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„The Real Facebook Oversight Board“: Facebook-Kritiker:innen gründen ihr eigenes Aufsichtsgremium
Die gemeinnützige britische Organisation The Citizens hat ein unabhängiges Facebook-Aufsichtsgremium gegründet. „The Real Facebook Oversight Board“ soll aktuell vor allem Desinformation, Unterdrückung der Stimmen von Minderheiten und Gewalt im Vorfeld der US-Wahlen vorbeugen, kündigte The Citizens am Freitag auf seiner Website an. Das Gremium setzt sich aus Journalist:innen, Professor:innen und Bürgerrechtsexpert:innen zusammen, die sich in ihrer Arbeit mit Meinungsfreiheit und Diversität im Internet beschäftigen.
Das „Real Facebook Oversight Board“ versteht sich als Alternative zu einem von Facebook selbst aufgestellten Aufsichtsgremium. Konzernchef Mark Zuckerberg hatte bereits im November 2018 eine unabhängige Kommission angekündigt, die Inhalte auf Facebook prüfen und freie Meinungsäußerung sicherstellen soll. Die ersten 20 Mitglieder gab das Unternehmen im Mai 2020 bekannt, viele von ihnen sind Juraprofessor:innen und Jurist:innen.
Die Entscheidungen dieses Facebook-eigenen Verfassungsgerichts sollen transparent und verbindlich sein und grundsätzliche Fragen klären, über die Moderator:innen sonst binnen Minuten entscheiden müssen. Die von Facebook nominierten Jurist:innen urteilen allerdings auf Basis der unternehmenseigenen Gemeinschaftsstandards. Bei deren Umsetzung verstrickt sich das Unternehmen immer wieder in Widersprüche.
Aufsichtsgremium mit echter UnabhängigkeitAuch behält sich der Konzern vor, die Entscheidungen des Aufsichtsgremiums nur umzusetzen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hier könnte sich Facebook wiederum Spielraum in der Auslegung internationaler Gesetzgebung verschaffen.
Zwar soll Facebooks Gremium noch kurz vor den US-Wahlen, im Oktober, seine Arbeit aufnehmen. The Citizens dauern dessen Verfahren jedoch zu lange. Für eine Entscheidung haben die Jurist:innen bis zu 90 Tage Zeit. „Das kratzt nicht einmal an der Oberfläche der vielen drängenden Risiken, die die Plattform für die bevorstehenden Wahlen darstellt“, schreibt The Citizens.
Während man bei der Präsidentschaftswahl 2016 noch nicht gewusst habe, wie Wahlbeeinflussung auf Facebook funktioniert, gebe es jetzt keine Entschuldigung mehr. Die Organisation bezweifelt zudem die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der von Facebook nominierten Jurist:innen. Sie hätten keine echte Befugnis darüber zu entscheiden, ob Inhalte, die einmal von der Plattform genommen wurden, wieder hochgeladen werden können.
Das „Real Facebook Oversight Board“ wird nach Informationen von NBC News aus 25 Expert:innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Journalismus bestehen. Unter ihnen sind demnach
- Shoshana Zuboff, Autorin des Sachbuchs „Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus“
- Maria Ressa, Mitgründerin der unabhängigen philippinischen Nachrichtenseite „Rappler“
- Rashad Robinson, Präsident der gemeinnützigen Organisation „Color of Change“
- Derrick Johnson, Präsident der „National Association for the Advancement of Coloured People“
- Reed Galen, Mitgründer der konservativen Anti-Trump-Lobbygruppe „The Lincoln Project“
- Ruha Benjamin, außerordentliche Professorin für Afroamerikanistik an der Princeton Universität
- Marietje Schaake, niederländische Politikerin, International Policy Director am Cyber Policy Center der Stanford Universität
- Toomas Hendrik Ilves, ehemaliger Präsident von Estland
- Safiya Noble, außerordentliche Professorin für Informationswissenschaft und Afroamerikanistik an der University of California, Los Angeles, Autorin von „Algorithms of Oppression“
- Damian Collins, Mitglied im britischen Parlament (Konservative Partei)
- Roger McNamee, Tech Investor, Facebook-Kritiker
- Yael Eisenstat, ehemalige CIA-Mitarbeiterin, ehemalige Facebook-Mitarbeiterin für Wahlintegrität bei politischer Werbung
Das Gremium will in öffentlichen Zoom-Meetings wöchentlich über eine breite Palette an Problemen auf Facebook beraten. Dazu zählen politische Werbung, Netzwerke von Bot-Aktivitäten, die Organisation von gewaltbereiten Milizen über Veranstaltungsseiten, die Verbreitung von QAnon-Verschwörungstheorien durch Gruppen und die Verbreitung von Desinformation durch Algorithmen.
Die Entscheidungen des „Real Facebook Oversight Board“ werden jedoch nicht bindend sein für den Konzern. Wie das Gremium entsprechenden Druck auf Facebook ausüben will, schreibt es in seiner Ankündigung nicht.
David Kaye, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zum Schutz der freien Meinungsäußerung, sprach sich auf Twitter für das neu gegründete Aufsichtsgremium aus. Er sehe den Wert unabhängiger Aufsichtsgremien vor allem darin, öffentliche Instrumente zu schaffen, um Konzerne in ihrem Handeln zu kritisieren und zu bewerten.
to be clear, i absolutely believe in the value of outside oversight incl @FBoversight. i also believe in cross-industry oversight that begins by setting/publicizing neutral rules, rooted in human rights stds, that will apply to assess company behavior. https://t.co/4mHYUM8ZfX
— David Kaye (@davidakaye) September 26, 2020
Die Aktivistin Jillian York von der Electronic Frontier Foundation kritisierte hingegen die Zusammensetzung des Gremiums. Aktivist:innen von mehr als 100 Organisationen weltweit arbeiteten seit Jahren täglich daran, Facebook zur Rechenschaft zu ziehen. Keine dieser Menschen sei Teil des Gremiums, obwohl sie womöglich mehr Expertise hätten als die nun Ausgewählten.
We already have a coalition of 100+ global orgs working to hold Facebook accountable, and none of these people are part of it. All of us work our asses off on this stuff daily.
— Name cannot be blank (@jilliancyork) September 25, 2020
Facebook vor US-Wahlen unter DruckDie Gründung des neuen Aufsichtsgremiums erwischt Facebook in einer kritischen Phase. Der Konzern steht wegen der mutmaßlichen Einmischung Russlands in die letzten US-Wahlen unter Druck, denn jetzt stehen die nächsten Wahlen an und die Bevölkerung ist tief gespalten. Immer wieder wird dem Konzern vorgeworfen, dass er Desinformation, Hassrede und diskriminierenden Inhalten eine Plattform biete.
Anfang September hatte Mark Zuckerberg bereits angekündigt, politische Werbung kurz vor den Wahlen einzuschränken. Ob die vage geschilderten Maßnahmen ausreichen werden, um die US-Wähler:innen vor falscher Beeinflussung zu schützen, bleibt jedoch fraglich.
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Franz Schubert Winterreise in der Bruckmühle
PETER KLITSCH – VERNISSAGE
& die Winterreise von Franz Schubert
Peter Klitsch zählt zur Künstlerriege der Wiener Schule des Phantastischen Realismus.
Begleitet wird die Ausstellung von Franz Schuberts „Winterreise“, gesungen vom Bass Ivaylo Guberov.
Am Klavier: Kristin Okerlund ( Staatsoper Wien)
Über den Künstler wird der Direktor des Museums Niederösterreich Carl Aigner sprechen.
Carl Aigner bei Wikipedia
Peter Klitsch (* 2. Mai 1934 in Wien) ist ein österreichischer Künstler und Maler. Er zählt zur Künstlerriege der Wiener Schule des Phantastischen Realismus.
Nach dem Besuch von Ausstellungen von Salvador Dalí, René Magritte, Jean Cocteau oder dem Deutschen Max Ernst entdeckte Peter Klitsch früh seine Faszination für den Phantastischen Realismus, der zum damaligen Zeitpunkt auch noch als realistische Traummalerei bezeichnet wurde.
Unterstützung bekam er dabei von seinem Professor, dem Expressionisten Eduard Bäumer. Schon früh begann Peter Klitsch mit eigenen Ausstellungen, was Kunststudierenden zur damaligen Zeit verboten war und schlussendlich zum Ausschluss aus der Akademie für angewandte Kunst im Jahr 1954 führte.
Ab 1954 Studium an der königlichen Hochschule in Stockholm. Zu dieser Zeit reiste Peter Klitsch per Autostopp durch ganz Europa.
Während seiner Lehr- und Wanderjahre pflegte Peter Klitsch eine Freundschaft zum schon damals erfolgreichen Schriftsteller H. C. Artmann. Sein bester Freund war Helmut Leherb, der so wie Peter Klitsch zu den Hauptvertretern der Wiener Schule des Phantastischen Realismus zählt.
Auch Ernst Fuchs und Jean Cocteau gehörten zu seinem Bekanntenkreis. Unterstützt wurde Peter Klitsch vom Kunstverein „Der Kreis“, der von Arnulf Neuwirth geleitet wurde.
Ivaylo Guberov
Bassist.
Ivaylo Guberov wurde in Bulgarien geboren. Er studierte an den Musikuniversitäten in Dresden und Leibzig. Festengagements führten ihn ans Staatstheater Kassel, an die Semperoper Dresden, an das Nationaltheater Mannheim und an das Theater Vorpommern. Seit 2004 lebt und arbeitet Ivaylo Guberov in seiner Wahlstadt Wien, in der er 2006 an der Volksoper debütierte und sich in diversen Konzerten der Stadt einen Namen machte. Zahlreiche Gastengagements und Konzerttourneen führten ihn seither u.a. nach Polen, Tschechien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Amerika und Japan. International war er zu hören als Ochs von Lerchenau (Rosenkavalier), Osmin (Entführung aus dem Serail), Don Basilio / Dr. Bartolo (Barbier von Sevilla), Gremin (Eugen Onegin), Daland (Fliegender Holländer) und Sarastro (Zauberflöte).
Kristin Okerlund
KRISTIN OKERLUND studierte an der University of Illinois und am Konservatorium der Stadt Wien. Sie ist Preisträgerin zahlreicher Klavierwettbewerbe und gab Konzerte mit etlichen Orchestern. Als Solistin, in Konzerten kammermusikalischer Art, sowie auch als Begleiterin trat sie weltweit auf. Seit 1993 ist sie an der Wiener Staatsoper engagiert, erhielt 1992 einen Lehrauftrag und ab2000 eine eigene Korrepetitionsklasse am Konservatorium der Stadt Wien. Sie gab Konzerte u.a. mit Beczala, C. Álvarez, Berry, Botha, Weikl, Ramey, Shicoff, Zednik, Gruberova, Kirchschlager und I. Raimondi, Kammermusikkonzerte mit Werner Hink, dem Soloklarinettisten Roger Salander und dem „EnsembleWien-Petersburg“. Sie ist Trägerin der „Goldenen Nadel“ der Freunde der Wiener Staatsoper – in Anerkennung ihrer verlässlichen Begleitung zahlreicher Veranstaltungen.
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Contrast 147, 06.10.2020
Auszug aus meiner 147. Sendung Contrast …
… auf ihrem Einstand beim renommierten Americana-Label New West Records bieten Delta Spirit teils synthetisch unterfütterten Indie Rock wie auf ihren früheren Werken, bloß dass man länger nichts von den Kaliforniern gehört hat. Damit die Mitglieder Abstand voneinander gewinnen und auch verarbeiten konnten, was ihnen in den letzten Jahren als professionellen Musikern widerfahren war, gönnten sie sich eine Auszeit voneinander. Bei ihrer eben erschienen CD „What Is There“ handelt es sich um das erste Studio-Lebenszeichen seit sechs Jahren bzw. dem Vorgänger „Into The Wide“. Sie ist auch als Tribut an einen Freund der Gruppe, ihren Musiker-Kollegen Richard Swift gewidmet, der Mitte 2018 verstarb. Das hat auf ihr neues Werk abgefärbt, denn selbiges beruht zwar auf dem vertrauten Stil der Combo, ist aber mit stilistischen Farbtupfern besprengt, die von funky Retro-Disco-Klängen über abwechselnd stolpernden und sich wiegenden Post Gospel hin bis zu Streicher-schwangerem Balladen-Schwermut reichen. In letzter Konsequenz punkten Delta Spirit aber vor allem auf ihrem angestammten Terrain mit psychedelisch verbrämten Pop-Perlen. Sonnige, zeitgenössische Americana aus Südkalifornien, jeweils mit einem Bein in der Westküsten-Vergangenheit und dem modernen Indie-Geschehen. Delta Spirit schreiten traumwandlerisch sicher mit simplem Pop zu ihrer Linken und kunstfertigem Rock zu ihrer Rechten auf dem unwegsamen Grat, dessen Bewältigung über anhaltende Relevanz und Vergessenwerden entscheidet. Eigentlich haben sie mit dem neuen Album alles richtig gemacht – das ist auch nun bei ihrem Titel „Home Again“ gut zu hören …
Das Foto zeigt mich mit meinem am 01.09.2020 verstorbenen Freund und Bürgerlistenkollegen Mag. Karl Scheuringer, mit dem ich im Jänner 2020 noch einen Radiobeitrag für meine Sendereihe VOR ORT zum Thema „Trauma“ aufgenommen habe. Nachdem Karl als Psychotherapeut tätig war, war dazu ein entsprechender fachlich qualifizierter Zugang gegeben! Für ihn spiele ich als musikalischen Abschied in Contrast 147 die Nummer „Wildflowers“ der Rose City Band …
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Edit Policy: Verschärfungen bei der Urheberrechtsreform in Deutschland
Dieser Beitrag von Julia Reda erschien zuerst in ihrer Kolumne auf heise.de und wurde dort unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.
Die Bundesregierung setzt bei der Urheberrechtsreform nun doch verstärkt auf Uploadfilter. Ein erster, im Juni veröffentlichter Diskussionsentwurf zur Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie fiel recht gemäßigt aus. Dieser erlaubte Nutzer:innen, ihre hochgeladenen Inhalte vorsorglich als erlaubt zu kennzeichnen und so vor einer vollautomatischen Sperrung zu schützen, beispielsweise wenn sie legale Zitate oder Inhalte unter Creative Commons-Lizenzen enthalten. Der nun bekannt gewordene Referentenentwurf rückt vom Prinzip des Pre-Flagging ab. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen kann eine Sperrung von legalen Inhalten durch Uploadfilter verhindert werden.
Uploadfilter werden scharf geschaltetNach den neuen Plänen des Justizministeriums sollen Plattformen verpflichtet werden, Inhalte bereits während des Uploads in Echtzeit auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Nur wenn in dieser Echtzeitprüfung ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erkannt wird, für den die Plattform keine Lizenz erworben hat, wird Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben, den Inhalt entweder als erlaubt zu kennzeichnen oder den Uploadvorgang abzubrechen. Potentielle Urheberrechtsverletzungen sollen so gar nicht erst veröffentlicht werden.
Diese Vorgehensweise wird unweigerlich zur rechtswidrigen Sperrung zahlreicher legaler Inhalte führen. Oftmals melden Rechteinhaber Werke nämlich erst nachträglich zur Sperrung an, die bereits auf der Plattform genutzt werden. Kürzlich wurde beispielsweise die Streaming-Plattform Twitch mit einer Fülle neuer Copyright Claims überflutet, die zur plötzlichen Sperrung von Videos führte, die sich bereits seit Jahren auf der Plattform befanden.
In solchen Situationen bietet der neue Gesetzesentwurf keinerlei Schutz vor fälschlichen Sperrungen. Wer etwa ein legales Zitat oder eine Parodie hochlädt, kann sich durch den Wegfall der Möglichkeit, Uploads vorsorglich als legal zu kennzeichnen, nicht mehr gegen zukünftige Sperrverlangen von Rechteinhabern schützen. Erst wenn ein Inhalt bereits gesperrt wurde, können Nutzer:innen sich im Nachhinein beschweren. Diese Vorgehensweise genügt aber nicht einmal den Vorgaben von Artikel 17 selbst, der verlangt, dass legale Inhalte gar nicht erst gesperrt werden.
Rückschritt für Creative Commons und Co.Die Nutzung freier Inhalte, die urheberrechtlich nicht geschützt sind oder unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, wird durch das neue System ebenfalls erschwert. Falsche Copyright Claims rühren hier oft daher, dass verschiedene Personen den gleichen freien Inhalt legal nutzen, Uploadfilter wie YouTubes ContentID jedoch die eine Nutzung fälschlicherweise als illegale Kopie der anderen Nutzung erkennen.
Oftmals liegt die Schuld dafür bei Rechteinhabern, die alle ihre Veröffentlichungen zur Sperrung via ContentID melden, ohne hierbei zu differenzieren, ob sie überhaupt über Exklusivrechte an den entsprechenden Werken verfügen. So kommt es regelmäßig zur Sperrung von gemeinfreien NASA-Aufnahmen oder von Werken klassischer Musik, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.
Wer gemeinfreie Inhalte regelmäßig auf Plattformen wie YouTube nutzt, kennt dieses Problem aus eigener schmerzlicher Erfahrung und wäre gut in der Lage, durch Pre-Flagging solchen erwartbaren falschen Sperrungen zuvorzukommen. Da Pre-Flagging aber nach dem Referentenentwurf nur noch dann möglich sein soll, wenn bereits während des Uploads in Echtzeit eine angebliche Urheberrechtsverletzung erkannt wird, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich vor zukünftigen falschen Copyright Claims zu schützen. Diese sind bei frei nutzbaren Inhalten aber besonders häufig.
Verschärfung auf Druck von Unterhaltungsindustrie und großen PlattformenAuch für kleine Plattformen, die nicht über dieselben technischen Möglichkeiten wie Google oder Facebook verfügen, schafft der neue Vorschlag große Probleme. De facto bedeutet eine solche Verpflichtung zur Echtzeitprüfung von Uploads eine Art Vorzensur, die nur die modernsten Uploadfilter überhaupt leisten können. Gerade kleinere Plattformen setzen oft auf eine Kombination von weitaus weniger kostspieligen Maßnahmen wie Stichwortsuchen und vereinzelten menschlichen Überprüfungen von verdächtigen Inhalten, die aber keinesfalls bereits während des Uploads ausgeführt werden können. Die Verpflichtung zur Echtzeitprüfung ignoriert auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Artikel 17, wonach Plattformen nicht zum Einsatz einer bestimmten technischen Lösung gezwungen werden dürfen, wenn dieser im Vergleich zu ihren Einnahmen zu kostspielig ist.
An der Möglichkeit des Pre-Flagging hatten sowohl Rechteinhaber wie der Bundesverband Musikindustrie als auch große Online-Plattformen wie Google oder Facebook in seltener Einigkeit Kritik geübt. Sie hatten zu bedenken gegeben, das Pre-Flagging werde zur missbräuchlichen Kennzeichnung illegaler Inhalte führen und Nutzer:innen überfordern. Auf diese Kritik ist das Justizministerium nun offensichtlich eingegangen und hat das Pre-Flagging aus dem Umsetzungsvorschlag gestrichen – für die Nutzungsrechte ein großer Rückschritt. Wenn sich Musikindustrie und große Plattformen hier durchsetzen, könnte das sogar zu einer weiteren Marktkonzentration bei Online-Plattformen führen, weil die wenigen Technologiekonzerne, die über die technischen Möglichkeiten zur Echtzeitprüfung verfügen, nicht gezwungen sind, ihre proprietären Lösungen mit kleineren Wettbewerbern zu teilen. Die Uploadfilter drohen so zur Markteintrittshürde zu werden – ein Effekt von Artikel 17, vor dem Expert:innen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber schon früh gewarnt haben.
CDU plant weitere VerschärfungenDer vom SPD-geführten Justizministerium verantwortete Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung, ehe er dem Bundeskabinett zur Absegnung vorgelegt und anschließend in den Bundestag eingebracht wird. Wie schon beim Leistungsschutzrecht scheint das CDU-geführte Wirtschaftsministerium nun auch beim Thema Uploadfilter auf Verschärfungen zu drängen, die Nutzungsrechte weiter einschränken könnten. Dort lobbyieren Zeitungsverlage gegen jegliche neue Ausnahmen vom Urheberrecht, die für die Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie für den Interessenausgleich zwischen den von der Urheberrechtsreform betroffenen Gruppen jedoch zwingend notwendig sind.
Um Nutzungsrechte zu wahren, schreibt bereits Artikel 17 selbst Ausnahmen für Karikaturen, Parodien und Pastiche zwingend vor, was Interessenverbände von Verlagen und Musikindustrie nicht daran gehindert hat, in der öffentlichen Konsultation über den Gesetzesentwurf gegen eben diese Ausnahmen Sturm zu laufen. In Reaktion auf diesen Druck schlägt das Justizministerium nun eine europaweit einmalige Vergütungspflicht für die Pastiche-Ausnahme vor – Plattformen müssten also für die Nutzung von Memes, Remixes usw. eine Vergütung zahlen.
Alltagskultur im Netz in GefahrInsbesondere die geplante vergütungspflichtige Ausnahme für geringfügige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke ist der Unterhaltungsindustrie ein Dorn im Auge. Diese Ausnahme stellt aber gleichzeitig den einzigen echten Fortschritt des Gesetzesentwurfs für Nutzer:innen dar. Denn Karikatur, Parodie und Pastiche decken bei Weitem nicht alle Aspekte der Alltagskultur im Netz ab. Mit der neuen Ausnahme für geringfügige Nutzungen würden beispielsweise Reaction Gifs legalisiert: wenige Sekunden umfassende Ausschnitte aus Filmen oder TV-Serien, die mit Sicherheit keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten, aber dennoch streng genommen gegen das Urheberrecht verstoßen. Bislang hat sich daran kaum jemand gestört und Reaction Gifs sind ein zentraler Bestandteil der Onlinekommunikation. Spätestens wenn eine automatisierte Durchsetzung des Urheberrechts durch Uploadfilter droht, ist es jedoch wichtig, diese Alltagskultur aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Mit der Vergütungspflicht der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen sind außerdem auch die Interessen der Rechteinhaber geschützt.
Im Referentenentwurf hält das Justizministerium an der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen fest. Angesichts des intensiven Lobbying der Unterhaltungsindustrie könnte aber auch diese einzige Errungenschaft der Nutzer:innen in der Urheberrechtsreform ins Wanken geraten. Es wäre skandalös, wenn ausgerechnet die CDU auf die Streichung dieser Ausnahme pocht, denn die Idee für die pauschale Vergütung solcher geringfügigen Nutzungen stammt von der CDU selbst. Kurz vor der Verabschiedung der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie im letzten Jahr hatte die CDU in einem Positionspapier versprochen, auf Uploadfilter zu verzichten und stattdessen Alltagsnutzungen im Netz pauschal zu vergüten. Vom Verzicht auf Uploadfilter ist in dem aktuellen Gesetzesentwurf nichts mehr zu merken. Nun wird sich zeigen, ob die CDU sogar so weit geht, ihren eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Alltagskultur im Netz zu torpedieren.
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Ausblick auf das folk.art-Festival 2020
2019 haben es sechs junge Grazer MusikerInnen – alle Anfang 20 – geschafft, ein mehrtägiges Musikfestival mit hochkarätigem Programm zu organisieren. Heuer folgt – trotz Corona – die zweite, spannende Ausgabe des folk.art Festivals. Diesmal liegt der Schwerpunkt auf Weltmusik aus Österreich, dargeboten von MusikerInnen, die in Österreich leben, aber aus ganz unterschiedlichen Ländern kommen.
Vom 21.-25. Oktober 2020 finden elf Konzerte an verschiedenen Orten statt (Dom im Berg, Synagoge, Orpheum extra, Herz-Jesu-Kirche, Murinsel und Café Kaiserfeld), dazu gibt es Workshops, Vorträge, Diskussionen und sogar Stadtspaziergänge.
Sendungsinhalt: Elias Plösch, Gitarrist und Initiator des Festivals, gibt einen Ausblick auf das Programm und stellt die auftretenden KünstlerInnen mit Hörproben vor.
#293 Die drahtlose Telegrafie, entdeckt 1872
Die Erfindung der drahtlosen Telegrafie wird ja gemeinhin dem Italiener Marconi zugeschrieben, das soll um das Jahr 1900 herum gewesen sein. Aber wussten Sie, dass es sie bereits 1872 entdeckt wurde, von einem Amerikaner namens Mahlon Loomis? Mehr zu dieser erstaunlichen Geschichte in dieser Sendung.
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In der Sendung verwendetes Fremdmaterial:
- T-Rex – Telegram Sam
- Exile – The part of me that needs you most
- Elton John – Blessed
- Roxette – Listen to your Hearth
- Roxy Music – Jealous Sky
- Loretta Lynn – Wings upon your horn