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Big Brother Award 2020: Die Geschichtsvergessenheit der Innenminister:innen

Netzpolitik - Fri, 18/09/2020 - 17:00

Zur Stunde werden in Bielefeld die diesjährigen Big Brother Awards verliehen. Der Preis zeichnet Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aus, die sich im vergangenen Jahr am allerwenigsten um den Datenschutz verdient gemacht haben. Eine Jury aus fünf Bürgerrechtlern und einer Bürgerrechtlerin hat die schlimmsten Datensünder:innen des vergangenen Jahres ausgemacht und ehrt sie am heutigen Abend mit der öffentlichen Aufmerksamkeit, die sie verdienen. Hier kann man die Verleihung im Livestream verfolgen.

In diesem Jahr darf sich Tesla über eine Auszeichnung in der Kategorie Mobilität „freuen“. Mit dem Kauf würden Kund:innen die Einwilligung geben, den Innenraum und die Umgebung des Autos von Kameras und Sensoren überwachen zu lassen, so die Begründung. Tesla argumentiert, die Daten seien notwendig, um assistiertes oder autonomes Fahren zu ermöglichen. Doch Datenschützer:innen meldeten in dieser Woche ernste Zweifel an, ob eine solche Praxis mit dem Datenschutzrecht vereinbar sei. Die Überwachungsfantasien des Firmengründer Elon Musk gehen aber noch viel weiter. Deswegen meint die Jury: unbedingt preiswürdig!

Eine Ziffer, sie zu knechten, zu finden…

In der Kategorie Geschichtsvergessenheit zeichnet die Jury die Innenministerkonferenz (seit April diesen Jahres eigentlich Innenminister:innenkonferenz, endlich) der Bundesrepublik Deutschland aus. Mit gutem Grund sollte es in Westdeutschland nach 1945 und in Ostdeutschland nach 1989 keine zentralen Personenkennziffern mehr geben.

Doch jüngst wurden die Pläne der Innenminister:innen bekannt, die Steuer-ID zu einer solchen Kennziffer auszubauen. Für die Steuer-ID selbst wurde 2007 schon der damalige Finanzminister Peer Steinbrück mit dem Big Brother Award ausgezeichnet. Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben schon verlauten lassen, dass sie den Vorschlag einer Personenkennziffer für verfassungswidrig halten. Bei Gesetzen aus dem Innenministerium weiß man ja aber nie so genau, ob das ausreicht, um ein Gesetzesvorhaben nochmal zu überdenken.

Man möchte herzlich zum Preis gratulieren, doch wenn deutsche Innenminister:innen für ihre Geschichtsvergessenheit ausgezeichnet werden, bleibt einem das irgendwie im Halse stecken.

Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen darf sich sogar noch über eine zweite Auszeichnung freuen. Gemeinsam mit seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter triumphierte er in der Kategorie Behörden und Verwaltung für das dauerhafte Speichern von Autokennzeichen.

Dauerbrenner Microsoft geht leer aus

Wenn ein Negativ-Preis für Datenschutz verliehen wird, ist es eigentlich wenig überraschend, dass die Firma Microsoft irgendwo auftaucht. Bereits 2002 durfte das Unternehmen sich über den Lifetime-Award freuen. Was bei Schauspieler:innen oft als Hinweis gedeutet wird, dass so langsam keiner mehr die Stirn runzeln würde, wenn man sich zur Ruhe setzt, nahm Microsoft als Ansporn und setzte sich 2018 in der Kategorie Technik erneut gegen die knallharte Konkurrenz durch.

Umso enttäuschender, dass in diesem Jahr für die Firma selbst kein Preis vorgesehen ist. Stattdessen geht der Preis in der Kategorie Digitalisierung an Susanne Eisenmann, Bildungsministerin in Baden-Württemberg. Verdient hat sie sich das durch ihre geplante Zusammenarbeit mit, Überraschung, der Firma Microsoft bei der Digitalen Bildungsplattform des Landes.

Visionäre Fragwürdigkeiten

Wenn man schon dabei ist, die Schulen mit datenschutzmäßig fragwürdigen Konzepten zu digitalisieren, kann man doch gleich noch einen Schritt weitergehen. Dachten sich die Firma BrainCo und der Leibniz Wissenschaftscampus Tübingen und qualifizierten sich damit gemeinsam für den Big Brother Award in der Kategorie Bildung.

Mit EEG-Scannern wollen die Wissenschaftler:innen die Gehirnströme von Schüler:innen messen und daraus den Grad der Konzentration ableiten. Lehrer:innen können das dann auf Stirnbändern ablesen, die die Schüler:innen tragen. In den USA und in China werde diese Technologie schon in Klassenzimmern eingesetzt, so die Begründung.

Man könnte meinen, dass hierzulanden die Pädagog:innen mit der korrekten Bedienung des Tageslichtprojektors ausgelastet sind und erstmal nichts zu befürchten ist. Doch warum nicht auch einmal visionäre Fragwürdigkeiten auszeichnen?

Weitere Preise gingen an die Bundesregierung in der Kategorie Politik „wegen ihrer rechtlichen und politischen Mitverantwortung für den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg“ und an die Bekleidungsfirma H&M in der Kategorie Arbeitswelt für die „jahrelange, hinterhältige und rechtswidrige Verarbeitung von Beschäftigtendaten im H&M-Kundencenter in Nürnberg“.

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Das Regime im Regal: Einmal den Xi Jinping, bitte!

Netzpolitik - Fri, 18/09/2020 - 14:33

Mehrere deutsche Filialen der Buchhandelskette Thalia bieten derzeit ein ungewöhnlich breites Sortiment an chinesischer Literatur an. Ungewöhnlich ist auch, dass es von einem regierungstreuen chinesischen Verlag zusammengestellt wurde. Unter anderen in der Filiale am Berliner Alexanderplatz stoßen Kund:innen im 3. Obergeschoss auf eine Ecke mit drei Regalen, die mit Chinesische Autoren, Thalia.de Tipp und China Shelf betitelt sind, wie eine Besichtigung von netzpolitik.org zeigte.

Eine Facebook-Nutzerin, die nach eigenen Angaben „Sinologin und Liebhaberin chinesischer Kultur und Literatur“ ist, entdeckte die Regale vergangene Woche. Seitdem kursierten ihr Facebook-Post und Fotos von den Regalen im Netz. Die Nutzerin schreibt, sie habe eine Thalia-Mitarbeiterin auf die Regale angesprochen. Diese habe ihr erklärt, dass der Inhalt nicht von Thalia gestaltet sei, die Regale von außen angemietet seien und „man auch nichts Chinakritisches“ darin auslegen dürfe.

Die Kundin berichtete, dass dort auch beide Bände des Buchs „China regieren“ von Chinas autokratischem Präsidenten Xi Jinpings verkauft werden.

Angeblich wurden bei Thalia Werbeflächen für Bücher eingekauft, die der chinesischen Regierung unkritisch gegenüber stehen. Könnte da jemand aus der Presse mal nachhaken? Von der Buchhandelskette bisher wohl keine Rückmeldung: https://t.co/uRCNINy4gM pic.twitter.com/j7UGCSAZ5N

— Karla Paul (@Buchkolumne) September 16, 2020

Werbung für Chinas Wirtschaft und Kultur

Und tatsächlich, bei Thalia verkauft nun der chinesische Staat mit. Die Buchkette teste „vor allem als Service für die wachsende chinesische – bzw. China-interessierte – Community in Deutschland“ ein chinesisches Buchsortiment, antwortet Thalia auf unsere Anfrage.

Der Buchkonzern kooperiert dabei mit China Book Trading, der Auslandstochter eines regimetreuen Verlagshauses aus Peking. „Der Test findet ausschließlich in drei Buchhandlungen statt und ist zeitlich begrenzt“, schreibt die Pressestelle von Thalia. Es handle sich um ein „allgemeines Sortiment mit Kinderbüchern, Reiseliteratur, Lyrik und Belletristik sowie zwei Politiktiteln.“

Bei den „zwei Politiktiteln“ handelt es sich um Xi Jinpings Schriften, die in China als Pflichtlektüre für Funktionär:innen der kommunistischen Partei millionenfach verkauft werden.

Die Titel seien von China Book Trading vorgeschlagen und von Thalia „geprüft und freigegeben“ worden, sagt die Buchkette. Nach welchen Kriterien geprüft werde, möchte Thalia auf Nachfrage nicht verraten. Wir fragten zudem danach, warum extern angemietete Verkaufsflächen nicht deutlich gekennzeichnet werden, und wie lange die Testphase dauern wird. Thalia beantwortete unsere Fragen nicht.

Die Kommunistische Partei Chinas fährt seit Anfang der 2000er Jahre immer wieder teure Propaganda-Kampagnen. Unter anderem finanziert das chinesische Regime weltweit Nachrichtensender, Zeitungen und andere Medienangebote, um ein positives Bild Chinas im Ausland zu vermitteln.

Chinesische Perspektive prominent platziert Charlotte Pekel

Unter dem seit 2012 regierenden Präsidenten Xi verschärfte sich die Repression in China. Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische Minderheit im Westen Chinas und das Vorgehen gegen die Demokratiebewegung in Hongkong stoßen auf Kritik des Westens. Für Besorgnis sorgt auch der Ausbau der digitalen Überwachung in China, inklusive dem geplanten Aufbau eines Social-Credit-Systems.

Auf die Meldung über die regimetreue Buchecke bei Thalia folgten prompt kritische Reaktionen. CDU-Altpolitiker Ruprecht Polenz twitterte: „Das darf nicht wahr sein.“ Er wäre nie auf die Idee gekommen, dass „eine autoritäre Regierung Regale bei Thalia bestückt“.

Verbindungen zur Kommunistischen Partei

Vermutlich ist die China-Ecke bei Thalia Teil einer Image-Kampagne des chinesischen Staates. Das Unternehmen China Book Trading, mit dem die Buchhandlung kooperiert, ist eine Tochtergesellschaft der China International Publishing Group. Die chinesische Verlagsgruppe wird überwacht und kontrolliert von der Kommunistischen Partei (KP). Auf ihrer Website macht sie unverhohlen ein Treffen des Unternehmens mit Parteifunktionären zum 99. Jubiläum der KP bekannt.

China Book Trading schreibt auf seiner Website: „Als Chinas größter Verlag in Europa bietet CBT, fußend auf der Muttergesellschaft CIPG, seinen europäischen Lesern verschiedene chinesische Bücher und Zeitschriften auf Chinesisch, Deutsch, Englisch und anderen Sprachen an.“ Der Firmensitz liegt in Rödermark nahe Frankfurt am Main.

Kritischer Beistelltisch zum Propagandabüfett Charlotte Pekel

In dem von China Book Trading zusammengestellten Regal finden sich neben Xi Jinpings Werken auch Bücher, die für Chinas Schnellzüge und die wachsende Technologie-Branche in dem Land werben. Unter dem Titel „Big Power’s Responsibility – China’s Perspective“ schreiben außerdem chinesische Wissenschaftler:innen, die als „Chinas Top-Gelehrte“ bezeichnet werden, über die internationale Verantwortung Chinas aus ihrer Perspektive.

Eine Verkäuferin der Berliner Filiale am Alexanderplatz sagte am Donnerstag zu netzpolitik.org, dass sich die Bücher kaum verkaufen. Vor den von China Book Trading angemieteten Regalen steht ein kleiner Aufsteller mit China-kritischen Sachbüchern. Von wem dieser gestaltet wurde und ob er schon seit dem Start der chinesischen Buchecke dort steht oder im Nachhinein aufgestellt wurde, dazu blieb Thalia auf Nachfrage eine Antwort schuldig.

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Firmenkultur: Facebook und Google beschneiden interne Debatten

Netzpolitik - Fri, 18/09/2020 - 11:41

Facebook und Google setzen praktisch zeitgleich Schritte, um interne Debatten unter Beschäftigten einzuschränken. Während in beiden Firmen ein Großteil der Arbeitskräfte von Zuhause aus arbeiten, kündigten die Chefetagen an, die internen Diskussionsforen Dory (Google) und Workplace (Facebook) stärker zu moderieren und politische Auseinandersetzungen in Nischen zu verbannen.

Als Grund nennen beide Firmen eine wachsende Zahl von diskriminierenden Äußerungen zu politischen Themen. Spannungen gebe es besonders bei Debatten über Black Lives Matter und den Konflikt zwischen Hongkong und China, schrieb das interne Community-Management-Team von Google in einem von CNBC veröffentlichten Blogpost. Bei Facebook betonte Firmenchef Mark Zuckerberg in einer hausinternen Mitteilung, es gehe darum, besonders Angehörige von Minderheiten wie etwa Afro-Amerikaner vor Mobbing zu schützen.

Beide Konzerne rühmten sich lange einer offenen internen Debattenkultur und flacher Hierarchien. Zuletzt bröckelte die Fassade allerdings: Google musste sich 2018 etwa Protesten von Beschäftigten wegen Fällen von sexueller Belästigung stellen und wegen umstrittener Projekte mit dem Pentagon verteidigen.

Google verbot später politische Debatten in internen Mailing-Listen. Bei Facebook mehrt sich Kritik der Belegschaft wegen des zögerlichen Vorgehens gegen rechtsextreme Desinformation auf der Plattform.

Arbeits-Feed soll politikfrei werden

Google verpflichtet Beschäftigte in internen Foren künftig dazu, ein Moderationstraining zu durchlaufen. Wer eine interne Diskussionsgruppe gründet, muss Verantwortung für die Inhalte dort übernehmen. Das soll Belästigung und Diskriminierung verhindern. Facebook will Diskussionen über soziale und politische Themen auf bestimmte Foren in seiner dem öffentlichen sozialen Netzwerk sehr ähnlichen internen Plattform beschränken, damit umstrittene politische Posts nicht „unerwartet im Arbeits-Feed“ von Beschäftigten auftauchen, sagte ein Facebook-Sprecher zu CNBC.

Die Maßnahmen der Konzerne kommen nur Tage nach Vorwürfen einer ehemaligen Facebook-Mitarbeiterin, der Konzern habe manipulatives Eingreifen rund um Wahlen in Ländern wie Brasilien, der Ukraine und Indien ignoriert. Google steht unterdessen angesichts von Black Lives Matter unter erheblichem Druck von Beschäftigten, seine Geschäftsbeziehungen mit Polizeibehörden in den USA zu lösen.

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Gutachten zum NetzDG: Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig

Netzpolitik - Fri, 18/09/2020 - 09:46

Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat festgestellt, dass das geplante Gesetz gegen Hasskriminalität verfassungswidrig ist. Das Gutachten beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2020. Dieses Urteil hatte die bisherigen Regelungen zur so genannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt.

Das Gutachten [pdf] stellt fest, dass Teile des Hasskriminalität-Gesetzes unverhältnismäßig sind, weil es an begrenzenden Eingriffsschwellen fehlt. Weder die Telekommunikationsdienstleister dürften Daten an das Bundeskriminalamt übermitteln, noch dürfte dieses die Daten abfragen. Das ist aber ein Kern des Gesetzes gegen Hasskriminalität.

Ein weiteres Gutachten, aus dem der Spiegel zitiert, bewertet das Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig. Auch der renommierten IT-Rechtler Matthias Bäcker kommt laut dem Nachrichtenmagazin in einer schriftlichen Bewertung zur selben Einschätzung.

Bundespräsident muss noch unterschreiben

Das Gutachten kommt für die Bundesregierung, die das Gesetz zur Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als eine Art Prestigeprojekt vorangetrieben hatte, zu einem unglücklichen Zeitpunkt. Das Gesetz hat Bundestag und Bundesrat schon passiert. Im Bundestag wurde es von der großen Koalition bei Enthaltung von FDP und Grünen und gegen die Stimmen von Linken und AfD beschlossen.

Nun muss noch der Bundespräsident unterschreiben. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zögert Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier allerdings wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mit seiner Unterschrift.

Kern des Gesetzes nicht verfassungsgemäß machbar

Die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sieht vor, dass die sozialen Netzwerke vermeintlich strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dort wird dann entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das BKA kann dabei eine Bestandsdatenauskunft durchführen, IP-Adressen abfragen und Zugangsdaten anfordern. Danach leitet das BKA als Zentralstelle die Verfahren an Länderpolizeien und Staatsanwaltschaften weiter.

Nun heißt es jedoch im Gutachten, dass es fraglich sei, „ob das Bundeskriminalamt überhaupt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten abzufragen.“

Gleichzeitig heißt es, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten keine Befugnis hätten, dem Bundeskriminalamt und anderen in der Vorschrift genannten Stellen anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse ermittelte Daten, z.B. die Identität des Nutzers, zu übermitteln.

Deswegen kommt das Gutachten zum Schluss:

Da es also weder verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse noch verfassungsmäßige Abfragebefugnisse für durch Zuordnung von IP-Adressen gewonnene Bestandsdaten gibt, kann das Bundeskriminalamt die – sofern möglich – von dem Anbieter eines sozialen Netzwerks übermittelte IP-Adresse nicht dazu verwerten, den Nutzer zu identifizieren.

Insofern ist die Übermittlung nicht dazu geeignet, den gewünschten Zweck – die Strafverfolgung – zu erreichen oder zu befördern.

Daher ist die Pflicht, die IP-Adresse zu übermitteln, nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß.

Die Bundesregierung will das Gesetz dennoch haben, berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung. Ginge es nach dem Willen der Regierung, soll der Bundespräsident das Gesetz vorerst unterschreiben. Die Bundesregierung möchte dann eine Art Reparaturgesetz nachliefern.

Update 18.09.2020: Der Verweis auf das andere Gutachten und die Einschätzung von Matthias Bäcker wurden nach Erscheinen des Artikels hinzugefügt.

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Was vom Tage übrig blieb: Übersetzer, Uber und Undercover

Netzpolitik - Thu, 17/09/2020 - 17:00

Female historians and male nurses do not exist, Google Translate tells its European users (AlgorithmWatch)
Das Problem ist ein lang bekannter Klassiker der Diskriminierung durch Algorithmen, aber AlgorthmWatch hat es nun in eigenen Versuchen nochmal nachgewiesen: Google Translate macht aus weiblichen Bezeichnungen wie Pilotin oder Ärztin in der Übersetzung oft Piloten und Ärzte. Die Umformung folgt dabei häufig Geschlechterstereotypen, so wird aus dem deutschen Krankenpfleger im Französischen etwa „l’infirmière“, eine Krankenschwester. Aus der Chefin wird dagegen auf Spanisch, Italienisch und Französisch ein Chef. Interessant ist die Begründung: Google optimiert Übersetzungen für Englisch, so geht bei einer Übersetzung von Deutsch auf Spanisch via Englisch das grammatikalische Geschlecht einfach flöten, teilte ein Sprecher mit. Was mal wieder zeigt: Wenn Automatisierung diskriminiert, liegt das nicht ausschließlich an Training mit verzerrten Daten, sondern an bewussten Entscheidungen der Betreiber:innen.

Tödlicher Unfall mit autonomem Auto: Uber-Fahrerin angeklagt (Heise)
Im Fall des ersten tödlichen Unfalls mit einem selbstfahrenden Auto in den USA ist es nun zur Anklage gekommen, berichtet Heise. Die Testfahrerin wurde am Dienstag von einer Jury in Arizona wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie soll auf ihrem Handy ferngesehen haben und deswegen nicht eingeschritten sein, als der Testwagen von Uber eine Frau erfasste, die ihr Fahrrad über die Straße geschoben hatte. Der Fall ist interessant, weil Expert:innen seit Jahren darüber debattieren, wer die Verantwortung trägt, wenn ein autonomes System Unfälle verursacht. In diesem Fall ist die Lage noch klar: Der Wagen hätte alleine nicht fahren dürfen, die Fahrerin ist verantwortlich. Doch was passiert, wenn demnächst niemand mehr am Steuer eines solchen Autos sitzt?

Zscaler entdeckt neue TikTok-Spionagesoftware (InfoPoint)
Die Cybercrime-Branche schläft nicht. Während US-Präsident Trump damit drohte, TikTok in den USA aus den App-Stores zu drängen, nutzten Hacker die Aufregung, um Spionagesoftware zu lancieren, die sich im Google Play Store als „TikTok Pro“ ausgibt. Das entdeckten Sicherheitsforscher des US-Tech-Dienstleisters Zscaler. Wird die App installiert, können Angreifer Kontrolle über das Gerät übernehmen, inklusive Kamera, Nachrichten und Login-Daten. Wie das funktioniert, beschreiben Sie im Unternehmensblog.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteur:innen gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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QROC: EU-Polizeien planen neues Informationssystem

Netzpolitik - Thu, 17/09/2020 - 10:30

Mehrere europäische Polizeibehörden entwickeln ein neues System für den Austausch von Informationen in Echtzeit. Unter dem Namen „Quick Response for Operational Centers“ (QROC) sollen die angeschlossenen Dienststellen ihre Reaktion auf einen terroristischen Anschlag koordinieren. Das Instrument könnte auch zur Unterstützung im Falle von Großereignissen und Krisen genutzt werden. Mehrere Mitgliedstaaten suchen derzeit nach entsprechenden Lösungen, die Anstrengungen erfolgen auch im Rahmen der Coronakrise.

Der Austausch von Daten zu Ereignissen und möglicherweise involvierten Personen könnte laut der Projektwebseite anschließend über die sogenannte „Schwedische Initiative“ erfolgen. Der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates von 2006 bestimmt kurze Fristen für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten. Möglich wäre auch die Nutzung des Prüm-Rahmens, über den die zuständigen Dienststellen europaweit biometrische Daten oder Daten zu HalterInnen von Fahrzeugen abfragen können.

Videoüberwachung und Drohnen

Jeder EU-Mitgliedstaat soll für QROC eine Kontaktstelle benennen, diese sollen eine „Gemeinschaft europäischer Einsatzzentren“ gründen. Damit die angeschlossenen Kommando- und Kontrollzentren nicht in „Datenströmen“ versinken, soll QROC neue Verfahren zur Filterung und Entscheidungsfindung suchen. Genannt werden 5G und neuere „Datenverwaltungstechnologien“. Die Lagezentren erhalten für die gemeinsame Fahndung nach Verdächtigen unter anderem Bilder aus der Videoüberwachung und von Drohnen.

QROC ist ein Projekt der Arbeitsgruppe „European Network of Law Enforcement Technology Services“ (ENLETS), in der sich die Abteilungen für Polizeitechnik aller EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz vernetzen. Es handelt sich nicht um eine Struktur der EU-Kommission, sondern des Europäischen Rates. Zuständig für die Aufsicht der ist die Ratsarbeitsgruppe für Strafverfolgung in Brüssel. Zu dem Projekt gehören auch Trainings zur Reaktion auf einen terroristischen Anschlag. Ausbildungslehrpläne und -materialien sollen von der EU-Polizeihochschule CEPOL angeboten werden.

Zu den Entwicklern von QROC gehören Polizeien aus Irland, Luxemburg, Polen, Spanien, den Niederlanden, Tschechien, Rumänien und Griechenland, beteiligt sind außerdem mehrere Forschungsinstitute aus den Niederlanden, Zypern und Spanien. Wenn sich die EU-InnenministerInnen für einen Regelbetrieb der neuen Anwendung entscheiden, könnte diese den Plänen zufolge durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) betrieben werden.

„WhatsApp für Strafverfolgungsbeamte“

Mit dem Schengener Informationssystem verfügen europäische Polizeien und Geheimdienste bereits über eine Plattform zur Weitergabe von Informationen, jedoch ohne Echtzeit-Funktionalität. Das verschlüsselte SIENA-Netzwerk bei Europol bietet zwar die Möglichkeit zum schnellen Informationsaustausch, jedoch nur für verschiedene Arbeitsgruppen oder Netzwerke. Eine Gruppe, die nur im Falle terroristischer Anschläge kommuniziert, existiert bei der europäischen Polizeiagentur aber nicht. Europol betreibt jedoch das System „Virtual Command Post“ (VCP) zur „Begleitung von Einsatzkräften bei besonderen Einsatzlagen“. Einsatzkräfte können aus einem Lagezentrum geortet und angesprochen werden.

Die Ergebnisse von QROC könnten zudem im Projekt „WhatsApp für Strafverfolgungsbeamte“ umgesetzt werden. In allen EU-Mitgliedstaaten sollen die zuständigen BeamtInnen mit mobiler Instant-Messaging-Software „für operative Zwecke“ ausgerüstet werden. Die Apps sollen über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügen oder nur über Server kommunizieren, die von Regierungen der Mitgliedstaaten und/oder der EU-Institutionen kontrolliert werden.

Eine ähnliche Anwendung hat Europol 2016 mit der „Operational Real-Time Collaboration Solution“ (ORTICoS) entwickelt. Damit können sich ErmittlerInnen im Falle eines gemeinsamen Einsatzes über ihre mobilen Endgeräte „schnell und sicher abstimmen“. Die Technik ist laut dem deutschen Innenministerium „von der Zielgruppe aber nicht angenommen“ worden, da sie sich als „nicht ausreichend praktikabel erwies“.

Ähnliche Plattform von Geheimdiensten

Zum Ende des Projekts werden die europäischen Polizeichefs über Ergebnisse unterrichtet. Eine Präsentation erfolgt auch im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) vorgestellt werden. Dort koordinieren die EU-Mitgliedstaaten ihre polizeiliche Zusammenarbeit im Bereich von Strafverfolgung, Terrorismus, Grenzkontrollen, justizieller Zusammenarbeit und Katastrophenschutz.

Der COSI ist außerdem zuständig für die Verzahnung der polizeilichen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit. Weil die Europäische Union kein Mandat für die Koordination von Geheimdiensten hat, betrifft die Arbeit des COSI getreu der offiziellen Darstellung nur strategische Fragen der Zusammenarbeit. Jedoch arbeitet Europol auch in Bezug auf gemeinsame „Tischübungen“ mit den Inlandsgeheimdiensten aller Mitgliedstaaten zusammen. Auch in QROC sind derartige Veranstaltungen geplant.

Im Rahmen der „Counter Terrorism Group“ haben sich die Dienste vor vier Jahren in Den Haag eine Echtzeit-Plattform zum Informationsaustausch geschaffen. Mit QROC entsteht eine ähnliche Struktur nun auf Polizeiebene. Gut möglich, dass die beiden Plattformen in einigen Jahren zusammenwachsen. Auf EU-Ebene kursieren bereits Ideen zur Schaffung von „Fusionszentren“ mit Polizeien und Geheimdiensten.

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Hamburger Justizvollzugsanstalten: Gefangene wehren sich gegen Wegnahme von Handys

Netzpolitik - Thu, 17/09/2020 - 09:21

Seit sechs Monaten kann er nur per Handy mit seiner Familie sprechen: Otto Floegel sitzt in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ein. Als wegen der Corona-Pandemie Besuche nur noch in Ausnahmen gestattet waren, gab die Justizbehörde Mobiltelefone an Gefangene aus, damit sie Kontakt zu Angehörigen halten können. Jetzt sind Besuche wieder möglich, aber nur mit sogenannten Spuckschutzwänden, Masken und auf Abstand.

„Zwei Drittel der Gefangenen verzichten auf Besuche“, sagt Otto Floegel im Gespräch mit netzpolitik.org. Viele der Angehörigen und auch Gefangene selbst gehören zur Risikogruppe. So auch Otto Floegels 83-jährige Mutter und seine 14-jährige Tochter, die Asthma hat. Das Ansteckungsrisiko sei zu hoch. Dutzende Gefangene wehren sich deshalb gegen den Beschluss der Justizbehörde, die Handys Ende September wieder einzuziehen. Sie haben entsprechende Anträge bei den Strafvollstreckungskammern am Hamburger Landgericht eingereicht.

Bei den Telefonen handelt es sich um Prepaid-Handys ohne Internetzugang und Kamerafunktion. Nur Telefonate und SMS sind erlaubt. Die Gefangenen konnten die Handys für je 20 Euro bei den Anstalten erwerben. Angehörige oder Anwält:innen der Gefangenen mussten die SIM-Karten kaufen, sie aktivieren und samt Vertragsunterlagen und PIN und PUK an die Anstalten übersenden. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor.

Kontrollierter Kontakt nach außen

Demnach haben die Anstalten 621 Handys an Gefangene herausgegeben. In der JVA Fuhlsbüttel waren es 271 Handys, dort gibt es 300 Haftplätze. Gefangene, die in Untersuchungshaft oder unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen einsitzen, durften keine Handys erwerben.

Bis zu zehn Rufnummern können Gefangene freischalten lassen. Sie dürfen die Handys nur im Haftraum nutzen, Gesprächs- und SMS-Verläufe dürfen sie nicht löschen. JVA-Bedienstete können die Telefone jederzeit kontrollieren, Gespräche werden laut Justizbehörde aber nicht abgehört.

„Das Handy ist momentan der einzig wirklich feste Kontakt zu Angehörigen und Freunden“, sagt Otto Floegel. Er setzt sich mit einem Mitgefangenen, Christian Hewig, in der JVA Fuhlsbüttel für die Rechte der Gefangenen ein. Christian Hewig meldete sich Mitte August bei unserer Redaktion. Er leidet nach eigener Aussage unter einer schweren Behinderung und lebt deshalb ebenfalls mit einem erhöhten Infektionsrisiko.

Für diesen Text telefonierten wir mehrmals mit den beiden Männern. Sie geben an, mit 60 bis 70 weiteren Gefangenen bei der Strafvollstreckungskammer gegen die Einziehung der Mobiltelefone geklagt zu haben.

Infektionsrisiko besteht weiterhin

Die Justizbehörde hat nach eigener Aussage die Handys als „absolute Ausnahmeregelung zur Kompensation Corona-bedingter Einschränkungen in den Anstalten“ an die Gefangenen ausgegeben. „Wie auch außerhalb des Vollzugs sind wir in einer ’neuen Normalität‘ angekommen“, schreibt ein Sprecher der Justizbehörde an netzpolitik.org. Deshalb wolle man die Handys Ende des Monats „überwiegend“ einziehen.

Die Behörde weist auf die erweiterten Besuchsmöglichkeiten und die vorhandenen Flurtelefone hin und plant Möglichkeiten zur Videotelefonie.

„Im Übrigen soll kurzfristig die Möglichkeit von Videobesuchen geschaffen werden, in denen Gefangene in einem Besuchsraum über ein Tablet mit ihren engsten Angehörigen in Kontakt gebracht werden und eine Art Videoanruf durchführen können.“

Otto Floegel hält von alldem nichts. Er beschreibt uns, unter welchen Bedingungen die Besuche derzeit ablaufen: Jeder Gefangene darf zwei Besucher:innen empfangen, für eine Stunde. Alle müssen Masken tragen, Körperkontakt ist nicht erlaubt, zwei Meter Abstand sind geboten. In einem Raum sitzen 18 Besucher:innen neun Gefangenen gegenüber, durch Schutzscheiben voneinander getrennt.

„Die können sich nicht verstehen mit Maske und Trennscheibe, das ist eine Schreierei“, sagt er. Viele Gefangene wollten ihre Angehörigen nicht absichtlich gefährden und ließen lieber keinen Besuch kommen. „Man weiß nicht, ob andere Besucher infektiös sind.“

Hohe Telefonkosten für Gefangene

Angaben des Senats auf die Anfrage der Linken und die Hygienevorschriften für Besuche in Hamburger Justizvollzugsanstalten bestätigen diese Beschreibung zum Teil. Auch die Möglichkeit zur Videotelefonie lehnt Otto Floegel ab. Die Eltern von Gefangenen seien meist alt, nicht dazu in der Lage und hätten „nicht das Equipment.“ Die geplanten Skype-Räume ersetzten nicht das tägliche Telefonat mit Angehörigen. Offenbar sieht die Justizbehörde begrenzte Zeitkontingente für Videotelefonate vor, ähnlich wie bei Besuchszeiten.

Zudem bleiben den Gefangenen die Flurtelefone. Ein Großteil der Gefängnisse in Deutschland hat Verträge mit der Firma Telio abgeschlossen, die immer wieder für hochpreisige Tarife kritisiert wird. Auch Otto Floegel spricht von „horrenden Telefonkosten“. Er wirft der JVA Fuhlsbüttel vor, einen alten Vertrag mit Telio verlängert zu haben. Der danach geltende Tarif widerspreche einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, nach der JVA sicherstellen müssen, das Gefangene zu „marktgerechten Preisen“ telefonieren können. Die Gefangenen in Fuhlsbüttel zahlen Anrufe per Flurtelefon bislang pro Minute, eine Flatrate gibt es nicht.

Sie dürfen hier für bis zu 150 Euro im Monat telefonieren. Otto Floegel zählt auf: 150 Euro ergeben neun Stunden und 40 Minuten Telefonieren ins Mobilfunknetz (demnach circa 26 Cent pro Minute) oder zwölf Stunden ins Festnetz (demnach circa 21 Cent pro Minute). Damit lägen die Telefonkosten für Gefangene deutlich höher als für normale Haushalte. Internet- und Festnetz-Flatrates der Netzanbieter kosten hierzulande üblicherweise zwischen 30 und 50 Euro.

Zum Vergleich: Auf ihren Mobiltelefonen können die Gefangenen derzeit für unter 10 Euro im Monat unbegrenzt telefonieren.

Werden Hygienevorschriften ignoriert?

Die Hamburger Justizbehörde widerspricht Otto Floegels Vorwürfen. Sie macht aus Gründen einer „strikten vertraglichen Geheimhaltungsklausel“ keine Angaben zu Gefängnistarifen. Weiter heißt es in dem Statement: „Die Tarife wurden als Reaktion auf das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts spürbar reduziert.“

Zwischen 25 und 28 Gefangene teilen sich in der JVA Fuhlsbüttel zwei Flurtelefone. Diese müssten nach geltenden Hygienevorschriften regelmäßig desinfiziert werden – was laut Otto Floegel und Christian Hewig jedoch nicht passiert. „Die haben angeblich zu wenig Desinfektionsmittel.“ Nach Aussage der Gefangenen stellte die JVA lediglich Wassereimer und Toilettenreiniger zur Verfügung, um die Telefone zu reinigen.

Die Justizbehörde widerspricht auch dieser Aussage und schreibt uns: „Durch Einhaltung von Hygienevorgaben kann die Gefahr einer Infektion über die Flurtelefone minimiert werden.“

Zahlreiche Anträge gegen Pläne der Justizbehörde

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts bestätigt auf Anfrage, dass zahlreiche Anträge von Gefangenen bei den Strafvollstreckungskammern eingegangen sind. Die Anträge richten sich demnach gegen den „Widerruf der Erlaubnis zur Nutzung eines Mobiltelefons“. Teilweise seien die Anträge mit Eilanträgen verbunden. So wollten die Antragsteller:innen die angekündigte Einziehung der Handys Ende September verhindern, bis die Strafvollstreckungskammern eine endgültige Entscheidung zu den Plänen der Justizbehörde getroffen haben.

Ob die Anträge der Gefangenen bewilligt werden, entscheidet sich voraussichtlich – zumindest in den Eilverfahren – noch im September. Dazu heißt es von der Pressestelle des Oberlandesgerichts:

„Für die Entscheidungen wird es voraussichtlich ein wesentlicher Punkt sein, die Bedingungen der Handynutzung zu prüfen, die früheren, die aktuellen und die künftigen Besuchs- und Telefonmöglichkeiten und die teilweise angebotenen ‚Video-Besuchsmöglichkeiten‘ abzuklären und zu bewerten.“

Handys fördern Resozialisierung

Thomas Galli findet, dass Handys längst bundesweit in allen Justizvollzugsanstalten erlaubt sein sollten. Der Jurist und Autor hat in der Vergangenheit mehrere Anstalten geleitet und setzt sich für eine Reform des Strafvollzugs ein. „Der weitgehende normale Kontakt mit der Außenwelt ist resozialisierungsfördernd und reduziert Haftschäden“, schreibt er an netzpolitik.org. Ein Missbrauch, etwa für Drogengeschäfte, könne nie komplett verhindert werden. Gefangene könnten sich zudem jederzeit illegal ein Handy beschaffen.

Die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde, die Mobiltelefone wieder einzuziehen, kann Thomas Galli nicht nachvollziehen. „Sinnvoller wäre es, sich darüber Gedanken zu machen, wie auch Handygespräche von Inhaftierten im Einzelfall abgehört werden können, um einen Missbrauch zu reduzieren“, schlägt er vor. Als Beispiel für möglichen Missbrauch nennt er die Einschüchterung von Opfern.

Thomas Galli plädiert dafür, „die Verhältnisse in Haft weitgehend denen in Normalität gleichzusetzen“, um der Entfremdung der Gefangenen von der Gesellschaft vorzubeugen. Dazu fordert er ein Telefon für jede:n Gefangene:n im Haftraum. „Inhaftierte sind viel entspannter, wenn sie mit ihren Angehörigen zumindest regelmäßig telefonieren können.“

Das bestätigt auch Otto Floegel. Er wundert sich über die Pläne der Justizbehörde, die Handys einzuziehen. „Das ganze Haus ist ruhiger geworden, die Stimmung ist viel angenehmer.“

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Interview „Iuventa“: „Die Diskursverschiebung gegen Seenotrettung hat Menschenleben gekostet“

Netzpolitik - Thu, 17/09/2020 - 07:36

Die Flüchtlingspolitik ist aktuell wegen des verheerenden Brandes im größten Lager der EU im griechischen Moria wieder Tagesthema. Ob diese Katastrophe jedoch eine echte politische Wende einleiten kann, wird erst die Zukunft zeigen. Bezweifelt werden muss das, denn es reihen sich bereits seit Jahren viele kleine und große Katastrophen aneinander.

Viele Menschen hielten kurz inne, als vor fünf Jahren ein Foto durch alle Medien ging: Ein kleiner Junge mit knallrotem Shirt, tot am Strand liegend, das Gesicht im Sand. Er war ertrunken im Mittelmeer und wurde später als Alan Kurdi aus Syrien identifiziert. Vielen krampfte sich der Magen zusammen, weil das Foto mit brachialer Wucht ins Bewusstsein rückte, welche Tragödien sich jeden Tag im Mittelmeer abspielen und welche menschlichen Schicksale hinter den Zahlen der unnötig Ertrunkenen stehen. Aber so groß der Schock bei all jenen war, die nicht völlig abgestumpft sind, so schnell war das kleine tote Kind und das Sterben auf hoher See wieder vergessen. Politisch blieb alles beim Alten.

Manche Menschen finden sich damit nicht ab. Sie zeigen Aktivismus und persönlichen Einsatz gegen den eigentlich unerträglichen politischen Stillstand. Wer sich aber in privaten Organisationen für Seenotrettung engagiert und solche entsetzlichen Dramen zu verhindern sucht, muss strafrechtliche Konsequenzen einiger EU-Staaten fürchten: Nationale Gesetze wurden und werden herangezogen, um gegen Helfer vorzugehen.

Zwei CSU-Minister setzten die Änderung der Schiffssicherheitsverordnung durch. Das kann man auch „gezielte Sabotage der Seenotrettung“ nennen. Alle Rechte vorbehalten Stephan Anpalagan

Die EU hat das Mittelmeer bereits seit Jahren lückenlos im Blick. Dazu nutzt die Grenzagentur Frontex ein eigenes Überwachungsnetzwerk und hochauflösende Satellitenbilder. Statt zivile Seenotretter oder Beobachtungsmissionen im Meer technisch und politisch zu unterstützen, verschärfen die europäischen Länder ihre Gesetze zur Grenzabwehr: Italien drohte noch drastischere Strafen an, in Deutschland ist seit März ein Schiffssicherheitszeugnis notwendig, das dazu dient, den Hilfsorganisationen zur Seenotrettung oder zur Beobachtung der Menschenrechtslage die Arbeit schwerzumachen.

Nun ging eine umfängliche Website online, die Vorwürfe und Ermittlungen gegen Seenotretter detailliert beleuchtet und nachzeichnet. Der beschriebene Fall betrifft das Schiff „Iuventa“ der deutschen NGO „Jugend Rettet“, das beschlagnahmt wurde und gegen dessen Crew die italienische Justiz vorgeht. Der Verdacht lautet: Begünstigung illegaler Einwanderung. Die Vorwürfe gegen die Crew der „Iuventa“ sind mit drei Rettungseinsätzen verbunden, die im Herbst 2016 und im Sommer 2017 stattfanden. Die Besatzung und die NGO weisen den Verdacht zurück, mit Menschenhändlern habe man nichts zu schaffen.

Auf Mafia-Fälle spezialisierte Ermittler hatten monatelang die Seenotretter überwacht und auch umfängliche technische Abhöroperationen durchgeführt. Die Ermittlungsakte füllt weit über fünfhundert Seiten. Zu diesen Akten gehören auch die Aufnahmen von Wanzen, die an Bord des Schiffes plaziert worden waren, sowie von den abgehörten Telefonaten der Crew-Mitglieder. Diese Aufzeichnungen machen sogar einen Großteil der Polizeiakten aus.

Amnesty: „Ein Skandal“

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte zum dritten Jahrestag der Beschlagnahme der „Iuventa“ die weltweite Kampagne „Leben retten verboten“ gestartet, um auf die Ermittlungen gegen zehn ehemalige Besatzungsmitglieder hinzuweisen und gegen deren Bestrafung zu protestieren. Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagte gegenüber netzpolitik.org zu der Soli-Kampagne, dass es um die grundsätzliche Frage gehe, wie wir mit Menschenleben umgehen wollen: „Die Absurdität, Menschen bestrafen zu wollen, weil sie Leben retten, ist vielleicht auch nach den letzten Monaten mit der Corona-Pandemie nochmal offensichtlicher geworden. Mich freut auch, dass sich soviele ‚Helden des Alltags‘, Menschen, die als Ärzt_innen, Sanitäter_innen oder Feuerwehrleute täglich Menschen retten, mit der Iuventa-Crew solidarisiert haben.“ Die Tatsache, dass Seenotretter in Europa überwacht und strafrechtlich verfolgt würden, sei „ein Skandal, und als solcher sollten wir alle ihn thematisieren – ob zu Hause, mit Freunden, in den Medien“.

Die Kampagne „Leben retten verboten“ setzt sich dafür ein, die Anschuldigungen fallenzulassen. Alle Rechte vorbehalten Amnesty International

Die Crew der „Iuventa“, die auf ehrenamtlicher Basis arbeitete, konnte im Mittelmeer mehr als 14.000 Menschen vor dem Ertrinken retten. Dass mutiges zivilgesellschaftliches Handeln wie die Seenotrettung – auch durch deutsche Spitzenpolitiker – in eine kriminelle Ecke gestellt wird, dürfe nicht widerspruchslos hingenommen werden, betont Beeko: „Ich denke, wir alle sind gefordert zu widersprechen, wenn argumentiert wird, dass man Frauen, Männer und Kinder nicht vor dem Tod retten soll, damit nicht weitere Menschen die gefährliche Überfahrt wagen.“ Sie flöhen vor Gewalt, Misshandlung oder Menschenhandel, etwa in Libyen. „Regierungsverantwortliche, die so argumentieren, lassen nicht nur elementare menschliche Verantwortung vermissen, sondern verletzen ihren im Grundgesetz verankerten Auftrag“, so Beeko weiter.

Allein dieses Jahr wurden im Mittelmeer nach Schätzungen des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge knapp fünfhundert flüchtende Menschen als tot oder vermisst gemeldet. Für das Jahr 2019 geht das UNHCR von 1.041 Menschen (pdf) aus, die auf dem Weg nach Europa im Mittelmeer ums Leben gekommen sind oder vermisst werden. Mit Blick auf die Diskussion um Rassismus und die Bewegung „Black Lives Matter“ sagt Amnesty-Generalsekretär Beeko, dass wir uns alle in der öffentlichen Debatte von einem Grundsatz leiten lassen sollten: „Es kann nicht sein, dass wir Menschen im Meer ertrinken oder in der Wüste verdursten lassen, weil sie Schwarze sind oder weil ihnen ihre Flucht aus Syrien oder Afghanistan nur mit Hilfe von kriminellen Schlepperbanden gelingt. Leben muss gerettet werden – ohne Ansehen der Person oder ihres Flucht- oder Migrationsgrundes.“

Hendrik Simon (hinten) beim Einsatz im Mittelmeer. Foto: Iuventa10.

Wir sprechen über den Fall der „Iuventa“, über die Wanzen, die Spione und die Ermittlungen gegen die Crew, aber auch über die Medienarbeit nach der Beschlagnahme und über die Diskursverschiebung beim Thema Seenotrettung mit Hendrik Simon, der zur Besatzung des Rettungsschiffes gehörte.

Das Interview haben wir kurz vor dem Brand in Moria aufgezeichnet. Dort wird aktuell dringend um Hilfe gebeten, um die Menschen auf Lesbos direkt zu unterstützen. Wenn möglich, helft ihnen bitte!

Zwanzig Jahre Haft für Seenotrettung?

netzpolitik.org: Du gehörtest zur Crew des Rettungsschiffes „Iuventa“. Wofür droht Euch Gefängnis, was ist der Vorwurf?

Hendrik Simon: Der Vorwurf lautet: Beihilfe zu illegalen Einreise. Dafür drohen uns bis zu zwanzig Jahre Haft und eine horrende Geldstrafe. Uns wird vorgeworfen, Menschen nach Italien gebracht und dabei italienisches Recht gebrochen zu haben. Das ist in vielerlei Hinsicht absurd, da wir die Menschen zunächst aus Seenot gerettet und dann anderen Schiffen übergeben haben, die sie nach Italien gebracht haben. Unser Schiff war überhaupt nicht in der Lage, die Menschen bis nach Italien zu transportieren. Dafür war es viel zu klein.

Wir waren – wenn man das so sagen will – Ersthelfer. Wir haben die Boote in Seenot gesucht und gefunden und die Situation zunächst stabilisiert, Verletzte versorgt und behandelt und dann auf Hilfe gewartet, die uns von der koordinierenden Behörde geschickt wurde. Das war zu der Zeit die Seenotrettungsleitstelle in Rom (MRCC). Wir haben also nichts weiter gemacht, als geltendes Recht umzusetzen, denn im Seerecht steht klipp und klar, dass es eine Pflicht ist, Menschen in Seenot zu retten.

Und danach greift dann das Völkerrecht: Das verbietet, Menschen, die fliehen, wieder in das Land zurückzuschicken, aus dem sie geflohen sind, oder in ein anderes zu schicken, in dem ihnen Folter, Verfolgung oder ähnliches droht. Der nächste sichere Ort ist also Italien oder Malta. Alle unsere Rettungen sind von der Seenotrettungsleitstelle in Rom koordiniert worden.

Die „Iuventa“. Alle Rechte vorbehalten Kenny Karpov

netzpolitik.org: Die „Iuventa“ wurde damals von italienischen Staatsanwälten „präventiv“ beschlagnahmt. Wie muss man sich das praktisch vorstellen bei einem großen Meeresschiff?

Hendrik Simon: Das Schiff wurde mit einem Trick nach Lampedusa gelockt. Als es dann in italienische Hoheitsgewässer eingefahren war, wurde es von der Küstenwache umzingelt und mit Blaulicht in den Hafen Lampedusas begleitet. Es war nachts, viele Journalist*innen standen an Land mit Foto- und Filmkameras, damit der Effekt besonders gut rüberkommt. Das war eigentlich unnötig, weil die Iuventa sowieso nach Lampedusa gefahren wäre, aber ist natürlich ein schöner Effekt, wenn man uns in ein negatives Licht stellen will.

Das Schiff wurde dann beschlagnahmt und von Mitarbeiter*innen der Küstenwache nach Trapani auf Sizilien gefahren, wo es bis heute liegt. Dort laufen auch die Ermittlungen gegen uns.

netzpolitik.org: Woher wussten diese Journalisten und Journalistinnen, dass es zu einer fotowürdigen Blaulichtaktion kommen würde?

Hendrik Simon: Die italienische Presse war offensichtlich zuvor aus Behördenkreisen informiert worden. Sie hatten Auszüge aus dem Beschlagnahmungsbeschluss, noch bevor das Schiff im Hafen war. Wir wurden lange im Unklaren darüber gelassen, was eigentlich passiert, und es hieß immer, es sei eine Routinekontrolle. Währenddessen zitierten italienische Medien bereits aus dem Beschluss zur Beschlagnahmung, hatten von der Polizei offenischtlich aus dem Kontext gerissene und falsch beschriftete Bilder und sogar Audioaufnahmen von der Brücke der Iuventa, die zuvor verwanzt worden war. Außerdem berichteten uns Einwohner*innen von Lampedusa von einem regen Flugverkehr am Tag zuvor, weil die ganzen Journalist*innen und Polizist*innen natürlich irgendwie auf diese kleine Insel gebracht werden mussten.

netzpolitik.org: Wie kam die Staatsanwaltschaft denn an die Audio-Dateien von der Brücke?

Hendrik Simon: Die Brücke der Iuventa wurde im Mai 2017 verwanzt. Schon damals wurde die Iuventa mit einem Trick nach Lampedusa beordert. Ich hatte bereits gesagt, dass wir eigentlich keine Menschen nach Italien transportiert haben, weil das Schiff zu klein war. Die Rettungen wurden von der Seenotrettungsleitstelle in Rom koordiniert. Wir hatten im Mai bei einer Rettung knapp zweihundert Menschen an Bord und waren gerade dabei, sie auf ein größeres Schiff zu transportieren, als uns befohlen wurde, die letzten zwanzig Menschen selber nach Lampedusa zu bringen. Das gab es so noch nie, zumal wir aus einem laufenden Einsatz rausbeordert wurden.

Wir hatten zu dem Zeitpunkt allerdings eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden und haben da erstmal drauf vertraut. Wir sind dann nach Lampedusa gefahren. Dort wurde dann offensichtlich die Brücke verwanzt.

Einerseits kriminalisiert, andererseits geehrt: Die Crew der „Iuventa“ erhält 2019 den Paul-Grüninger-Preis. Alle Rechte vorbehalten Kai von Kotze

netzpolitik.org: Als im September 2017 ein sizilianisches Gericht die Freigabe des Schiffes ablehnte, tickerten die Presseagenturen, Eure Hilfsorganisation sehe sich als „Opfer einer politischen Kampagne“. Wie ist Deine Einschätzung dazu heute, drei Jahre später?

Hendrik Simon: Absolut genauso. Die Iuventa war das erste Schiff, das beschlagnahmt wurde, und wo von den Behörden ausprobiert wurde, was geht. Das war ja noch unter der italienischen Mitte-Links-Regierung, wenn man die Sozialdemokraten links nennen will, also bevor Matteo Salvini Innenminister wurde. Der damalige Innenminister Marco Minniti hat gemeinsam mit vielen anderen hochrangigen Politikern aus der EU, beispielsweise Thomas de Maizière aus Deutschland und Sebastian Kurz aus Österreich, massiv Stimmung gegen die NGOs gemacht. Und mit der Iuventa haben sie das schwächste Glied in der Kette ausgesucht, nämlich ohne eine große Organisation im Hintergrund, um hier ihre Maßnahmen auszuprobieren.

Wie die Arbeit der Seenotretter öffentlich verunglimpft wird

netzpolitik.org: Dieser eben erwähnte damalige Oppositionspolitiker und spätere Innenminister von Italien, Matteo Salvini, soll sich höchstpersönlich dafür eingesetzt haben, die Crew der „Iuventa“ auszuspionieren. Er soll mit einem Spion an Bord sogar direkt kommuniziert haben. Ist diese Behauptung, die der Spion selbst erhoben hat, glaubwürdig?

Hendrik Simon: Die Ermittlungen gegen uns wurden angestoßen durch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes an Bord eines anderen NGO-Schiffes. Die standen zum Teil rechtsextremen Parteien nahe und waren von einer Reederei engagiert worden, um an Bord eines gecharterten NGO-Schiffes für die Sicherheit zu sorgen. Sie waren teilweise an Einsätzen beteiligt, wo wir auch vor Ort waren, und haben Beobachtungen gemacht, von denen sie dachten, das sieht irgendwie komisch aus. Sie vermuteten eine Zusammenarbeit mit Schmugglern. Das haben sie dann dem italienischen Geheimdienst, Salvini und der Fünf-Sterne-Bewegung berichtet. Daraufhin hat Salvini sie beauftragt, für ihn zu spionieren. Sie haben ihm über Monate hinweg Details aus der NGO-Arbeit geliefert, die offensichtlich nichts Brisantes enthielten, denn das wurde nie irgendwo verwendet. Die „Zeit“ hat einen dieser Mitarbeiter letztes Jahr interviewt. Er hat alles widerrufen, was er damals behauptet hat – viel zu spät leider.

netzpolitik.org: Salvini ist ja nur ein Beispiel von Spitzenpolitikern, die daran mitgewirkt haben, die Arbeit der Seenotretter öffentlich zu verunglimpfen und zu kriminalisieren. Politiker bis hin zu Ministern in anderen Ländern hast Du genannt, die ähnlich argumentiert haben. In welcher Weise hat sich das öffentliche Bild der Seenotrettung in den letzten Jahren gewandelt?

Hendrik Simon: Als wir im Jahr 2015 angefangen haben, wurden wir sehr positiv gesehen: zivilgesellschaftliches Handeln, da wo Europa versagt, so wurden wir portraitiert. Das ist natürlich kein Versagen im Wortsinn, sondern bewusstes Handeln der europäischen Regierungen.

Die Normalisierung des Unerträglichen.

Das Bild änderte sich, als Ende 2016 die ersten (fälschlichen) Berichte vor allem aus der Ecke der sogenannten Identitären auftauchten: Wir würden mit Schleppern kooperieren und andere Falschbehauptungen. Dieser Verdacht wurde schnell auch von Fabrice Leggeri geäußert, dem Direktor der europäischen Abschottungsagentur Frontex. Auf diese Weise hat es die Behauptung bis in die Financial Times geschafft. Diese Gerüchte – und es waren immer nur Behauptungen und Andeutungen, Beweise gibt es bis heute nicht – wurden von Politiker*innen aufgegriffen, die in den Medien einen ganz anderen Stellenwert haben als irgendwelche Nazis. So wurde immer wieder mitberichtet, dass unsere Einsätze auch kritisiert würden oder umstritten seien. Diese Diskursverschiebung hat das Bild der zivilen Seenotrettung deutlich negativer gemacht, unsere Arbeit massiv erschwert und so am Ende Menschenleben gekostet. Die Beschlagnahme der Iuventa war ein Puzzleteil in dieser Diskursverschiebung.

netzpolitik.org: Wenn man diese Diskursverschiebung als bewusstes Handeln der europäischen Regierungen versteht, was heißt das für die Rettungsschiffe, die derzeit auf dem Meer sind?

Hendrik Simon: Das Ergebnis sehen wir eigentlich bereits seit Herbst 2017: Es sind deutlich weniger Rettungsschiffe unterwegs, viele wurden unter vorgeschobenen Gründen beschlagnahmt, Menschen sterben. NGO-Schiffe suchen tage- und teils wochenlang nach einem sicheren Hafen, es gibt immer wieder kritische Situationen an Bord, weil die Menschen verzweifelt sind.

Noch schlimmer trifft es aktuell aber die kommerzielle Seefahrt. An der „Maersk Etienne“ wird gerade ein Exempel statuert, das allen Kapitän*innen zeigen soll: Rettet bloß keine Menschen mit dem falschen Pass. Seit mittlerweile fast fünf Wochen liegt das Schiff vor Malta und hat Geflüchtete an Bord, ohne dass sie einen sicheren Hafen zugewiesen bekommen. Es sind bereits verzweifelte Migrant*innen über Bord gesprungen, weil sie die Crew nicht weiter belasten wollten. Zum Glück wurden sie gerettet. Dabei hat das Schiff sogar auf Anweisung von Malta gehandelt. Die Nachricht ist klar: Wer rettet, hat ein Problem!

Kontinuierliche Medienarbeit

netzpolitik.org: Nicht in allen Ländern Europas, aus denen Crew-Mitglieder kommen, ist die Reaktion der Öffentlichkeit gleich. Was für Feedback hast Du als Deutscher erhalten?

Das rechtliche Vorgehen gegen die „Iuventa“ war in Deutschland immer wieder Nachrichtenthema. Alle Rechte vorbehalten ARD-tagesschau

Hendrik Simon: Wir hatten hier nach anfänglicher Skepsis doch ein sehr positives Echo. Zunächst hat die Erzählung der italienischen Medien dominiert: Wir hätten gegen das Gesetz verstoßen. Diese Erzählung war sehr gut vorbereitet und traf uns völlig unvorbereitet. Das haben wir in mühsamer kontinuierlicher Medienarbeit ganz gut in den Griff bekommen. Vor allem auch mit der Bewegung Seebrücke haben wir es geschafft, das Bild der zivilen Seenotrettung wieder in ein besseres Licht zu rücken.

Einer von uns zehn Crew-Mitgliedern kommt aber beispielsweise aus Portugal. Dort stehen wirklich alle Parteien hinter ihm, sogar der Präsident hat ihn angerufen und gefragt, ob er etwas für ihn tun kann. Er hat dann auch seinen italienischen Amtskollegen angerufen und gesagt, dass das so nicht ginge, Menschen wegen Seenotrettung vor Gericht zu stellen. Konsequenzen hatte das bisher aber nicht.

netzpolitik.org: Was bedeutet kontinuierliche Medienarbeit, wenn sich der Fall wie bei Euch jahrelang hinzieht? Gibt es noch Medieninteresse? Welche Kanäle nutzt ihr, um Interessierte direkt zu informieren?

Hendrik Simon: Kontinuierliche Medienarbeit heißt zum einen wenig Zeit für anderes: Interviews geben, Vorträge halten, Anlässe finden, die berichtenswert sind. So funktionieren Medien ja leider, dass es immer einen aktuellen Aufhänger geben muss. Wir haben eine Webseite erstellt: iuventa10.org, wo wir gerade erst eine lange Einordnung unseres Falls publiziert haben. Wir haben bereits 2017 mit dem Forscher*innenteam von „Forensic Architecture“ unseren Fall analysiert und alle gegen uns erhobenen Vorwürfe widerlegt. Und es heißt eben auch Spenden sammeln, denn so ein Prozess und die zugehörige kontinuierliche Pressearbeit kostet eben auch Geld.

Wie kann man sich engagieren?

netzpolitik.org: Wenn sich wie eben schon angesprochen die Reaktion der Zivilgesellschaft Europas auf Hilfsorganisationen für die Seenotrettung verändert hat, dann mal ganz konkret gefragt: Reichen heute die Spenden, um die Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren? Du sprachst vorhin auch von einer „horrenden Geldstrafe“, die Euch droht. Wie kann man Euch finanziell unterstützen?

Hendrik Simon: Natürlich wird immer Geld gebraucht, und einige Organisationen konnten zuletzt nicht auslaufen, weil Geld fehlte, das dann erst organisiert werden musste. Durch die Kritik an der Seenotrettung von Seiten der Politik sind einerseits die Spenden schon eingebrochen. Das Problem im Moment sind aber vor allem auch politische Hürden. Staaten wie Deutschland und die Niederlande ändern Gesetze, um Registrierungen von Schiffen für die Seenotrettung massiv zu erschweren. Italien beschlagnahmt Schiffe mit fadenscheinigen Begründungen.

Andererseits haben wir aber nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen uns – das war ja erst ein Jahr nach der Beschlagnahmung – auch wahnsinnig viel Unterstützung bekommen. Wir sind damals direkt an die Öffentlichkeit gegangen. Ich finde nach wie vor, das war das Beste, was wir tun konnten: die ganze Geschichte offensiv anzugehen, uns nicht zu verstecken, sondern rauszugehen und unsere Geschichte zu erzählen!

netzpolitik.org: Jenseits von Geldspenden: Wie kann man sich engagieren, wenn man sonst noch helfen möchte, aber vielleicht kein Geld hat und selber auch nicht hochseetauglich ist?

Hendrik Simon: Es gibt wahnsinnig viel, was an Land getan werden kann. Seenotrettung ist ja nur ein ganz kleiner Teil der Arbeit. Viele Menschen, die es geschafft haben, brauchen Unterstützung. Migrant*innen sind nach wie vor diejenigen, die am stärksten verfolgt werden und auch regelmäßig in den Knast wandern – im Gegensatz zu NGO-Mitarbeiter*innen mit europäischem Pass.

Guckt euch in eurer Stadt, auf eurem Dorf um. Es gibt Seebrücke-Gruppen, in denen man sich engagieren kann, es gibt migrantische Gruppen, die Unterstützung brauchen. Geht hin, hört zu und helft da, wo ihr könnt! Und lasst Idioten nicht unkommentiert Quatsch erzählen. Mischt euch in Diksussionen ein – online und abseits der Tastatur!

netzpolitik.org: Eure Website hast Du eben schon erwähnt. Ihr habt den Fall mit sehr vielen Details und mit aussagekräftiger Bebilderung zu den Vorwürfen und deren Widerlegung gerade online gestellt. Dazu gehören auch Video- und Audiodaten und Seekarten, die eine Einschätzung der Vorwürfe ermöglichen. Warum ist diese ausführliche Dokumentation des Falles erst jetzt veröffentlicht worden?

Hendrik Simon: Weil es wahnsinnig viel Arbeit war. Wir hätten sie gern schon viel früher veröffentlicht, aber wir haben alle auch Jobs und hatten nebenbei auch viel damit zu tun, erstmal die Rahmenbedingungen zu schaffen, um in Ruhe auf den Prozess hinarbeiten zu können: also Geld zu sammeln, um die Anwält*innen in Italien zu bezahlen, und alle möglichen Orga-Tätigkeiten. Jetzt war dann endlich mal die Zeit da, die wir genutzt haben, um die Seite über unseren Fall endlich fertigzustellen. Uns war es wichtig, dass wir unsere Version der Geschichte in eigenen Worten erzählen und nicht immer nur andere über uns schreiben lassen.

netzpolitik.org: Vielen Dank für Deine Zeit und das Interview!

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Österreich: Polizei nutzt Gesichtserkennung für Demonstrationen

Netzpolitik - Wed, 16/09/2020 - 14:47

Das Bundeskriminalamt (BKA) in Österreich nutzt seine neue Gesichtserkennungssoftware auch für Ermittlungen zu politischen Versammlungen. Das berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ unter Berufung auf nicht näher bezeichnete Dokumente. Demnach wertet die Polizei mit der Anwendung Bilder von Demonstrationen aus, die im Sommer im Wiener Stadtteil Favoriten stattgefunden haben. Damals hatten türkische Rechtsextreme zuerst feministische und anschließend kurdische sowie antifaschistische AktivistInnen attackiert und verletzt. In den mehrtägigen Auseinandersetzungen wurde auch ein linkes Zentrum angegriffen.

Laut den Informationen des „Standard“, bei denen es sich um Ermittlungsakten handeln könnte, wurde die Gesichtserkennung zur Identifizierung der beteiligten AntifaschistInnen genutzt. Dabei seien 47 bekannte Personen ermittelt worden. Ob auch die Bilder von Rechtsextremen damit analysiert wurden, erfuhr das Medium nicht.

Österreichs BKA testet weitere Anwendungen

Die Auswertung des Versammlungsgeschehens ist einer der ersten Einsätze der Gesichtserkennung im Regelbetrieb, der laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage am 1. August begann. Innenminister Karl Nehammer zufolge ist die Software in die „EDV-Umgebung des Bundesministeriums für Inneres integriert“ worden. Die Technik stammt von der in Dresden ansässigen Firma Cognitec Systems, das Innenministerium hat dafür 448.813 Euro bezahlt.

Seit Ende vergangenen Jahres haben die ErmittlerInnen insgesamt 581 Suchläufe mit dem Gesichtserkennungssystem von Cognitech durchgeführt. Dabei wurden Lichtbilder unbekannter TäterInnen mit Lichtbildern aus der erkennungsdienstlichen Behandlung früherer Straftäter abgeglichen. Wie viele Fotos und Personen in dieser Referenzdatenbank gespeichert sind, bleibt offen. In 83 Fällen soll die Software bislang unbekannte TäterInnen identifiziert haben.

Nach jedem Suchlauf werden den ErmittlerInnen 30 Bilder angezeigt, die eine definierte „Übereinstimmungswahrscheinlichkeit“ aufweisen. Dieser Schwellwert basiert auf den Algorithmen von Cognitech, die laut dem Innenministerium „wie bei allen solchen Systemen“ das Betriebsgeheimnis des Herstellers sind.

Brillen und Schals beeinflussen die Ergebnisse

Im Testbetrieb habe das BKA keinen Unterschied bei den Ergebnissen hinsichtlich des Geschlechtes festgestellt. Unterschiedliche Erkennungsraten je nach Hautfarbe der Betroffenen wurden offenbar nicht getestet. Schlechtere Belichtungsverhältnisse könnten jedoch zu einem schlechteren Ergebnis führen. Auch Kopfbedeckungen, Brillen, Schals sowie „allfällige Neigungs- oder Drehwinkel des Kopfes“ beeinflussen den Erfolg eines Abgleichs.

Hinsichtlich der Lichtverhältnisse oder Bildverzerrungen können die Lichtbilder jedoch „mit verschiedenen Programmen optimiert werden“. Hierfür werden im BKA neue Rechner und hochauflösende Bildschirme angeschafft. Nächstes Jahr sollen auch die Landeskriminalämter an das Gesichtserkennungssystem angeschlossen werden. Trotz der erfolgten Beschaffung werden in Österreichs BKA weitere „Programme bzw. Tools“ getestet. Dabei werden auch Schnittstellen zu bestehenden Datenbanken genutzt.

54.000 Abfragen in der deutschen Lichtbilddatei

Auch das deutsche Bundeskriminalamt nutzt für seine Gesichtserkennung ein System von Cognitech. In der Lichtbilddatei, die zur bundesweiten INPOL-Datei gehört, sind etwa fünf Millionen durchsuchbare Fotos gespeichert. Die Abfragen nehmen jährlich deutlich zu, letztes Jahr haben deutsche Polizeien rund 54.000 Suchläufe durchgeführt. Auch die Erfolgsquote steigt. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg hatte auch die dortige Polizei das Gesichtserkennungssystem beim BKA genutzt, dabei wurden jedoch nur drei unbekannte Tatverdächtige identifiziert.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte der Polizei die weitere Nutzung des Systems untersagen wollen, das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Weisung schließlich gekippt.

Die EU-Kommission will Abfragen von Gesichtern zukünftig europaweit ermöglichen. Hierzu soll der Prüm-Rahmen genutzt werden, in dem bislang Abfragen von DNA-Sequenzen oder Fingerabdrücken erfolgen. Im Mai hat die Kommission hierzu eine Machbarkeitsstudie der Beraterfirma Deloitte vorgelegt, die kommende Woche im EU-Parlament beraten wird. Darin werden auch Kriterien für die Aufnahme polizeilicher Lichtbilder vorgeschlagen, um die Erfolgsquote der Gesichtserkennung zu erhöhen.

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Trump vs. TikTok Inc: TikTok wird ein US-Unternehmen

Netzpolitik - Wed, 16/09/2020 - 09:36

Im Streit um die chinesische Videoplattform TikTok in den USA scheint eine Lösung in Sicht. Laut einem Bericht der Financial Times, die sich auf Insider beruft, will Mutterkonzern Bytedance den Hauptsitz von TikTok in die USA verlegen, von dort aus wird in Zukunft das weltweite Geschäft der App gesteuert. Dafür soll Bytedance die Mehrheit an TikTok behalten.

Gleichzeitig soll das Softwareunternehmen Oracle in das Unternehmen einsteigen und für die Verwaltung aller TikTok-Daten weltweit verantwortlich sein. Offenbar hat Bytedance auch vorgeschlagen, dass die US-Behörde CFIUS, die ausländische Investitionen überprüft, die Sicherheit der Nutzer:innendaten überwachen soll.

In einem Interview mit CNBC sagte Finanzminister Steven Mnuchin, Bytedance hätte sich dazu verpflichtet, „TikTok Global als ein Unternehmen mit Hauptsitz in den USA“ aufzustellen.

US-Hauptquartier statt Verkauf

Der Deal ist erstaunlich, denn bislang war eher vom Verkauf des US-Geschäfts die Rede. Hintergrund ist die Drohung von US-Präsident Donald Trump, TikTok in den USA zu verbieten, wenn das Unternehmen nicht bis zum 20. September an einen US-Konzern verkauft würde. Trump hatte den Schritt damit begründet, dass TikTok die nationale Sicherheit gefährden würde, da die Daten der Nutzer:innen nicht vor dem chinesischen Staat sicher seien. Vertreter der US-Regierung hatten dabei die vor allem bei Teenagern beliebte Video-App als Spionagewerkzeug gebrandmarkt.

Mit der jetzigen Konstruktion könnte Bytedance dem Verkauf von Tiktok entgehen und trotzdem weiter in den Vereinigten Staaten operieren. Die App wurde dort im Jahr 2019 fast 50 Millionen Mal heruntergeladen und soll mehr als 100 Millionen Nutzer:innen haben. Der Deal muss allerdings noch vom Komitee für ausländische Investitionen in den Vereinigten Staaten bewilligt werden.

Der Druck auf TikTok stellt einen weiteren Schritt zur Balkanisierung des Internets dar, Beobachter sahen vor allem auch geopolitische Motive im Handeln der US-Regierung.

Sicherheitslücken und Datenschutz

TikTok ist eines der am schnellsten gewachsenen sozialen Netzwerke der letzten Jahre und die erste weltweit erfolgreiche Plattform, die nicht aus dem Silicon Valley kommt. TikTok stand in der Vergangenheit wegen gravierender Sicherheitslücken und wegen seiner Moderationspraktiken in der Kritik. Darüber hinaus gilt als unbestritten, dass Daten der Nutzer:innen einer chinesischen Firma nicht vor dem Zugriff des Staates sicher sind. TikTok hatte hingegen immer wieder betont, dass es keine Daten an den chinesischen Staat weitergebe und auch nicht unter dessen Einfluss stehe.

Auch in den USA sind Daten von Bürger:innen anderer Staaten nicht sicher vor dem Zugriff der US-Behörden. Erst im Juli hatte der Europäische Gerichtshof unter anderem deswegen den sogenannten „Privacy Shield“, ein Datenabkommen zwischen der EU und den USA, für ungültig erklärt.

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E-Evidence-Verordnung: Blindes Vertrauen gegenüber Polizeibehörden

Netzpolitik - Wed, 16/09/2020 - 06:30

Chloé Berthélémy ist Policy Advisor beim NGO-Dachverband European Digital Rights.

Die Überwachung unseres digitalen Lebens boomt. Die globalen Proteste der vergangenen Monate gegen die Diskriminierung von Schwarzen und People of Color durch die Polizei haben dabei gezeigt, welche zentrale Rolle digitale Technologien für die Antwort der Polizeibehörden auf soziale Bewegungen spielen. Über die Vielzahl existierender Überwachungswerkzeuge wie Drohnen, Gesichtserkennung, Kameraüberwachung und Standorterfassung hinaus, spielen Internetunternehmen daher in den Augen der Behörden – auch europäischer Polizeien – eine wichtige Rolle als Informationsquelle.

Die Rolle von Facebook und Co. ist so groß, dass man in Polizeikreisen gar das Mantra zu hören bekommt, die Digitalkonzerne seien unverzichtbare Partner im Kampf gegen Kriminalität. Es verwundert daher nicht, dass europäische Strafverfolgungsbehörden – von der lokalen Polizei bis zur EU-Polizeibehörde Europol – erheblichen Druck auf ihre Regierungen ausüben, damit diese die Zugriffsregeln für unsere persönlichen Daten immer weiter lockern. Dabei ist der Polizei der Datenzugriff so wichtig, dass zuweilen grundlegende Schutzmechanismen des Rechtsstaates links liegen gelassen werden.

Daten in Zukunft an jede Polizeibehörde der EU

Der neueste Vorstoß in diese Richtung ist die sogenannte E-Evidence-Verordnung, mit vollem Namen: „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“. Diese Verordnung, die die EU-Kommission 2017 vorgeschlagen hat, zielt eben darauf ab, den Zugriff der Behörden auf private Daten von Bürger*innen zu vereinfachen. Dafür will die EU-Kommission die fundamentalen Leitplanken aufweichen, die normalerweise den missbräuchlichen Zugriff auf sensible Nutzer*innen-Daten verhindern sollen.

Mehr noch: Diese Aufweichung soll in Zukunft grenzüberschreitend stattfinden. Die E-Evidence-Verordnung sieht vor, dass Internetunternehmen persönliche Daten ihrer Nutzer*innen an jede Strafverfolgungsbehörde in der EU herausgeben müssen. Die Behörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, soll gar keine Möglichkeit mehr bekommen, die Legalität solcher Datenabfragen zu überprüfen. Die Legalitätsprüfung läge dann allein bei Unternehmen wie Facebook oder Google.

Die E-Evidence-Verordnung würde damit neue Möglichkeiten für aufdringliche Überwachung und andere Verletzungen der Bürgerrechte eröffnen. Denkbar wäre etwa die Identifizierung, Verfolgung und präventive Verhaftung von Koordinatoren von Protestkundgebungen auf Facebook oder von Personen, die friedliche Protestaktionen per E-Mail planen. Die Polizeibehörden versuchen zunehmend, die Identitäten von Menschen zu erfassen, die an sozialen Bewegungen teilnehmen – wenn möglich, noch bevor sie es tun. Aus dieser Perspektive ist es nur logisch, dass die Demonstranten in Hongkong es vermieden haben, U-Bahn- und Kreditkarten zu benutzen, die mit ihrer Identität in Verbindung stehen.

Regelung lädt zu Missbrauch ein

Man muss gar nicht die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen amerikanischer Polizisten im Kontext der Black-Lives-Matter-Demonstrationen bemühen, um zu sehen, wo das Problem liegt. Es reicht, sich mit ungarischen Journalisten oder polnischen LGBQT-Aktivisten zu unterhalten, um zu verstehen, wie groß das Missbrauchspotenzial eines solchen EU-weit schrankenlosen Datenzugriffsrechts ist. In beiden Ländern untergräbt die jeweilige Regierung mit viel Verve den Rechtsstaat und die freie Presse, um missliebige Berichterstattung und Kontrolle durch höchste Gerichte zu verhindern.

Man denke zudem an die regelmäßigen Rechtsbrüche in deutschen Polizeibehörden: In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Polizist die Telefonnummer eines minderjährigen Missbrauchsopfers abgegriffen, um ihm sexuelle Avancen zu machen. In Hamburg haben gleich mehrere Polizeibeamte unberechtigt die privaten Kontaktdaten der Journalistin Hengameh Yaghoobifarah abgefragt, die Drohbriefe erhalten hat. In Frankfurt war es die Anwältin Seda Ba?ay-Y?ld?z, die rechtsradikale Drohungen per Post bekam – auch nach einem eigentlich geheimen Wohnsitzwechsel.

Ohne ordnungsgemäße Regulierung lädt eine umfassende Überwachung zum potenziellen Machtmissbrauch ein. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli festgestellt. Die bestehenden Gesetze, nach denen die Bundespolizei im Rahmen von Ermittlungen bei Telekommunikationsanbietern personenbezogene Daten (etwa Personenname, Telefonnummern, Haus- oder IP-Adressen und Geburtsdatum) einholen kann, gewährleisteten den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten nicht ausreichend. Dadurch habe die deutsche Polizei heute „übermässigen Zugang“ zur Mobil- und Internetkommunikation der Bürger*innen.

Aber auch in anderen europäische Ländern könnten solche Zugriffsrechte missbraucht werden: Frankreich etwa hat seit 2010 mehrmals die Macht der Polizei ausgeweitet, um die präventive Festnahme von Demonstranten zu ermöglichen und deren angebliche Intention – nicht die Tat selbst – zu bestrafen, Gewalt auszuüben oder Sachschaden anzurichten. Diese Gesetze wurden zur Unterdrückung von Klimaschutz-Aktivisten und der Gelbe-Westen-Bewegung eingesetzt.

Blindes Vertrauen gegenüber Behörden in 27 Staaten

Mit der E-Evidence-Verordnung setzt die EU-Kommission auf blindes Vertrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden der 27 Mitgliedstaaten – heute und in der Zukunft. Sollte ein EU-Land noch weiter seinen Rechtsstaat aushöhlen, bietet die Verordnung keinerlei Schutz, selbst im EU-Ausland nicht. Egal, welche verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen andere Länder haben mögen, E-Evidence würde diese Checks und Balances einfach aushebeln und die Verfolgung von Aktivisten, das Aufdecken von Whistleblowern und journalistisch geschützten Quellen oder den illegitimen Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglichen.

Diese Woche wird der Entwurf für die E-Evidence-Verordnung nach der Corona-bedingten Pause wieder im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments verhandelt. Der aktuelle Text der Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) hat sich im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zwar verbessert, ist aber bei weitem nicht stark genug, um die genannten Gefahren zu bannen. Daher hat eine breite Koalition aus Anwalts- und Wohlfahrtsverbänden, europäischen Internetunternehmen, Journalisten, Medienvertretern und Nichtregierungsorganisationen einen offenen Brief an die Abgeordneten gerichtet – mit der Aufforderung, in der E-Evidence-Verordnung rechtsstaatliche Mindeststandards zu schützen.

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Categories: netz und politik

Was vom Tage übrig blieb: Podcastpiloten, Politik und Pfuis

Netzpolitik - Tue, 15/09/2020 - 17:06

She Likes Tech – der Podcast über Technologie (NDR)
Es gibt einen neuen Podcast von den beiden Tech-Journalistinnen Eva Köhler und Svea Eckert. Darin geht es um Expertinnen aus der IT-Welt, jeden Dienstag soll eine Folge erscheinen. Im Piloten sprechen die beiden mit der Wirtschaftsingenieurin Maxine Benz über die Zukunft von Hirn-Computer-Interfaces, in der zweiten Folge geht es um Influencer-Marketing und gekaufte Likes. „Manchmal nerdig, manchmal emotional spüren wir Geschichten und technischen Phänomen nach, die uns im Alltag begegnen“, kündigt Eckert das neue Format an. Wir sind gespannt und hören rein.

„I Have Blood on My Hands“: A Whistleblower Says Facebook Ignored Global Political Manipulation (Buzzfeed News)
Eine ehemalige Facebook-Mitarbeiterin wirft dem Konzern vor, weltweit zu wenig gegen Wahlmanipulation zu tun. Sophie Zhang hat als Datenwissenschaftlerin für Facebook gearbeitet. Sie deckte dabei massenhaft Fake-Accounts und manipulative Aktivitäten auf, die führende Politiker:innen und Parteien in mehreren Ländern für sich nutzten. In einer internen Mitteilung enthüllt sie, dass Facebook erst nach neun Monaten gegen eine Kampagne vorging, die Wähler:innen in Honduras zugunsten des Präsidenten täuschte. In Aserbaidschan nutzte die Regierung demnach Tausende Fake-Accounts, um die Opposition zu unterdrücken. Zhang schildert ähnliche Fälle unter anderem in der Ukraine, mehreren südamerikanischen Ländern und Indien. Sie beklagt, dass sie intern zu wenig Unterstützung bekam, um gegen Fake-Kampagnen vorzugehen. Facebook geht zwar verstärkt gegen Wahlmanipulation vor, aber laut Zhang liegt der Fokus auf westlichen Ländern.

Grenzen der Meinungsfreiheit – Urteil gegen Rechtsextremist Sven Liebich in Halle (MDR)
Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und Beschimpfung von Politiker:innen wie der Bundestagsabgeordneten Renate Künast (Die Grünen) und dem ehemaligen SPD-Vorsitzenden Martin Schulz vor. Zuvor hatten das Berliner Landgericht und Kammergericht teils widersprüchlich geurteilt. Der Richter in Halle betonte nun, dass die Meinungsfreiheit zwar vieles erlaube, aber dort ende, wo die Würde eines Menschen untergraben wird. Sven Liebich wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Auf Demonstrationen in Halle und im Netz versucht er immer wieder, seine rechtsextreme Ideologie zu verbreiten und Hass gegen Geflüchtete zu schüren.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteur:innen gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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EuGH zur Netzneutralität: Provider dürfen Angebote nicht selektiv drosseln

Netzpolitik - Tue, 15/09/2020 - 11:43

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals die EU-Verordnung zur Netzneutralität ausgelegt. Das Urteil am heutigen Dienstag untersagt es Telekommunikations-Providern, die Datennutzung von Kund:innen selektiv zu drosseln, wenn diese ein bestimmtes Volumen überschreitet.

Den Fall legte ein ungarisches Gericht dem EuGH vor. Der Anbieter Telenor Magyarország hatte gegen eine Entscheidung der ungarischen Regulierungsbehörde geklagt. Der Provider bot in Ungarn zwei Streaming-Pakete an, die Nutzung von Diensten wie WhatsApp, Instagram oder Spotify zum „Nulltarif“ versprachen. Hingegen drosselte der Anbieter alle anderen Internetzugriffe der Kund:innen, wenn ihr Datenvolumen aufgebraucht war.

Das untersagte die Behörde mit Verweis auf die Netzneutralität, denn der Provider behandle damit einige Internetangebote bevorzugt. Ähnlich ging in Deutschland auch die Telekom bei ihrem Produkt StreamOn vor, bis ein Gericht im Vorjahr eine solche Drosselung untersagte.

Gericht: Rechte nicht einschränken

Das EU-Gericht gab der ungarischen Behörde nun Recht, da Tarife wie der ungarische mit ihren „Blockierungs- oder Verlangsamungsmaßnahmen die Ausübung der Rechte der Endnutzer einschränken“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Die Europäische Union hat die Netzneutralität 2015 in einer Verordnung gesetzlich verankert. Seither haben Endnutzer:innen das Recht, „unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten“.

Anbietern ist es außerdem verboten, den Internetzugang für einzelne Nutzer:innen absichtlich aus kommerziellen Erwägungen zu verschlechtern. Mit dem Gesetz will die EU etwa verhindern, dass sich Digitalkonzerne wie Google oder Apple bevorzugten Zugang zu einkommensschwachen Bevölkerungsschichten sichern und damit ihre Marktdominanz weiter ausbauen.

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Intransparenz: Die fragwürdigen Spenden-Tricks der Anti-Corona-Bewegung

Netzpolitik - Tue, 15/09/2020 - 06:00

Wir haben zur Frage, wohin das Geld der Anti-Corona-Bewegung fließt, auch einen Podcast aufgenommen:
https://netzpolitik.org/wp-upload/2020/09/NPP210-Spenden-fuer-Corona-Klagen-Wohin-fliesst-das-Geld.mp3

Auf ihren Demonstrationen reden die Gegner:innen der Corona-Maßnahmen von Liebe, Grundrechten und der angeblich diktatorischen Regierung, die sie bekämpfen wollen. Auf der „Querdenken“-Bühne in Berlin am 29. August geht es außerdem um etwas anderes. Ein Mann im Anzug tritt ans Mikrofon und fordert ein sogenanntes Großgebertreffen. „Liebe Vermögende in Deutschland und Europa“, ruft Raiko Schott, „steht auf!“

Der Unternehmer meint damit auch sich selbst. Er kündigt an, 75.000 Euro zu spenden, zu gleichen Teilen an drei Organisationen, allesamt tief verwurzelt in der sogenannten Anti-Corona-Bewegung. Sie hat an jenem Wochenende Zehntausende gegen die Bundesregierung in die Hauptstadt gebracht, unter ihnen auch Tausende Rechtsextremist:innen. Viele von ihnen nehmen an einer Kundgebung an der Siegessäule teil, einige durchbrechen eine Absperrung vor dem Reichstagsgebäude und dringen bis zu dessen Treppe vor.

Schott hat mit diesem Vorfall nichts zu tun. Dieser Redaktion sagt er später, einige Entwicklungen in Deutschland hätten ihn verunsichert. Da habe er mit der Großspende ein Zeichen setzen wollen, nach seinen eigenen Angaben mit Erfolg. Diejenigen, die er mit seinem Aufruf habe erreichen wollen, hätten sich seither bei ihm gemeldet. „Das sind nette Gespräche, die man da führt, und dann entscheidet man gemeinsam, ob man Projekte unterstützt.“

Mauer des Schweigens zu undurchsichtigen Spendenaufrufen

Im Umfeld der Corona-Leugner:innen sammelt eine Vielzahl von Organisationen Spendengelder ein. Dabei geht es um viel Geld: Alleine der Querdenken-Erfinder Michael Ballweg soll im Frühjahr innerhalb weniger Tage 225.000 Euro eingesammelt haben. Wie viel Geld durch seinen Aktivismus bei ihm insgesamt eingegangen ist, dazu äußerte sich Ballweg auf Anfrage nicht.

Häufig bleibt es ein Geheimnis, wie und wofür das Geld verwendet wird, wie viel Geld wirklich schon überwiesen wurde und wer das Geld verwaltet. Womöglich, weil es wirklich etwas zu verbergen gibt, wie Recherchen von netzpolitik.org nahelegen.

In den vergangenen Tagen haben wir mehrere Initiativen nach ihrem Spendenaufkommen gefragt. Keine einzige wollte darüber Auskunft geben. Wir sind zudem auf Spendenkonten gestoßen, bei denen verschwiegen wird, wo das Geld wirklich landet. Eine Spur, die wir verfolgt haben, führte zu einer mutmaßlichen Briefkastenfirma im europäischen Ausland, die Millionenbeträge für „die größte Klage in der deutschen Geschichte“ sammeln möchte.

Bei einer weiteren Organisation, Klagepaten – einem nicht eingetragenen Verein, der sich durch Spenden finanziert und eine wichtige Rolle in der Anti-Corona-Bewegung einnimmt – werden Gelder aus der Vereinskasse für angebliche Dienstleistungen an die Firma des Vereinsgründers überwiesen. Ein Name zieht sich durch diese Geschichte: Ralf Ludwig.

Als die Berliner Versammlungsbehörde die „Querdenken“-Demo Ende August zunächst verbietet, zieht der Leipziger Rechtsanwalt per Eilantrag vors Verwaltungsgericht. Seine erfolgreiche Klage ermöglicht die Großdemo doch noch. Spätestens seitdem wird Ludwig von vielen Anhänger:innen geradezu verehrt. Bei der Veranstaltung selbst erhält Klagepaten dann eine hohe Spendensumme. 50.000 Euro werden der Organisation alleine bei der Scheckübergabe auf der Bühne zugesagt, die Hälfte dieses Betrags kommt vom Unternehmer Raiko Schott.

Das Virus ist sein Thema

Der Anwalt Ludwig hat Klagepaten mitgegründet, er ist einer der Stars der Szene. Seit der 48-Jährige, der bei Demos gerne mal mit einem roten Halstuch auftritt, im Frühjahr wegen der Reisebeschränkungen seine Tochter nicht auf Mallorca besuchen konnte, ist das Virus sein Thema.

Mit „Widerstand 2020“ rief er zunächst eine politische Partei ins Leben, die nach 54 Tagen allerdings wieder aufgelöst wurde. In Videos auf Facebook und YouTube gibt er nun vor allem den Kämpfer vermeintlich Entrechteter. Während der Pandemie fallen hierunter offenbar schon Menschen, die lieber keine Schutzmaske tragen möchten.

Ludwigs Mittel ist der Rechtsweg und der Rechtsweg ist auch ein Geschäftsmodell. 2015 wird er Gesellschafter einer Firma: Juniko. Mit Klagepaten hat sie nach allem, was bekannt ist, höchstens indirekt zu tun. Bei Juniko sammelt Ludwig aber Erfahrung mit der massenhaften Bearbeitung von Fällen, bei denen die Firma für Eltern Anträge auf Kitaplätze stellt und diese gegebenenfalls auch einklagen lässt. Eine Kanzlei, die in Leipzig an derselben Adresse wie Juniko sitzt und für die Ludwig auch tätig ist, hat nach seinen Angaben mindestens 6.000 derartige Verfahren bearbeitet.

Möglich ist diese große Zahl von Fällen wohl nur, weil Kommunikation und Abläufe weitgehend standardisiert sind. Es ist ein Ansatz zur Aufnahme von Verfahren, den auch Klagepaten später übernehmen wird.

Tausende Demo-Anmeldungen per Fertigformular

Klagepaten ist eine Art Rechtshilfeorganisation der Corona-Bewegung. Im Kern beruht sie offenbar auf folgender Idee: Viele Menschen haben die gleichen Anliegen. Zur Zeit wollen sie zum Beispiel unbehelligt Urlaub in Risikogebieten machen können oder verhindern, dass ihre Kinder an Schulen auf das Coronavirus getestet werden. Für solche Fälle stellt Klagepaten auf seiner Website Infomaterial zur Verfügung.

Wegen des zeitweiligen Verbots der „Querdenken“-Demo rufen Ludwig und seine Mitstreiter:innen dazu auf, über ein Formular auf der Klagepaten-Website eigene Demonstrationen anzumelden. Angaben auf der Website zufolge sind auf diesem Weg mehr als 6.500 Anmeldungen für Ersatzdemos zusammengekommen, mit wenigen Klicks direkt im Internetbrowser.

Formular für Strafanzeigen auf der Website von Klagepaten Alle Rechte vorbehalten Screenshot netzpolitik.org

Nachdem Demonstrant:innen in Berlin mit der Polizei aneinander geraten sind, bietet Klagepaten ein weiteres Formular an, mit dem Betroffene Strafanzeigen gegen Beamt:innen stellen können. Verteilt werden entsprechende Links in einschlägigen Kanälen auf der Messenger-Plattform Telegram, offenbar mit Erfolg: Wie ein Sprecher der Berliner Polizei vergangene Woche mitteilt, seien im Zusammenhang mit dem Demo-Wochenende insgesamt 92 Anzeigen gegen Polizist:innen eingegangen, die sich teilweise überschneiden.

Mag sein, dass dadurch berechtigte Anliegen von Betroffenen verfolgt werden. Allerdings liegt zumindest auch der Schluss nahe, dass durch solche massenhaften Vorgänge politischer Druck aufgebaut werden könnte. Die ausgewählten Themen erinnern an Kampagnen.

Blick ins Kleingedruckte

Nutzer:innen sollen auf der Webseite ihren Namen und Kontaktdaten in den Formularen angeben, ihr juristisches Problem benennen und gleich dazu schreiben, ob sie rechtsschutzversichert sind. Klagepaten schaut über diese Anliegen und vermittelt gegebenenfalls Anwält:innen.

Ralf Ludwig zufolge fließt ein wesentlicher Teil der Spenden an Klagepaten in das Erstellen von digitalen Formularen. „Das kostet natürlich alles Geld“, sagt er in einem Livestream auf Facebook.

Erst ein Blick ins Kleingedruckte der Datenschutzerklärung liefert einen Hinweis darauf, wer zumindest einen Teil dieses Geldes bekommt. Denn für einige Dienstleistungen bezahlt der gemeinnützige Verein Klagepaten eine Firma mit Sitz im Salzlandkreis. Sie hat keine Webseite, es ist kaum etwas über sie bekannt. Doch unsere Recherchen zeigen: Größter Anteilseigner an jener Firma ist Klagepaten-Gründer Ludwig selbst.

Klagepaten schließt Vertrag mit Ludwigs Firma ab

Den Verein Klagepaten hat Ludwig schon 2016 ins Leben gerufen, gemeinsam mit seinen Partner:innen bei Juniko. Mittlerweile sind die bei der GmbH ausgestiegen, heute gehört sie Ludwig alleine. Es habe Meinungsverschiedenheiten zur Ausrichtung der Firma gegeben, schreibt uns ein ehemaliger Juniko-Gesellschafter.

Im Dezember 2019, während das Coronavirus in Europa noch keine Rolle spielt, gründet Ralf Ludwig dann noch eine zweite Firma. Es ist die Firma, die von Klagepaten später Geld erhalten wird: Juniko Legal Tech Konzepte (JLTK). 31 Prozent des Unternehmens gehören dem Aktivisten.

JLTK wird in der Datenschutzerklärung von Klagepaten als Dienstleister genannt Alle Rechte vorbehalten Screenshot netzpolitik.org

Trotz der Namensähnlichkeit mit der älteren Juniko GmbH habe JLTK mit dieser nichts zu tun, beteuert die JLTK-Geschäftsführerin Anika Müller gegenüber netzpolitik.org. Dem Handelsregister zufolge ist das Unternehmen an ihrer Privatadresse eingetragen, über den Zweck heißt es dort knapp, JLTK kümmere sich um Bürodienstleistungen für Rechtsanwält:innen und Notar:innen.

Klagepaten ist weder das eine noch das andere. Dennoch hat die Firma mit dem Verein einen Vertrag abgeschlossen, wie Müller bestätigt.

Wie viel Geld bezahlt Klagepaten an JLTK?

Wir haben JLTK gefragt, in welcher Höhe Klagepaten an JLTK Zahlungen leistet. Eine Summe wollte uns die Geschäftsführerin nicht nennen. „Das kommt auf die jeweilige Dienstleistung an. Technische Dienstleistungen werden zu einem günstigeren als dem marktüblichen Preis abgerechnet, teilweise aber auch kostenlos erbracht”, so Anika Müller.

Auch Klagepaten wollte gegenüber netzpolitik.org nicht sagen, wie viel Geld der gemeinnützige Verein der Firma seines eigenen Gründers bezahlt. Unsere Anfrage, die wir an die erste Vorsitzende Jana Thieme adressiert hatten, blieb unbeantwortet. Erst im August hatte sie Ludwig aus unbekannten Gründen in dieser Funktion abgelöst.

Für seine Formulare wie zur massenhaften Anmeldung der Berlin-Demos nutzt Klagepaten fremde Technik. Sie stammt von einer indischen Firma namens Zoho. Deren Website zufolge ermöglicht das teuerste Abomodell für gerade mal 80 Euro im Monat 150.000 monatliche Einsendungen. Hier kommt JLTK ins Spiel – denn Klagepaten ist offenbar nicht selbst Kunde von Zoho, sondern nutzt bloß den Zoho-Zugang, der eigentlich JLTK gehört.

Vieles spricht dafür, dass erst JLTK und schließlich die Pandemie Voraussetzungen für die heutige Arbeit des Vereins schufen. In der Öffentlichkeit war von Klagepaten zuvor wenig zu sehen gewesen. Die Facebook-Seite von Klagepaten gibt es erst seit April, im selben Zeitraum meldete Ludwig eine Internetdomain für den Verein an. Laut Angaben, die bei der Registerstelle EURid hinterlegt sind, gehört diese Domain Ludwigs zweiter Firma – der Juniko GmbH, deren Alleingesellschafter er ist.

„Maximale Transparenz“, aber keine Frage beantwortet

Wir haben Ralf Ludwig einen ausführlichen Fragenkatalog geschickt, unter anderem zum Geschäftsverhältnis von Klagepaten zu JLTK. Auch wollten wir wissen, welche Funktion er heute bei Klagepaten bekleidet. Zweimal bieten wir ihm an, die Frist für eine Beantwortung unserer Fragen zu verlängern.

Ludwig schreibt uns, er stehe für „maximale Transparenz und Offenheit“. Dennoch will er sich zu keinem einzigen der von uns angesprochenen Punkte äußern. „Für den Moment bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen für die aktuelle Berichterstattung nicht zur Verfügung stehe“, teilt er uns per E-Mail mit. Zugleich schreibt er, ein so wichtiges Thema müsse aus seiner Sicht ordentlich recherchiert werden, damit er und andere später nicht mit vielfältigen Unterlassungsverfügungen vor den Gerichten operieren müssten.

In einem Livestream auf Facebook klagt Ludwig einen Tag nach unserer Anfrage über nicht näher benannte Medienrecherchen und bezeichnet diese als Versuch der Diskreditierung. Zugleich erklärt er seinen Zuschauer:innen: „Wir werden uns nicht für irgendwelche Dinge rechtfertigen, die an verschiedenen Stellen passieren.“

Weil wir keine Antworten von Ludwig erhalten haben, bleibt auch offen, wie es zu seinen Verstrickungen in eine weitere Initiative kam, die mehrere Auslandskonten betreibt. Wie Klagepaten sammelt sie Spenden und ist Teil der Anti-Corona-Bewegung. Auch der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Bodo Schiffmann ist involviert, der mit Ludwig schon „Widerstand 2020“ gegründet hatte. Doch die wahren Hintermänner versuchen wohl, sich hinter einer mutmaßlichen Briefkastenfirma in den Niederlanden zu verstecken.

Angebliche Corona-Riesenklage

Die Website „Das Volk gegen Corona“ empfängt Besucher:innen mit dem Foto eines kleinen Mädchens, das traurig aus dem Fenster blickt. Draußen schweben riesige Coronaviren vorbei, die es mit großen Augen beobachten. Darunter heißt es, unter dem Vorwand des Schutzes würden Millionen Menschen eingesperrt. Die Macher bezeichnen ihr Projekt als „Fortsetzung der Demonstration mit anderen Mitteln“ und versprechen „das gewaltigste Verfahren aller Zeiten in Deutschland“.

Aber als sie Mitte Juli die Internetdomains von „Das Volk gegen Corona“ registrieren, sind die Ausgangsbeschränkungen in Deutschland schon so weit gelockert, dass sie praktisch kein Thema mehr sind. Trotzdem geht die Website an den Start, ganz offensichtlich ausgelegt auf den größtmöglichen Effekt. Es geht um „die größte Lüge in der Menschheitsgeschichte“ oder „den perfekten Überwachungsstaat“, auch um „Angst und Panik auf höchstem Niveau“.

Auf den ersten Blick wirkt „Das Volk gegen Corona“ wie ein Schnellschuss, hastig zusammengeschustert mit Hilfe einer Spendenseiten-Vorlage. Links, die zu Unterseiten führen, wurden nie korrigiert. Sie heißen heute noch „/food-for-orphan-children“ oder „/pure-water-for-children“.

Eine Woche nach dem Start steht ein Spendensystem. Denn für all die Klagen und Gutachten brauche man Geld in „nicht geringem Umfang“, schreiben die Betreiber auf der Website. Die Kosten könnten ihnen zufolge schnell in die Millionen gehen.

Bankkonten im Ausland und ein Anrufbeantworter

Auf seiner Website schreibt „Das Volk gegen Corona“: „Die Spenden werden treuhänderisch in den Niederlanden gesammelt, um dem deutschen Staat eine Blockade zu erschweren.“ Das angegebene Spendenkonto liegt allerdings gar nicht in den Niederlanden, sondern bei einer Bank im belgischen Brüssel. Erst ein zweites Konto, das nur im Impressum genannt wird, führt tatsächlich zu einer Bank in Amsterdam.

Es ist diese Spendensammlung, für die nun ausgerechnet Klagepaten-Gründer Ralf Ludwig seine Hand ins Feuer legt: Er ist Schirmherr der Initiative. Nach Angaben auf der Website von „Das Volk gegen Corona“ koordiniert er unter anderem die Spendensammlung und „überwacht die ordnungsgemäße Nutzung der Gelder“.

Dabei verheimlichen die Hintermänner der Initiative, wer sie sind und damit, bei wem genau dieses Geld landet. Ihre Namen stehen nirgends auf der Website, wer die angegebene Telefonnummer mit der Vorwahl der hessischen Stadt Rodgau wählt, hört sofort eine Bandansage. „Leider ist es uns momentan aufgrund unserer Projektvorbereitungen nicht möglich, das Telefon zu besetzen“, sagt eine computergenerierte Frauenstimme.

https://netzpolitik.org/wp-upload/2020/09/anrufbeantworter_dasvolkgegenorona.mp3

Im Impressum steht dann zumindest ein Unternehmen, das für das Sammeln der Spenden verantwortlich sein soll: Medical Research Systems. Gegründet wurde es in der ersten Juli-Hälfte. Offiziell firmiert es in Kerkrade, einer Stadt in den Niederlanden. Nach Recherchen von netzpolitik.org ist es jedoch unwahrscheinlich, dass Medical Research Systems dort viel mehr als einen Briefkasten betreibt.

Laut dem niederländischen Handelsregister sind in dem einstöckigen Gebäude mehr als 50 Firmen registriert. Medical Research Systems wurde demnach über einen Mittelsmann angemeldet, der Unternehmensgründungen in Kerkrade als Dienstleistung anbietet.

In diesem Gebäude hat Medical Research System angeblich seinen Hauptsitz – neben rund 50 weiteren Firmen mit Namen wie Black Pearl Offshore Ltd. Alle Rechte vorbehalten Screenshot via Google StreetView Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit

Wir haben dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) die Umstände geschildert, unter denen Medical Research Systems offenbar sein Spendenkonto betreibt, und um eine Einschätzung gebeten. Die Einrichtung prüft gemeinnützige Organisationen und vergibt das renommierte DZI-Spenden-Siegel.

„Die Aussage, Spenden würden ‚treuhänderisch‘ gesammelt, kann nach unserer Einschätzung den Eindruck erwecken, als würden die Spenden von einer neutralen Person oder Institution verwaltet, die übergeordneten Standards der Ordnungsmäßigkeit genügt – also etwa ein Notar oder eine Stiftung“, sagt DZI-Geschäftsführer Burkhard Wilke.

Ein privates Unternehmen als Spendenadresse genügt einer solchen hohen Erwartung nach Einschätzung des DZI nicht. „Diese Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit werden umso größer, wenn das Unternehmen nicht etwa über ein Aufsichtsgremium verfügt, sondern von einer Einzelperson betrieben und besessen wird.“

Amulette und Vital-Diamanten

Einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer von Medical Research Systems ist – wie es im Handelsregister heißt – ein Mann namens Dennis Haberschuss, der im Odenwaldkreis wohnt, also ganz in der Nähe von Rodgau. Er ist es auch, der wohl die Website von „Das Volk gegen Corona“ befüllt hat. Im Quelltext findet sich als Autor mehrerer Unterseiten das Pseudonym „caveman_d“, das Haberschuss im Netz offenbar schon länger als ein Jahrzehnt nutzt. Auch bei der Großdemo in Berlin nahm er Teil. Ein Foto zeigt ihn dort in schwarzer Anglerweste und einem weißen T-Shirt mit einer Aufschrift zu „Das Volk gegen Corona“.

Dennis Haberschuss (links mit schwarzer Anglerweste) und ein weiterer Mann mit Das-Volk-gegen-Corona-Shirt bei der Demo in Berlin Alle Rechte vorbehalten Kim Winkler | Bearbeitung: netzpolitik.org

In der deutschen Esoterik-Szene ist der 41-Jährige mit der Stoppelfrisur kein Unbekannter. Seit Jahren taucht sein Name in Verbindung mit vorwiegend pseudo-wissenschaftlichen Produkten auf, die viel Geld kosten, aber keine belegbare Wirkung haben. Unter anderem ist er Administrator eines Online-Shops, der einen rund 300 Euro teuren „Lebensfeldstabilisator“ verkauft. Um den Hals getragen, soll das runde Gerät Magnetfelder erzeugen, die sich auf die Gesundheit auswirken. Haberschuss betrieb auch eine Website, die wohl dem Vertrieb von „Vital-Diamanten“ diente: Schmuckstücken, die angeblich eine Biophotonenkonzentration im menschlichen Körper erhöhen.

Nach Recherchen von netzpolitik.org ist im Zusammenhang mit „Das Volk gegen Corona“ zudem ein zweiter Mann in Erscheinung getreten, bei dem es sich um einen langjährigen Geschäftspartner von Haberschuss handelt. Unter anderem veranstaltete jener Mann mehrere Esoterik-Kongresse, bei denen auch prominente Verschwörungsideolog:innen auftraten.

Bereits 2006 galten bis zu 15 Prozent der Deutschen laut einer Studie, an der die Universität Hohenheim beteiligt war, als „Spirituelle Sinnsucher“ – und sind damit offen für esoterische Angebote. Mit 15 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr geben die Deutschen nach einer jüngeren Schätzung mehr als doppelt so viel Geld aus für esoterische Bücher, Seminare oder Wunderheilprodukte wie die gesamte Brauereibranche des Landes erwirtschaftet.

Deutschland, ein besetztes Land?

Doch bei Dennis Haberschuss geht es nicht nur um Esoterik. Im April verfasste er einen Tweet und richtete ihn an US-Präsident Donald Trump: „Sie sind der Oberbefehlshaber der Besatzung in Deutschland“, schrieb er auf Englisch. „Bitte schicken Sie Ihre Soldaten nach Berlin und beseitigen Sie die korrupte Pseudo-Regierung.“

Dennis Haberschuss‘ Tweet an Donald Trump (Foto aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion unscharf gemacht) Alle Rechte vorbehalten Screenshot netzpolitik.org

Diese Botschaft des Hintermanns von „Das Volk gegen Corona“ erinnert stark an die Ideologie der Reichsbürger. Deren Grundüberzeugung nach ist die Bundesrepublik kein souveräner Staat und Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs insgeheim von den Alliierten besetzt. Sie glauben häufig auch, dass das Deutsche Reich formal noch heute existiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor dieser Bewegung. Der Geheimdienst sprach in diesem Zusammenhang von Verschwörungstheoretiker:innen und Geschäftemacher:innen.

Das Fürstentum Germania und eine Bitte an Trump

Schon Dennis Haberschuss’ inzwischen verstorbener Vater Toni – selbst eine Größe in der Esoterik-Szene – fiel im Umfeld der Reichsbürgerbewegung auf. 2009 war dieser einer der Drahtzieher des „Fürstentums Germania“, einem Scheinstaat, der in Brandenburg gegründet wurde. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Dennis Haberschuss am „Fürstentum Germania“ mitgewirkt hat. Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz betrachten dieses seither jedoch als exemplarisch für die Machenschaften der Reichsbürgerbewegung.

Wir haben Dennis Haberschuss Fragen geschickt, etwa zu Medical Research Systems und seinem Tweet an Donald Trump. Auf unsere Anfrage hat er nicht reagiert.

Bloß ein „Mittelständler“

Für den Rechtsanwalt Ralf Ludwig sind die Gründer von „Das Volk gegen Corona“ offenbar „Mittelständler“, wie er in einem Video auf der Facebook-Seite von Klagepaten erläuterte. Im Gespräch mit dem Verschwörungsideologen Martin Lejeune sagte er zudem: „Ziel dieser Seite ist, Geld zu sammeln für größere Gutachten, die wir in Gerichtsverfahren einsetzen können oder auch an anderer Stelle.“

In dem Video, das Lejeune am Samstagabend auf YouTube veröffentlichte, gibt Ludwig an, er habe erst kürzlich bei der Initiative angerufen und darum gebeten, Geld in eine Art Studie zu investieren. Der Schirmherr von „Das Volk gegen Corona“ sagt, er wüsste durch diese Studie gerne, warum Menschen auch dann noch an einer Entscheidung festhalten, wenn sich herausstellt, dass sie falsch war.

Noch Ende August warb die Initiative auf ihrer Website mit einer Partnerschaft mit Klagepaten und „Anwälte für Aufklärung“, einem losen Netzwerk von Rechtsanwält:innen, das ebenfalls zur Anti-Corona-Bewegung gehört. Doch der Hinweis auf diese angeblichen Partnerseiten ist verschwunden.

Der Kölner Anwalt Gordon Pankalla, der wie Ludwig an der Gründung von „Anwälte für Aufklärung“ beteiligt war und auf deren Website im Impressum steht, sagt netzpolitik.org, die Gruppe habe mit „Das Volk gegen Corona“ nichts zu tun. „Ich finde das mit diesen Spenden über Holland relativ merkwürdig.“ Pankalla sagt auch, er wisse nichts über die Initiative. „Es ist schon etwas undurchsichtig, weil Ralf Ludwig so vieles macht.“

Anti-Corona-Prominenz als Unterstützer

Ralf Ludwig ist nicht das einzige prominente Gesicht, das mit „Das Volk gegen Corona“ in Verbindung gebracht wird. Nach unseren Anfragen scheinen die Macher damit begonnen zu haben, Spuren zu verwischen. Noch Anfang vergangener Woche hieß es auf der Website, auch der Ulmer „Querdenken“-Anwalt Markus Haintz unterstütze die Initiative. „Als Teil des Teams ist er maßgeblich an der Klagevorbereitung und Klageerhebung beteiligt.“

Inzwischen wurde diese Unterseite gelöscht, die auch ein Foto von ihm zeigte. Eine E-Mail mit Fragen zu seiner angeblichen Rolle bei „Das Volk gegen Corona“ beantwortete Haintz nicht.

Mittlerweile gelöschte Unterseite zu Markus Haintz auf der Website von Das Volk gegen Corona (Foto aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion unscharf gemacht) Alle Rechte vorbehalten Screenshot netzpolitik.org

Ein überzeugter Fürsprecher ist indes Bodo Schiffmann. Der Sinsheimer ist wie Ralf Ludwig und Michael Ballweg eines der prominentesten Gesichter der Anti-Corona-Bewegung. Sein Name und Foto sind gut sichtbar auf der Startseite platziert. Während er am Freitagabend im Vorfeld der „Querdenken“-Demo durch die Münchner Innenstadt spaziert und per Livestream mit seinen Anhänger:innen plaudert, kommt er auch auf die Initiative mit der mutmaßlichen Briefkastenfirma zu sprechen. „Das sind Unternehmer, die Geld sammeln“, sagt Schiffmann.

Wir haben den HNO-Arzt nach Medical Research Systems gefragt – der Firma, deren Geschäftsführer ein Mann ist, der jahrelang an Esoterik-Produkten verdient zu haben scheint und der seiner Äußerung auf Twitter zufolge womöglich rechtsradikale Ansichten zum Status der Bundesrepublik vertritt. Bodo Schiffmann antwortete uns nicht.

Falsche Kontoangaben und Schenkungen

Schiffmann wollte auch andere Punkte nicht kommentieren. Bei diesen ging es unter anderem um wohl falsche Angaben im Zusammenhang mit einer weiteren Spendensammlung, die bis vor Kurzem noch auf der Website des „Außerparlamentarischen Corona Ausschusses“ (ACU) standen, einer Initiative der Gruppe „Ärzte für Aufklärung“, deren Sprecher Schiffmann ist. Für Spenden war dort ein Bankkonto genannt worden, von dem behauptet wurde, es gehöre dem ACU sowie einem namentlich genannten Mediziner.

Dieselbe Kontonummer tauchte jedoch auch auf einer weiteren Website auf, die nicht unmittelbar mit der Anti-Corona-Bewegung zu tun hat. Genannt wurde dort ein gänzlich anderer Kontoeigentümer. Es habe sich dabei um einen Fehler gehandelt, schrieb uns ein Mann, bei dem es sich mutmaßlich um den Administrator der beiden Websites handelt. Nach unserer Anfrage hat er die entsprechende Kontonummer von der ACU-Website entfernt.

Die Unklarheit über die Kontoeigentümerschaft beim Spendenkonto des ACU scheint sinnbildlich zu sein für das Selbstverständnis, mit dem die Anti-Corona-Bewegung Spenden einsammelt. Zum Teil scheint es sich bei den Spendenkonten schlichtweg um die Konten von Privatpersonen zu handeln, wie beim Frontmann von „Querdenken“ Michael Ballweg

Auf der Website des Stuttgarter Ablegers ist in diesem Zusammenhang auch gar nicht wirklich von „Spenden“ die Rede, sondern von „Schenkungen“. Weiter heißt es, die Gesamtsumme der Überweisungen dürfe einen Betrag von 19.999 Euro in zehn Jahren nicht übersteigen. Ab 20.000 Euro wird bei Menschen, die nicht Teil der eigenen Familie sind, eine Schenkungssteuer fällig.

Intransparenz fördert den Missbrauch von Spendengeldern

Es gebe keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen, sagt Folkard Wohlgemuth von Transparency International. Die Organisation beobachtet solche Probleme in Deutschland schon länger. „Die dadurch entstehende Intransparenz fördert den Missbrauch von anvertrauten Geldern und verhindert, dass die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit und Spender:innen nachvollziehbar wird.“

Seit ein paar Tagen versprechen Ralf Ludwig und weitere Aktivist:innen aus der Anti-Corona-Bewegung, die netzpolitik.org angefragt hat, eine Pressekonferenz. Stattfinden soll sie demnach noch in dieser Woche. Ludwig schreibt, in der Pressekonferenz würden einige der von uns kontaktierten Unternehmen, Vereine und Privatpersonen für alle Medien alle Hintergründe und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Organisationen mit maximaler Transparenz öffentlich machen, sofern solche bestünden.

Wir haben Ralf Ludwig bereits am vergangenen Mittwoch gebeten, uns mitzuteilen, wann und wo diese Pressekonferenz denn stattfinden soll. Seither hat er sich nicht mehr gemeldet.

 

 

Recherche ist aufwändig und kostet Geld

Diese Veröffentlichung war sehr aufwändig und hat uns alleine durch den Zeitaufwand eine Menge Geld gekostet. Wir können uns solche aufwändigen Recherchen auch nur leisten, weil wir weitgehend auf Werbung verzichten und von Leser:innen  finanziell unterstützt werden. Mit einem Dauerauftrag und/oder einer Spende kannst Du / können Sie uns mehr Recherchen ermöglichen. Wie viel Geld wir einnehmen und ausgeben, veröffentlichen wir monatlich in unserem Transparenzbericht.

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Was vom Tage übrig blieb: Gibt es Leben auf diesem Planeten?

Netzpolitik - Mon, 14/09/2020 - 17:00

Burnout im IT-Job: Mit den Haien schwimmen (golem.de)
Miriam Binner berichtet für Golem über einen Entwickler, dem der Druck im Job zu viel wurde und der für sich Konsequenzen gezogen hat. Außerdem redet sie mit einer Arbeitspsychologin, warum Beschäftigte in der IT besonders häufig von stressbedingten Erkrankungen betroffen sind und was man dagegen tun kann.

The Intercept Promised to Reveal Everything. Then Its Own Scandal Hit. (New York Times)
Medienreporter Ben Smith hat für die New York Times den Tumult beschrieben, der intern bei The Intercept los war, nachdem Journalisten der Redaktion durch ihre Achtlosigkeit die Whistleblowerin Reality Winner an die NSA auslieferten. In groben Zügen war die Geschichte dieses größten anzunehmenden Unfalls im Investigativjournalismus bereits bekannt. Doch was Smith jetzt aus internen E-Mails und Berichten erfahren hat, haut einen trotzdem noch aus den Latschen. Unter anderem soll der zuständige Reporter NSA-Mitarbeitern am Telefon berichtet haben, aus welcher Postleitzahl die geheimen Dokumente verschickt worden waren.

Is there life floating in the clouds of Venus? (BBC News)
Auf der Venus haben Forscher:innen ein Gas entdeckt, das sich niemand so recht erklären kann, denn normalerweise ist es ein Hinweis auf Leben. Das ist überraschend, denn bei 400 Grad Bodentemperatur galt unser Nachbarplanet bislang nicht wirklich als heißer (ähem) Kandidat für extra-terrestrische Lebensformen. Einige Wissenschaftler:innen mutmaßen nun, es könnte sich um Mikroben hoch in den Wolken handeln. Das ändert allerdings nichts an der Grundfrage, ob intelligentes Leben auf diesem Planeten möglich ist.

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Datenschutzkonferenz: Deutsche Verwaltung nutzt Microsoft-Produkte nicht rechtskonform

Netzpolitik - Mon, 14/09/2020 - 13:38

Der Einsatz von Microsoft 365 in deutschen Behörden und öffentlichen Einrichtung entspricht nicht den Anforderungen des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Arbeitsgruppe der Datenschutzkonferenz, die sich aus den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zusammensetzt. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe [€].

Zu Microsoft 365 gehören Office-Produkte wie Word, Excel und PowerPoint, aber auch der Cloud-Service OneDrive und die Kommunikationsplattform Microsoft Teams. Letztere gewann besonders in der Corona-Pandemie an Bedeutung, da Behörden, Schulen und Universitäten sie zur Kommunikation einsetzen.

Flächendeckende Abhängigkeit von Microsoft

Nachdem die Datenschützer:innen Verträge und Unterlagen ausgewertet hatten, seien sie zu dem Schluss gekommen, dass „kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft 365 möglich sei“, zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem bislang internen Papier des Gremiums. Bereits im vergangenen Jahr stellte eine Marktanalyse im Auftrag des Bundesinnenministeriums [PDF] fest, dass 96 Prozent aller Behörden Produkte aus Microsoft-Office-Paket verwenden. Die Verfasser:innen forderten die Verantwortlichen auf, das Problem der Abhängigkeit anzugehen:

Die vorliegende Marktanalyse zeigt, dass die Bundesverwaltung in hohem Maße von dem Software-Anbieter Microsoft abhängig ist. Das kann kritische Folgen haben, die angesichts der Marktentwicklung noch weiter zunehmen dürften. Daraus ergibt sich dringender Handlungsbedarf […].

Eine Umstellung aller öffentlichen Institutionen auf datenschutzkonforme Lösungen wird mit zunehmender Marktmacht des US-Konzerns immer schwieriger. Deutlich in der Kritik steht die Praxis, bei Software-Lösungen nicht im Vorhinein gründlich zu prüfen, ob sie allen Anforderungen des Datenschutzes genügen.

Bayern zieht nicht mit, EU warnt ebenfalls

Laut Spiegel-Informationen sind allerdings nicht alle Landesdatenschutzbeauftragten der Meinung, dass dringend gehandelt werden muss. Besonders aus Bayern kommt Widerspruch. In einer Rundmail bezeichnet die dortige Datenschutzbehörde Formulierungen des Papiers als rechtlich fragwürdig und spricht sich gegen dessen Veröffentlichung aus. Der Unternehmenssitz der Microsoft Deutschland GmbH befindet sich in München.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bestätigte dem Spiegel, dass es sowohl innerhalb der Datenschutzkonferenz als auch mit Microsoft noch Abstimmungsbedarf gebe. Er hofft auf eine zeitnahe Bewertung des Einsatzes von Microsoft-Produkten.

Auch auf EU-Ebene gibt es rechtliche Zweifel zur Vorherrschaft von Microsoft 365 in Behörden. Bereits im Juli dieses Jahres veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte einen Bericht zur Untersuchung des Einsatzes von Microsoft-Diensten bei EU-Institutionen. Untersucht wurde, ob die Lizenzvereinbarungen zwischen Microsoft und den EU-Behörden mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist.

Dem Bericht zufolge räumten die Behörden Microsoft zu viele Befugnisse beim Datenschutz ein, sodass sie selbst zu wenig Kontrolle über die Bestimmungen hätten. Auch bei der Datenweitergabe, -verarbeitung und beim Datentransfer in Drittstaaten außerhalb der EU gebe es dringenden Verbesserungsbedarf.

Zahnlose Datenschutzbehörden

Der Einsatz von Microsoft-Diensten in Schulen steht in Deutschland ebenfalls schon seit Längerem in der Kritik. Ende Juli warf der Jurist Peter Hense im Interview mit der Süddeutschen Zeitung den Bildungsministerien in Baden-Württemberg und Bayern vor, sich wissentlich über datenschutzrechtliche Bestimmungen hinwegzusetzen und Eltern unter Druck zu setzen, dem Einsatz von Microsoft Office an den Schulen zuzustimmen.

Bei einer Datenschutzfolgeabschätzung in den Niederlanden habe man eine Reihe von Datenabflüssen an Microsoft registriert, so Hense. Die deutschen Datenschutzbehörden seien „unterfinanziert, unterbesetzt, unterkompetent“ und könnten deshalb nicht genug gegen die Verstöße großer Konzerne wie Microsoft unternehmen, die ihre Vorherrschaft in der Verwaltung und anderen öffentlichen Institutionen weiter ausbauen könnten.

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Partnerschaft statt Verkauf: Oracle schlägt Microsoft im Wettbieten um TikTok

Netzpolitik - Mon, 14/09/2020 - 12:29

Oracle ist am Sonntag überraschend als Sieger aus dem Bieterstreit um das US-Geschäft der Video-App TikTok hervorgegangen. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend, darunter die New York Times und die Washington Post. Microsoft und Walmart, die als Favoriten galten, sind damit aus dem Rennen. Weder TiKTok noch Oracle wollten sich am Sonntagabend zu dem Deal äußern.

Dem Wall Street Journal zufolge soll TikTok keinen direkten Verkauf anstreben, sondern schlägt der Trump-Regierung offenbar einen Kompromiss vor, der es TikTok-Mutterkonzern ByteDance erlauben würde, den Besitz an der App zu halten. Oracle soll demnach „Technologie-Partner“ von TikTok in den USA werden und hätte die Hoheit über die Daten der US-Nutzer:innen, berichtet Reuters. Es klingt nach einer Lösung, die maßgeschneidert wurde, um die Sicherheitsbedenken und Auflagen der Trump-Regierung zu umgehen.

Verkauf unter Zwang

Bislang gehört TikTok dem Konzern ByteDance aus Peking. Die App hat in den vergangenen zwei Jahren weltweit einen rasanten Aufstieg hingelegt, vor allem für viele junge Nutzer:innen ist sie zu einer Schlüsselplattform geworden. In den USA sollen es mehr als 90 Millionen aktive monatliche Nutzer:innen sein. Es ist der derzeit größte Markt für die App.

Immer wieder stand die App in der Kritik, Nutzer:innendaten unerlaubt abgeschöpft zu haben oder politisch zu sehr unter dem Einfluss der chinesischen Regierung zu stehen. Zuletzt spitzte sich dieser Streit um geopolitischen Einfluss im Internet vor allem in den USA dramatisch zu.

Die Verhandlungen zu einer Übernahme des US-Geschäfte wurden notwendig, weil die Regierung von Donald Trump es künftig verbietet, weiter Geschäfte mit ByteDance zu machen. Konkret hatte Trump damit gedroht, die App ab dem 20. September aus dem Land zu drängen, sollte ByteDance bis dahin keinen US-Käufer gefunden haben. Vor einigen Tagen betonte er noch, dass diese Frist nicht verlängert wird. ByteDance klagt gegen die Verfügungen und beruft sich darauf, keinen fairen Prozess erhalten zu haben. Doch eine Gerichtsentscheidung würde wohl frühestens im Oktober erfolgen.

TikTok ohne Algorithmus

Zuletzt hatte die chinesische Regierung zudem überraschend ihre Ausfuhrregelungen verschärft und den Verkauf der App damit blockiert. Die Liste der genehmigungspflichtigen Exporte umfasst seit Ende August nun auch „IT-Technologien mit Personalisierung auf Basis von Datenanalyse“, also eine Technologie, die zentral für den Erfolg von TikTok ist. Der Empfehlungsalgorithmus entscheidet, welche Videos Nutzer:innen im For-You-Feed präsentiert werden. Er gilt als die wichtigste Komponente für den Erfolg der App.

ByteDance hatte nach Bekanntwerden der neuen Exportregeln angekündigt, sich strikt an die Auflagen zu halten. Am Sonntag berichtete die South China Morning Post, dass ByteDance den Algorithmus auf keinen Fall verkaufen wolle. Damit ist völlig unklar, wie die App in den USA weiter funktionieren würden, wenn Oracle Nutzer:innendaten sammelt und verwaltet, diese aber nicht mit dem Super-Algorithmus von ByteDance auswerten darf.

Das Komitee für ausländische Investitionen der US-Regierung muss den Deal noch abnicken. Laut Washington Post sei Trumps Administration offen für den Vorschlag. Oracles Führungsriege pflegt gute Kontakte zum Weißen Haus.

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Kontaktverfolgung: Deutsche Corona-Warn-App lernt Italienisch

Netzpolitik - Mon, 14/09/2020 - 11:00

Auf Backend-Servern der EU-Kommission in Luxemburg startet am heutigen Montag ein Testlauf, um den verschiedenen Corona-Warn-Apps der EU-Staaten den Austausch von Kontaktdaten zu ermöglichen. Bislang können die Apps etwa aus Deutschland und Italien nämlich nicht miteinander kommunizieren. Das soll sich ab Oktober ändern.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben die meisten EU-Staaten eigene Apps entwickelt, mit denen Menschen Kontakte zwischeneinander aufzeichnen können. Im Infektionsfall verständigt die Software dann diejenigen, mit denen der oder die Betroffene auf Tuchfühlung war. Obwohl inzwischen fast alle Apps auf der in die Smartphones integrierten Technologie von Google und Apple basieren, sind sie bislang nicht miteinander kompatibel.

Um dem Abhilfe zu schaffen, arbeitet die Kommission seit einigen Monaten an einer europaweiten Infrastruktur zum Austausch von Kontaktinformation und Infektionsmeldungen. Das ursprünglich bereits für den Sommer angekündigte Projekt verzögerte sich aber: Erst Ende Juli unterschrieb die Kommission Verträge mit den Firmen SAP und T-Systems für den Aufbau der Serverinfrastruktur.

Test startet in sechs Ländern

Ab heute testet die Kommission den Austausch zunächst zwischen sechs Ländern: Neben Deutschland sind das Dänemark, Tschechien, Italien, Irland und Lettland. Im Oktober soll die Infrastruktur in den Regelbetrieb übergehen. Die verschiedene? Apps können ab dann tatsächlich Kontaktinformation austauschen.

Corona-Warn-Apps gibt es bislang in 14 EU-Staaten, weitere fünf arbeiten an einer App. Einige weitere Länder haben hingegen keine App angekündigt.

Diesen Ländern könnte ein Update von Google und Apple bald helfen. Die nächste Version von iOS erlaubt einen App-losen Kontaktaustausch direkt im Betriebssystem. Lediglich für eine Infektionsmeldung ist dann bei den Apple-Handys noch eine App notwendig. In Android wird es so ein Feature entgegen erster Ankündigungen zwar nicht geben, allerdings bietet Google mit der nächsten Version des Betriebssystems schlüsselfertige Apps für Gesundheitsbehörden an.

Die Grenzen des Austausches

Die EU-Kommission lobt die Apps als „machtvolle Werkzeuge“ im Kampf gegen die Pandemie. „Da die Zahl der Fälle wieder zunimmt, können Apps andere Maßnahmen wie verstärkte Tests und manuelle Kontaktverfolgung ergänzen“, sagt EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Ausgenommen vom Corona-App-Roaming ist allerdings zumindest ein EU-Land: Frankreich. Die dortige App speichert Kontakte nämlich zentral auf Servern, statt sie wie im Google/Apple-System dezentral auf den Geräten aufzuzeichnen. Dieses System, das von Datenschützer:innen kritisiert wird, ist schwer mit dem der meisten anderen EU-Staaten zu verknüpfen. Frankreich, wo die Fallzahlen derzeit wieder dramatisch steigen, bleibt daher zumindest fürs Erste außen vor.

Ebenfalls vom App-Austausch ausgeschlossen sind die Nicht-EU-Länder Schweiz, Norwegen und das kürzlich ausgetretene Großbritannien. Das sorgt für Kritik von EU-Abgeordneten, die die Aufnahme der Schweiz in das europäische System fordern. Die EU-Kommission antwortete jedoch am Montag nicht direkt auf eine Frage von netzpolitik.org, ob der Ausschluss der drei Länder politische Gründe habe.

Die Kommission betonte in ihrem täglichen Briefing, dass diese Länder nicht Teil des eHealth-Netzwerks seien, das die Interoperabilität der Apps vorbereitet habe. Wenn ein Drittstaat teilnehmen wolle, brauche es ein bilaterales Abkommen zwischen dem Land und der EU. Es gebe allerdings bereits Kontakt mit der Schweizer Regierung in der Sache.

Update vom 14.09.2020: Die Antwort der Kommission im letzten Absatz wurde nach Erscheinen des Artikels hinzugefügt.

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Wochenrückblick KW37: Die Alarmglocken läuten (nicht)

Netzpolitik - Fri, 11/09/2020 - 17:30

Habt ihr euch eigentlich schon mal gefragt, warum netzpolitik.org so detailliert und unmittelbar von den netzpolitischen Geschehnissen auf EU-Ebene berichten kann? Ganz einfach: Wir haben da jemanden vor Ort. Unser Korrespondent Alexander Fanta behält seit zwei Jahren das Tun und Lassen der Europäischen Union aus nächster Nähe im Auge. Wie das Arbeiten so ist in unserem Brüsseler Büro berichtet Alex in der neuesten Ausgabe des Off-the-Record-Podcasts: Liebesgrüße aus Brüssel.

Der Rest der Redaktion sitzt weiterhin die meiste Zeit im Home Office, in Berlin oder auch ganz woanders. Das hindert uns aber nicht daran, Konzernen, Regierungen und Behörden auf die Finger zu schauen. Auch in dieser Woche machten und Facebook, Google und TikTok Sorgen, in Deutschland in allerlei schief gelaufen und die Corona-Pandemie zeigt sich auch weiterhin als Digitalisierungsbeschleunigerin – mit allen positiven und negativen Begleiterscheinungen. So muss beispielsweise der ChaosCommunicationCongress dieses Jahr digital stattfinden.

Targeted Advertising

Wenn die Hacker:innen also 2020 zum Jahresende nicht nach Leipzig pilgern, bekommt zumindest Google nicht automatisch mit, dass seine Nutzer:innen am Kongress teilnehmen, indem es deren Standortdaten auswertet. Personalisierte Werbung, die auch mit Standort- und Bewegungsdaten auf die Nutzer:innen zugeschnitten wird, ist der Kern des Geschäftsmodells des Konzerns. Interne Dokumente und Aussagen von Mitarbeiter:innen zeigen, dass Google die Daten selbst dann verarbeitet, wenn Kund:innen dem explizit widersprochen haben. Mit dieser fragwürdigen Praxis beschäftigt sich nun ein amerikanisches Gericht.

Nochmal eine ganze Ecke unappetitlicher sind die Werbepraktiken der Kolleg:innen bei Facebook. Immerhin schaltete das Unternehmen jetzt die Funktion des „multikulturellen Marketings“ ab. Werbetreibenden konnten bislang ihre Anzeigen auf bestimmte Nationalitäten oder kulturelle Hintergründe zuschneiden. Das führte dazu, dass in den USA Afroamerikaner und Hispanics von Anzeigen für Jobs und Wohnungen ausgeschlossen wurden. Die Maßnahme wird aber nicht ausreichen, um das Problem der Diskriminierung zu lösen, berichtet unser Redakteur Ingo Dachwitz.

Die Daten, die ich (nicht) rief

Um Werbung individualisieren zu können, sind die Daten der Nutzer:innen von Nöten. Wie Facebook diese Daten in Zukunft legal von Europa in die Vereinigten Staaten transportieren möchte, ist unklar. Denn in dieser Woche teilte die irische Datenschutzbehörde mit, dass der Konzern sich nach dem Ende des Privacy Shields auch nicht auf Standardvertragsklauseln berufen darf. Die endgültige Anweisung der Behörde steht noch aus.

Wer unendlich viele Daten von seinen Nutzer:innen sammelt, verschafft sich damit natürlich auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung mahnt nun, dass Kartellbehörden bei Firmenübernahmen das Datenschutzniveau nicht ausreichend berücksichtigen würden. Nutzer:innen behalten so oft weniger Privatsphäre, nachdem ein Online-Dienst den Eigentümer gewechselt hat.

Was man mit Daten noch so alles anstellen kann, zeigt sich bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. Hier gibt es offenbar Konzepte für Datenbanken, in denen Energieversorger Kund:innen identifizieren können, die häufig den Anbieter wechseln, um von Angeboten und Boni zu profitieren. Um sich Schnäppchenjäger:innen vom Leib zu halten, sollen deren Daten nun also gesammelt werden.

Law & Order

In Portland hat die Stadtverwaltung automatisierter Gesichtserkennung den Kampf angesagt. Bemerkenswert ist, dass nicht nur öffentlichen Stellen der Einsatz der Technik verboten wird; auch private Unternehmen dürften keine biometrischen Daten mehr sammeln und auswerten. In Europa tut sich in dieser Hinsicht weiterhin wenig.

Nachdem das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz in den letzten Wochen eine internationale Karriere hingelegt hat, wurde es nun zum ersten Mal seit Einführung vom Justizministerium überprüft. Ergebnis: im Prinzip alles im Lot. Sagt zumindest die Ministerin. Sie sieht keine Anzeichen von Overblocking unerwünschter Inhalte, gegen Hass im Netz komme das Gesetz gut an. Bei der Streitschlichtung bestehe aber noch Nachholbedarf, berichtet Tomas Rudl.

Bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren hat man als Journalist:in selten das Gefühl, „in eigener Sache“ zu berichten. Beim Prozess gegen Julian Assange, der diese Woche in London gestartet ist, verhält sich das ein bisschen anders. Denn auch wenn man über seinen Persönlichkeit und sein Auftreten streiten kann, bleiben die Vorwürfe gegen ihn ein Angriff auf die Pressefreiheit, der uns alle betrifft, kommentiert Markus Beckedahl.

Ein Angriff auf die Freiheit sind auch die Pläne von SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Mal wieder muss das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder herhalten, um Grundrechtseingriffe für alle zu rechtfertigen, obwohl mit der Vorratsdatenspeicherung höchstens Folgeschäden adressiert werden könnten. Der Bundesrat widmet sich dem Antrag nächsten Freitag.

Freie Rede in Gefahr

Wie soll garantiert werden können, dass Online-Plattformen gegen Hass und Falschmeldungen vorgehen, bei ihrer Moderation aber nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Das Digitale-Dienste-Gesetz, das bis Dezember von der EU erwartet wird, soll hier Regelungen schaffen. Die UN-Menschenrechtshochkommissarin Michelle Bachelet sieht offenbar besonders die freie Meinungsäußerung davon bedroht und mahnt jetzt in einem Brief an die EU-Kommission, keine Überwachungspflichten einzuführen.

Die Meinungsfreiheit mit Gesetzen zu sichern, heißt in der Praxis aber nicht, dass sie auf allen Online-Plattformen gilt. Eine australische Studie zeigt, dass TikTok Hashtags zu LBGTQ-Themen und auch politische Hashtags unterdrückt und zensiert. Man findet die Inhalte zu diesen Hashtags in der Suchfunktion nicht. Obwohl vor allem russisch- und arabischsprachige Hashtags betroffen sind, gilt die Einschränkung weltweit, berichtet unsere Redakteurin Chris Köver.

Auch Facebook musste sich mal wieder wegen einer undurchschaubaren Lösch-Aktion verantworten. Drei Tage lang war die Seite vom belgischen Ableger der Klimaaktivist:innen von Extinction Rebellion gesperrt. Erst nach lauter Kritik ging die Seite wieder online. Facebook begründet die Löschung mit einem Fehler eines automatischen Systems.

Das Klima wird ungemütlich

Aufmerksam verfolgen sollten alle Klimaschützer:innen eine neue Studie des Umweltbundesamtes zu den CO2-Emissionen durch Streaming. Wer klimagerecht Serien, Filme und Videos schauen möchte, sollte diese am besten über einen Glasfaseranschluss in niedriger Auflösung schauen. Das Mobilfunknetz ist weniger klimafreundlich.

Wenn Klimapolitiker:innen weltweit weiterhin so wenig Anstalten machen, wirksame Entscheidungen zu treffen, ist in nicht allzu ferner Zukunft mit immer mehr Naturkatastrophen wie Stürmen und Überschwemmungen zu rechnen. In einem solchen Fall müssen Behörden die Möglichkeit haben, die Bevölkerung zu warnen. Am Donnerstag sollten alle Systeme bundesweit getestet werden. Das funktionierte nur so mittelgut, zeigt Markus Beckedahl in seinem Kommentar. Teile der Redaktion wären auf jeden Fall abgesoffen, weil Apps und Sirenen still blieben.

Damit sich die Absauf-Gefahr für uns alle reduziert, sind in den vergangenen Jahren vor allem Schüler:innen auf die Straße gegangen, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Sie haben sich informiert und weitergebildet, oftmals vor allem online. Damit diese Bildungschancen allen unabhängig vom finanziellen Status ihrer Eltern offen stehen, plant das Bundesbildungsministerium eine Bildungsflatrate für Schüler:innen. Doch die Pläne sind fragwürdig, der Zeitplan womöglich nicht zu halten und sowohl Anbieter als auch die Bundesländer haben noch ein Defizit an Durchblick.

Offenen Frage gibt es auch bei einem ganz anderen Thema. Gefangene, die aus einer Jugendvollzugsanstalt Telefongespräche führen, dürfen das nur unter bestimmten Bedingungen und zu sehr hohen Preisen. Wie genau Länder und die Telio GmbH zusammenarbeiten, war bislang unbekannt. netzpolitik.org veröffentlicht jetzt die Leistungsbeschreibung aus dem Rahmenvertrag zwischen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und Telio.

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!

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Was vom Tage übrig blieb: Wohnt Gott* auch im Internet-Troll?

Netzpolitik - Fri, 11/09/2020 - 17:00

Corona-Warn-App: Bug in iOS 13.7 stört Corona-Tracing (Heise.de)
Gerade erst hieß es zur Corona-Warn-App „Neues Update behebt massiven Fehler“, da kommt schon die neue Schlagzeile, die in etwa lautet: „Neues Update verursacht massiven Fehler“. Wie die Entwickler der App festgestellt haben, gibt es ein Problem mit dem neuen Apple-Betriebssystem iOS 13.7. „In der App wird einigen Nutzer*innen unter Umständen ein höheres Risiko angezeigt als sie tatsächlich hatten“, heißt es dazu im Blog der App. Anekdotische Evidenz aus dem Redaktionsumfeld: In den vergangenen Tagen haben wohl einige Nutzer:innen eine Warnung mit „niedrigem Risiko“ erhalten. Ob das jetzt etwas mit dem neuen iOS-Bug, den gestiegenen Nutzer- und Fallzahlen oder der besseren Hintergrundaktualisierung zusammenhängt: who knows.

Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: Kommission schafft rechtliche Grundlage für freiwillige Mithilfe von Kommunikationsdiensten (EU-Kommission)
Nach einer ersten Ankündigung während der Saure-Gurken-Zeit im Sommer und einem geleakten Arbeitspapier hat die Europäische Kommission nun ihren Entwurf für eine „Übergangsverordnung“ vorgelegt, die Anbietern wie Facebook weiterhin die rechtliche Möglichkeit zur freiwilligen Durchleuchtung von Kommunikation ihrer Nutzer:innen auf mögliche Kindesmissbrauchsinhalte erlauben soll. Dass dies überhaupt notwendig ist, liegt an einer Stärkung der Privatsphäre, die durch eine bislang wenig beachtete Gesetzesänderung mit Jahresende wirksam wird. Wir haben die Hintergründe und die Maßnahme bereits vergangene Woche erklärt.

Google führt strengere Qualitätskontrolle für Suchergebnisse ein (Der Standard)
In einem Blogpost erklärt der Suchmaschinenkonzern neue Maßnahmen, um problematische Ergebnisse und Manipulation bei Suchergebnissen und Autocomplete zu verhindern. Mehr als 10.000 menschliche Prüfer helfen den Algorithmen demnach auf die Sprünge. Damit reagiert der Konzern etwa auf Vorwürfe, die Suche spüle bei harmlosen Fragen etwa nach Impfungen Verschwörungserzählungen und Pseudo-Wissenschaft nach oben. Interessant ist auch die Frage, ob die menschlichen Prüfer mehr machen, als nur die korrekte Funktionsweise der Algorithmen zu überprüfen: Bereits vor einigen Monaten berichtete das Wall Street Journal, dass Google ein Heer von Clickworkern beschäftige, um heikle Suchergebnisse von Hand nachzubessern.

Katholische Studierende Jugend schreibt „Gott*“ jetzt mit Genderstern (katholisch.de)
Junge Katholik:innen wollen in einer neuen Kampagne mit der „Vorstellungen vom alten, weißen, strafenden Mann aufräumen und Platz schaffen für eine Gottes*vielfalt. Denn Gott* ist in allen Lebewesen.“ Ein solcher Schritt hin zur Diversität ist ja schon grundsätzlich zu begrüßen. Die Frage, die sich dem Sachverständigenrat dabei allerdings stellt, ist, ob der (vielfältige, aber dann doch offenkundig katholische) Gott* auch in einer seiner kompliziertesten Schöpfungen steckt, dem Internettroll*? Denn diese Schöpfung dürfte es sein, die mit der Kampagne dann wohl die größte Freude haben dürfte.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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