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unerhört! Wo gibt es noch das Matriarchat ? / Arbeit und Bedingungsloses Grundeinkommen – Was steckt dahinter?
Das Matriarchat ist eine der ältesten Gesellschaftsformen der Welt und eine Gesellschaftsordnung, bei der die Frau eine bevorzugte Stellung in Staat und Familie innehat. In Mexiko, Indien und China findet man es noch. Wer allerdings denkt, dass Männer sich unterordnen müssen und Frauen den Ton angeben liegt falsch! Dominic Schmid gab uns in seinem Beitrag bereits im März 2019 einen Einblick in diese Gesellschaftsform, mit Schwerpunkt auf die im Südwesten Chinas lebenden Mosuo.
Die Welt der Arbeit ist groß. Sie erstreckt sich von den Fertigkeiten eines Bauern, einer Bäuerin über den Alltag von Pendlern und Pendlerinnen bis hin zu neuen Organisationsformen in Firmen. Radio Freirad, das freie Radio Innsbruck, hat diesem Thema eine eigene Podcast-Reihe gewidmet. Die Redakteure Ernst Tradinik und Arnold Hueber haben sich in der ersten Ausgabe mit Helmo Pape unterhalten. Er ist Teil einer Bürger*innenrechtsbewegung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und erzählt im Interview wie Herausforderungen an unsere Gesellschaft mit einem Grundeinkommen lösbar wären, denn was ist denn das überhaupt; “Arbeit”?
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (kurz SDGs) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.
Onda der Nachrichtenpool Lateinamerika hat die Ziele auf den Punkt gebracht und
sogenannte „Hinhörer“ produziert. Argumtente, Infos, Straßenumfragen aus Deutschland und Lateinamerika.
Unerhört! greift für die aktuelle Ausgabe eine der Audio-Collagen auf.
Unter die Lupe genommen wird: Ziel 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum.
Moderation dieser Ausgabe: Susi Huber
bits: Überraschung, jetzt gibts Werbung
Hallo,
einige Jahre dachte ich, dass ich ohne Fernseher besser leben könnte. Das war die Zeit, als Notebooks Einzug in unsere Haushalte fanden und man überall auf dem Bildschirm audio-visuelle Inhalte schauen konnte. Nachdem ich vor über 20 Jahren lineares Fernsehen gegen eine DSL-Verbindung eintauschte, reichte das.
Irgendwann wollte ich dann doch wieder einen Fernseher, denn 13 oder 15″ machen nicht so glücklich wie 49″ oder mehr. Wobei Fernseher nicht ganz richtig ist, ich wollte eigentlich einen riesigen Bildschirm, aber da gab es dann nur klassische Fernseher mit HDMI-Eingang. Die waren mittlerweile „Smart“ und versprachen viele bequeme Vorteile durch Apps.
In der Praxis war das häufig nicht besonders nutzerfreundlich und die Software stürzte ab. Und vor allem schwang auch immer etwas Misstrauen mit: Was macht der Computer im smarten Fernseher im Hintergrund? Welche Daten über mein Konsumverhalten sammelt so ein Gerät, telefoniert es auch nach Hause und sendet dort meine TV-Gewohnheiten hin? Und wenn ja, wo kann ich das ausschalten? Wie sicher ist die Software, die immerhin in der Regel im Netz hängt?
Ich hab einmal versucht, die Datenschutzbestimmungen in der smarten Oberfläche mit einer klassischen Fernbedienung zu lesen. Das hat genauso gut geklappt wie man sich das vorstellt, nämlich gar nicht. Zu den vielen immer noch ungeklärten Fragen kommt jetzt eine weitere hinzu:
Wie kann ich verhindern, dass mir mein Fernseher aufdringliche Werbung anzeigt? Und zwar nicht die Werbung aus dem Privatfernsehen, sondern Werbung beim Einschalten?
Aktuell bietet Samsung diesen, nennen wir es Service, an und blendet Kunden bestimmter TV-Marken ungefragt Werbung auf dem Fernseher ein. Das finde ich eine schöne neue Welt: Man kauft einen Fernseher und zwischendurch erinnert eine Werbung daran, dass wir keine Kontrolle mehr über unseren Abspiel-Bildschirm haben. Das Bundeskartellamt ist alarmiert, hat aber nicht so viele Handlungsmöglichkeiten: Kartellamt kritisiert Werbebanner auf Samsung-Fernsehern. Das müsste sich mal ändern.
Ich würde mich freuen, wenn TV-Hersteller auch mal datenschutzfreundliche Fernseher mit aktueller Technologie vertreiben würden. Oder eine Funktion einbauten, mit der sich das ganze „Smarte“ zuverlässig ausschalten lässt. Dann würde ich mir auch wieder einen neuen Fernseher kaufen.
Hinweis in eigener Sache: Am morgigen Freitag bau ich mal Überstunden ab, deswegen wird der bits-Newsletter ausfallen.
Neues auf netzpolitik.orgFacebook steht mal wieder mit dem Rücken zur Wand und greift im Vorfeld der US-Wahlen gegen den Verschwörungsmythos QAnon durch. Daniel Laufer ordnet die Entwicklungen ein: Facebook verbietet QAnon.
Facebook und Instagram sollen künftig sämtliche Seiten und Gruppen löschen, die in Verbindung stehen mit der QAnon-Bewegung. Vieles spricht dafür, dass der Konzern die Verbreitung dieses Verschwörungsglaubens maßgeblich begünstigt hatte. Nun zieht er die Notbremse.
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Anna Biselli berichtet über eine illegale Liste der Auffälligen: Tübingen muss Datensammlung über Geflüchtete beenden.
Die Stadt Tübingen sammelte auf einer Liste Asylsuchende, die vermeintlich auffällig geworden sein sollen. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte hat das nun verboten. Oberbürgermeister Palmer zeigt sich uneinsichtig.
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Obwohl der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eigentlich schon im Juni verabschiedet hat, liegt es weiterhin unabgesegnet auf dem Schreibtisch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Tomas Rudl hat sich umgehört, was dahintersteckt und wie es mit dem umstrittenen Gesetzespaket weitergehen könnte: Steinmeier lässt Große Koalition nacharbeiten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verweigert einem Gesetzespaket gegen rechte Hetze die Unterschrift. Mit einem eigentümlichen Ansatz will er der Großen Koalition offenbar eine Blamage ersparen. Doch die stolpert wiederholt über sich selbst.
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Mark Zuckerberg hat mit Facebook eine gefährliche Maschine erschaffen, die er ganz offensichtlich nicht im Griff hat. Nach ewigem Herumeiern hat der Konzern nun überraschend verkündet, nur drei Wochen vor den US-Wahlen, nach dem Wahltag bis auf Weiteres keine politischen Anzeigen mehr auf Facebook und Instagram zuzulassen. Leonard Kamps fasst den aktuellen Stand zusammen: Facebook bereitet sich auf eine Zeit ohne Gewinner vor.
Sollte Trump die US-Wahl verlieren, ist ein friedlicher Machtwechsel nicht selbstverständlich. Facebook und die Unternehmenstochter Instagram bereiten sich offenbar auf chaotische Tage vor und verbieten politische Werbung auch nach dem Wahltag.
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Frankreich hat eine Art WLAN-Störerhaftung mit eingebauter Vorratsdatenspeicherung, wegen irgendwas mit Terror. Und die französischen Behörden scheinen offenbar nicht zimperlich zu sein, sollten Cafébesitzer gegen die Speicherpflicht verstoßen, berichtet Charlotte Pekel: Barbesitzer in Frankreich wegen unterlassener Vorratsdatenspeicherung verhaftet.
Die Polizei hat mehrere Gastronomen im französischen Grenoble festgenommen, weil sie nicht die Daten der Gäste speicherten, die ihr WLAN nutzten. Ein Anti-Terror-Gesetz von 2006 schreibt das vor – das dürfte nach einem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung allerdings überholt sein.
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Wir haben eine FAQ von Privacy International zu den aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs über die Vorratsdatenspeicherung übersetzt: Was die neuen Gerichtsurteile zur Vorratsdatenspeicherung bedeuten.
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof zum dritten mal über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die anlasslose Massenüberwachung bleibt weiter grundrechtswidrig, mögliche Ausnahmen sorgen jedoch für Diskussionen. Gemeinsam mit Privacy International beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Kurze Pausenmusik:Dieser Newsletter wird, neben viel Herzblut, durch Spenden unserer Leser:innen ermöglicht. Hier kann man uns mit einem Dauerauftrag oder Spende unterstützen.
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Feedback und sachdienliche Hinweise bitte an markus@netzpolitik.org schicken.
Die Erstellung dieser Ausgabe wurde freundlicherweise von Tomas Rudl unterstützt.
Was sonst noch passierte:Einmal im Jahr liefert die ARD/ZDF-Onlinestudie aktuelle Zahlen zur Medien- und Netz-Nutzung in Deutschland. Jetzt ist die 2020er-Ausgabe erschienen: Zahl der Internetnutzer wächst um 3,5 Millionen. 66 Millionen Menschen in Deutschland nutzen zumindest ab und zu das Internet, das sind 94 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren. Interessant an den Zahlen ist, dass Instagram mittlerweile in jüngeren Zielgruppen Facebook überholt hat. Das konnte man absehen, ist aber jetzt durch Zahlen belegt. Überraschend finde ich, dass bei den unter 30-jährigen Snapchat immer noch eine große Rolle spielt, deutlich vor TikTok.
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Bei Übermedien schreibt der Journalist Michalis Pantelouris lesenswert über die sich ständig wiederholende Debatte, wonach Journalismus sich nicht mit einer Sache gemein machen dürfe. Ich halte die These auch für falsch, weil ich mich in meiner Arbeit selbstverständlich mit Grundrechten und der Demokratie gemein mache und in diesen Fragen nicht neutral bin. Pantelouris sieht das ähnlich, hat das nur deutlich länger ausformuliert: Journalisten sind Aktivisten.
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In einem Policy-Brief haben Nurzat Baisakova und Jan-Peter Kleinhans für die Stiftung Neue Verantwortung aufgeschrieben, wie die Chip-Industrie funktioniert, welche Lieferketten es dort gibt und warum das auch eine politische Frage ist, wenn das eigene Ziel digitale Souveränität sein soll: The Global Semiconductor Value Chain – A Technology Primer for Policy Makers.
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Zeit-Online und BR haben gemeinsam recherchiert, wie vietnamesische Hackergruppen versuchen, Dissidenten in Deutschland zu hacken und auszuspähen. Das gibt es bei Zeit-Online: Cyberspionage: Hanois Hacker. Und beim BR: Vietnamesische Hacker spionieren in Deutschland.
Statt Agenten senden autoritäre Staaten heute Hacker, um Dissidenten auszuspähen. Gruppen wie OceanLotus sind auch in Deutschland aktiv. Und nicht nur sie.
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Eine aktuelle Studie des Berkman Klein Center for Internet and Society hat analysiert, wie die Desinformations-Strategie der Trump-Administration medial funktioniert. Die will Zweifel säen und Briefwahlen sowie eine demokratische Abwahl von Donald Trump desavouieren. Yochai Benkler gibt beim NiemanReport eine Übersicht: How Not to Cover Voter Fraud Disinformation. Hier gibt es die Studie: Mail-In Voter Fraud – Anatomy of a Disinformation Campaign.
„Unsere Erkenntnisse hier deuten darauf hin, dass Donald Trump die Kunst perfektioniert hat, die Massenmedien für die Verbreitung und zeitweise Verstärkung seiner Desinformationskampagne zu nutzen, indem er drei zentrale Standardverfahren des professionellen Journalismus anwendet. Diese drei sind: elitärer institutioneller Fokus (wenn der Präsident es sagt, sind es Nachrichten); Suche nach Schlagzeilen („if it bleeds, it leads“); und Ausgewogenheit , Neutralität oder die Vermeidung des Anscheins, sich auf eine Seite zu stellen. Er nutzt die ersten beiden in Kombination, um die Berichterstattung nach Belieben herbeizurufen, und er hat sie kontinuierlich genutzt, um die Agenda rund um die Briefwahl durch eine Kombination aus Tweets, Pressekonferenzen und Fernsehinterviews auf Fox News festzulegen.“
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Eine Studie von Amnesty International hat sich Predictive Policing- Strategien in den Niederlanden angeschaut und warnt davor: End dangerous mass surveillance policing experiments.
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Politico schreibt über eine Studie des Oxford Internet Institute über Russia Today. Die Wissenschaftler:innen haben mit vielen aktuellen und ehemaligen RT-Journalist:innen gesprochen und skizzieren in ihrer Studie die Strategien des russischen Propagandasenders: Inside Russia’s state-media propaganda machine.
Audio des Tages: Der Datenschutz wird 50Der Hintergrund im Deutschlandfunk erinnert daran, dass vor 50 Jahren in Hessen die erste Datenschutzgesetzgebung der Welt geschaffen wurde: Wie in Hessen der Datenschutz erfunden wurde. Auch unsere Redakteurin Constanze Kurz kommt als Expertin mit ihrer Einschätzung vor.
Video des Tages: Schöne neue Welt mit Deichkind in BrandenburgDie Arte-Dokumentation „George Orwell, Aldous Huxley“ reflektiert die Werke 1984 oder Schöne neue Welt und schaut, was davon in unserer Gegenwart mehr Realität wurde.
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Schöne Idee als Reaction-Video umgesetzt: Musiker:innen ihre alten Musikvideos zeigen und sie erzählen lassen, wie der Dreh war. In diesem Fall schauen sich Kryptik Joe und Nina MC das erste Deichkind-Video „Bon Voyage“ an. Jetzt hab ich einen Ohrwurm.
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Die RBB-Reportage „Plötzlich Volksvertreter“ begleitete vier Landtagsabgeordnete in ihrem ersten Jahr im Landesparlament von Brandenburg.
Netzpolitik-JobsIch bekomme regelmäßig Job-Angebote im netzpolitischen Bereich zugeschickt und dachte mir, dass eine zusätzliche Rubrik ein guter Service sein könnte. Zweimal die Woche werde ich zukünftig auf aktuelle Job-Angebote hinweisen.
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Die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg (Fraktion Die Linke) sucht eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in für den Bereich Netzpolitik.
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Die Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ (POLDI) am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sucht eine/n „Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)“ für ihr GUARDINT-Projekt, das sich mit der demokratischen Kontrolle digitaler und transnationaler Nachrichtendienstüberwachung befasst.
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Investigate Europe ist eine transnationale Medienplattform für investigativen Journalismus mit Sitz in Berlin. Aktuell wird ein/e Community Engagement Coordinator/in gesucht. Das ist wohl zwischen Social Media-, Community-Management und Audience Development angesiedelt.
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Epicenter.works ist eine österreichische Organisation für digitale Bürgerrechte. Aktuell hat die Organisation mit Sitz in Wien eine „Policy Advisor (m/w/d)„-Stelle ausgeschrieben.
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Wikimedia Deutschland sucht eine/n „Referent für Bildung und Teilhabe in der digitalen Welt“ (m/w/d).
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Die Deutsche Welle sucht eine/n „Redakteur (w/m/d) für Digitalpolitik“ in Berlin.
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Die Free Software Foundation Europe setzt sich für die Förderung von Freier Software (im Volksmund auch Open Source genannt) ein. Für ihr Team in Berlin, das drei Türen weiter neben unserem Büro auf derselben Etage sitzt, sucht die FSFE jetzt eine Büroassistenz.
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Das war es für heute. Viele Grüße und bleibt gesund,
Markus Beckedahl
Ich freue mich immer über Feedback und gute Hinweise. Meine Mailadresse ist markus@netzpolitik.org. Ich bin zwar häufig von zu vielen eMails überfordert und bekomme nicht alle beantwortet. Aber ich lese alle Mails.
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BR-Intendant: Rundfunk der Zukunft wird Community-Plattform sein
US-Präsidentschaftswahl: Facebook bereitet sich auf eine Zeit ohne Gewinner vor
Zunächst wollte Facebook politische Anzeigen nur in der Woche vor der US-Wahl verbieten. Nun kündigte das Unternehmen an, dass auch nach dem Wahltag am 3. November Anzeigen mit politischen Inhalten bis auf weiteres auf Facebook und Instagram verboten sein werden. Das Werbeverbot umfasst nicht nur Anzeigen in Bezug auf die Wahl, sondern auch alle „social issue ads“. Darunter könnten auch Inhalte sozialer Bewegungen wie Black Lives Matter fallen.
Es wird immer deutlicher, dass die gesellschaftliche Anerkennung der US-Präsidentschaftswahl unter den Bedingungen der Pandemie auch lange nach der Wahlnacht in Gefahr ist. Wann das zeitweise Verbot zurückgenommen wird, lässt Facebook offen. Es werde den Kund:innen zum entsprechenden Zeitpunkt mitgeteilt.
Facebook fürchtet „Verwirrung“ nach der WahlEs wird erwartet, dass die Auszählung der Stimmen Tage oder Wochen dauern könnte. Es kann demnach länger dauern, bis ein Gewinner feststeht, denn aufgrund der Corona-Pandemie nehmen weit mehr Wähler:innen die Briefwahl in Anspruch als üblich.
Der kürzlich an Covid-19 erkrankte Präsident Donald Trump behauptet, dass die Briefwahl zu massivem Wahlbetrug führe. Belege dafür lieferte der Noch-Präsident nicht, hinter seiner Ablehnung könnte ein anderer Grund stecken: Die Unterstützer:innen des demokratischen Kandidaten Joe Biden sollen weit häufiger die Briefwahl favorisieren als Anhänger:innen der Republikaner.
Dieses Szenario könnte dazu führen, dass es durch die zeitverzögerte Auszählung zunächst so aussieht, dass Trump vor Biden liegt, auch wenn ein Endergebnis das Gegenteil zeigen würde. Auf die Frage, ob Trump seine Macht im Fall einer Niederlage friedlich abgeben würde, sagte er mit Verweis auf die Briefwahl: „Wir müssen abwarten und schauen, was passiert“. Genug Grund für Facebook, um zu befürchten, dass das eigene Netzwerk für „post-election confusion“ missbraucht werden könnte.
Content-Bann und verlässliche NachrichtenAls Risiko in den Wirrungen nach der Wahl nennt Facebook, dass sich etwa ein Kandidat zum Gewinner erklärt, ohne das Wahlergebnis abzuwarten. Das würde einen friedlichen Machtwechsel behindern.
Solange die Ergebnisse nicht ausgezählt sind oder anerkannte Medien keinen Wahlgewinner vermelden, wird an prominenter Stelle beim Öffnen von Facebook und Instagram oder direkt an den Posts darauf hingewiesen, dass kein Gewinner festeht. Der Internetkonzern, der sich als Techfirma und nicht in Verwandtschaft mit Medienhäusern sieht, baut damit zunehmend auf redaktionell geprüfte Inhalte von Nachrichtenmedien, um seinen User:innen verlässliche Informationen anzuzeigen.
Außerdem will Facebook weitere Inhalte löschen: Verbannt sind Aufrufe dazu, eine Waffe zur Wahl mitzunehmen oder die Wahl zu beobachten, wenn dabei militaristische Sprache benutzt wird oder dabei Wahlhelfer:innen und Wähler:innen eingeschüchtert werden sollen. Trump forderte zu einer aggressiven Wahlbeobachtung auf und hatte etwa im ersten TV-Duell „stand back and stand by“ gesagt – man solle sich zurück- aber bereithalten. In der Szene der militanten Trump-Anhänger führte dies geradezu zu Euphorie. Ausgestattet mit neuem Selbstbewusstsein, könnten sie und andere auf Facebook dazu rekrutieren, die „Korrektheit“ der Wahl in ihrem Sinne zu kontrollieren.
Zusätzlich zum Werbebann weitet das Netzwerk die Kontrolle von Posts aus, die im System ohne Bezahlung Reichweite erlangen. Posts mit Inhalten, die wahrscheinlich viral gehen könnten, werden besonders überprüft. Bisher wurden Inhalte mit Hinweisen versehen, die vom Wahlgang abhalten sollen oder die Wahlmethoden infrage stellen, wie etwa der Wahlgang führe zu einer Coronainfektion oder die Briefwahl stehe im Zusammenhang mit Wahlbetrug.
Die Zurückhaltung Facebooks mit Sperren und Korrekturen von Inhalten von Rechtsaußen in den USA wird weniger. Seit dieser Woche löscht das Unternehmen etwa Konten, die im Zusammenhang mit der QAnon-Verschwörungserzählung stehen. Ihre Anhänger:innen feiern unter anderem Trump als Messias. Facebook bemüht sich vor der Wahl zusehends um Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen und Beeinflussung. Dabei steht das Soziale Netzwerk unter besonderer Beobachtung, denn seine eigene Aufmerksamkeitsmaschine hat oft – wie auch bei anderen großen Plattformen – Verschwörungserzählungen erst eine breite Sichtbarkeit verschafft.
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Wir versuchen immer möglichst rasch zu sein
Alois Rudlstorfer, Geschäftsstellenleiter des Arbeitsmarktservice Freistadt, kann der Covid-19-Pandemie auch positive Seiten abgewinnen. Im Gespräch mit Andi Wahl bekennt er etwa, dass vieles das bis vor kurzem noch undenkbar gewesen wäre – etwa das Arbeitssuchenden gar nicht zwingend immer in die Geschäftsstelle kommen müssen – eigentlich recht gut funktioniert.
Außerdem hätte die außerordentlichen Herausforderungen durch Covid-19 gezeigt, dass das AMS sehr rasch und flexibel reagieren könne – Nachsatz: Wenn man uns lässt!
In der Reihe „Corona – Mühlviertel wie geht’s“ gab Rudelstorfer Auskunft über die besonderen Herausforderungen die die Covic-19-Pandemie dem AMS stellte und auch weiter stellt. Denn die Lage ist bedenklich. Österreichweit waren im September 2020 knapp 409.000 Menschen arbeitslos und es steht zu befürchten, dass es wieder mehr werden. Zusätzlich befinden sich derzeit fast 300.000 Menschen in Kurzarbeit. Natürlich weiß Rudlstorfer nicht im Detail was dich Zukunft bringt, aber im Gespräch zeigte er sich zuversichtlich, dass es zu meistern sein wird.
Poetry Cafe 127: Australia (3)
Playlist: texts read & music played
1. Voices in the Wind, from Spirit Alive, Christian Benton
2. George Crabbe, ‚The Borough‘
3. Mary Gilmore, ‚Old Botany Bay‘
4. Instructions form King George III’s Government to Governor Phillip
5. John Dunmore Lang, ‚Lachlan Macquarie, Esquire, Governor‘
6. Bill Bryson, from ‚Down Under‘
7. Rossini, ‚The Thieving Magpie‘ (overture)
8. Percy Grainger, ‚English Country Gardens‘
9. Malcolm Williamson, ‚Ships‘ (Prelude no. 1)
10. Charles Conder, ‚Departure of the Orient‘
11. D.H.Lawrence, from ‚Kangaroo‘
12. Les Murray, ‚Port Jackson Greaseproof Rose‘
13. Banjo Paterson (1902)
14. Rudyard Kipling (1891)
15. Mark Twain (1897)
16. Joseph Conrad (1906)
17. Arthur Conan-Doyle (1921)
18. Judith Wright-McKinney (1973)
19. Clive James (1980)
20. Robert Hughes (1987)
21. Germaine Greer(1988)
22. Peter Corris (1991)
23. Barry Humphries (1991)
24. Archie Roach, ‚Weeping in the Forest‘
25. T.S. Eliot, ‚This is the way the world ends….‘
26. Tom Roberts, ‚Happy Box Hill‘
27. Arthur Streeton,’The Yarra Valley‘
28. Impression Exhibition Catalogue, Melbourne, Aug 1889
29. Robert Hughes, ‚The Shock of the New‘
30. Eric Bogle, ‚Oh I hate wogs!‘
31. BBC Radio 3, ‚The Aboriginal Cricket Tour to England, 1868‘
32. Kylie Minogue, ‚I Should be so Happy‘
13/09/2020 – The topical songs of Phil Ochs (Wiederholung vom 18/04/2010)
Phil Ochs trat in den 60er und frühen 70er Jahren als unpolierter, jedoch leidenschaftlicher Sänger hervor, der imstande war, ergreifend-bissige Texte zu aktuellen Themen wie Krieg, Menschenrechten und Arbeiterkämpfen zu schreiben. Er beschrieb sich selbst als “singenden Journalisten” und war maßgeblich in die Kämpfe jener Jahre involviert.
In dieser Sendung haben wir die folgenden Lieder gespielt:
– I Ain’t Marching Anymore
– Automation Song
– Bracero
– Links On The Chain
– Cops of the World
– I Kill Therefore I Am
– Draft Dodger Rag
– Love Me, I’m a Liberal
– Outside Of A Small Circle Of Friends
– There but for Fortune
– When I’m Gone
Liedertexte und weiteres Material über Phil Ochs findet mensch auch hier: http://web.cecs.pdx.edu/~trent/ochs/
Tech-Konzern: IBM spaltet sich auf
Anti-Terror-Gesetz: Barbesitzer in Frankreich wegen unterlassener Vorratsdatenspeicherung verhaftet
Französische Behörden haben mindestens fünf Café- und Barbesitzer aus Grenoble festgenommen, weil sie die Zugriffsdaten von WLAN-Nutzer:innen in ihren Betrieben nicht speicherten. Ein 14 Jahre altes Anti-Terror-Gesetz verpflichtet Internet-Anbieter in Frankreich, die Kommunikationsdaten von Nutzer:innen für 12 Monate zu speichern. Zuvor hatte das Nachrichtenportal ZDNet unter Berufung auf lokale Medien berichtet.
Demnach gaben die Barbesitzer an, nicht gewusst zu haben, dass ein solches Gesetz existiert und sie davon betroffen seien. Auch ihre Gewerkschaft habe sie nicht über die Speicherpflicht von WLAN-Zugriffsdaten informiert.
Artikel 5 des Gesetzes von 2006 weitet die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter auf alle Personen aus, die „aufgrund einer Haupt- oder Nebentätigkeit der Öffentlichkeit eine Verbindung anbieten, die eine Online-Kommunikation über den Zugang zum Netzwerk ermöglicht, auch kostenlos“.
WLAN im Café verpflichtet zur DatensammlungPer französischem Gesetz gelten für Restaurant- und Barbetreiber:innen also die gleichen Regeln wie für Telekommunikationsunternehmen: Sie müssen Kommunikationsdaten, die sich durch die Nutzung ihres WLAN-Netzwerks anhäufen, 12 Monate lang speichern und sie Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage aushändigen.
Bei den Daten handelt es sich unter anderen um Verkehrs- und Standortdaten, Informationen über Teilnehmer:innen und besuchte Websites. Ausgenommen ist der eigentliche Inhalt der Kommunikation. Ermittler:innen verlassen sich immer wieder auf Daten von Internetanbietern, um mutmaßliche Täter:innen zu verfolgen und Straftaten aufzuklären.
Die Gastronomen wurden nach ihrer Vernehmung wieder entlassen. Ihnen droht laut französischen Medien jetzt bis zu ein Jahr Haft, eine persönliche Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro und eine geschäftliche Geldstrafe von bis zu 375.000 Euro.
EuGH erklärt allgemeine Vorratsdatenspeicherung für unzulässigAm Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die unterschiedslose Speicherung von Kommunikationsdaten für den Zugriff von Polizei und Geheimdiensten den grundlegenden Menschenrechten auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit widerspricht.
Frankreich verstößt mit seinem Gesetz zur Terrorismusbekämpfung also gegen geltende EU-Datenschutzgesetze. Denn laut EuGH-Urteil gilt EU-Recht auch im Kontext nationaler Sicherheit. Nur in Ausnahmefällen, in denen die nationale Sicherheit einer „ernsthaften Bedrohung“ ausgesetzt ist, sei die massenhafte Sammlung von Daten für einen begrenzten Zeitraum erlaubt.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind gesetzlich dazu verpflichtet, für bestimmte Schutzmaßnahmen bei der Speicherung, dem Zugang und der Nutzung von Daten zu sorgen. Die EU-Gesetzgebung strebt so ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz der Öffentlichkeit an.
Auch in Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Weil Datenschützer:innen und Telekommunikationsanbieter:innen dagegen klagten und Recht bekamen, setzte die Bundesnetzagentur 2017 die Speicherpflicht aus. 2019 legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH das deutsche Gesetz zur Prüfung vor. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
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Zoonosen vermeiden statt bekämpfen
Alle wollen die Corona-Krise möglichst unbeschadet überstehen. Doch wenn wir auch jetzt noch nicht lernen Tiere besser zu behandeln, dann müssen wir noch erheblich gefährlichere Pandemien befürchten.
Das Team des Tierrechtsradios widmet sich in dieser Ausgabe der ORANGE 94.0-Sendereihe „Post-Normal“ dem Problem blinder Tierausbeutung. Denn unser Umgang mit Tieren hat sich als ein wesentlicher Faktor für die Entstehung neuer Krankheiten herausgestellt, die in den letzten Jahrzehnten die Menschheit geplagt haben.
Next-Gen: Media Markt und Saturn stornieren Hunderte PS5-Bestellungen
Gesetz gegen rechte Hetze: Steinmeier lässt Große Koalition nacharbeiten
Das im Juni beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität muss aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken offenbar eine weitere Runde drehen. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das sogenannte Ausfertigungsverfahren aussetzen. Dieses muss ein Gesetz durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
Stattdessen verlangt Steinmeier von der Bundesregierung Nachbesserungen an dem Gesetzespaket, ohne ihm seine Unterschrift gänzlich zu verweigern. In einem Brief an den Bundesrat soll Steinmeier laut SZ darauf drängen, die notwendigen Änderungen „möglichst unverzüglich zu erarbeiten und einzubringen“. Grundsätzlich solle das Gesetz erhalten bleiben, aber eben nicht in der vorliegenden Form.
Dabei ist der von Steinmeier gewählte Weg im Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen, sagt Ulf Buermeyer von der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Offenbar wolle der Bundespräsident die Große Koalition „nicht mehr als nötig blamieren. Statt der punktuellen Nachbesserungen wäre der „saubere Weg“, dass Steinmeier das Gesetz nicht ausfertigt und danach das Parlament ein verfassungsmäßiges Gesetz neu beschließt, so Buermeyer weiter.
Umstrittene Meldepflicht im FokusKern des Streits ist die Meldepflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise illegale Postings an das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Im Zuge dessen würden Bestandsdaten abgefragt, etwa die IP-Adresse, der Name oder die Wohnanschrift der jeweiligen Nutzer:in – ohne dass ein handfester Anfangsverdacht vorliegen würde.
Im Juli, rund einen Monat nach der Verabschiedung des Gesetzes, machte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig klar, dass es für solchen Abfragen gute Gründe geben muss und kippte die bisherige Regelung. Zwar bezog sich das Urteil auf die manuelle Abfrage bei Telefon- und Internetprovidern, es lässt sich jedoch auf Passagen im nun feststeckenden Gesetz übertragen.
Darauf machten jüngst mehrere juristische Einschätzungen aufmerksam, unter anderem ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Demnach seien Teile des Hasskriminalität-Gesetzes unverhältnismäßig, weil es an begrenzenden Eingriffsschwellen fehle.
Zum einen sei es fraglich, ob das BKA „überhaupt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers“ bei den Providern abzufragen, heißt es im Gutachten. Zum anderen würde den Telekommunikationsdiensten die Befugnis fehlen, dem BKA oder anderen Stellen die verlangten Daten zu übermitteln. Insgesamt sei dies „nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß“.
Lösungsvorschläge liegen seit Monaten auf dem TischDie Kritik an der Meldepflicht ist nicht neu, sie war schon im Entwurfsstadium des Gesetzes laut geworden. So bemängelte etwa Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Gesetz enthalte „erhebliche Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.
Der Datenschützer schlug damals vor, dass die Plattformbetreiber zunächst nur den Inhalt eines Postings übermitteln. Sollte sich nach einer Überprüfung durch das BKA der Verdacht eines Gesetzesbruchs erhärten, dann könnten die zwischenzeitlich im „Quick Freeze“-Verfahren gesicherten, weiteren Daten nachgereicht werden.
Auf eine ähliche Lösung wollen auch die Grünen hinwirken, bislang jedoch erfolglos. „Seit März haben wir drei Anträge vorgelegt, die diese Problematik nicht nur thematisieren, sondern auch konkrete Lösungen vorschlagen“, sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast.
Doch jeder Antrag ist im Bundestag abgelehnt worden. „Unser neuester Vorschlag für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes wurde erst gestern im Rechtsausschuss von der Koalition kommentarlos vertagt“, so Künast. Der ganze Vorgang sei ein „Scheitern mit Ansage“.
Womöglich viele Änderungen notwendigIn dieser Art könnte es durchaus weitergehen, mahnt der Bürgerrechtler Buermeyer. Denn das Gesetz betreffe ja bei weitem nicht nur das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es gehe vielmehr um ein dickes Paket, unter anderem mit den Regeln zum Passwortabruf. „Da sind vielfältige Änderungen an x Details erforderlich“, sagt Buermeyer.
In der Sache bedeute das ein „zurück auf Los“, führt der Jurist aus. „Die völlig richtige Entscheidung des Bundespräsidenten ist eine einzige Blamage für Justizministerin Lambrecht, die mit dem komplexen Thema offensichtlich überfordert ist und sich daher grundrechtsfeindliche Überwachungsphantasien aus dem Innenministerium in den Block diktieren lässt.“
Tatsächlich scheinen der SPD-Justizministerin Probleme bewusst gewesen zu sein. Im der SZ vorliegenden Schreiben des Bundespräsidialamts an den Bundesrat soll es heißen, der Amtschef Stephan Steinlein habe mit der Ministerin am Rande einer Kabinettssitzung über das Gesetz gesprochen. „Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“, heißt es in dem Brief.
Ähnliche Bedenken gebe es zudem beim Zollfahndungsdienstgesetz, das ebenfalls auf Eis liegt, berichtet die SZ. Auch daran ist das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) maßgeblich beteiligt.
„Einseitig und wirkungslos“Handwerkliche Fehler und Koalitionsstreitigkeiten verhindern, dass einer realen Gefahr effektiv begegnet wird. Das sei umso tragischer, so Buermeyer, als dass „das Gesetzespaket nach wie vor einseitig – und daher absehbar weitgehend wirkungslos – auf die strafrechtliche Bekämpfung der Hasskriminalität setzt“. Schließlich weise das Strafrecht in diesem Bereich strukturelle Defizite auf, die sich auch nicht beheben lassen, beispielsweise bei Tätern im Ausland oder geteilten Accounts.
Stattdessen bräuchte es endlich eine „Regelung für die gerichtliche Sperrung von Accounts, die Hass verbreiten – und zwar ohne Rücksicht darauf, wer diese Accounts betreibt“, sagt Buermeyer. Dann könnte sich die Justizministerin die Sammlung von Datenbergen beim BKA und anderen Behörden sparen.
Die „Unbelehrbarkeit und die handwerkliche Unfähigkeit“ der Bundesregierung seien gefährlich, sagt Renate Künast. Seit Mitte Juli sitze die Bundesregierung schon auf der Prüfung, wie die Verfassungsrechtsprechung denn für dieses Gesetz umzusetzen sei – während jüdische Studenten angegriffen werden oder sich Meldungen über rechte Chatgruppen und Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden überschlagen.
„Die Opfer und gefährdete Menschen haben ein Recht darauf, dass endlich sorgfältig gearbeitet wird und in einem ordentlichen Bundestagsverfahren in den nächsten Monaten eine Gesetzesänderung erfolgt“, sagt Künast.
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Autonomes Fahren: Einride stellt neue autonome Lkw vor
Huawei: Swisscom erreicht 50 GBit/s im eigenen Glasfasernetz
AGORA Akzente_ 100 let koroškega plebiscita_100 Jahre Kärntner Volksabstimmung Danijel Grafenauer: Slovenska narodna skupnost bogati Koroško I Die slowenische Nationalgemeinschaft bereichert Kärnten
Spoznali bomo družinsko zgodbo dr. Danijela Grafenauerja. Tudi v tej zgodbi ima Koroški plebiscit zelo pomembno vlogo. Z zgodovinarjem, raziskovalcem na Inštitutu za narodnostna vprašanja in predsednikom Kluba koroških Slovencev Maribor se pogovarja Jaka Novak.
Wir werden heute Dr. Danijel Grafenauer und seine Familiengeschichte kennenlernen. Die Kärntner Volksabstimmung spielt in dieser Geschichte eine sehr wichtige Rolle. Der heutige Gast ist ein Historiker, Forscher am Institut für ethnische Fragen (Inštitut za narodnostna vprašanja) und Präsident des Clubs der Kärntner Slowenen Maribor (Klub koroških Slovencev Maribor).
Gute Nacht radioYpsilon mit Klemens Rösler – 3
In der dritten Ausgabe von Gute nacht radioYpsilon liest Klemens Rösler ein Gute-Nacht-Geschichte für Erwachsene über einen prahlenden Gashüpfer. Quelle: www.kurzgeschichten-stories.de
Gute Nacht radioYpsilon mit Klemens Rösler – 4
In der vierten Ausgabe von Gute nacht radioYpsilon liest Klemens Rösler die Gute-Nacht-Geschichte für Erwachsene vom müden Nachtwächter. Quelle: www.kurzgeschichten-stories.de