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Youtube-dl: Quellcode von Github offenbar geleakt
Windkraft vs. Naturschutz
Ein Gespräch mit Kurt Nadler zur Windkraft aus der Sicht eines „Naturschutzprofessionisten“. Kurt Nadler engagiert sich seit frühester Jugend privat und später auch beruflich im Naturschutz. Bis 2030 soll der Ökostromanteil in Österreich 100% betragen. Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht hierfür u.a. eine Verdoppelung des Windstromanteils in der Stromaufbringung vor. Nur mit „repowering“ bestehender Installationen kann dieses Ziel nicht erreicht werden, neue Flächen müssen für Windkraft erschlossen werden. „Das Limit an natur- und landschaftsschutzverträglichem Windkraftausbau ist in Österreich bereits jetzt weit mehr als überschritten.„, so sinngemäß Kurt Nadler.
Probefahrt mit Audi RS E-Tron GT: Das Geschoss von Rhodos
Razprava o družbenih omrežjih I Diskussion über soziale Netzwerke
Narigona in Urška bosta v današnji oddaji z mladimi posamezniki razpravljali o družbenih omrežjih ter o njihovem vplivu na naša življenja. Zanima ju, ali znamo lo?iti med resni?nostjo in virtualnostjo, saj menita, da nas virtualni svet v?asih tako prevzame, da izgubimo stik z resni?nim svetom. Razpravljali pa bosta tudi o pozitivnih straneh družbenih omrežij, kot so hiter dostop do informacij, stik z ljudmi iz celega sveta, ter obstoje?e platforme, kjer lahko prosto izražamo svoje mnenje ter ozaveš?amo ljudi o svetovnih problematikah.
In der heutigen Sendung werden Narigona und Urška mit jungen Menschen über soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf unser Leben sprechen. Sie möchten wissen, ob wir unsere virtuelle Identität von der realen trennen können, weil es in dieser digitalen Zeit oft passiert, dass die Grenze zwischen den Identitäten verschwindet. Sie werden aber auch über die positiven Aspekte sozialer Netzwerke diskutieren, wie etwa den schnellen Zugang zu Informationen, die erleichterte Kontaktmöglichkeit mit Menschen aus der ganzen Welt und nicht zuletzt Plattformen, die uns ermöglichen unsere Meinung frei zu äußern und auf globale Probleme aufmerksam machen zu können.
Meeresforschung: MIT-Forscher entwickeln Unterwasser-Lokalisierungssystem
Antiterrorgesetze: Freiheitsbestandsanalyse statt überstürzter Entfristung
Elke Steven arbeitet als Geschäftsführerin der netzpolitischen Organisation „Digitale Gesellschaft“. Sie streitet seit Jahrzehnten für Grund- und Menschenrechte und eine Demokratie, die von den Menschen ausgeht.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York war auch in Deutschland schnell ein Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen worden, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden umfassend ausbaute. Zum ersten Mal wurde ein Gesetz befristet verabschiedet. Nachdem es immer wieder verlängert wurde, soll diese Frist nun endgültig fallen.
Unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung gab es die Hoffnung, dass Sicherheitsgesetze nicht für ewig bestehen bleiben müssen und der normale Lauf, sie mit weiteren Eingriffsbefugnissen zu ergänzen, gestoppt werden könnte. Nach fünf Jahren sollten die Gesetze wieder in ihrer alten Fassung gelten. Allerdings sollte die Neuregelung vor Ablauf der Befristung evaluiert werden.
Plötzlich ist es eiligDiese Evaluation, die das Innenministerium selbst vornahm, führte zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das wiederum befristet wurde. So ging es weiter und immer wieder forderten Abgeordnete, endlich einmal in Ruhe über die Befugnisse, ihre Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu debattieren. Nun laufen die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die vor allem die Befugnisse der Nachrichtendienste regeln, am 10. Januar 2021 wieder aus.
Die Evaluation der geltenden Vorschriften nahm das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in der Zeit vom Oktober 2016 bis September 2017 vor. Im Juli 2018 legte es seinen Bericht vor. Im Herbst 2020 droht das Auslaufen der Gesetze und es muss mit höchstem Zeitdruck eine Entfristung durch den Bundestag gepeitscht werden. Am 29. Oktober hatte der Bundestag das Gesetz in Erster Lesung an den Innenausschuss überwiesen. Dieser hat am 2. November eine Anhörung von Sachverständigen organisiert.
Immerhin berichtet der Bundestag über die Anhörung unter dem Titel „Bedenken gegen Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung“. Betont wird, dass Sachverständige auf die Verfassungswidrigkeit mehrerer Regelungen hingewiesen hätten, die nun entfristet werden sollen.
So weist auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Mai 2020 zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und zur Bestandsdatenauskunft hin. „Beide Entscheidungen machen die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Nachrichtendiensterechts (nochmals) deutlich, und zwar nicht nur des BND-Gesetzes und des G10-Gesetzes, sondern auch des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des MAD-Gesetzes“, so Kelber. Unter vielen Sachverständigen gab es ein Einverständnis darüber, dass das derzeitige Recht der Nachrichtendienste ein „Trümmerhaufen“ (Dr. Nikolaos Gazeas) sei, das grundlegend neu geregelt werden müsse.
Ungenügende EvaluationDie Art der Evaluation bemängeln ebenfalls gleich mehrere Sachverständige. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung weist selbst darauf hin, dass es die Bundesregierung nur unterstützt hat. Weder sei die politische noch die allgemeine verfassungsrechtliche Bewertung der Ergebnisse Bestandteil des Auftrags gewesen. So überlässt diese Evaluation die Perspektive auf die Gesetze ganz den anwendenden Behörden und kommt zu den Forderungen nach Absenkung der Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe, nach Abbau der Kontrolle durch die G 10-Kommission und Einschränkung der Mitteilungspflichten gegenüber Betroffenen.
Die Digitale Gesellschaft fordert in ihrer Sachverständigen-Stellungnahme, vor jeder Verabschiedung von Gesetzen im Bereich des Sicherheitsrechts eine Überwachungsgesamtrechnung oder eine Freiheitsbestandsanalyse vorzunehmen. Das BVerfG hat bereits in einer Entscheidung zu strafrechtlichen Ermittlungsmethoden aus dem Jahr 2005 von additiven und kumulativen Grundrechtseingriffen gesprochen, die in ihrer gemeinsamen Wirkung analysiert werden müssten.
Leicht könne eine Rundumüberwachung entstehen, die mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Andere Sachverständige weisen mit Bezug auf die Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung von 2010 darauf hin, dass eine Überwachungs-Gesamtrechnung notwendig ist, die sich deutlich von der jetzigen Evaluation abhebt. In eine solche Analyse müssen zwingend die Perspektiven der Bürger und Bürgerinnen einbezogen und insbesondere diejenigen berücksichtigt werden, die von diesen Eingriffsbefugnissen in besonderer Weise betroffen sind.
Lange Reihe verfassungswidriger GesetzeDie Befugnisse der Nachrichtendienste werden immer weiter ins Vorfeld verlagert, so dass der bloße Verdacht und damit oftmals Vorurteil und Zuschreibungen zu zentralen Ausgangspunkten schwerwiegender Maßnahmen geraten. Betroffen sind vor allem (vermeintliche) Migranten und Migrantinnen und insgesamt alle diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen aus der Norm herausfallen.
Die lange Geschichte von verfassungswidrigen Gesetzen macht ebenfalls deutlich, dass der Gesetzgeber kein guter Ratgeber und Wahrer der Freiheitsrechte ist. Im März 2004 urteilte das BVerfG zum großen Lauschangriff, dass der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht ausreichend gewährleistet sei. Im Februar 2006 erkannte es die Regelung zum Abschuss entführter Passagierflugzeuge im Luftsicherheitsgesetz (2005) für verfassungswidrig. Im April 2013 bestätigte es zwar die Antiterrordatei, hob aber die Notwendigkeit des informationellen Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden hervor.
Statt diesen Anforderungen zu folgen, erweitert der Bundestag die Nutzung der Daten in der Indexdatei. Im April 2016 kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung von Befugnissen des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entspricht und erst im vergangenen Mai erklärte es maßgebliche Teile des Bundesnachrichtendienstgesetzes für verfassungswidrig.
Viele Gesetze sind in der MacheDie Entfristung muss erst recht im Kontext all der Gesetze bewertet werden, die aktuell diskutiert und in den nächsten Monaten verabschiedet werden sollen. Staatstrojaner sollen von allen Nachrichtendiensten eingesetzt werden können. In den Händen von prinzipiell unkontrollierbaren und im Geheimen agierenden Geheimdiensten führt solch staatliches Hacking endgültig zur Überschreitung der Grenzen der Rechtsstaatlichkeit.
Die Rasterfahndung bei Kfz-Kennzeichen ist geplant und bis Ende 2021 sollen etwa 2.000 weitere Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden in das SIS-II-Verfahren integriert werden. Dann sollen auch deutsche Botschaften Rückkehrentscheidungen und Einreisesperren für abgelehnte Asylsuchende in das größte europäische Fahndungssystem eintragen.
Nicht zuletzt verhandelt die EU über eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Inhalte sollen demnächst auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde gelöscht werden. Die Breite der vorgesehenen Terrorismusdefinition gibt genauso zu denken wie drohende Löschanordnungen ohne gerichtliche Überprüfung. Zudem droht in diesem Zusammenhang ein staatliches Gebot zur Einführung von Uploadfiltern.
Das Problem der TerrordefinitionGrundlage der Terrorismusbekämpfung ist der Versuch, so zu tun, als sei Terrorismus ein klar zu definierendes Problem, das diese Gesellschaft gefährdet. Terrorismus ist dagegen ein vielschichtiges Phänomen, zu dem auch die herrschende Staatspolitik beiträgt. Befreiungsbewegungen, aber auch Protestbewegungen, die herrschende Politik infrage stellen, werden teilweise als terroristische Vereinigungen diffamiert.
Die Entwicklungen auch in Europa machen überdeutlich, wie schnell Gruppen und Personen als terroristisch definiert werden können, die für eine andere Politik, für radikal andere Herangehensweisen an Politik einstehen. Demokratie aber lebt von solchen an die Wurzeln gehenden Auseinandersetzungen.
Statt an die Wurzeln der Entstehung von Konflikten heranzugehen, werden mit dieser Art der Terrorismusbekämpfung die Konflikte geschürt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Eine grundlegende Neuorientierung ist geboten – und dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Debatte und nicht des überstürzten Durchpeitschens neuer und alter Maßnahmen durch die Parlamente.
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KulturTon: Kulturgespräch mit Isabelle Brandauer
Mit September hat Isabelle Brandauer die Leitung des Kulturamts der Stadt Innsbruck in einer Zeit großer Herausforderungen übernommen. Isabelle Brandauer ist Historikerin, leitet seit 2011 das „Tirol Panorama“ am Bergisel und koordinierte zuletzt auch das Maximilianjahr 2019. Michael Haupt hat sie Stunden vor der Ausgangsbeschränkung ins FREIRAD-Studio geladen und mir ihr nicht nur über Corona und die Folgen für die freie Szene gesprochen, sondern auch den Versuch unternommen den Mensch Isabelle Brandauer für die Hörerinnen und Hörer kennenzulernen.
do trans-Art_52
Resilienz – Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, die Welt aus einem bestimmten Abstand heraus zu betrachten und Distanz zu den Herausforderungen des Lebens zu wahren. Gerade in solchen Zeiten könnte sich der Dialog als Königsdisziplin herausstellen.
In der 52. do trans-Art Darbietung mit dem Gitarristen Agustín Castilla-Àvila versucht Astrid Rieder genau diese Kommunikation greifbar zu machen.
Kommentar Freequenns Infopoint
Kommentar von Hilde Unterberger, ausgestrahlt in der Sendung Freequenns Infopoint, anlässlich des neuerlichen Lockdowns und des Terroranschlags in Wien.
Sicherheitslücke: 800 Zugangsdaten waren auf CSU-Webserver auslesbar
Android-Smartphone: Spalt beim Pixel 5 ist laut Google normal
Hardware-Tasten: Dell baut Privacy-Treiber für Linux
Urlaubsrückreise von türkischen Migrant:innen und die Auswirkung
Es waren einige Freistädter:innen mit türkischen Background, die ihre Familie in der Türkei besucht haben. Bei der Rückkehr gab es dann einige Covid19 Fälle in Freistadt. Unterschiedliche Meinungen waren dann zu hören. Man muss bedenken, dass einige Menschen hier, ihre Elternteile in der Türkei haben. Es sind nicht alle die „einfach“ Urlaub machen, sondern bei Krankheitsfällen oder familiäre Todesfälle ihre Verwandten besuchen möchten. Eine Sendung über Gefühle und Vorurteile.
Privacy International: Neue Kampagne zum Schutz von Aktivist:innen
Es kann gefährlich sein, für Menschenrechte einzutreten. Am eigenen Leib erfahren musste das Ananda Badudu, ein indonesischer Aktivist, Musiker und ehemaliger Journalist. In seiner Heimat Indonesien protestierten im Herbst 2019 tausende Menschen gegen ein neues Gesetz, das Beleidigung des Präsidenten und außerehelichen Sex zum Verbrechen machen sollte. Badudu sammelte Geld für eine der Demonstrationen. Daraufhin geriet er ins Visier der Behörden.
Auf der Polizeiwache wurde Badudu nach eigener Schilderung geschlagen, mit Füßen getreten und gewürgt. Den genauen Grund für seine Verhaftung erfuhr er nie.
Badudu ist kein Einzelfall. Wie ihm geht es hunderten Aktivist:innen jedes Jahr, die für Menschenrechte und die Umwelt kämpfen. Geschichten wie jene von Badudu hat die NGO Privacy International gesammelt. Ihre neuen Kampagne „Being the target“ ruft dazu auf, Aktivist:innen vor Repressalien und Überwachung zu schützen.
Vor allem Frauen von Attacken betroffenWie viele Übergriffe es auf Aktivist:innen gibt, lässt sich nur schätzen. Allein für 2017 dokumentierte das Business & Human Rights Resource Centre 388 Attacken auf Aktivist:innen, mehr als 120 wurden getötet. Am gefährlichsten für Aktivist:innen sind nach Angaben des Zentrums Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Honduras, Guatemala und die Philippinen.
Vor allem Frauen sind von diesen Angriffen betroffen. Ein Bericht an den UN-Menschenrechtsrat in Genf zeigt, wie die Zunahme frauenfeindlicher, sexistischer und homophober Rhetorik von politischen Figuren in den vergangenen Jahren Gewalt gegen Menschenrechtsaktivistinnen normalisiert hat. In einigen Fällen seien es staatliche Akteure, die Attacken gegen Aktivistinnen und ihre Familien verübten, warnt der UN-Sonderberichterstatter Michel Forst.
Von Spionage bis hin zur TötungDeutlich wird das in einem von Privacy International aufgezeichneten Bericht von Sofía de Robina. Sie ist Anwältin des mexikanischen NGO CentroProdh, welches sich für Menschenrechte einsetzt. De Robina schilderte gegenüber Privacy International die Fälle von Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera, die mexikanische Wälder vor illegaler Abholzung schützen wollten. Ihr Engagement brachte ihnen Umweltpreise ein, aber auch Repressalien seitens des Staates. 1999 wurden Rodolfo und Teodoro von der Armee willkürlich festgenommen und gefoltert. Sie wurden zu belastenden Erklärungen gezwungen und dann wegen angeblichem illegalen Waffenbesitz und Marihuana-Anbau zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Aktivist:innen würden auch elektronisch überwacht, berichtet die Anwältin De Robina. Zum Einsatz komme etwa Pegasus, eine Spionagesoftware der israelischen Firma NSO Group. Von Pegasus ist bekannt, dass die Software gegen Aktivist:innen, Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen eingesetzt wird. Um das Mobilgerät der Zielperson zu infizieren, wird eine Nachricht mit einem Link gesendet. Klickt die betroffene Person auf den Link, ist ihr Gerät infiziert und schickt Nachrichten und Anrufe zurück an den Überwacher.
Privacy International stellt als Teil ihrer Kampagne Schlüsselempfehlungen für den Schutz von Aktivist:innen auf. Regierungen sollten unter allen Umständen vom Einsatz elektronischer Überwachungsmöglichkeiten gegen Menschenrechtsverteidiger:innen absehen. Auch sollten Regierungen von Geschäftsbeziehungen mit Firmen wie der NSO Group absehen, die einen dubiosen Ruf beim Thema Menschenrechte hätten. Überdies müssten Strafverfolgungsbehörden ausreichend Training und Ressourcen erhalten, um Menschenrechtsaktivist:innen vor Übergriffen zu schützen.
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