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Die Inspiration der Kogi
In dieser Sendung sprechen wir über das Buch von Lukas Buchholz „Kogi – wie ein Naturvolk unsere moderne Welt inspiriert“. Der Autor hat viele Länder und Kulturen bereist und unter anderem festgestellt, dass sich die Lebensziele der Menschen weltweit sehr angeglichen haben. Gleichzeitig gibt es verschiedene Naturvölker, die diese Angleichung nicht vollzogen haben und ihr Leben gemäß ihren Traditionen und Riten leben. Wieweit können diese Völker und Kulturen Inspiration sein für unsere moderne Welt mit ihrer sozial – ökologischen Krise?
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Gutachten zum NetzDG: Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig
Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat festgestellt, dass das geplante Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig ist. Das Gutachten beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2020. Dieses Urteil hatte die bisherigen Regelungen zur so genannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt.
Das Gutachten [pdf] stellt fest, dass Teile des Hasskriminalität-Gesetzes unverhältnismäßig sind, weil es an begrenzenden Eingriffsschwellen fehlt. Weder die Telekommunikationsdienstleister dürften Daten an das Bundeskriminalamt übermitteln, noch dürfte dieses die Daten abfragen. Das ist aber ein Kern des Gesetzes gegen Hasskriminalität.
Ein weiteres Gutachten, aus dem der Spiegel zitiert, bewertet das Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig. Auch der renommierten IT-Rechtler Matthias Bäcker kommt laut dem Nachrichtenmagazin in einer schriftlichen Bewertung zur selben Einschätzung.
Bundespräsident muss noch unterschreibenDas Gutachten kommt für die Bundesregierung, die das Gesetz zur Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als eine Art Prestigeprojekt vorangetrieben hatte, zu einem unglücklichen Zeitpunkt. Das Gesetz hat Bundestag und Bundesrat schon passiert. Im Bundestag wurde es von der großen Koalition bei Enthaltung von FDP und Grünen und gegen die Stimmen von Linken und AfD beschlossen.
Nun muss noch der Bundespräsident unterschreiben. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zögert Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier allerdings wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mit seiner Unterschrift.
Kern des Gesetzes nicht verfassungsgemäß machbarDie Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sieht vor, dass die sozialen Netzwerke vermeintlich strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dort wird dann entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das BKA kann dabei eine Bestandsdatenauskunft durchführen, IP-Adressen abfragen und Zugangsdaten anfordern. Danach leitet das BKA als Zentralstelle die Verfahren an Länderpolizeien und Staatsanwaltschaften weiter.
Nun heißt es jedoch im Gutachten, dass es fraglich sei, „ob das Bundeskriminalamt überhaupt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten abzufragen.“
Gleichzeitig heißt es, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten keine Befugnis hätten, dem Bundeskriminalamt und anderen in der Vorschrift genannten Stellen anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse ermittelte Daten, z.B. die Identität des Nutzers, zu übermitteln.
Deswegen kommt das Gutachten zum Schluss:
Da es also weder verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse noch verfassungsmäßige Abfragebefugnisse für durch Zuordnung von IP-Adressen gewonnene Bestandsdaten gibt, kann das Bundeskriminalamt die – sofern möglich – von dem Anbieter eines sozialen Netzwerks übermittelte IP-Adresse nicht dazu verwerten, den Nutzer zu identifizieren.
Insofern ist die Übermittlung nicht dazu geeignet, den gewünschten Zweck – die Strafverfolgung – zu erreichen oder zu befördern.
Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß.
Die Bundesregierung will das Gesetz dennoch haben, berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung. Ginge es nach dem Willen der Regierung, soll der Bundespräsident das Gesetz vorerst unterschreiben. Die Bundesregierung möchte dann eine Art Reparaturgesetz nachliefern.
Update 18.09.2020: Der Verweis auf das andere Gutachten und die Einschätzung von Matthias Bäcker wurden nach Erscheinen des Artikels hinzugefügt.
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Tom’s jumpin‘ Jukebox vom 17.09.2020
Lieber Zuhörerinnen und Zuhörer,
hier nun für Euch die Konserve der Sendung vom 17.09.2020!
Viele Stars und Sternchen habe ich auch wieder eingepackt für Euch, unter anderem Buddy Holly, Johnny Cash, Ted Herold, Gus Backus und natürlich darf auch der „Scheiß der Woche“ nicht fehlen!!
Viel Spaß beim nachhören!
Euer DJ Roadrunner
—————–
IHR könnt aktiv die Sendung mitgestalten indem ihr eure Musikwünsche hier abgebt oder mir per E-Mail schreibt – djroadrunner@radioypsilon.at
Ihr könnt aus dieser Aufstellung wählen –> (unter „search this collection“ könnt ihr nach Titeln oder Musikern suchen )
Singles: https://www.45cat.com/own/thomas-dreschkai
Langspielplatten: https://www.45worlds.com/45worlds/own/thomas-dreschkai
oder euch etwas von div. Interpreten wünschen – ich bemühe mich dieses so zu spielen.
Ich habe ein Konto bei Paypal eingerichtet, hier könnt Ihr einen Beitrag spenden, ähnlich wie bei einer Jukebox. Von dem erspendeten Betrag kaufe ich dann Eintrittskarten für Künstler der österreichischen Rockabilly-Scene und verlose diese in einer der nächsten Sendungen –> https://paypal.me/pools/c/8nqLHpAPOC
In diesem Sinne – wir hören uns! (wenn wir uns schon nicht sehen können)!
Euer DJ Roadrunner
VENUSfrequency yogic edition 18 SEP 2020 I Svadyaya, Sutra 1.9, Om namo Narayanaya
VENUSfrequency
Bundesregierung: Neuer Vorschlag zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern
Medicine: The new cholesterol guideline, No link between MMR vaccine and autism
The first medical topic today: The American cholesterol guideline, the joint guideline of the American College of Cardiology and the American Heart Association, has been updated in 2019. The new version of the guideline still says that patients at high-risk for heart attack must take a statin. However, a new category has been created, intermediate-risk. If a patient is at intermediate-risk for heart attack, he or she can take a statin but must not do so. The decision should be made after a joint conversation between the doctor and the patient, taking the pros and cons into account.
The second medical news today: It has been long known by doctors that there is no link between the MMR vaccine and autism. This knowledge has been confirmed once again in 2019. A large study was published in the medical journal “Annals of Internal Medicine” in 2019. This large study adds to the evidence showing no association between MMR (measles, mumps, and rubella) vaccine and autism diagnosis. However, what non-doctors do not know is that there is a specific problem. The original medical study that had shown that there is a link between the MMR vaccine and autism was faked. Dr. Andrew Wakefield had published this medical study in 1998. Yet, the journalist Brian Deer later discovered that Dr. Wakefield secretly had taken many hundreds of thousands of British pounds from anti-vaccine activists to publish a fake medical study. This fake research had catalysed the anti-vaccination movement, and unfortunately, continues to do so today. This fake study continues to be the main argument of the anti-vaccination movement. Please be not an anti-vaccine activist before finding out all the facts.