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Sounding Linz am Klangwolkentag – wie klingt Linz?
Wenige Stunden bevor das Live-Programm von Sounding Linz zur Klangwolke 2020 losgeht, hören Sie die Kurator*innen im ausführlichen Interview sowie eine Vorschau auf das 24-Stunden-Programm der Klangwolke auf Radio FRO.
Peter Androsch, Sam Auinger, Wolfgang „Fadi“ Dorninger und Gitti Vasicek wurden vom Klangwolken-Veranstalter LIVA mit der „situationskompatiblen“ Konzeption und Inszenierung der Klangwolke 2020 betraut.
Was ist das Konzept der Klangwolke 2020? Wie kam es dazu? Wie klingt Linz und die künstlerische Auseinandersetzung? Und was ist das politische an der heurigen Klangwolke? Zu hören im Interview mit Michael Diesenreither sind:
- Peter Androsch
- Wolfgang „Fadi“ Dorninger
- Gitti Vasicek
- Bürgermeister Klaus Luger
Am Samstag, 12. September findet mit dem Klangwolkentag der Höhepunkt der Linzer Klangwolke 2020 statt. Radio FRO ist heuer Teil der Klangwolke und produziert 24 Stunden lang Live-Programm. Von 0-24 Uhr werden Live-Klänge aus der Stadt zu einem bunten Programm auf Radio FRO mit Geräuschen, Konzerten, Podcasts und vielem mehr gemixt. Von den Fröschen in den Traunauen bis hin zu Klangkonzerten wie Besenballett und (Fahrrad-)Klingelwellen wird eine akustische Liebeserklärung an die Stadt Linz entstehen. Mobile FRO-Reporter*innen sind den ganzen Tag in der Stadt unterwegs und sorgen für eine abwechslungsreiche Übertragung der Klangwolke 2020.
Von 20-21 Uhr heißt es: Radiogeräte, Bluetooth-Lautsprecher raus ans Fenster oder die Terrasse stellen und Radio FRO laut aufdrehen. Gemeinsam übertragen wir die Klangwolke ins Freie und sorgen für einen einzigartigen Sound in Linz!
Das detaillierte Programm auf Radio FRO
Infos zum in der ganzen Stadt verteilten Klangwolken-Programm
Moderation: Michael Diesenreither
Harmony OS: Luftnummer 2.0 von Huawei
Günter Krenner liest aus seinem aktuellen neuen Buch
Diesmal hat Erwin Zeinhofer aus dem Museum Pregarten einen Gast, der seine Texte gleich selbst mitbringt. Der Autor und Schauspieler Prof. Günter Giselher Krenner liest aus seinem aktuell neuem Buch „Menschenschlag“. Dazu gibt es passende Musik vom Herbert Pixner Projekt..
Aufgenommen im Studio Radio Bruckmühle im September 2020. Technik: Richard Maynau
Sendezeiten:
Mi, 19.8. um 9:00
So, 23.8. um 11:00
Interview mit Reto Knutti, Professor am Institut für Atmosphäre und Klima an der ETH Zürich
Was passiert bei 1,5 Grad globaler Erwärmung im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten? Diese Frage beantwortet der Weltklimarat in seinem aktuellen Bericht. In den Alpen liegt der Temperaturanstieg allerdings jetzt schon bei zwei Grad. Das bestätigt Reto Knutti, Professor am Institut für Atmosphäre und Klima an der ETH Zürich, Mitautor von zwei Berichten des Weltklimarats. «Wir gehen in den neuesten Szenarien für die Schweiz von 2,5 bis 4,5 Grad Erwärmung bis Mitte des Jahrhunderts aus. Das sind natürlich sehr grosse Veränderungen.» Die Auswirkungen seien vielfältig. So werden 90 Prozent der Alpengletscher verschwinden, auch mit Folgen für deren Abflüsse. Man müsse zwar nicht mit Trinkwasserknappheit rechnen, aber «wenn die Temperaturen und die Niederschlagsveränderungen im Sommer in diese Richtung gehen, und das zeigen die Szenarien, dann werden wir eben nicht mehr die Möglichkeit haben, alles nach Belieben zu bewässern». Auch niedrig gelegene Wintersportorte seien gefährdet: «Eigentlich müsste man sagen: Alles, was unter 1’500 Metern ist, ist langfristig nicht mehr zu bewirtschaften.» Abgesehen davon könnten sich wegen des auftauenden Permafrosts Steinschläge und Hangrutschungen häufen.
Corner Radio Mai 2020
Alex hat sich Mutmachlieder von euch senden lassen. Hier ein Auszug.
72.000 Jugendliche ohne Wahlrecht: Geht in Wien die Demokratie verloren?
Der Verein SOS Mitmensch veranstaltet auch dieses Jahr wieder eine Pass Egal Wahl anlässlich der kommenden Wien-Wahl am 11. Oktober 2020. Rechtliche und vor allem finanzielle Hürden machen das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz zu einem der restriktivsten in der ganzen EU. Da in Österreich die Staatsbürgerschaft Voraussetzung für das Wahlrecht ist, geht hierzulande die Schere zwischen Bevölkerung im wahlberechtigten Alter und tatsächlich Wahlberechtigten stetig auseinander.
Laut SOS Mitmensch sind in Wien heute 30,1 Prozent der Bevölkerung im wahlberechtigten Alter vom Wahlrecht ausgeschlossen.
„72.000 Jugendliche ohne Wahlrecht: Geht in Wien die Demokratie verloren?“ lautete der Titel der Online-Podiumsdiskussion von SOS Mitmensch am 30. Juni 2020. Es diskutierten:
Tekla Scharwaschidze, Studentin und Betroffene des Wahlausschlusses
Gerd Valchars, Politikwissenschafter und Demokratieexperte
Ilkim Erdost, Geschäftsführerin des Vereins Wiener Jugendzentren
Derai Al Nuaimi, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung Österreich
Weitere Informationen zur Podiumsdiskussion sowie zur Pass Egal Wahl auf www.sosmitmensch.at
Bild: https://www.sosmitmensch.at/podiumsdiskussion-geht-in-wien-die-demokratie-verloren
Animal Crossing: Die Privatinsel ist politisch
Corner Radio Juni 2020
Alex hat Musik zusammengesucht für die Ausgabe nach der Corona Krise.
Thema Black Lives Matter und einiges mehr Schöne.
Vienna Animal Save stellt sich vor
Im Gespräch mit 2 Aktivist_innen dieser Grassroots Tierrechtsgruppe.
- 2 Mal pro Woche Save Squares.
- Jeden zweiten Freitag im Monat eine Mahnwache vor einem Schlachthof.
- Dazu eine Vegan Wall.
- Und Mistsammeln auf der Donauinsel.
Vienna Animal Save Aktionen werden von 20 bis 25 Personen pro Event gestaltet. Eine Grassrootsgruppe, die sich dem Vegan Outreach verschrieben hat.
Pomba Gira – Wirbelnde Vulva ? 20 ? Scham
- Gespräche mit Frauen* über sich und ihre Körper
- HEUTE Gespräch mit Tine über peinliche Momente am Strand und am Arbeitsplatz. Über bedeckte Körperteile und verschwiegene monatliche Blutungen. Über Schambereiche und ihre gesellschaftlichen Funktionen.
Winamp Skin Museum: Musik hören wie 1999
Wie Radio Papesse & der Kunstbetrieb in Florenz mit Corona umgeht
Carola from Radio Papesse about their Corona addaptations, projects and LUCIA festival
Gea in todays show talks to Carola from Radio Papesse from Florence in Italy. Radio Papesse is a webradio and a platform devoted to the production and promotion of experimental sound and radio.
Related to Corona they open the topic about a podcast series LIEVITI: a collaboration with Usmaradio on the CROWN: a live show and a summer edition of their LUCIA-festival.
Photo: summer listening sessions of Bagni LUCIA
Pomba Gira – Wirbelnde Vulva ? 21 ? Po
Gespräche mit Frauen* über sich und ihre* Körper.
HEUTE Gespräch mit Isi über „Problemzone“ und „Weiblichkeit“, „zu sexy wirken“, sich Raum nehmen und Freundschaft schließen mit dem Po.
Telio GmbH und der Staat: Zu diesen Bedingungen telefonieren Gefangene
Die Firma Telio soll in vielen deutschen Gefängnissen den Gefangenen die Kommunikation zur Außenwelt ermöglichen. Wie viel diese Anrufe aber kosten, das will Telio nicht preisgeben.
Deswegen fragten wir die Verträge zwischen Telio und den Bundesländern über das Informationsfreiheitsgesetz an. Das Ergebnis war ernüchternd. „Auf Anfrage des Hessischen Ministeriums der Justiz wurde die Erteilung der Einwilligung durch die Telio GmbH abgelehnt.“ So ähnlich lauteten auch die Antworten, die wir aus fast allen anderen Bundesländern bekamen.
Nur in zwei Bundesländern war die Anfrage erfolgreich, ohne dass es dabei zu horrenden Kosten gekommen wäre: in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Nach der Anhörung der Geschäftsführung von Telio übermittelte das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und den Rahmenvertrag. Ausgeschlossen wurde das „Preisblatt Endkundenpreis“, das Angebot des Bieters aus dem Oktober 2019 sowie weitere Unterlagen aus der Ausschreibung – die Geschäftsführung von Telio hatte der Veröffentlichung nicht zugestimmt, da diese Dokumente ihrer Ansicht nach Geschäftsgeheimnisse enthielten.
In dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Telio GmbH vom 16. Dezember 2019 lassen drei Punkte aufhorchen: Erstens sollen mehr Haftraumtelefone installiert werden. Zweitens gibt es eine paradoxe Formulierung zur Ankündigung von Überwachung während des Telefonats. Drittens fehlt eine Möglichkeit, die im Jahr 2020 selbstverständlich sein sollte: Häftlinge anzurufen – von außen.
Kosten für das Land: 0,00 EURDas Niedersächsische Justizministerium gab dagegen nur die Leistungsbeschreibung heraus, ohne weitere Teile wie AGB und Rahmenvertrag. Das muss es auch nicht: Niedersachsen hat weder ein Transparenz- noch ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Leistungsbeschreibungen beider Länder ähneln sich erstaunlicherweise sehr.
Wie wir im Dezember 2019 berichteten, ermöglicht Telio mit seinen Produkten die Kommunikation und Überwachung von Gefangenen. Dabei erhebt die Firma hohe Preise, über deren Höhe sie sich ausschweigt. Einzelne Anfragen von Parlamentarier:innen können zwar Licht in das Dunkel bringen, aber genaue Auflistungen der Leistungen, die Telio in den Gefängnissen erbringt, waren bislang nicht bekannt. Nun konnten wir eben diese Leistungsbeschreibung befreien.
In den Vertragsunterlagen wird klargestellt: Die Kosten für die Installationen, Instandhaltung und weitere Wartung der Telio-Produkte übernimmt Telio selbst. Das Land zahlt dafür nichts. Die Kosten werden vielmehr an die Gefangenen weitergegeben – über die Telefongebühr. Und die ist hoch. Ein Anruf in das Mobilfunknetz kann dabei bis zu 23 Cent pro Minute betragen.
Mehr HaftraumtelefoneDr. Jan Fährmann, Jurist und Mitarbeiter am Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit Berlin, ist Experte auf dem Gebiet der Gefangenenkommunikation. Er veröffentlichte im vergangenen Jahr seine Dissertation zum Thema. Auf Nachfrage bestätigt er die Entwicklung weg von Flurtelefonen hin zu mehr Haftraumtelefonen. Am Telefon berichtet er, dass es Fälle gab, in denen sich Gefangene gegenseitig von den Flurtelefonen verdrängten, wodurch es zu Gewalt und Nötigungen kam.
Haftraumtelefone führten somit zu einer Win-Win-Win-Situation, sagt Fährmann: Für Gefangene ermöglichten sie mehr Privatsphäre während des Telefonats. Für die öffentlichen Betreiber der Justizvollzugsanstalten (JVA) bedeuteten sie bessere Resozialisierung durch Verminderung der oben genannten Effekte und mehr Ruhe im Vollzug. Und für Telio bringen sie höhere Einnahmen, da die Gefangenen mehr telefonieren.
Keine Ansage bei richterlicher Anordnung zum AbhörenUnter dem Punkt „Mithören von Telefongesprächen“ aus der Leistungsbeschreibung heißt es:
Es muss vor dem Verbindungsaufbau eines jeden Telefongespräches eine automatische Ansage erfolgen, sobald die theoretische Möglichkeit des Mithörens besteht. Diese Ansage ist für die Gefangenen und Untergebrachten kostenfrei. Falls nur eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung gemäß Strafprozessordnung (StPO) besteht, darf diese Ansage nicht erfolgen. (Hervorhebung durch uns)
Diese Formulierung deutet auf eine paradoxe Situation hin: Wenn die Gefangenen immer davon ausgehen müssen, dass JVA-Beamte mithören, dann könnten sie im Fall einer richterlich angeordneten Überwachung sehr einfach merken, dass ebendiese angeordnet wurde – weil die Ansage fehlt. Das entstandene Paradoxon kann uns die Pressestelle des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern nicht erklären. Ein Sprecher antwortet auf die Frage, ob diese Praxis zielführend sei: „Ja, denn nach § 100a StPO darf die Telekommunikation auch ohne Wissen der Betroffenen überwacht und aufgezeichnet werden.“
Keine Anrufe von außenEin Merkmal, das in der Leistungsbeschreibung fehlt, ist die Möglichkeit für Angehörige oder andere Menschen in Freiheit, die Gefangenen anzurufen. Jegliche Verbindungen müssen demnach aus der JVA heraus in die Außenwelt stattfinden. Nicht mal um einen Rückruf kann gebeten werden. Für Manuel Matzke, Bundessprecher der Gefangenengewerkschaft GG/BO, ist dieser Zustand „unvermittelbar“ und „insgesamt nicht zu verstehen“.
Die JVA könne ja die einwählenden Telefonnummern genau so kontrollieren und überprüfen, wie sie es auch bei ausgehenden Anrufen tue, sagt Matzke. In der Sicherungsverwahrung sei dies schon möglich. In der Sicherungsverwahrung sitzen Menschen in JVAs ein, die ihre eigentliche Strafe schon büßten, jedoch „für die Allgemeinheit gefährlich“ seien. Es ist eine Präventivhaft, die von Menschenrechtsorganisation scharf kritisiert wird.
Weiter sagt Matzke, dass „die deutsche Justiz Telio das Monopol quasi zu Füßen legt und somit die finanzielle Ausbeutung von Gefangenen duldet und sogar unterstützt, obwohl sie eine Fürsorgepflicht hat, welche auch die finanziellen Belange der Gefangenen betrifft“. Telios Tarife von bis zu 23 Cent pro Minute wurden vom Bundesverfassungsgericht als „marktüblich“ eingeschätzt.
Nio? Nio!Telio rühmt sich mit seiner internationalen Verbreitung und besitzt seit Anfang August einen neuen Internetauftritt. Dieser bringt Einblick in ein Produkt namens „Nio“, über das wir im Dezember erstmals berichteten. Zu dem Zeitpunkt war nur bekannt, dass es ein Multimedia- und Sonderprodukt für Berlin war. Nun scheint Nio marktreif zu sein. Nio wird nun offensiv neben den älteren Produkten PHONio und ROOMio beworben.
Telio reagierte auf eine Konfrontation nicht. In dieser fragten wir unter anderem, warum ihr Impressum neuerdings – nach der Überarbeitung ihrer Webseite – mangelhaft sei: Darin fehlen Angaben wie Geschäftsführer und eine ladungsfähige Anschrift.
Einzigartig und kosteneffizient! Alle Rechte vorbehalten Screenshot von tel.ioKorrektur vom 11.09.2020 17:10 Uhr: Der Satz zur Sicherungsverwahrung wurde präzisiert.
Leistungsbeschreibung Dienstleistungskonzession über die Einrichtung sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für Gefangene in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Mecklenburg-VorpommernGegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen unter Verwandlung einer Telekommunikationsanlage in 4 Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns. Die technische Infrastruktur der einzelnen Liegenschaften darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistung (Nutzung der Flur- und Haftraumtelekommunikationssysteme) erfolgt auf Grundlage individueller Benutzerkonten für jeden Gefangenen und Untergebrachten ausschließlich auf Guthaben-Basis.
Die jeweilige Justizvollzugseinrichtung ist die Betreiberin der Telekommunikationsanlage. Vertragspartner und Konzessionsgeber aus dem zu schließenden Rahmenvertrag über die Dienstleistung ist das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Telekommunikationsdienstleistung erstreckt sich auf die Verwaltung des Telefonverkehrs der Gefangenen und Untergebrachten, die Abrechnung angefallener Telefonentgelte, die Einrichtung und Wartung der notwendigen Hard- und Software.
Der Konzessionsnehmer als Anbieter der Dienstleistung stellt hierfür dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Telekommunikationssysteme (Flur- und Haftraumtelefonie mit entsprechender Hard- und Software) in der nachfolgenden Liegenschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereit und richtet diese ein.
Die Baupläne der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung werden nicht an den Bieter herausgegeben, sondern zur örtlichen Einsichtnahme in der jeweiligen Vollzugseinrichtung zur Verfügung gestellt. Zur Erstellung des Angebots wird eine Vor-Ort-Besichtigung dringend empfohlen.
JVA Bützow, Kühlungsborner Straße 28a, 18246 BützowBenötigte Endgeräte
Anzahl Flurtelefone: 18
Anzahl Haftraumtelefone: derzeit 235,
davon 20 in der Abteilung Sicherungsverwahrung
(ab ca. 2022 zuzüglich 216)
Benötigte AdministrationsPCs
PCs: 2
Drucker: 2
Beschreibung der technischen Infrastruktur
- für die Administrations-/Arbeitsplätze steht eine strukturierte CAT-Verkabelung zur Verfügung
- für die Vollzugsbereiche A,H und SV steht eine Netzwerkverkabelung in die Haftbereiche zur Verfügung (Verteilung über Patchfelder in den Haftbereichen)
- für die Vollzugsbereiche Haftkrankenabteilung C, D und G steht eine durchgängige analoge Zweidrahttelefonverbindung zur Verfügung
Benötigte Endgeräte
Anzahl Flurtelefone: 19
Anzahl Haftraumtelefone: ab ca. 2022 zusätzlich 259
Benötigte AdministrationsPCs
PCs: 5
Drucker: 2
Beschreibung der technischen Infrastruktur
- die Flurtelefone sind mittels J-Y(ST)Y-Verkabelung angeschlossen
- die Administrations-Arbeilsplätze sind mittels — J-Y(ST)Y-Verkabelung angeschlossen
- für die Haftraumtelefone ab ca. 2022 is: eine CAT-Verkabelung vorgesehen
Benötigte Endgeräte
Anzahl Flurlelefone: 9 (ab 2020 zusätzlich 4)
Anzahl Haftraumtelefane: ab ca. 05/ 2022 zusätzlich 138
Benötigte AdministrationsPCs
PCs: 3 (ab ca. 05/ 2022 zusätzlich 3)
Drucker: 2
Beschreibung der technischen Infrastruktur
- durchgängige Koax-Verkabelung von der Kopfstation über die Unterverteilungen bis in den Haftraum
- für die AdministrationsPCs liegt eine CAT-Verkabelung vor
- die Flurtelefone sind mittels CAT-Verbindung (im offenen Vollzug) oder mittels J-Y — Verkabelung (im geschlossenen Vollzug) angeschlossen
- für die Haftraumtelefone ab ca. 05/ 2022 ist eine CAT-Verkabelung vorgesehen
Benötigte Endgeräte
Anzahl Flurtelefone: 19
Anzahl Haftraumtelefone: 281
Benötigte AdministrationsPCs
PCs: 7
Drucker: 2
Beschreibung der technischen Infrastruktur
- durchgängige Koax-Verkabelung von der Kopfstation, in die Hafträume steht eine strukturierte CAT7-Verkabelung zur Verfügung
- die Flurtelefone sind mittels J-Y(ST)Y-Verkabelung angeschlossen
- die Administrations-/Arbeitsplätze sind mittels J-Y(ST)Y-Verkabelung angeschlossen
Der Konzessionsnehmer trägt die Kosten für Hardware. Verbrauchsmaterialien, notwendige Verkabelungen. soweit das vorhandene Leitungsnetz nicht genutzt werden kann.
Die Endgeräte werden sowohl in einzelnen Hafträumen als auch auf Stationsfluren vom Konzessionsnehmer installiert und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die sonstige notwendige Hardware (AdministrationsPCs, Drucker einschließlich Verbrauchsmaterial), das Anschlussmaterial und die Administrationssoftware. Zum Anschlussmaterial gehören auch die notwendigen DVI-KVM-Switche von den zu stellenden AdministrationsPCs an die vorhandenen Bildschirme.
Der Konzessionsnehmer versichert diese Komponenten eigenständig und eigenverantwortlich gegen auftretende Schäden. Die Justizvollzugseinrichtungen haften nicht für Schäden, die durch Gefangene ocer Untergebrachte verursacht werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsmittelprüfungen erfolgen durch den Konzessionsnehmer auf eigene Kosten. Dem Konzessionsnehmer obliegt der Betrieb, die Wartung, Aktualisierung, Instandsetzung und der Ersatz der eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten auf seine Kosten.
Systemanforderungen Gefangenen- und UntergebrachtenkontoDen Gefangenen und Untergebrachten wird auf Antrag ein gebührenfreies Telefonkonto, welches sich in der Ausgestaltung nach verschiedenen Kontenvorlagen ausrichtet, die sich wiederum nach Haftarten kategorisieren lassen, zur Verfügung gestellt. Die Gefangenen- und Untergebrachtenkonten werden zentral in einem durch die Justizvollzugseinrichtung gepflegten System eingerichtet, aufgeladen und verwaltet.
Die Konten müssen manuell ge- und entsperrt werden können. Die Sperrung kann zeitlich befristet werden; nach Fristablauf endet die Kontensperre automatisiert.
Die Gefangenen und Untergebrachten erhalten die Kontonummer bei Beantragung des Kontos zusammen mit einer personifizierten Identifikationsmöglichkeit. Die Kosten hierfür trägt der Konzessionsnehmer.
Die einzelnen Verbindungen und Verbindungsversuche müssen konkreten Endgeräten und somit einzelnen Hafträumen und Flurtelefonen zugeordnet werden können.
Bei Verlegungen von Gefangenen zwischen den vorgenannten Jusizvollzugseinrichtungen muss eine Kontenverlegemöglichkeit durch aktive Aufnahmebestätigung der aufnehmenden Justizvollzugseinrichtung mit Übernahme des kompletten Datensatzes (Verbindungs- und Guthabendaten) von der abgebenden Justizvollzugseinrichtung bestehen.
Im Rahmen der Telefonkontonutzung müssen flexible Gesprächslimitierungsmöglichkeiten für jede Justizvollzugseinrichtung bestehen. Diese müssen sich mindestens auf die Auswahl der Gesprächsteilnehmer bzw. die angerufene Nummer, die Gesprächsdauer Gesprächszeiten und Gesprächskosten beziehen.
Bei Entlassung von Gefangenen und Untergebrachten werden die Konten der Gefangenen oder Untergebrachten ausschließlich von Seiten der Justizvollzugseinrichtung geschlossen. Der Konzessionsnehmer zahlt das Restguthaben auf dem Konto an die Justizvollzugseinrichtung zur Weitergabe an die Gefangenen oder Untergebrachten aus. Geschlossene Konten können von der Justizvollzugseinrichtung wieder aktiviert werden.
Einzahlmöglichkeit von außenDie Einzahlmöglichkeit von außen muss vorhanden sein. Diese muss durch die Justizvollzugseinrichtung bzgl. des einzahlbaren Guthabenbetrages einschränkbar und auswertbar sein.
Kostenfreie GuthabenabfrageDie Gefangenen oder Untergebrachten müssen die Möglichkeit haben, ihr aktuelles Restguthaben kostenfrei abfragen zu können.
Kostenfreie HotlineFür Kontoinhaber und Einzahler muss eine kostenfreie Hotline eingerichtet werden. Diese muss werktags mindestens in der Zeit von 16.00 Uhr his 20.00 Uhr erreichbar sein.
EndgeräteDurch den Konzessionsnehmer sind kabelgebundene Endgeräte für die Haftraumtelefonie mit einer Anschlusskabellänge von mindestens 1 Meter his maximal 3 Meter zu stellen. Die Flurtelefone müssen zusätzlich manipulationsgeschützt sein. Eine intuitive und einfache Bedienung der Telefone muss gewährleistet sein. Bei den Flurgeräten muss darüber hinaus – soweit nicht bauseits vorhanden – eine Vorrichtung installiert werden, die gegen das unbefugte Mithören schützt.
Ersatzgeräte sind in der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung‘ vorzuhalten. Als ausreichend wird eine Bereitstellung von zwei Geräten Flurtelefonie und fünf Geräten Haftraumtelefonie angesehen. Der Gerätetausch muss ohne vorherige Schulung des Personals der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung durchgeführt werden können.
Mehrsprachigkeit der BedienerführungDie Sprachführung für die Gefangenen und Untergebrachten hat mindestens folgende Sprachen zu unterstützen:
- Deutsch
- Englisch
- Polnisch
- Türkisch
- Russisch
- Französisch
- Arabisch
Es dürfen grundsätzlich nur ausgehende Gespräche möglich sein. Rufweiterleitungen werden vom System erkannt und unterbunden.
Eingehende Gespräche (Rückruffunktion) sind aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (20 Haftraumtelefone in der JVA Bützow) für die Untergebrachten unter den Vorgaben des Konzessionsgebers zu ermöglichen.
AdministrationssoftwareDie Administrationssoftware muss intuitiv und einfach zu nutzen sein. Sie dient der zentralen Kontrolle und Administration der Telefonanlage.
Vergabe von Berechtigungsrollen / Benutzer- und RollensystemFür die Eingaben Nutzung und Auswertung der Systemsoftware und der Sicherheitseinstellungen sind verschiedene Berechtigungsrollen und damit verbundene Nutzungsbeschränkungen einzurichten. Die Berechtigungen werden durch die Justizvollzugseinrichtung eingerichtet und verwaltet.
Die Verwaltungssoftware verfügt dabei über ein personalisiertes Login-System.
Schulung des PersonalsDas Personal ist auf Kosten des Konzessionsnehmers ausreichend zu Schulen. Schulungen bei Updates sind in Absprache kostenfrei durchzuführen.
Schwarz- und WeißlistenDas Telefonsystem muss die Funktionalität aufweisen, zwischen einer für die oder den einzelnen Gefangenen und Untergebrachten gespeicherten sogenannten Schwarz- und Weißliste zu unterscheiden. Bei der Weißliste ist den Gefangenen und Untergebrachten ein Verbindungsaufbau nur möglich, wenn sich die angewählte Rufnummer auf der Liste befindet. Bei der Schwarzliste ist den Gefangenen und Untergebrachten ein Verbindungsaufbau zu allen Rufnummern möglich, die nicht auf dieser Liste stehen.
Beide Listen müssen sowohl global als auch für einzelne Telefonkonten anwendbar sein. Dabeii überlagert die Schwarzliste die Weißliste. Die Listen werden ausschließlich durch die Justizvollzugseinrichtungen eingerichtet und gepflegt.
Erkennbarkeit der GesprächsteilnehmerAktive Verbindungen müssen darstellbar sein. Hierzu gehören mindestens folgende Informationen:
- angerufene Nummer (ggf. mit hinterlegter Bezeichnung)
- Kontoinhaber
- Standort des Endgerätes.
An jedem Standort eines AdministrationsPCs muss die Möglichkeit des gänzlichen und auch teilweisen Mithörens von Telefongesprächen bestehen.
Es muss vor dem Verbindungsaufbau eines jeden Telefongespräches eine automatische Ansage erfolgen, sobald die theoretische Möglichkeit des Mithörens besteht. Diese Ansage ist für die Gefangenen und Untergebrachten kostenfrei. Falls nur eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung gemäß Strafprozessordnung (StPO) besteht, darf diese Ansage nicht erfolgen.
Unterbrechung von TelefongesprächenEs muss jederzeit für die Justizvollzugseinrichtung die Möglichkeit bestehen, aktive Verbindungen zu trennen.
Aufzeichnen von TelefongesprächenEs muss die Möglichkeit bestehen, Gespräche aufzuzeichnen und zeitversetzt anzuhören.
Ausleitung von TelefongesprächenEs muss die Möglichkeit bestehen, Gespräche an Dritte auszuleiten und vor Ort zu überwachen.
KrisenfallEs muss durch die Justizvollzugseinrichtung jederzeit möglich sein, die Endgeräte zusammen oder einzeln zu deaktivieren (sogenanntes Not-Aus).
AuswertungsmöglichkeitenDie Konten und Telefonverbindungen der Gefangenen und Untergebrachten müsse auswertbar sein. Die ausgewerteten Daten können dabei in CSV- und PDF-Formate auf ein lokales USB-Speichermedium an vorher definierten Rechnern exportiert oder direkt sortiert werden. Die Ausweitung muss mindestens folgende Kriterien/Zuordnungen unterstützen:
- Welche Kontostände ergeben sich global?
- Wer hat welche Rufnummer von welchem Endgerät angerufen und wie oft?
- Welche Rufnummer wurde von welchem Benutzerkonto angewählt?
- Welche Rufnummern kommen in mehreren und welchen persönlichen Weißlisten vor?
- Welche Rufnummern wurden am häufigsten in der Justizvollzugseinrichtung und von einzelnen Gefangenen oder Untergebrachten angewählt?
- Welche Anrufe wurden von wem und mittels weichen Endgerätes über eine Dauer von unter 30 Sekunden geführt?
- Rufnummernsuche ab mindestens zwei Ziffern
- Suchfunktion nach Gefangenen- oder Untergebrachtenkonten (konkreter Name, Buchungsnummer und/oder alphabetische Aufstellung)
- Einstellung von Einzelverbindungs- und -versuchsnachweisen persönlich und global mit den Informationen über
- Datum-/Uhrzeit
- das genutzte Endgerät
- die gewählte Rufnummer mit Anschlussinhaber (soweit hinterlegt)
- den Verbindungsstatus (Verbindung erfolgreich bzw. nicht erfolgreich, da besetzt, vorher beendet, abgebrochen, nicht genehmigte aber angewählte Rufnummer)
- die Gesprächsdauer
- die Gesprächskosten
- eine Gesprächsaufzeichnung.
Für die jeweilige Justizvollzugseinrichtung ist eine kostenfreie Servicenummer einzurichten. Diese steht werktags an mindestens 8 Stunden in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
StörungsbeseitigungDie Störungsbeseitigung sollte unverzüglich, spätestens aber am Ende des auf die Störungsmeldung folgenden Werktages erfolgt sein.
Die Störungsbeseitigung ist für die Justizvollzugseinrichtung und die Gefangenen und Untergebrachten kostenfrei.
DatenschutzDer Konzessionsnehmer speichert die zur ordnungsgemäßen Entgeltermittlung und Abrechnung erforderlichen Daten sowie die sonstigen im Rahmen des mit dem Konzessionsgeber laufenden Vertragsverhältnisses entstehenden kundenbezogenen Daten (Verbindungsdaten) im Auftrag des Konzessionsgebers gemäß den jeweils gültigen Datenschutzvorschriften. Dabei sind für gespeicherte Daten individuelle Löschungsfristen einstellbar.
Personenbezogene Daten müssen zentral oder dezentral in den Justizvollzugseinrichtungen gespeichert werden. Der Konzessionsnehmer ist für die regelmäßige Datensicherung verantwortlich.
Ein Wartungszugriff dar nur nach Freigabe durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung und unter Nutzung eines Dokumentationsprotokolls erfolgen. Eine Datenhaltung von personenbezogenen Daten außerhalb der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung ist nicht zulässig.
Falls bauseits nicht vorhanden, sind die Server mit einer eigenen USV auszustatten.
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BLURtooth: Sicherheitslücke ermöglicht MITM-Angriffe auf Bluetooth
LOCAL – Young ideas for a low carbon alpine lifestyle
How can young people in the Alps take an active part in political and social life and support climate protection in their communities? The project LOCAL – Low Carbon Alpine Lifestyle tried to answer these questions together with the communities of Schaan in Liechtenstein, Tolmin in Slovenia and the Youth center of Idrija in Slovenia as well as the association «Alpine Town of the year». Manca Velkavrch works as european volunteer at CIPRA International. She collected voices from all partners in this youth project and produced this edition of our podcast.
LOCAL was possible thanks to financial support from the Erasmus + programme , LLB Zukunftsstiftung und LIFE Klimastiftung. More information: www.cipra.org/en/news/budding-id…ourishing-projects
and www.cipra.org/de/local (de, fr, it, sl)
Mit 5G im Kampf um profitable Netze und ungeteilte Macht
Die österreichische Regierung will laut Ankündigung des Bundeskanzlers führende 5G-Nation in Europa werden. Hat die Regierung bedacht, welchen Preis wir alle bezahlen müssen, damit Technologie- und Mobilfunkindustrie märchenhafte Gewinne an ihre Aktionäre auszahlen? Immer mehr Städte und Regionen, zuletzt sogar ein ganzes Land wie Slowenien haben ein 5G-Moratorium beschlossen, um zuerst wissenschaftlich die vielfältigen Risken abzuschätzen, bevor eine derart weitreichende Entscheidung getroffen wird, die so viele gesellschaftliche Aspekte betrifft: Gesundheit, Umweltschutz, Datenschutz, Demokratie, Frieden. Dieses Verantwortungsbewusstsein müssen wir auch in Österreich durchsetzen. Ein österreichweites Moratorium bei 5G, soll die Notwendige Zeit schaffen, alle Fragen Gesellschaftsoffen zu beantworten.
Es gibt kein wie auch immer geartetes Menschenrecht auf HD-Streaming und 5G Telekommunikationstechnik!
Musik: Lena Orsa The Way of the Rainbow
A Game of Space: Weltraumspiel Agos schickt Spieler durch die VR-Galaxie
«Wir sehen unsere Kocherei als politische Aktion» // Interview mit Sacha Schlegel vom KochKollektiv
Warum gemeinsames Kochen nicht nur gesellig, sondern auch politisch sein kann. Sacha Schlegel vom KochKollektiv aus Liechtenstein im Interview.
Mehr dazu hier: www.cipra.org/de/good-practice/g…uese-macht-politik
«Bienenschutz ist immer auch Schutz der Artenvielfalt» // Interview mit dem Biologen Stefan Kattari
In den Alpen ist die Hälfte aller 600 dort vorkommenden Wildbienenarten bedroht. Weltweit werden laut der Zeitschrift «Biological Conservation» in den nächsten Jahrzehnten 40 Prozent aller Insektenarten aussterben. Schuld daran sind vor allem die intensive Landwirtschaft, der Pestizideinsatz und der Flächenverbrauch. Der Verlust von Artenvielfalt sei kein neues Phänomen, bestätigt auch der Biologe Stefan Kattari, «aber erst jetzt ist man soweit, dass man wirklich versteht, was es für uns bedeutet». Er gibt seit rund 17 Jahren im Achental/D sowohl Führungen als auch Vorträge dazu und sagt im Interview für den CIPRA Podcast: «Bienenschutz ist immer auch Artenschutz.» Im Bienenschutzprojekt «BeeAware!» von CIPRA International berät er die Pilotregion Achental. Dort zeigt er Interessierten anhand einer Beispielfläche, wie richtig angelegte Blumenwiesen zum Artenschutz beitragen können.
Mehr Infos zum Projekt: beeaware.blog