dienste-Gesetz: UN-Menschenrechtshüterin warnt vor Lösch-Exzessen
Die UN-Menschenrechtshochkomissarin Michelle Bachelet mahnt die EU dazu, bei ihrem geplanten Gesetz zur Regulierung von Online-Plattformen die Meinungsfreiheit zu schützen. Weltweit wachse die Sorge über die Strukturen und Prozesse von privaten Firmen bei der Moderation von Inhalten, schrieb Bachelet in einem Brief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.
Facebook, Twitter und TikTok haben jeweils eigene Regeln, welche Inhalte sie entfernen oder unsichtbar machen. An der Moderation von Inhalten durch die Plattformen ist inzwischen häufig Kritik zu hören. Für Ärger sorgt ihr zögerliches Vorgehen gegen Hass und Falschmeldungen, jedoch mehren sich auch die Beispiele von schwer nachvollziehbaren Kontensperrungen und willkürlichen Regeln gegen bestimmte Inhalte.
Die EU-Kommission will bis Dezember ein Gesetzespaket vorschlagen, das den Plattformen klare Regeln für die Moderation von Inhalten geben soll. Das Digitale-Dienste-Gesetz sorgt bereits jetzt für intensives Lobbying der Digitalkonzerne und Rechteinhaber, aber auch aus der Zivilgesellschaft. Erst kürzlich endete die öffentliche Konsultationsphase für das umfassende Vorhaben.
Bachelet gegen ÜberwachungspflichtenIn die Debatte bringt sich nun auch die wichtigste Menschenrechtshüterin der Vereinten Nationen ein. Ihr Brief stellt vier klare Kriterien für das neue Gesetz auf: Es müsse durch Regeln und Prozesse jedem Menschen gleichen Zugang zur digitalen Welt ermöglichen; es brauche Transparenz über die Funktionsweise der Plattformen; es dürfe nur Vorschriften zur Löschung tatsächlich illegaler Inhalte und keinerlei generelle Überwachungspflichten geben; und es müsse zugängliche und effektive Mittel gegen Fehlentscheidungen der Plattform geben.
Michelle Bachelet CC-BY-SA 2.0 Suzanne Plunkett, Chatham HouseBachelet empfiehlt der Kommission eine Folgenabschätzung über mögliche Auswirkungen ihres Gesetzes auf Ungleichheit und Diskriminierung von benachteiligten Gruppen. Die EU müsse die globalen Auswirkungen ihres Vorhabens bedenken, schreibt die frühere chilenische Präsidentin.
Kommission: Überwachungspflicht bleibt verbotenDie EU-Kommission antwortet auf den Brief Bachelets, dass in dem Gesetz für digitale Dienste Prozesse zur Entfernung von Inhalten sowie Maßnahmen für Transparenz und Abhilfe gegen Fehlentscheidungen geplant sind. Ein Sprecher betont auf Anfrage von netzpolitik.org, das Gesetz solle rechtliche Klarheit für Plattformen schaffen. „Generelle Überwachungspflichten sollten weiterhin verboten bleiben, während die Kommission nach Lösungen suchen wird, um negative Anreize für proaktive Maßnahmen von Dienstleistungsanbietern zu beseitigen.“ Der letzte Teil des Satzes ist ein Verweis auf sogenannte Gute-Samariter-Klauseln, die freiwillige Moderationsmaßnahmen der Plattformen legitimieren sollen.
Die Digitalkonzerne pochen selbst darauf, von einer generellen Überwachungspflicht ausgenommen zu werden. Das geht aus Stellungnahmen der Branchenverbände Edima und Bitkom hervor, in denen Google, Facebook und andere Konzerne Mitglied sind. Warnungen vor einer solchen Pflicht kommen auch aus dem Europäischen Parlament und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie European Digital Rights. Derzeit untersagt die eCommerce-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten, untermauert von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, Online-Dienste zu einer allgemeinen Überwachung aller von ihnen übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu verpflichten.
Warum warnen alle vor etwas, das die EU-Kommission nach eigenen Angaben ohnehin nicht vorhat? Für Befürchtungen sorgen Schritte der EU aus der jüngeren Vergangenheit: Auf die EU-Urheberrechtsreform werden Plattformen mit automatisierter Inhalteerkennung reagieren müssen, um potenzielle Urheberrechtsverstöße zu vermeiden. Die Verordnung gegen Terrorpropaganda, die bald beschlossen werden soll, soll Plattformen zur automatisierten Entfernung von tatsächlichen oder angeblichen Terror-Inhalten verpflichten. Und ein neues Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch sieht eine Durchleuchtungspflicht für solche Inhalte vor.
Das Digitale-Dienste-Gesetz dürfe sich nicht an solchen Vorbildern orientieren, betonen Netzfreiheits-Organisationen. Stattdessen müsse ein Rahmen für die Kontrolle und Moderation von Inhalten geschaffen werden, der Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre von Nutzer:innen respektiere.
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Verschwörungsfantasien: Justizministerin will "Blödsinn nicht verbieten"
Radio Wissensteam – Die Anfänge des Radios
„Nico in China“ oder „Ein neues Abenteuer von Flottenadmiral Josef Hörmann“ wären auch passende Titel für diese Sendung gewesen. In dieser Ausgabe vom Radio Wissensteam hat nämlich jede Menge Unterhaltung für euch Platz gefunden.
Peter Strommer aus der Wissensgruppe der ÖHTB Werkstätte Humboldtplatz hat einen Beitrag über die Anfänge des Radios gestaltet und für uns gelesen.
Die Wissensgruppe beschäftigt sich auch so wie wir, oder die „Wissenswerkstätten/gruppen“ der Werkstätten Margaretenstraße, Wimbergergasse und Aichholzgasse auch mit den verschiedenesten Themen, recherchiert dazu und bereiten diese Infos für ihre Kolleg*innen auf.
In Zukunft möchten wir den anderen „Wissensgruppen“ der ÖHTB Arbeiten GmbH öfter Platz in unseren Sendungen bieten und euch, liebe Hörer*innen, an deren echt interessanten und tollen Arbeiten teilhaben lassen.
Was gibt`s noch?
Nico hat ein neues Abenteuer von „Flottenadmiral Josef Hörmann“ verfasst.
Und Nico hat sich als Komponist am iPad versucht. Das wirklich hörenswerte Ergebnis „Nico in China“ gibt es in dieser Sendung zu hören.
Empfehlung # 53
Mit Büchern von Lohenstein, Wisser und einer CD von Hubert v. Goisern