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Bohnert-Berichterstattung: Welt am Sonntag mahnt Kritiker wegen Urheberrechtsverletzung ab
Die Welt am Sonntag aus dem Axel Springer Verlag hat den ND-Redakteur Daniel Lücking wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Er hatte am 2. August einen Artikel aus der gedruckten Zeitung abfotografiert und im Volltext über seinen Twitter-Account verbreitet. Zugleich kritisierte er in einer Serie von Tweets den Inhalt des Artikels, der sich unter anderem mit dem Fall des Social-Media-Leiters der Bundeswehr Marcel Bohnert und dessen Likes für rechtsradikale Instagram-Beiträge befasste. Lücking war selbst Soldat bei der Bundeswehr.
Daraufhin schaltete sich der Chefredakteur der Welt am Sonntag, Johannes Boie, persönlich ein. Er forderte Lücking auf, den Tweet innerhalb von einer Stunde wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zu löschen. Dem kam Lücking nach eigener Aussage acht Minuten später nach – er entfernte den Tweet mit dem Foto des Artikels.
Eine Abmahnung bekam Lücking dann am 5. August trotzdem, er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und 864,66 Euro bezahlen. Außerdem bezifferte die Welt am Sonntag einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 600 Euro.
WamS-Chefredakteur forderte Löschung des TweetsLücking hatte sich in die Kontroverse um die Recherche des NDR-Magazins „Panorama“ um Bohnerts Likes intensiv eingebracht. Auch der Chefredakteur der Welt am Sonntag beteiligte sich an der Debatte: In einem Kommentar hatte er dem NDR unseriösen Journalismus vorgeworfen.
Lücking kritisierte im Rahmen eines Threads unter seinem Volltext-Foto nicht Boies Kommentar, sondern die WamS-Recherche „Ein Mann macht Meldung“ als ungenau. In dem Text heißt es zum Beispiel, dass der Social-Media-Leiter der Bundeswehr Bohnert im Beitrag des NDR „nicht zu Wort“ gekommen sei.
Diese Formulierung ist keine unwahre Tatsachenbehauptung, aber irreführend, denn sie suggeriert den Leser:innen die nachweislich falsche und von rechten und rechtsradikalen Kreisen gepflegte Lesart, dass das NDR-Magazin Panorama den Bundeswehrmitarbeiter nicht mit seiner Recherche konfrontiert habe.
Das Gegenteil war jedoch der Fall. Panorama hatte den Social-Media-Leiter um eine Stellungnahme gebeten, doch der hatte sich gegenüber dem Polit-Magazin nicht geäußert, sondern erst nach der NDR-Veröffentlichung – in Springers Bild-Zeitung. Nach der regen Debatte und etwa eine Woche nach dem klärenden Statement der Panorama-Redaktion hätte die Welt am Sonntag dies anders formulieren müssen, sagt Lücking.
„Die Analyse des Welt am Sonntag-Artikels erforderte aus meiner Sicht die Veröffentlichung des gesamten Artikels, weil ich deutliche handwerkliche Vorwürfe erhoben habe“, sagt Lücking gegenüber netzpolitik.org. Daher habe er in seinem Twitter-Thread den Chefredakteur Johannes Boie auch direkt angesprochen, der sei aber nicht auf die inhaltliche Kritik eingegangen. Stattdessen kam die Abmahnung.
Abmahnungen wegen solcher Urheberrechtsverletzungen äußerst seltenEin Pressesprecher des Axel Springer Verlags sagt gegenüber netzpolitik.org, dass die von Lücking via Twitter geäußerte Kritik an der Berichterstattung der Welt am Sonntag und die Debatte mit dem Chefredakteur Johannes Boie „überhaupt keine Rolle“ gespielt hätten für die Entscheidung, Lücking abzumahnen, sondern „allein seine offensichtliche urheberrechtliche Störung“. Der Verlag begründet die Abmahnung auch damit, dass Lücking seine Follower:innen ausdrücklich gefragt hatte, ob der Artikel „lesbar“ sei. Außerdem sei der Tweet mit dem Artikel zu einem Zeitpunkt gepostet worden, als die Welt am Sonntag mit dem Text in sozialen Medien um Käufer:innen geworben habe. Neben dem Chefredakteur Boie hatte der rechte Welt-Kolumnist Don Alphonso den Artikel auf Twitter angepriesen.
Unsere eigene Recherche zeigt indes, wie ungewöhnlich die Abmahnung von Daniel Lücking ist. Bislang verfolgen Verlage diese Art von Urheberrechtsverletzungen kaum. Das ergab eine stichprobenartige Umfrage von netzpolitik.org bei verschiedenen deutschen Verlagen.
So haben beispielsweise die taz und der Spiegel-Verlag im Jahr 2020 nach eigenen Angaben keine einzige Abmahnung wegen solcher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Beim Axel Springer Verlag beläuft sich die Zahl der Abmahnungen für Welt, Welt am Sonntag, Bild und deren Online-Produkte „im niedrigen einstelligen Bereich“, wie die Pressestelle mitteilt. Die Abmahnung an den Kritiker Lücking ist also das, was man klassisch einen Einzelfall nennt.
Lücking bezahlt AbmahnungLücking hat den Anwälten des Axel Springer Verlags mit einer ausführlichen Stellungnahme geantwortet, und vorgeschlagen, dass der Verlag auf seine Anwaltskosten verzichtet. Gleichzeitig hat er eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Laut seiner Auskunft bestanden die Anwälte der Welt am Sonntag jedoch auf der Zahlung der Anwaltskosten. Lücking hat mittlerweile die Abmahnsumme bezahlt und auch der Axel Springer Verlag sieht die Sache nun als erledigt an.
Redaktionelle Offenlegung: Daniel Lücking war im Jahr 2016 Praktikant bei netzpolitik.org.
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Gesichtserkennung in Madrid: Videokameras überwachen unbemerkt Millionen Fahrgäste
Südlich der Stadtmitte Madrids liegt einer der größten Busbahnhöfe Spaniens, rund 20 Millionen Fahrgäste werden in „Méndez Álvaro“ jährlich abgefertigt. Was bislang aber kaum jemand wusste: Die biometrischen Gesichtsdaten der täglich mehr als 50.000 Passagiere werden seit 2016 automatisch aufgenommen, ausgewertet und eine Zeit lang gespeichert. Ziel der Überwachung ist es Personen aufzuspüren, die von der Polizei mit Haftbefehl gesucht werden oder in der Vergangenheit am Bahnhof durch Diebstahl aufgefallen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen dem privaten Betreiber des Busbahnhofes, dem Hersteller der Gesichtserkennungs-Software und der spanischen Polizei ist charakteristisch für die Einführung neuer Überwachungswerkzeuge. Über persönliche Kontakte werden so immer wieder neue Technologien implementiert und erst im nach hinein auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Kooperation zwischen Polizei und ÜberwachungsindustrieFür AlgorithmWatch hat die Journalistin Naiara Bellio López-Molina rekonstruiert, wie der Hersteller der Gesichtserkennungs-Software den damaligen Chef für den Bereich Sicherheit an der Busstation umwarb und von dem Einsatz der Gesichtserkennung überzeugte. Später tritt der Sicherheitschef sogar in einem Werbevideo von Herta Security auf, dem spanischen Software-Unternehmen.
Fahrgäste und Ladenbesitzer:innen, deren biometrischen Profile – „Gesichtsabdrücke“ – seither erhoben und analysiert werden, wurden nicht benachrichtigt. Im Live-Einsatz werden seit vier Jahren die sich an der Station aufhaltenden Besucher:innen mit Fotos aus polizeilichen Datenbanken sowie einer Liste an Personen abgeglichen, die in der Vergangenheit dem Sicherheitspersonal negativ aufgefallen sind. Gibt es einen Treffer, wird ein Alarm ausgelöst.
Das rund um die Uhr aufgezeichnete Videomaterial und die daraus gewonnenen Gesichtsprofile werden laut dem Einsatzteam in der Regel für 30 Tage gespeichert. In dieser Zeit ist eine Recherche nach einzelnen Person anhand eines Fotos möglich, erst danach wird gelöscht.
Fehlende ÜberprüfbarkeitDas Projekt sei ein voller Erfolg, behauptet das Unternehmen, das die Hardware installiert hat. Es sei ein deutlicher Rückgang an „Vorfällen“ verzeichnet worden, heißt es in einer Werbebroschüre. Überprüfbare Zahlen und Vergleichswerte lieferte das Unternehmen auf Nachfrage von López-Molina jedoch nicht.
So weist die Journalistin etwa darauf hin, dass zwischen 2014 bis 2016 das gesamte Sicherheitskonzept an der Busstation überarbeitet und unter anderem die Beleuchtung verbessert wurde. Zugleich war mehr Sicherheitspersonal als früher anwesend, was ebenfalls zu angeblich geringeren Fallzahlen beigetragen haben könnte.
In der Öffentlichkeit wurde der Einsatz von Gesichtserkennungs-Software am Busbahnhof von Madrid bisher kaum diskutiert. Erst letzten Monat wurde bekannt, dass eine große spanische Supermarkt-Kette den Einsatz von Biometrie zur Verfolgung von Diebstahl einsetzt, allerdings zunächst in einer Testphase.
Eine gesetzliche Grundlage benötigt es wohl nicht zwingend, weil das öffentliche Interesse an der Identifizierung von mit Haftbefehl gesuchten Personen gegenüber Datenschutzinteressen überwiege und Löschfristen eingehalten würden, schreibt López-Molina. Hinzu komme, dass eine europäische Richtlinie zur Datenverarbeitung bisher nicht in spanisches Recht umgesetzt worden sei.
Keine Gesichtserkennungs-Projekte in Deutschland geplantIn Deutschland gibt es bisher keinen Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung in vergleichbaren Umfang. Es seien nach den Tests am Berliner Bahnhof Südkreuz derzeit keine Live-Gesichtserkennungsprojekte der Bundespolizei geplant, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (Die Linke), die netzpolitik.org vorliegt. Sollte in Zukunft eine Live-Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder Flughäfen beabsichtigt sein, müsse aus Sicht der Bundesregierung zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
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Golem.de berichtet über die Nutzung von Deauthern durch Hochschulen und die rechtliche Situation. Die Universitäten nutzen solche Geräte teilweise, um Fremd-WLANs zu unterdrücken. Laut Bundesnetzagentur ist diese Praxis rechtlich nicht immer ganz einfach.
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Der Bundesrechnungshof zweifelte an ihrem Nutzen, trotzdem wurde heute die offizielle Gründung der Cyberagentur besiegelt. Sie sitzt erstmal übergangsweise in Halle und soll sich um Cybersicherheit kümmern. Wer eigentlich nicht?
Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.
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Today we talk about music, as our memory, as our emotional expression. Music that moves us and travels through time with us.
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unerhört! Care Arbeit: Tageshospiz Kleingmain / Arbeitsmigrantinnen und Sorgearbeit
Es gehört zum Leben und wird doch tabuisiert: Das Sterben. Das Versterben eines Menschen muss aber nicht bedeuten, dass die betroffenen Menschen und die Angehörigen keine Lebensfreude mehr empfinden. Lebensfreude ist bis zuletzt ist ein Anliegen der Hospize und der Palliativmedizin. Im Jahr 2000 eröffnete in Österreich das erste Tageshospiz und zwar in Salzburg. Seit 20 Jahren bietet das Tageshospiz in Morzg an vier Tagen in der Woche medizinische, psychosoziale und spirituelle Betreuung für 10 unheilbar erkrankte Menschen durch ein hauptberufliches und ehrenamtliches Team. Hier geht es um Menschlichkeit und um ein Gefühl der Geborgenheit in einer herausfordernden Lebensphase. Unerhört-Redakteurin Elfy Walch war im Oktober 2019 zu Besuch im Tageshospiz Morzg und hat mit Betroffenen und Mitarbeiter*Innen über das gute Leben vor dem Tod gesprochen.
Pflegekräfte wurden besonders in den vergangenen Monaten vermehrt beansprucht. Dabei gibt es viele Menschen, speziell Frauen aus anderen Ländern, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Europa kommen und als Sorgearbeiter*innen, meist in Privathaushalten, tätig sind. Wir hören Geschichten von vier Frauen die verdeutlichen, unter welch menschenunwürdigen Bedingungen Migrant*innen in der Pflege und vor allem als Hausangestellte in Europa tätig sind.
Um sich gegenseitig zu stärken, gründen sie Organisationen. Dennoch bleiben sie mit ihren Tätigkeiten in einem rechtlichen Graubereich. Der Beitrag stammt von den Redakteur*innen von Onda Info, einem halbstündigen Infomagazin aus dem Nachrichtenpool Lateinamerika.
Christina Steinböck moderiert heute aus ihrem Home-Office.
Corona-Warn-App: Verhandlungen zwischen Telekom und KBV gescheitert
Handelskrieg: Australiens Regierung greift Huawei wegen Rechenzentrum an
Ifa 2020, SpaceX, Ubisoft: Sonst noch was?
Festival der Neue Heimatfilm 2020
Inmitten von Absagen und Einschränkungen merkt man schnell, welchen Stellenwert Kunst und Kultur haben. Deshalb wird auch das Festival der Neue Heimatfilm 2020 (sofern es die Maßnahmen erlauben) stattfinden – und zwar im realen Raum, im Kino mit realen Menschen.
Zahlreiche Themen, die, als wir mit unseren eigenen Ängsten im „Lockdown“ beschäftigt waren, bedenklich an den Rand der medialen Berichterstattung gedrängt wurden, finden sich im diesjährigen Filmprogramm.
Insgesamt 49 Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme präsentiert das Festival dieses Jahr.
Michael Eibl und Katharina Riedler berichten in dieser Sendung von thematischen Schwerpunkten, Highlights und dem Rahmenprogramm. Außerdem gewähren Sie einen Blick hinter die Kulissen des Festivals.
Recht auf Internet: Nicht bis zur letzten Milchkanne
5G bis zur letzten Milchkanne sei nicht notwendig, sagte vor wenigen Jahren die Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU). Nun sieht es danach aus, dass so manche Milchkanne auch keine Festnetzleitung erhalten wird, um etwa ihren Füllstand über das Internet mitzuteilen. In diesen Fällen müsse Internet über Satellit einspringen, möglicherweise mit staatlicher Subventionierung, heißt es aus Regierungskreisen.
Eigentlich hatte die Regierung bei ihrem Amtsantritt angekündigt, bis 2025 das gesamte Bundesgebiet mit schnellem Festnetzinternet versorgen zu wollen. Mehr noch: Der Anspruch darauf sollte gesetzlich verankert und einklagbar werden.
„Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bei und gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in einem Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das dieses Recht festschreiben soll.
Schwache Regelung mit SchlupflöchernSchon der erste durchgesickerte Referentenentwurf deutete darauf hin, dass die Regelungen zum sogenannten Universaldienst schwächer ausfallen würden als es sich viele gewünscht hatten. Mindestbandbreiten enthält die Novelle beispielsweise nicht.
Stattdessen soll die Bundesnetzagentur anhand bestimmter Kriterien entscheiden, ob ein Gebiet als angemessen versorgt gilt. Herangezogen werden soll in erster Linie die Mindestbandbreite, die 80 Prozent der Verbraucher:innen im Bundesgebiet erreichen.
Das soll Anwendungen wie Videoanrufe oder „insbesondere Teleheimarbeit“ ermöglichen, um die ressourcenintensivsten Dienste zu nennen, welche die Gesetzesbegründung anführt. Letztlich werden jedoch die Regulierer entscheiden, ob eine Klötzchenauflösung ausreicht oder ob damit vollwertige Remote-Desktop-Anwendungen gemeint sind.
Allein bei diesem Schlupfloch bleibt es aber augenscheinlich nicht. Im Entwurf steht ferner, dass die Bundesnetzagentur von solchen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet oder für Teile davon absehen kann, „wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass die vorgegebene Dienstequalität als weithin verfügbar erachtet wird“.
Mobilfunk oder Satellit als AlternativeAus Regierungskreisen ist nun zu vernehmen, die Passage ziele auf besonders schwer erschließbare Gegenden ab – obwohl eine Pressemappe der für die Novelle verantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bezug auf den Universaldienst ausführt: „Der Anspruch soll insbesondere für besonders schwer erschließbare Randlagen greifen, die mittelfristig nicht von Förderprojekten erreicht werden.“?
Demnach soll für die berühmte Milchkanne auf einem abgelegenen Bergbauernhof keine eigene – und in solchen Fällen meist sehr teure – Leitung gelegt werden. Alternativ könnte eine Versorgung mit Mobilfunk herhalten. Ist eine solche nicht vorhanden, was angesichts der zumindest derzeit löchrigen Mobilfunkinfrastruktur Deutschlands gut möglich ist, dann bleibe eben noch eine Anbindung über Satelliteninternet, heißt es.
Solche Anbieter gibt es schon länger auf dem Markt. Allerdings zeichnen sich deren Angebote bislang durch geringe Bandbreiten, hohe Latenzen und knappe Datenvolumina aus, bei überdurchschnittlich hohen monatlichen Kosten. Zwar drängen zuletzt neue, große Anbieter auf den Markt, SpaceX etwa oder Amazon, mit Festnetz- oder gar Glasfaserleitungen können sie aber noch lange nicht mithalten.
Förderprogramm für Receiver „angedacht“Dazu kommen noch relativ teure Anschaffungskosten für die notwendigen Receiver. Um zumindest diesen Posten abzudecken, soll die Regierung mit dem Gedanken spielen, ein eigenes Förderprogramm aufzulegen. Demnach würde der Bund für diese einmalige Investition aufkommen, die monatlichen Kosten müssten die Verbraucher:innen bezahlen.
Selbst das aber könnte sich mit einer anderen Regelung beißen. So schreibt die derzeitige Formulierung im Entwurf vor, dass die „Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis“ erbracht werden sollte.
Aber wie so vieles in diesem umfangreichen Gesetz, das eigentlich schon längst hätte offiziell präsentiert werden sollen, wird vieles von der finalen Formulierung abhängen – und davon, wie weit die Bundesnetzagentur bereit ist zu gehen.
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Dr. Miha Vrbinc – Trenutno stanje dvojezi?nega pouka na Koroškem I Dr. Miha Vrbinc – Status quo des zweisprachigen Unterrichts in Kärnten
Dr. Miha Vrbinc predstavlja institucionalizirane možnosti dvojezi?nega izobraževanja, katerih osnova je manjšinski šolski zakon za Koroško. Govoril bo tudi o najnovejših izzivih.
Dr. Miha Vrbinc stellt die institutionalisierten Möglichkeiten des zweisprachigen Unterrichts vor, dessen Grundlage das Minderheitenschulgesetz für Kärnten ist und thematisiert vor allem die neuesten Herausforderungen.
BSI: Höhere Sicherheitskriterien für 5G in Deutschland festgelegt
Angriff: Bitcoin-Adressen beim Webseitenaufruf über Tor ausgetauscht
La Chanson – Lieder aus Frankreich und Algerien
Algerien ist ein Land, das sich verschiedene Volksgruppen und Religionen zu teilen gelernt haben. Und damit trotz aller Widersprüche reich an Kultur, Kunst und Musik. MusikerInnen verschiedener Generationen brachten ihre Musik auch mit nach Frankreich und verbinden sich mit der Tradition der französischen Chansons.