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Pride & The Monkeycircus
You never to old…
Gegründet 2013 nach einer lustigen Geburtstagseinlage im Entre Mundo zu Petra’s 40-iger entschieden sich Pride (Petra Heuer), Ratzi (Manfred Spieldiener) und Pow Lee (Thomas Chan), dem Rock’n Roll weiter zu fröhnen. Seit 2017 ist auch Alexander Mörwald mit im Boot, denn ohne fettem Beat kein Rock’n Roll.
Nach der Sommerpause geht’s weiter mit Cafe Mulatschag’s Livekonzerten aus Onkel Tom’s Hütte.
Unter der strengen Aufsicht eures DJ’s SchikiBaba und der technischen Unterstützung von Onkel Tom werden uns Pride (Gsangl) und Ratzi (Klampfn und Gsangl) einige Ständchen darbieten.
Wir freuen uns schon wieder…
Häufig gestellte Fragen: Was die neuen Gerichtsurteile zur Vorratsdatenspeicherung bedeuten
Privacy International ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in London, die sich für ein Menschenrecht auf Privatsphäre einsetzt. Dieser Text erschien zunächst auf der Webseite von PI. Übersetzung von DeepL und Jana Ballweber, Überarbeitung von Andre Meister.
Am 6. Oktober verkündete der Europäische Gerichtshof seine Urteile zu drei Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung aus dem Vereinigten Königreich (Privacy International), Frankreich (La Quadrature du Net, French Data Network und andere) und Belgien (Ordre des barreaux francophones et germanophone und andere).
Im Folgenden beantworten wir einige der wichtigsten Fragen, die sich vor allem auf die Urteile über das Vereinigte Königreich und Frankreich und Belgien beziehen.
Worum geht es in der Entscheidung?Der EuGH hat entschieden, dass die Praktiken der Mitgliedstaaten zur massenhaften Speicherung und Sammlung von Daten zu Zwecken der nationalen Sicherheit mit dem EU-Recht vereinbar sein müssen und daher den Datenschutzgesetzen der Europäischen Union unterliegen müssen.
Das Urteil ist besonders bedeutsam, weil es klarstellt, dass EU-Recht auch im Kontext der nationalen Sicherheit gilt, wenn das Überwachungsgesetz eines Mitgliedsstaates einen Telekommunikationsanbieter zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet.
Nationale Überwachungsgesetze im Vereinigten Königreich, Frankreich und anderen europäischen Ländern verlangen von Telekommunikationsunternehmen und Diensteanbietern, große Mengen personenbezogener Daten für eine spätere Erhebung oder einen anderen Zugriff durch Sicherheitsbehörden und Geheimdienste kontinuierlich zu speichern.
Das Urteil hat erneut bestätigt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung und Sammlung von Kommunikationsdaten mit den grundlegenden Menschenrechten auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit unvereinbar ist.
Die Regierungen der EU-Länder sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vorratsspeicherung, der Zugang und die anschließende Nutzung von Daten bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen, die allgemein als „Schutzmaßnahmen“ bezeichnet werden, sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Privatsphäre des Einzelnen und dem Schutz der Öffentlichkeit besteht.
Um welche Art von Daten geht es?In diesen Fällen geht es ausschließlich um verschiedene Arten von Kommunikationsdaten. Zu den Kommunikationsdaten gehören Verkehrs-, Standort-, Teilnehmer- und alle anderen Daten einer Kommunikation, mit Ausnahme des eigentlichen Inhalts.
Kommunikationsdaten können Informationen über Kontakte sowie über das Wer, Was, Wann und Wo unserer Kommunikationen liefern. Die Daten können z.B. auch Kartensuchen, besuchte Webseiten, Standortinformationen sowie Informationen über jedes an ein Netzwerk angeschlossene Gerät enthalten.
Wenn Kommunikationsdaten über eine oder mehrere Personen gesammelt werden, sind sie potenziell nicht weniger sensibel als der eigentliche Inhalt. Diese Daten ermöglichen es, die Identität von Personen zu ermitteln, mit denen ein Benutzer kommuniziert hat und mit welchen Mitteln die Kommunikation stattfand, den Zeitpunkt der Kommunikation und die Orte, von denen die Kommunikation ausging. Wichtig ist auch, dass die Kommunikationsdaten Aufschluss über die Häufigkeit der Kontakte des Benutzers mit bestimmten Personen während eines bestimmten Zeitraums geben.
In allen drei Fällen bekräftigte der EuGH, dass die Speicherung oder Sammlung von Verkehrs- und Standortdaten einen „besonders schwerwiegenden“ Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Wie kommen Behörden an diese Daten?Ob es sich um Ihren örtlichen Supermarkt, Ihren Telefondienstanbieter oder eine Taxi-App handelt, heutzutage halten Unternehmen riesige Datenmengen über Sie bereit. Das EU-Recht verlangt von den Regierungen, Ihre Privatsphäre zu schützen. Neben anderen Verpflichtungen werden die Unternehmen aufgefordert, die Dauer der Datenspeicherung gesetzlich auf ein striktes Minimum zu beschränken.
Das ist ein vernünftiger Schutz. Denn je länger Daten aufbewahrt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie missbraucht, verloren, gestohlen, weitergegeben, für Profile verwendet und sogar zur Nachverfolgung genutzt werden können.
Aber obwohl die minimale Dauer der Datenspeicherung EU-Recht ist, haben einige Regierungen Unternehmen (unvernünftigerweise) gezwungen, Ihre Daten viel länger aufzubewahren. Das wird als verpflichtende Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.
Wenn eine solche Datenspeicherung allgemein und unterschiedslos ist, bedeutet dies, dass sensible Daten aufbewahrt werden, auch wenn Sie keines Verbrechens verdächtigt werden. Im Grunde handelt es sich um eine Form der Massenüberwachung. Wie im Fall anderer Massenüberwachungen auch, bedeutet dies, dass wir alle wie Verdächtige behandelt werden.
In einer Demokratie sollte eigentlich das Prinzip „Kein Verdacht, keine Überwachung“ gelten. Die Polizei und andere staatliche Organe haben bereits massive Befugnisse. Eine allgemeine und unterschiedslose Datenspeicherung geht einen Schritt zu weit und stellt eine unverhältnismäßige Bedrohung für unsere Privatsphäre dar.
In den Fällen Frankreichs und Belgiens ging es um die allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten.
Im britischen Fall ging es um eine andere Form der Überwachung – das allgemeine und unterschiedslose Sammeln von Daten. Telekommunikationsunternehmen könnten gezwungen werden, Massenkommunikationsdaten direkt an die britischen Geheimdienste zu liefern. Das bedeutet, dass die britischen Geheimdienste die Daten selbst aufbewahren würden.
Was hat das mit Privatsphäre zu tun?Speicherung: Die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung bedroht Ihre Privatsphäre in mehrfacher Hinsicht. Sie setzt sich über andere EU-Datenschutzgesetze hinweg, die darauf abzielen, die Dauer der Aufbewahrung Ihrer Daten durch Unternehmen minimal zu halten. Wenn Daten länger als nötig aufbewahrt werden, können sie missbraucht, verloren, gestohlen, gemeinsam genutzt, zur Erstellung von Profilen und sogar zur Nachverfolgung Ihrer Person verwendet werden.
Und wenn diese Speicherung allgemein und unterschiedslos erfolgt, bedeutet dies, dass die Regierung nicht einmal unbedingt einen guten Grund haben muss, Unternehmen zur Aufbewahrung der Daten zu zwingen. Stattdessen fordert sie die Unternehmen auf, alle Daten für alle Fälle aufzubewahren.
Das Speichern dieser Daten bedeutet auch, dass Regierungen leichteren Zugang dazu haben. Wenn dieser Zugang nicht durch robuste Sicherheitsvorkehrungen geregelt ist, kann dies zu schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre führen.
Sammlung: Eine allgemeine und unterschiedslose Datenerhebung verletzt die Privatsphäre, indem einer Regierung erlaubt wird, alle Daten direkt von einem Unternehmen zu erheben. Dies ist, wie bereits erwähnt, ein erheblicher Eingriff, da Kommunikationsdaten viel Aufschluss über unser Privatleben geben können.
Der EuGH hat festgestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Sammlung, wie sie im Vereinigten Königreich erfolgte, gleichbedeutend ist mit einem allgemeinen und unterschiedslosen Zugang. Das heißt, sie überspringt jede der Sicherheitsmechanismen, die normalerweise für den Zugang zu Daten gelten sollten. Aus diesem Grund verstößt sie gegen EU-Recht.
Sind das gute Nachrichten?Die Urteile sind zu begrüßen, sowohl wegen ihrer Anwendung des EU-Rechts auf den Bereich der nationalen Sicherheit als auch wegen ihrer Verurteilung der präventiven, allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung oder Sammlung von Kommunikationsdaten.
Die Urteile stellen eine neue Betrachtungsweise der Vorratsdatenspeicherung (und -sammlung) im Bereich der nationalen Sicherheit dar.
Es werden jedoch Ausnahmen für die Vorratsspeicherung eingeführt, wenn eine ernsthafte Gefahr für die nationale Sicherheit besteht, die real und gegenwärtig oder für die Zukunft absehbar ist, solange die Speicherung in diesem Kontext vorübergehend ist.
Das französische und das belgische Urteil ermöglichen auch unterschiedliche Standards für verschiedene Arten von Daten, wie IP-Adressen und Teilnehmerdaten.
Es werden neue Schutzmaßnahmen für die Echtzeitanalyse oder Sammlung von Kommunikationsdaten aufgezählt.
Wir werden abwarten müssen, bis die Fälle an die nationalen Gerichte zurückkehren, um zu sehen, wie sich all diese neuen Standards in der Praxis auswirken.
Warum wurden die drei Fälle zusammen untersucht?Der Europäische Gerichtshof ist die höchste Justizbehörde der EU, die über die Einhaltung der EU-Verträge durch die Mitgliedstaaten wacht. Alle EuGH-Entscheidungen sind für die EU-Mitgliedstaaten und ihre nationalen Gerichte bindend.
Am 6. Oktober 2020 erließ der EuGH zwei separate Urteile in drei getrennten Fällen, eines für die Klage im Vereinigten Königreich und ein gemeinsames Urteil für die Klagen in Frankreich und Belgien.
Jeder dieser Fälle wurde von ihren jeweiligen nationalen Gerichten an den EuGH verwiesen. Im Fall des Vereinigten Königreichs zum Beispiel war es das Investigatory Powers Tribunal (IPT), das den Fall an den EuGH verwies. Das IPT ist die britische Justizbehörde, die Beschwerden über Überwachungspraktiken entgegen nimmt.
Da die drei Fälle ähnliche Fragen in Bezug auf die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung oder -erhebung in jedem dieser Länder aufwarfen, beschloss der EuGH, sie gemeinsam zu untersuchen, und hielt 2019 eine gemeinsame Anhörung ab.
Obwohl alle drei Fälle ähnliche Fragen betreffen, unterscheiden sich die Fakten doch so sehr, dass der EuGH zwei getrennte, aber eng miteinander verbundene Urteile erlassen hat.
Wie geht es weiter?Wie bereits erwähnt, hörte der EU-Gerichtshof die Fälle des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Belgiens auf der Grundlage der jeweiligen Anträge (bekannt als „Vorabentscheidungsersuchen“), die von den nationalen Gerichten der einzelnen Länder an den EuGH zur Auslegung einer Frage der Anwendung und Auslegung des EU-Rechts gestellt wurden.
Nachdem der EuGH nun über die Anwendung des EU-Rechts in Bezug auf die Vorratsspeicherung und Sammlung von Massendaten entschieden hat, werden die Fälle zur endgültigen Entscheidung an die nationalen Gerichte zurück verwiesen.
Der Fall des Vereinigten Königreichs wird an den IPT zurück verwiesen, und in ähnlicher Weise wird der französische Fall an das höchste französische Verwaltungsgericht (den Conseil d’État) zurück verwiesen, das den französischen Fall an den EuGH verwiesen hatte. Der belgische Fall geht wiederum zurück an das belgische Verfassungsgericht.
Die Entscheidungen der nationalen Gerichte werden sich an den Feststellungen des EuGH orientieren.
Was bedeutet das für Deutschland?Auch Deutschland hat seit 2015 ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Der EuGH hatte bereits 2016 nationale Gesetze beanstandet, Deutschland hielt trotzdem weiter daran fest.
Gegen das deutsche Gesetz klagen sowohl Datenschützer:innen als auch auch Telekommunikationsanbieter. Weil Gerichte ihnen Recht gaben, hat die Bundesnetzagentur 2017 die Speicherpflicht ausgesetzt, auch wenn sie noch im Gesetz steht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Aussetzung 2019 bestätigt und das deutsche Gesetz ebenfalls dem EuGH vorgelegt.
Eine Entscheidung des EuGH über das deutsche Gesetz steht noch aus. Die Entscheidung wird sich aber im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung bewegen.
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Mikroklima – Wien und die Klimakrise
„Du bist nie zu klein, um etwas zu verändern“ – das Zitat der Klimaaktivistin Greta Thunberg gilt auch für die Wienwahl. Für alle, die sich noch nicht entschieden haben, wen sie diesmal wählen sollen, hat Radio Stimme einen Überblick zum Thema Klimakrise erstellt. Welche Lösungen haben SPÖ, Grüne, ÖVP, NEOS und LINKS im Wienwahlkampf, bei Verkehr und in der Stadtplanung, um die Klimakrise anzugehen, und wie wollen sie die Kosten der Krise verteilen?
Auch im zweiten Beitrag der Sendung geht es um die Klimakrise und Instrumente, um einen ökologischen Wandel in Österreich voranzutreiben. Wir senden eine Ausgabe von „juridikum zum Hören“ vom Jänner 2020, die sich um das Thema Raumplanungsrecht und Klimaschutz dreht.
Leistungsschutzrecht: Google muss französische Verlage bezahlen
Internet of Things: Wenn Hacker den smarten Keuschheitsgürtel kontrollieren
ARM: Neue Programme für Entwickler auf dem DevSummit
KulturTon: Gedenkstätte zu den Euthanasieopfern in der Psychiatrie Hall
„Zur Erinnerung daran, wozu wir Menschen fähig sind.“ (Gedenktext)
Am Geländer der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Hall in Tirol (heute Landeskrankenhaus Hall) wurde kürzlich eine Gedenkstätte für 360 Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche errichtet. Sie waren während des Nationalsozialismus direkt von Hall aus in die Tötungsanstalt Hartheim oder in die Heil- und Pflegeanstalt Linz-Niedernhart gebracht und dort ermordet worden.
Im Kulturgespräch bei Michael Haupt ist der Historiker und Leiter des Historischen Archivs im Landeskrankenhaus Hall, Oliver Seifert und spricht über die kürzlich eröffnete Gedenkstätte und die Verbrechen, die in Hall und weiterer Folge in Hartheim während der NS-Zeit geschahen.
Playstation: Sony überarbeitet die Trophäen
Gamespop – Musik aus Videospielen #06
Nummer 6 von Gamespop – Musik aus Videospielen steht ganz im Zeichen der kommenden dunklen Jahreszeit, mit düsteren und kalten Klängen aus der weiten Welt des Ambient- und Electronica-Sounds. Rainer Sigl bittet ums Aufsetzen der Kopfhörer und lässt sein Publikum mit eindringlich düsterer Musik in der Couch versinken. Wie immer gilt: Man muss kein(e) Videospieler(in) sein, um hier musikalisch mit auf die Reise zu gehen.
Tracklist Gamespop #05
Tangiers: Artifact 2 (Tangiers)
Jocelyn Reyes: Rumors (Overland)
Jocelyn Reyes: One Future of Many (Overland)
Atrium Carcery: Deep Roots (Mortal Shell)
Atrium Carceri: Ritual at the End of Time (Mortal Shell)
Mickymar Productions: The Shadows Have Spread Like Oil (Cultist Simulator)
Mickymar Productions: The Dreams Begin (Cultist Simulator)
Mickymar Productions: Those Are Pearls That Were Her Eyes (Cultist Simulator)
loscil: Pollen (Lifelike)
loscil: Bush Five (Lifelike)
Alessandro Cortini: Bushido (Ghost of Tsushima)
The Glitch Mob: Saikuron (Ghost of Tsushima)
Darren Korb: Lament of Orpheus (Hades)
Fire TV Stick Lite im Test: Guter Streaming-Stick hat eine starke Konkurrenz
Starlink: SpaceX hat genug Satelliten für öffentlichen Betatest
Larian Studios: Baldur's Gate 3 bekommt von den Spielern sehr viel Lob
Missbrauch befürchtet: Facebook verbietet politische Anzeigen nach US-Wahl
Windows Insider: Microsoft testet neue anpassbare Installation von Windows 10
Anzeige: Besser coden mit den Workshops der Golem Akademie
Neue Energie im Ennstal – Ernst Nussbaumer im Gespräch mit Thomas Reingruber
Neue Energie im Ennstal ist eine von Ernst Nussbaumer gestaltete Sendereihe zu allen Themen im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ernährung. Jeden ersten Mittwoch im Monat, von 11 Uhr bis 12 Uhr. (WH jeweils 14 Tage später) informiert Ernst Nussbaumer über aktuelle Themen.
Diesmal hatte Ernst Nussbaumer den Bürgermeister der Marktgemeinde Gröbming Thomas Reingruber im Studio zu Gast.
Der große Erfolg Gröbmings als ZUKUNFTSORT, der Weg dorthin und wie man sich den Herausforderungen in den nächsten Jahren stellt, wurden ausführlich besprochen.
SUV von General Motors: Unreal Engine kommt in den Elektro-Hummer
BURGTHEATER – WIE VIEL ZUKUNFT HAT UNSERE VERGANGENHEIT?
Am 10. Oktober 1920 wurde über den Verbleib der durch das damalige Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen besetzten Regionen bei Österreich abgestimmt. In einer sogenannten „Volksabstimmung“ entschieden sich 59 % der Stimmberechtigten, darunter zahlreiche slowenisch sprechende Kärntnerinnen und Kärntner, für den Verbleib bei Österreich. Ein Datum, des Gedenkens wert, aber eine Zeitspanne, die weniger Anlass zum Feiern als vielmehr zur Befragung der Situation sein muss. Im Burgtheater wurde am Sonntag, den 4. Oktober mit Betroffenen und Wissenden, Kunst- und Literaturschaffenden, Ensemblemitgliedern und mit Kärntner Sloweninnen und Slowenen einen kritischen Diskurs geführt und literarische Texte in beiden Kärntner Landessprachen vorgestellt.
10. oktobra 1920 je bilo sprejeto glasovanje, ali naj regije, ki jih je zasedla takratna Kraljevina Srbov, Hrvatov in Slovencev, ostanejo pri Avstriji. Na tako imenovanem „referendumu“ se je 59% volilnih upravi?encev, vklju?no s številnimi slovensko govore?imi Korošci, odlo?ilo ostati v Avstriji. Datum, ki se ga spominjamo, ampak tudi ?asovni razpon, ki vabi ne ravno k praznovanju, ampak k razpravi o takratnem in sedanjem stanju oziroma položaju. V Burgtheater na Dunaju je v nedeljo, 4. oktobra, potekala kriti?na razprava z razli?nimi osebami s podro?ja umetnosti, kulture in znanosti. Osmislili so kriti?no vodeno razpravo z literarnimi besedili in pesmimi v obeh jezikih dežele Koroške.
Gestaltung I Oblikovanje: Asja Boja
Ein Wohnzimmergespräch mit Jörg Vogeltanz
Ein Wohnzimmergespräch im Sammelsurium mit Jörg Vogeltanz – kritische Standpunkte zu Kunst, Politik und vieles mehr…