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What are the difficulties the newcomers face in learning German?
Neuer Nokia-Chef: "Wir hatten Höhen und Tiefen"
Julia Fromm: Installation und performative Konzeptkunst
Körper, Fragment, sowie Space bilden inhaltliche Gesichtspunkte für die
medienübergreifenden Arbeiten von Julia Fromm. Dabei verfließen die Grenzen zwischen
Installation, Objekt und Performance im umgebenden Raumkonstrukt. Ihre Arbeit befasst sich
mit der Verwundbarkeit und Transformation der menschlichen Form durch ihre Materie. Im
Interview mit WUK Radio spricht sie über ihre Arbeit und ihre Reisen.
Sendungsgestaltung: Alina Brandstötter
Was vom Tage übrig blieb: Kompilierer, Konservative und Korrektheit
Facebook Fired An Employee Who Collected Evidence Of Right-Wing Pages Getting Preferential Treatment (Buzzfeed News)
Seit Jahren beklagen konservative US-Politiker:innen, dass sie besonders häufig Opfer von Facebooks Moderationsregeln und überhaupt von dem Sozialen Netzwerk benachteiligt würden. Buzzfeed berichtet nun über den Fall eines Mitarbeiters, der gefeuert wurde, nachdem er auf der internen Kommunikationsplattform des Konzern Belege dafür gepostet hat, dass das genaue Gegenteil der Fall ist. Mehrfach seien rechte Medien, die Falschnachrichten verbreitet haben, nach einem Machtwort von oben explizit geschont worden. Der Bericht kommt zu einer Zeit, da Facebook intern und extern unter erheblichem Druck steht, weil es im Wahljahr nicht konsequent genug gegen Falschnachrichten vorgeht, die US-Präsident Donald Trump und sein republikanisches Umfeld verbreiten. Bis heute ist zudem die von Trumps Ex-Strategen Steve Bannon mitgegründete Seite Breitbart News eine von Facebooks Medienpartnerinnen.
Frances Allen, Who Helped Hardware Understand Software, Dies at 88 (New York Times)
Die Compiler-Forscherin Frances Allen ist im Alter von 88 Jahren verstorben. In den 1960er und 70er-Jahren legte die Programmiererin mit ihrer Forschung zu Compilern einen Grundstein für das bessere Zusammenwirken von Hard- und Software. Zudem erhielt sie als erste Frau den Turing-Award. Ihre Karriere verbrachte sie, mit Ausnahme eines kleinen Abstechers zum Geheimdienst NSA, bei IBM.
Evaluating the Impact of Attempts to Correct Health Misinformation on Social Media: A Meta-Analysis (tandfonline)
Eine aktuelle Studie gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Demnach sollen Interventionen in Sozialen Medien durchaus erfolgreich dabei sein, Desinformation zu bekämpfen. Aus wohl aktuellem Anlass hatte sich das Forscherteam auf Nachrichten zu Gesundheitsthemen konzentriert. Vor allem kompetente beziehungsweise als kompetent wahrgenommene Stimmen, Experten etwa oder Qualitätsmedien, sollen dabei die größten Erfolge erzielt haben.
Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.
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Klima: Kohlendioxid aus der Luft soll zu Ethanol verarbeitet werden
Anga und Breko: Sammelabrechnung des Kabelnetzzugangs soll unbedingt bleiben
Meister der Selbstvermarktung
Das Motto des US-amerikanischen Künstlers, Filmemachers und Verlegers Andy Warhol war: „Wenn du mit deiner Arbeit kein Geld machen kannst, dann musst du sagen, dass es Kunst ist.“ Dies brachte dem Sohn slowakischer Einwanderer letztlich 100 Millionen Dollar ein. Sehen wir uns das mal näher an.
Präsidentschaftswahlen: Landesweite Interneteinschränkungen am Wahltag in Belarus
Bei den Präsidentschaftswahlen in Belarus (Weißrussland) kam es Berichten zufolge am Wahlsonntag zu erheblichen Einschränkungen des Internetzugangs. Die Organisation NetBlocks beobachtete, dass zahlreiche Websites und soziale Netzwerke nicht erreichbar waren.
?? Confirmed: Internet service has been significantly disrupted in #Belarus amid presidential elections.
Real-time network data show social media and other services now becoming unavailable on multiple fixed-line and cellular operators ???? #Belarus2020
???? https://t.co/JcBhvhgVcR pic.twitter.com/DBk3lxFLdi
— NetBlocks.org (@netblocks) August 9, 2020
NetBlocks ist eine zivilgesellschaftliche Gruppe, die sich für digitale Rechte und Cybersicherheit einsetzt. Mit ihrem „Internet Shutdown Observatory“ dokumentieren die Aktivist:innen Internetausfälle und Sperren in Zusammenhang mit Wahlen und anderen Großereignissen.
Die Organisation registrierte gegen 3 Uhr morgens (Ortszeit) erste wesentliche Verbindungsstörungen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Einschränkungen hauptsächlich die Hauptstadt Minsk betroffen. Mit der Öffnung der Wahllokale am Sonntag Morgen seien immer mehr Online-Dienste nicht mehr erreichbar gewesen. Bis zum späten Nachmittag und Abend, als die Wahllokale um 20 Uhr schlossen, habe sich die Störung auf das ganze Land ausgeweitet.
Update: Multiple internet providers in #Belarus have lost routing as polling stations start to close from 8:00 p.m; geolocated network data confirm the new disruption has nation-scale impact further limiting visibility of events ???? #Belarus2020
???? https://t.co/JcBhvhgVcR pic.twitter.com/EANVovMoWH
— NetBlocks.org (@netblocks) August 9, 2020
Die verschiedenen Dienste waren unterschiedlich stark von den Einschränkungen betroffen. Der Zugang zum öffentlichen DNS-Server von Cloudflare ist laut den Analysen von NetBlocks schon gegen 10.30 Uhr Ortszeit komplett verloren gegangen. Zwischen 12 Uhr und 12.30 Uhr sank dann die Konnektivität für diverse soziale Netzwerke, allerdings unterschiedlich stark. Messengerdienste wie Telegram oder Viber waren schlechter zu erreichen als Facebook. YouTube und Soundcloud büßten laut den Statistiken nur wenig Reichweite ein.
Das Diagramm bezieht sich auf die Koordinierte Weltzeit, für die belarussische Ortszeit müssen drei Stunden addiert werden. Alle Rechte vorbehalten NetBlocks.orgDer amtierende Präsident Alexander Lukaschenko regiert Belarus seit 26 Jahren autokratisch. Seine Herausforderin Swetlana Tichanowskaja gelang es, im Vorfeld der Wahl und am Wahlsonntag selbst ihre Anhänger:innen zu Protesten zu mobilisieren. Am Montag erklärte die Wahlleiterin Lukaschenko zum Sieger der Wahl, angeblich gewählt mit 80,23 Prozent der Stimmen. Es gab jedoch Berichte über Wahlfälschungen. Tichanowskaja erkannte das offizielle Ergebnis der Wahl bislang nicht an. In der Nacht von Sonntag auf Montag kam es in mehreren belarussischen Städten zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstrierenden.
Die Sperrung von Nachrichtenseiten und sozialen Netzwerken dürfte die Organisation der Proteste erschwert haben. Die deutsche Journalistin Alice Bota von der Wochenzeitung Die Zeit twitterte, dass selbst das politische Personal nicht genau wusste, was im Land vor sich ging.
Ungewöhnliche Situation: Du erreichst um Mitternacht die Pressesprecherin von Swetlana Tichanowskaja. Und sie fragt erstmal, was gerade in Belarus los ist. Sie würden nichts mitbekommen, da das Internet abgeschaltet wurde.
— Alice Bota (@AliceBota) August 9, 2020
Da viele Demonstrant:innen und auch die Herausforderin selbst die offziellen Zahlen anzweifeln, ist mit weiteren Demonstrationen zu rechnen. Ob sich Lukaschenko – vielleicht auch mit der Hilfe aus Russland – an der Macht halten kann, ist für viele Beobachter:innen nicht absehbar.
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China, Ubisoft, Gamescom: Sonst noch was?
897. radio%attac-Sendung, 10.08.2020
1) Lisa Panhuber Konsumexpertin von Greenpeace CEE in Österreich im Interview mit Jutta Matysek
Greenpeace-AktivistInnen protestierten am 5. August 2020 mit einer vier Meter hohen Flascheninstallationen vor einer Lidl-Filiale im Salzburger Stadtzentrum. Die UmweltschützerInnen kritisieren die Flut an Wegwerfverpackungen beim Diskonter und fordern Lidl zum Umstieg auf Mehrwegflaschen bei Getränken auf. Zahlreiche KundInnen vor Ort unterstützten den Protest von Greenpeace und bekräftigten die Forderung nach Mehrweg. Die Geschäftsführung von Lidl verweigerte hingegen das Gespräch zum Thema Umweltschutz komplett, den FilialmitarbeiterInnen wurde verboten, mit Greenpeace und MedienvertreterInnen zu sprechen. Schon nach wenigen Minuten drohte das Lidl-Management mit Klage und polizeilicher Räumung. Der friedliche Protest musste deshalb vorzeitig beendet werden. Greenpeace fordert Lidl auf, Umweltschutz endlich ernst zu nehmen und bis 2021 ein Mehrwegsystem einzuführen. Jutta Matysek hierzu im Gespräch mit Lisa Panhuber, Konsumexpertin von Greenpeace.
2) Fünf sinnvolle Apps für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Wir stellen fünf nützliche Apps vor: Mundraub, Too Good To Go, Ecosia, Grünzeit und NABU Siegel-Check. Ob Obst naschen im Wald oder durch Recherche einen Baum pflanzen – hört rein und findet heraus, welche App euch wie weiterhelfen kann!
Biometrische Gesichtsbilder: Forscher zeigen, wie sich Gesichtserkennung austricksen lässt
Die an Flughäfen und Bahnhöfen eingesetzte Technologie zur Gesichtserkennung ist anfällig für gefälschte Passbilder, wie heise zuerst berichtete. Der Bericht kommt zu einer Zeit, in der die UN-Luftfahrtorganisation empfiehlt, auf kontaktlose Personenkontrolle an Flughäfen umzustellen, um die weltweite Corona-Pandemie einzudämmen.
Die beiden Forscher Jesse Chick und Steve Povolny haben es geschafft, eine modellierte Gesichtserkennung mithilfe von bearbeiteten Passbildern zu täuschen. Die Studie wurde vom Unternehmen McAfee finanziert, Ziel der Wissenschaftler war es also, Schwachstellen zu finden und so die Technologie zu verbessern. Eine grundsätzliche Kritik an biometrischen Verfahren wird nicht geäußert.
Computergenerierte „gemorphte“ PassbilderHinter der Täuschung steckt ein Verfahren, in dem relevante Merkmale – wie der Abstand zwischen den Augen und die Kopfform – einer Person solange mit denen einer anderen Person verschmolzen werden, bis das Bild einer fiktiven dritten Person entsteht. Die beiden Forscher nutzten in der Studie Fotos von sich selbst, jeweils 1.500.
Das computergenerierte Passbild aus beiden Gesichtern ist nicht als Fälschung erkennbar: In solchen sogenannten „gemorphten“ Bildern verschmelzen die Gesichter quasi ineinander. Für den menschlichen Betrachter sieht es aus wie ein Bild von Jesse Chick, die Gesichtserkennungs-Software erkennt jedoch die Merkmale von Steve Povolny.
Bei einer automatisierten Grenzkontrolle könnte Steve Povolny wohl unter falscher Identität einreisen. Bisher wurde die Täuschung jedoch lediglich im Labor mit einer quelloffenen Version der Gesichtserkennungs-Software FaceNet und nicht im Einsatz vor Ort getestet. Das wäre auch nicht ganz ungefährlich, denn in der Praxis käme man schnell in den Bereich Betrug und Urkundenfälschung.
Passfotos nur noch unter AufsichtVoraussetzung für die Einreise als Doppelgänger wäre, dass Povolny es schafft, das bearbeitete Foto in die Datenbank einzuschleusen, mit der die Gesichtserkennung alle Passagiere abgleicht. Dass das kein unwahrscheinliches Szenario ist, zeigt eine Aktion des Peng-Kollektivs. Den Aktivist:innen war es 2018 gelungen, eine Fotomontage in einen deutschen Reisepass zu schmuggeln.
Um diesem Morphing als Form der Manipulation in Deutschland zukünftig vorzubeugen, sollen Passfotos nur noch unter Aufsicht der Behörden oder von registrierten Fotograf:innen aufgenommen werden dürfen. Die Bundesregierung hat im Juni ein entsprechendes Gesetz beschlossen, der Bundestag muss noch zustimmen.
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Bundesnetzagentur: Telefónica entgeht Zwangsgeld wegen fehlender LTE-Masten
trans-Art in Lissabon
Im interaktiven Dialog zwischen bildender Kunst und musikalischer Erfahrung steht die Serie do trans-Art von Astrid Rieder in ihrem Atelier in der Bundesstraße 37 in Wals-Siezenheim.
Seit Jänner 2019 treten dort MusikerInnen aus aller Welt gemeinsam mit der Künstlerin auf, um das Zusammenspiel der Künste zu erfahren. Doch nicht nur in Salzburg erlebt man diese Synthese: Astrid Rieder erzählt in der Radiofabrik von weiteren trans-Art Performances in Lissabon und Belmonte.
Sommerfrischln mit LaBrassBanda und Alpkan
Freistädter Goldhaubenfrauen feiern 45 Jahre!
Mit der Kräuterweihe zu Maria Himmelfahrt, am 15. August feiern die Freistädter Goldhaubenfrauen heuer auch ihr 45-jähriges Bestehen. Obfrau Anni Friesenecker erzählt im Gespräch mit Hubert Tröbinger über die Entstehung und Entwicklung des Traditionsvereines. Aus „Corona-Gründen“ findet der Gottesdienst in Form einer Feldmesse am Freistädter Hauptplatz statt.
RadiOH456 – 27. Sendung 08/20
Ein wunderbares Musikerlebnis war das Konzert von Efe Turumtay und Nikola Zaric, am 7. August hier im Kulturkraftwerk oh456 zu Thalgau.
Für alle jene, die leider nicht dabei sein konnten und für alle, die sich daran gerne erinnern mögen, darf ich hier einen kleinen Auszug aus meinem Mitschnitt dieses Konzertes präsentieren. Die mangelnde Aufnahme-Qualität bitte ich zu entschuldigen, diesbezüglich bin ich wahrlich nur sehr dilettantisch und mein Werkzeug ist leider ebenfalls wenig professionell.
Nichts desto trotz wünsche ich viel Freude mit dem Duo Turumtay Zaric und den Nummern Bonami, Ocean Waves, sowie zwei „traditionels“ aus dem Balkan und aus Wien.
# 1 „Bonomi“ – Turumtay Zaric Duo
# 2 “Ocean Waves” – Turumtay Zaric Duo
# 3 “Çalin davullari“ – Turumtay Zaric Duo
# 4 “Nussdorfer Sternderl” – Turumtay Zaric Duo
Samira – eine Frau aus dem Iran
Samira aus Teheran erzählt von ihrer Kindheit und Jugend im Iran bis zur Flucht nach Österreich, dem Leben in ihrer neuen Heimat, von ihren zwei kleinen Söhnen und von Freiheit.
DGB-Gutachten: Bundesregierung muss beim Schutz von Whistleblowern nachbessern
Wo wären wir ohne Whistleblower? Wir könnten nur spekulieren über das Ausmaß, in dem uns Geheimdienste überwachen. Internationale Finanzskandale wären ohne Panama-Papers oder LuxLeaks in der Form niemals aufgedeckt worden. Und wir wüssten nur wenig über die Missstände in deutschen Altenheimen, würden mutige Menschen nicht ihren Arbeitsplatz oder mehr riskieren.
Lange Zeit gab es in Deutschland kein Gesetz, das Hinweisgebern Schutz zugesichert hätte. Und wenn die oft als gemächlich verschriene EU nicht im Vorjahr eine Richtlinie auf den Weg gebracht hätte, dann müssten wir vermutlich immer noch warten. Zwar gab sich das Bundesjustizministerium große Mühe, das EU-Gesetz möglichst abzuschwächen, konnte sich letztlich aber nicht durchsetzen.
Die Regelung soll erstmals europaweit Whistleblower schützen und sie unter anderem davor bewahren, aufgrund eines Hinweises gekündigt oder anderen Repressalien ausgesetzt zu werden. Doch wie jede EU-Richtlinie gilt sie nicht automatisch, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden, meist mit einem gewissen Handlungsspielraum für die EU-Mitgliedstaaten.
Arbeitnehmervertreter fordern mehr SchutzDiesen Spielraum soll die Bundesregierung nun möglichst weit ausreizen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Denn so gut die EU-Vorgaben letzten Endes ausgefallen sind, klaffen dennoch einige Lücken in dem Regelwerk, das bis Ende 2021 umgesetzt werden muss: So deckt der Schutz lediglich bestimmte Vorschriften des Unionsrechts ab, und auch nur in ausgewählten Bereichen.
Nationale Vorschriften sind davon nicht erfasst, etwa in den Bereichen des Infektionsschutzes oder des Arbeitnehmerschutzes, mahnt der DGB. „Würde der Gesetzgeber, wie von Wirtschaftskreisen gefordert, bei einer sogenannten ‚eins zu eins‘ Umsetzung bleiben, würden Personen, die ausbeuterische oder unhygienische Arbeitsbedingungen in Deutschland melden, durch den Raster fallen“, schreiben die Arbeitnehmervertreter.
Dabei muss es aber nicht bleiben, wenn die Regierung mitspielt. In einem fast 200 Seiten starken frei verfügbaren Gutachten gibt der DGB konkrete Empfehlungen ab, wie sich mögliche Regelungslücken am besten schließen ließen. Erstellt haben das Gutachten die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und der zum Thema Whistleblowing promovierte Rechtswissenschaftler Simon Gerdemann.
Regelungen in ein neues Gesetz packenGeht es nach den Autor:innen, sollten die EU-Regeln in ein eigenständiges, klar strukturiertes Whistleblower-Gesetz einfließen. Darin sollte der Anwendungsbereich auf nationale Sachverhalte ausgeweitet werden. Generell seien Whistleblower dann zu schützen, wenn sie schwerwiegende Missstände melden, deren Meldung oder Offenlegung im öffentlichen Interesse ist.
Dies kann aber nur das absolute Minimum sein. Whistleblower müssten effektiv vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien geschützt werden, fordern die Autor:innen, „einschließlich einer Beweislastumkehr zugunsten von Whistleblowern und verschuldensunabhängiger Schadenersatzansprüche“.
Zudem müssten Änderungen am deutschen Gesellschaftsrecht folgen. Derzeit hindern Verschwiegenheitspflichten von Mitgliedern in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen mögliche Whistleblower daran, Missstände zu melden. Dieses Dilemma müsse aufgelöst werden, fordert das Gutachten. Arbeitnehmervertreter in deutschen Aufsichtsräten etwa sollten künftig das Recht haben, sich mit Informationen über Verstöße unmittelbar an die zuständigen Behörden zu wenden.
„Die Richtlinie definiert den untersten Standard“, sagt das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in einer Pressemitteilung. Jetzt gehe es darum, darüber hinausgehende Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu schaffen. Schließlich zeigen deutsche Wirtschaftsskandale der letzten Jahre, vom Diesel über Wirecard bis jüngst zu den nicht eingehaltenen Infektionsschutzregeln in den Großschlachtereien, dass noch einiges im Argen liegt.
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Verbot in den USA: TikTok will gegen Trump-Erlass klagen
TikTok plant Donald Trumps Präsidentenerlass gegen die Video-Sharing-App vor Gericht anzufechten. Das berichtet NPR (National Public Radio) unter Berufung auf eine Person, die unmittelbar in die Klage involviert sein soll. Die Klage soll demnach im US-Bundesbezirksgericht für das Südliche Kalifornien eingereicht werden, wo TikTok seinen Hauptsitz in den USA hat.
Trump und Mitglieder seiner Regierung drohen bereits seit Wochen mit einem Verbot der immens beliebten App in den USA. Sie begründen dies mit Gefahren für die nationale Sicherheit, da TikToks Mutterkonzern ByteDance als chinesisches Unternehmen der dortigen Gesetzgebung unterworfen ist. Es war lange unklar, wie das Verbot rechtlich ausgestaltet werden soll. In der Nacht auf Freitag veröffentlichte Trump dann überraschend einen Präsidentenerlass, der es Personen und Organisationen in den USA verbieten würde, Geschäfte mit ByteDance zu machen.
Kein Verbot, aber VerunmöglichungGenau genommen ist das kein Verbot. Nutzer:innen könnten die App weiter aufrufen, wenn sie bereits installiert ist. Faktisch würde es jedoch bedeuten, dass TikTok in den USA nicht mehr operieren könnte. Sollten Gerichte den Erlass nicht noch aufheben, tritt er 45 Tage nach Kundgebung in Kraft. Damit müssten zum 15. September alle Personen und Unternehmen in den USA ihre Verträge mit ByteDance oder seinen Sub-Unternehmen kündigen, vom Vermieter bis zum Stromversorger. Die mehr als 1.000 US-Mitarbeiter:innen könnten ihre Gehälter nicht mehr bekommen, selbst Anwält:innen dürften das Unternehmen nicht mehr vertreten – laut TikTok ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
Auch Apple und Google müssten die Apps vermutlich aus ihren Stores nehmen. Nutzer:innen in den USA, die die App bereits auf ihren Geräten installiert haben, könnten dann keine Updates mehr erhalten. Früher oder später wäre die App damit unbenutzbar. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen bis zu 300.000 Dollar Strafe.
TikTok will laut NPR vor Gericht argumentieren, dass dieser massive Eingriff verfassungswidrig sei, weil TikTok im Vorfeld keine Gelegenheit bekam, auf die Vorwürfe zu reagieren. Normalerweise würden in solchen Fällen die Unternehmen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten. Das sei in diesem Fall nicht passiert, sagten Personen aus der Rechtsabteilung von TikTok gegenüber NPR.
Auch soll die Begründung, TikTok sei eine Gefahr für die „nationale Sicherheit“, unfundiert sein. „Das basiert auf reiner Spekulation und Mutmaßung“, sagte die Quelle laut NPR. Das Weiße Haus wollte dazu keinen Kommentar abgeben.
In seiner Reaktion auf den Erlass schrieb TikTok: „Der Text des Erlasses macht klar, dass man sich auf ungenannte ‚Berichte‘ beruft, die nicht zitiert werden, Befürchtungen dass die App für Desinformationskampagnen missbraucht werden ‚könnte‘ (…) und auf die Sammlung von Daten, die Industriestandard für Tausende von mobilen Apps weltweit ist.“
Bürgerrechtler halten Verbot für anfechtbarAuch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation ordnet ein Verbot der App als verfassungswidrig ein. In einem bereits vergangene Woche veröffentlichten Überblick über mögliche Hebel verweisen die Autor:innen darauf, dass ein Verbot nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), auf das Trump sich nun beruft, sehr wahrscheinlich vor Gericht angreifbar wäre.
Denn im Gesetz steht auch, der Präsident habe keine Autorität, „persönliche Kommunikation direkt oder indirekt zu regulieren oder zu verbieten“, sofern dabei keine wertvollen Informationen fließen. Die Expert:innen argumentieren, der Schlüssel liege im Wort „indirekt“, denn darunter fallen auch Eingriffe, die nicht direkt die Nachrichten der Nutzer:innen betreffen, sondern die Plattform selbst. Soll heißen: Der Präsident dürfte den Zugang von US-Bürger:innen zu Sozialen Medien aus anderen Ländern nicht verbieten – auch nicht indirekt, wie Trump es nun versucht.
Verhandlungen mit Microsoft und TwitterTrumps Erlass erhöht weiter den Druck auf ByteDance, eine Einigung mit Microsoft zu finden. Die Unternehmen führen bereits seit Wochen Gespräche über eine Übernahme des US-Geschäftes. Laut Microsoft sollen dabei nicht nur die USA, sondern auch Kanada, Australien und Neuseeland an das US-Unternehmen gehen. Laut Wall Street Journal hat auch Twitter Interesse an TikToks US-Geschäft geäußert, Verhandlungen sollen laufen. Die Chancen werden allerdings im Vergleich zum Riesenkonzern Microsoft als vergleichsweise gering eingeschätzt, Twitter müsste sich für eine Übernahme erst zusätzliches Kapital leihen. Es ist unklar, wie viel das US-Geschäft von TikTok genau Wert ist, Schätzungen gehen aber von einer zweistelligen Milliardensumme aus.
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Tzolkin, Kin 134 – Weißer selbstbestehender Magier
Nach dem gregorianischen Kalender zum Beispiel am Montag, 10. August 2020. Die Aufnahme entstammt der Sendung „Proton – das freie Radio – Der Morgen“ vom 10. August 2020.