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Urheberrechtsreform: Gesetzesvorschlag für Uploadfilter stärkt die Marktmacht von Google
Dieser Beitrag erschien zuerst bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte unter der Lizenz CC BY 4.0 und wurde redaktionell leicht angepasst.
Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Bereits im Sommer stand ein erster Entwurf zur Diskussion, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in einer ausführlichen Stellungnahme analysiert hat. Der neue Vorschlag verschärft die Pflichten zum Einsatz von Uploadfiltern – zulasten der Grundrechte. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen sollen Nutzer*innen ihre Uploads vor fälschlichen Sperrungen schützen können.
Dass der Vorschlag viele unserer Anregungen aufgenommen hat, die es erleichtern sollen, im Nachhinein gerichtlich gegen die Sperrung legaler Inhalte vorzugehen, ist nur ein schwacher Trost. Die Online-Kommunikation lebt von Schnelligkeit. Auch wenn ein Inhalt nur für einige Stunden oder Tage gesperrt ist, entsteht dadurch ein Schaden für die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Vom neuen Vorschlag profitieren ausgerechnet die großen Plattformen wie YouTube oder Facebook, gegen die die Befürworter*innen von Artikel 17 einst ins Feld gezogen sind. Kleinere Unternehmen werden dagegen vor unüberwindbare technische Hürden gestellt und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Netzwerke wird weiter geschwächt.
So will Deutschland Artikel 17 umsetzenProfitorientierte Plattformen sollen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer*innen haften. Der Ausweg: Die Plattformen bemühen sich um Lizenzen und sperren mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen auf Wunsch der Rechteinhaber*innen, die ihre Werke zur Sperrung melden. Ob Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichtet sein sollen, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Einsatz dieser Technologien für sie verhältnismäßig ist. Bei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro wird deshalb davon ausgegangen, dass sie zur automatischen Sperrung nicht verpflichtet sind.
Der erste Entwurf ließ offen, welche Pflichten für Plattformen über dieser Umsatzschwelle im Einzelfall zumutbar sind. Doch der nun veröffentlichte Referentenentwurf macht klar: Für sie wird nicht nur der Einsatz von Uploadfiltern unumgänglich, sie müssen sogar alle Uploads noch während des Uploadvorgangs auf etwaige Urheberrechtsverletzungen durchleuchten. Mildere Maßnahmen wie etwa eine stichprobenartige Überprüfung von Inhalten, die beispielsweise besonders oft aufgerufen werden, kommen demnach nicht mehr infrage.
§ 8 des Referentenentwurfs legt fest: Versucht jemand, einen Upload zu starten, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, das zur Sperrung gemeldet wurde, muss die Plattform noch während des Uploadprozesses die Möglichkeit einräumen, diesen Upload als legal zu kennzeichnen („Pre-Flagging“).
Das könnte zum Beispiel im Falle eines Zitates zutreffen oder weil der Inhalt unter einer freien Lizenz wie Creative Commons genutzt wird. Macht die Person, die den Inhalt hochlädt, von dieser Option Gebrauch, geht der Inhalt erstmal online, es sei denn, die Kennzeichnung ist „offensichtlich unzutreffend“ – auch das muss in der Praxis wohl wieder ein Filter überprüfen. Liegt aber zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen für den Inhalt vor, erhalten Nutzer*innen nicht die Möglichkeit zum Pre-Flagging.
Marktkonzentration und Datenschutzprobleme drohenDiese Vorschrift stellt kleinere Plattformen vor unlösbare Probleme: Um ihre Pflichten nach § 8 zu erfüllen, müssen Plattformen noch während des Uploadvorgangs feststellen, ob dieser Upload geschützte Werke enthält, für die ein Sperrverlangen vorliegt.
Wenn diese Prüfung auch nur eine Minute dauert, vergraulen die Plattformen ihre Nutzer*innen, die es gewöhnt sind, dass Inhalte nahezu in Echtzeit veröffentlicht werden. Beim Upload eines längeren YouTube-Videos sind Wartezeiten vielleicht akzeptabel. Bei der Veröffentlichung von Text, Bildern oder Kurzvideos auf sozialen Netzwerken wie Twitter sieht es jedoch anders aus – ganz zu schweigen von Livestream-Plattformen wie Twitch.
Wenn Unternehmen zum Einsatz von solchen Echtzeit-Uploadfiltern gezwungen sind, stärkt das die größten Internetkonzerne wie Google oder Facebook, die es sich leisten können, diese Überwachungstechnologie zu entwickeln. Kleinere Dienste können den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und müssen entweder ihren Dienst einstellen, oder die Uploadfilter der größeren Konkurrenz einkaufen.
Das schwächt nicht nur den Wettbewerb, sondern ist auch ein Datenschutzproblem, das der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bereits letztes Jahr in einem Interview prophezeit hatte: „Dann laufen noch mehr Daten durch die Hände der großen amerikanischen Internetkonzerne, die dann noch mehr über alle Nutzer erfahren. Upload-Filter halten wir deshalb für falsch und gefährlich.“
Nutzungsrechte ausgehebeltFür Nutzer*innen bietet der neue Vorschlag deutlich weniger Schutz als das bisher vorgesehene Pre-Flagging-Verfahren. Der Entwurf aus dem Sommer sah vor, dass Nutzer*innen immer beim Upload vom Pre-Flagging Gebrauch machen können, um ihre Inhalte vorsorglich als legal zu kennzeichnen. Das ist gerade für versierte Nutzer*innen von Plattformen wie YouTube äußerst wichtig, weil Uploadfilter immer wieder dieselben Arten von Fehlern begehen.
Wer regelmäßig Inhalte Dritter zitiert – zum Beispiel Videokanäle, die auf Filmkritiken oder Nachrichten spezialisiert sind – weiß genau, dass Filter auf diese legalen Zitate früher oder später anschlagen werden. Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt.
Entschließen sich die Rechteinhaber*innen hingegen erst später, ihre Werke zur Sperrung zu melden, sieht der Referentenentwurf vor, dass die legalen Inhalte zunächst gesperrt werden und Nutzer*innen sich dann aktiv beschweren müssen, um sie wieder freischalten zu lassen. Das kann bis zu einer Woche dauern. Das ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern kann Medienunternehmen, die soziale Netzwerke zur Verbreitung und Monetarisierung nutzen, auch wirtschaftlich schädigen.
Das vorgeschlagene System ist außerdem sehr anfällig für falsche Copyright-Claims. Das sind Situationen, in denen eine Person oder Firma Inhalte zur Sperrung meldet, an denen sie gar keine Exklusivrechte hat. Das passiert besonders oft bei frei nachnutzbaren Werken, die entweder überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt sind oder die unter einer freien Lizenz stehen.
Problematisch kann es zum Beispiel bei Creative-Commons-lizenzierten Werken werden, die viele verschiedene Nutzer*innen verwenden. Wenn eine*r dieser Nutzer*innen ein eigenes Video, das dieses Lied enthält, zur Sperrung meldet, um illegale Kopien des eigenen Videos zu bekämpfen, wird der Uploadfilter das frei nutzbare Lied fälschlicherweise dieser Person zuordnen. Das resultiert darin, dass alle anderen Videos, die legal dasselbe Lied verwenden, blockiert werden.
Wer regelmäßig freie Inhalte benutzt, kennt dieses Problem und hätte sich mit dem Pre-Flagging-Mechanismus vor solchen Fehlern schützen können. Nach dem neuen Entwurf muss man dagegen warten, bis die Sperrung bereits erfolgt ist, und kann die eigenen Inhalte erst im Nachhinein wieder freischalten lassen.
Dem falschen Rat gefolgtDass der Referentenentwurf die Marktmacht großer Plattformen stärkt und der kleineren Konkurrenz schadet, ist womöglich kein Zufall. Der neue Vorschlag zum Pre-Flagging entspricht genau den Vorstellungen, die Google in seiner Stellungnahme aus dem Sommer geäußert hatte. Dort heißt es:
Das Gesetz könnte von den Online-Sharing-Diensten verlangen, die Nutzer ?unmittelbar über eine Sperrung zu informieren und den Upload? sofort wieder freizuschalten, wenn die Nutzer Einwände erheben. Dieser Ansatz würde die Interessen der Nutzer ebenso schützen wie das Pre-Flagging, würde aber gleichzeitig zu weniger Aufwand führen, da er nur bei einer tatsächlichen Sperrung Eingriffe und nicht unabhängig von einer erfolgenden Sperrung von allen Nutzern verlangen würde, alle ihre Uploads bereits beim Einstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Noch im März hatte Justizministerin Lambrecht versprochen, den Bundesdatenschutzbeauftragten frühzeitig am Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Der Referentenentwurf erweckt aber den Eindruck, dass dies entweder nicht geschehen ist oder seine Bedenken ignoriert wurden.
Stattdessen hat das Ministerium auf genau die Unternehmen gehört, vor denen der Datenschutzbeauftragte gewarnt hatte. Um Datenschutz, Meinungsfreiheit und eine vielfältige Plattformlandschaft zu wahren, muss die Bundesregierung also unbedingt nochmal nachjustieren!
Bis 6. November steht der Referentenentwurf zur öffentlichen Diskussion. Das Justizministerium erklärt, wie man sich beteiligen kann. Die GFF wird den neuen Vorschlag wieder genau auf grundrechtliche Probleme prüfen und sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligen.
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Götterfunk Studiosessions | Singing Bird & Gunther Skala
Im Duo mit dem wunderbaren Cellisten Gunther Skala verschmilzt kreativer und emotionaler Gesang mit feinem und perkussivem Streichersound. Die Stimme der jungen Künstlerin überrascht mit vielseitigen Sounds und besonderem Klangvolumen. Von sanften und schlichten, bis zu überzeugend vollen Tönen, die häufig bis zur musikalischen Klangexplosion führen. Abwechslungsreich, charmant und authentisch entführt Sie „SingingBird & Gunther Skala“ in eine Welt voller bunter Farben, vielschichtiger Stimmungen, mitreißenden Rhythmen und positiver Energie!”
Moderation: Philipp Leinert
Hier geht’s zum Video der Sendung: Götterfunk Studiosessions | Singing Bird & Gunther Skala | FS1
Pflegende Angehörige – Im Gespräch mit Helene Kreiner-Hofinger – VOR ORT 144
Die Pflege Zuhause ist absolut keine „Randerscheinung“: Alleine in Oberösterreich leisten 65.000 Menschen tagtäglich Betreuungs- und/oder Pflegearbeit für ihre Angehörigen. 65.000 Menschen – das sind fast so viele, wie der Bezirk Freistadt Einwohner hat.
Die Pflegearbeit ist ein wichtiger und herausfordernder Bestandteil der Gesellschaft – sowohl zeitlich, organisatorisch, finanziell als auch emotional. Deshalb ist es der Caritas OÖ seit mehr als 20 Jahren ein großes Anliegen, pflegende Angehörige zu unterstützen. Um hier mehr zu erfahren, hat Christian Aichmayr mit Helene Kreiner-Hofinger gesprochen, die in der Caritas-Servicestelle für pflegende Angehörige in Vöcklabruck tätig ist. Sie hilft Angehörigen, Unterstützung bei der Pflege zu finden und zeigt Wege auf, wie man trotz der herausfordernden Situation die persönlichen Kraftreserven wieder auftanken kann. Termine mit ihr sind nach telefonischer Vereinbarung unter 0676 / 8776 2448 möglich.
Servicestellen für pflegende Angehörige gibt es neben Vöcklabruck aber auch in Linz, Freistadt, Hagenberg, Steyr, Rohrbach, Grieskirchen, Braunau und Ried i. I.
ID.Buzz: 800 Roboter sollen elektrischen Bulli bauen
Klimawandel | Daten – Fakten – Tipps
In dieser Sendung dreht sich alles um den Klimawandel. „Was ist Klimawandel genau?“ – „Was kann jeder/jede einzelne tun um Erderwärmung und Umweltzerstörung entgegenzuwirken?“ Jenny und Manuela klären euch auf! Die Songauswahl zwischendurch bezieht sich auf das Thema Natur-und Umweltschutz. Kennen Sie das Lied „Dosenbier“ der österreichischen Musiker Stefan Rauch und Marco Wagner? Nein? Ein Apres-Ski-Zeltfest-Stampfer zur Rettung der Erde, den gibt’s zum Abschluss ;).
Foto: Manuela Hahn (l.) und Jennifer Strohmer (r.)
Google Assistant: Neue Version von Android Auto macht Probleme
Medizin gegen die Armut
Zu Gast bei Ernst Gansinger in der Sendung war Tobias Haas von „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF), einer NGO (Nicht Regierungs Organisation), die 1999 den Friedensnobelpreis erhielt. Tobias Haas ist einer der jährlich etwa 3000 Menschen, die außerhalb ihrer Heimat über MSF in etwa 80 Ländern im Einsatz sind. MSF ist gleichsam eine Medizin gegen die Armut.
Der 34jährige Tobias Haas stammt aus Zell am Pettenfirst und lebt in Wien, wenn er nicht in fernen Ländern auf Einsatz ist. Der Absolvent des Masterstudium Pflegewissenschaft war bisher – jeweils für mehrere Monate – in der Demokratischen Republik Kongo und in der Zentralafrikanischen Republik tätig.
Haas berichtete von der Arbeit der „Ärzte ohne Grenzen“: wo und vor allem mit welchen Zielen die Organisation wie aktiv ist? Manche Einsätze sind mit Risiko, zumindest mit einem Leben weit abseits von westlichem Luxus/Standard verbunden. Was motiviert Menschen wie Tobias Haas, solche Entbehrungen und auch Risiken auf sich zu nehmen? Was sind die besonderen Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse seiner beiden afrikanischen Einsätze? Wir sprachen auch darüber, wie die Corona-Pandemie die Menschen in afrikanischen Ländern trifft. Und: verändern die Erfahrungen in armen Ländern den Blick auf das Leben in Österreich?
Pflegende Angehörige – Im Gespräch mit Helene Kreiner-Hofinger – VOR ORT 144a
Die Pflege Zuhause ist absolut keine „Randerscheinung“: Alleine in Oberösterreich leisten 65.000 Menschen tagtäglich Betreuungs- und/oder Pflegearbeit für ihre Angehörigen. 65.000 Menschen – das sind fast so viele, wie der Bezirk Freistadt Einwohner hat.
Die Pflegearbeit ist ein wichtiger und herausfordernder Bestandteil der Gesellschaft – sowohl zeitlich, organisatorisch, finanziell als auch emotional. Deshalb ist es der Caritas OÖ seit mehr als 20 Jahren ein großes Anliegen, pflegende Angehörige zu unterstützen. Um hier mehr zu erfahren, hat Christian Aichmayr mit Helene Kreiner-Hofinger gesprochen, die in der Caritas-Servicestelle für pflegende Angehörige in Vöcklabruck tätig ist. Sie hilft Angehörigen, Unterstützung bei der Pflege zu finden und zeigt Wege auf, wie man trotz der herausfordernden Situation die persönlichen Kraftreserven wieder auftanken kann. Termine mit ihr sind nach telefonischer Vereinbarung unter 0676 / 8776 2448 möglich.
Servicestellen für pflegende Angehörige gibt es neben Vöcklabruck aber auch in Linz, Freistadt, Hagenberg, Steyr, Rohrbach, Grieskirchen, Braunau und Ried i. I.
Open Government: Querlüften statt Stoßlüften
Die Bundesregierung stellt sich in puncto Open Government ein gutes Zeugnis aus. Gemessen an den selbst gesteckten Zielen seien alle Maßnahmen auf einem guten Weg, heißt es in einem gestern veröffentlichten Zwischenbericht. Auch die Covid19-Pandemie habe nicht zu „substanziellen Verzögerungen“ geführt. Allerdings ist der Umsetzungsstand der meisten Projekte lediglich „eingeschränkt“, räumt die Regierung ein.
Der vor rund einem Jahr auf den Weg gebrachte Zweite Nationale Aktionsplan enthält teils ambitionierte Vorhaben, etwa die Förderung regionaler Open-Government-Labore oder eine Open-Data-Strategie für die Bundesverwaltung. Insgesamt seien 14 von 68 Meilensteinen erreicht worden, 45 befänden sich im Zeitplan, heißt es im Bericht. Nur bei neun Meilensteinen seien Verzögerungen eingetreten.
Die Initiative geht zurück auf die „Open Government Partnership“ (OGP), der Deutschland 2016 beigetreten ist und seit dem Vorjahr mitlenkt. Unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft soll die Initiative, zu der sich inzwischen über 70 Länder bekennen, offenes Regierungshandeln fördern und zu mehr Transparenz sowie Bürgerbeteiligung führen.
Deutschland hinkt hinterherGerade im Bereich E-Government besteht hierzulande großer Nachholbedarf. Im aktuellen Ländervergleich der EU-Kommission belegt Deutschland beispielsweise nur den 26. Platz – von 27 EU-Mitgliedstaaten. Immerhin hat die Regierung das Defizit inzwischen erkannt und bemüht sich mit einer kaum überschaubaren Anzahl an Strategien, Arbeitskreisen und sonstigen Gremien für Verbesserung zu sorgen.
Als Erfolg verbucht die Regierung etwa den Stand der regionalen Open-Government-Labore. Hierbei fördert das Bundesinnenministerium kommunale Projekte mit dem Ziel, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Kommunalverwaltung zu erreichen.
In den nächsten 3 Jahren erproben nun bundesweit 13 Laborprojekte, wie das „Leitbild einer kommunalen Öffnung für die Zivilgesellschaft in Gemeinden, Städten, Kreisen und Regionen umgesetzt werden kann“. Mit an Bord sind die Kommunen selbst, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Hochschulen.
Ebenfalls „substanziell“ im Zeitplan liegen dem Bericht zufolge Projekte wie die Hightech-Strategie 2025, ein Open-Government-Projekt in Nordrhein-Westfalen, eine verbesserte Jugendstrategie und die Weiterentwicklung eines Beteiligungsportals in Sachsen.
Der Umsetzungsstand der restlichen Projekte muss sich mit dem Status „Eingeschränkt“ begnügen. Dazu zählen unter anderem der Ausbau von Dialog- und Beteiligungsmöglichkeiten des Auswärtigen Amtes, das Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen oder ein verbessertes Open-Data-Umfeld.
Warten auf Offene DatenLetzteres liegt schon seit Jahren brach. Zwar legt das 2013 beschlossene und zuletzt 2017 überarbeitete E-Government-Gesetz die Grundlage für die Bereitstellung offener Daten von Behörden. Allerdings kommt immer wieder neuer Sand ins Getriebe: Da die geplante Open-Data-Strategie der Bundesverwaltung an die Verabschiedung der Datenstrategie gekoppelt ist und sich diese verzögert, musste die Vorstellung auf den Herbst 2020 verschoben werden.
Aus Sicht der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN), die sich rege am Konsultationsverfahrens beteiligt hat, bildet das Element Open Data eines der Herzstücke der Open-Government-Ziele. In einer Stellungnahme attestiert die NGO dem ersten Fortschrittsbericht zum Open-Data-Gesetz zwar „sehr gute empirische Erkenntnisse über Erfolge und Herausforderungen“.
Allerdings offenbare der Bericht, dass „die Umsetzung maßgeblich an den fehlenden personellen Kapazitäten in den einzelnen Behörden scheitert“. Zudem verfüge die eigens eingerichtete zentrale Beratungsstelle über nur zwei Mitarbeitende, und Stimmen außerhalb der Bundesverwaltung würden nicht gehört.
„Der Handlungsbedarf ist groß“, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz gegenüber netzpolitik.org. „Das hat man ja scheinbar selbst im Bundesinnenministerium mittlerweile erkannt und angekündigt, die für das Thema zuständige Abteilung endlich aufwerten zu wollen“. Das sei lange überfällig, denn längst hätten die Länder dem Bund, der einst eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion eingenommen habe, den Rang bei diesen für die digitale Gesellschaft zentralen Fragen abgelaufen, so von Notz.
Die Mühen der EbeneVerbesserungsbedarf ortet die OKFN ferner bei der Jugendbeteiligung, der es an einer strukturellen Einbindung junger Menschen mangle. Zuvorderst fehle aber ein Leuchtturmprojekt, mit der sich eine breitere Öffentlichkeit begeistern lassen könnte.
Gelegenheit dazu würde der kommende dritte Nationale Aktionsplan bieten. Den muss die Regierung im kommenden Sommer verabschieden, noch in diesem Herbst will sie mit „Information und Vernetzung sowie konzeptionellen Vorarbeiten“ beginnen. Allerdings werden die fortdauernde Corona-Pandemie sowie anstehende Wahlen auf Bundes- und Landesebene womöglich zu Verzögerungen führen, deutet der Zwischenbericht an.
An Ideen mangelt es der OKFN jedenfalls nicht. Laut der NGO sollte im nächsten Aktionsplan die „Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz mit Open Data als Kernelement“ enthalten sein, die Einführung eines öffentlich kostenfrei zugänglichen Transparenzregisters sowie eines umfängliches Lobbyregisters. Zudem sollten öffentliche Softwareprojekte grundsätzlich Open Source sein und digitale Open-Source-Infrastruktur umfangreich gefördert werden.
Bis zur nächsten Bundestagswahl habe die Regierung aber trotzdem noch einige Hausaufgaben zu erledigen, sagt von Notz: „Der Prozess zum Onlinezugangsgesetz hakt, ein zweites Open-Data-Gesetz ist lange überfällig und unseren Vorschlag für ein Transparenz-Gesetz auf Bundesebene hat man abgelehnt. Ob man in dieser Wahlperiode noch zu den dringend notwendigen, substanziellen Verbesserungen kommen wird, steht mehr und mehr in den Sternen.“
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Celebrities – Hot or not?
In dieser Ausgabe der Sendung „Freistunde“ stellen euch Leonie und Johanna aktuelle und alte Popmusik vor. Zwischen internationale Topstars, wie Ariane Grande, dem regionalen Skinny B, sowie verstorbenen Rappern und 90ies Pop, darf der King of Pop nicht fehlen.
Foto: Leonie Zwick (l.) und Johanna Attensheimer (r.)
Pinephone im Test: Das etwas pineliche Linux-Phone für Bastler
Karls Roaring Sixties 193
The Byrds – Teil 2 – 1968-1971:
Anfangs eine Folkrockband, brachten in den späteren Sixties auch Songs zu gesellschaftspolitischen Aussagen wie gegen die verkrustete Meinung der Nachkriegszeit und den Vietnamkrieg. Auch Science Fiction mit der Hinwendung zu Außerirdischen flossen in einigen Songs ein – dies mit dem Hintergrund der bemannten Mondlandung.
1. Wasn’t Born To Follow – 2. Goin‘ Back – 3. Draft Morning – 4. Space Odissey – 5. You Ain’t Going Nowhere – 6. The Christian Life – 7. Hickory Wind – 8. Drug Store Truck Driving Man – 9. This Wheels On Fire – 10. Stanley’s Song – 11. Ballad Of Easy Rider – 12. Oil In My Lamp – 13. Chestnut Mare – 14. Farther Along – 15. America’s Great National Pasttime – 16. Tiffany Queen
Lebenswert – Karin Amberger Okt.2020
Hilfe zur Selbsthilfe
Musik: Buena Vista Social Club
R(h)eingehört zur Initiative „Graf Hugo bleibt autonom!“
Das älteste Jugendhaus Vorarlbergs „Graf Hugo“ in Feldkirch soll seine Unabhängigkeit verlieren und in die städtische Verwaltung integriert werden. Dadurch ist die Interessenvertretung der Jugend und die unabhängige Kulturarbeit in Gefahr. Die Initiative „Graf Huge bleibt autonom!“ sieht die Gefahr, dass durch die städtische Führung, die Vertretung der Jugendlichen nicht gewährleistet werden kann. Die Interessen von Stadtverwaltung können vom den Interessen der Jugendlichen abweichen. Außerdem würden Freiräume für Kultur- und Kunstschaffende dadurch ebenfalls eingeengt, ist sich die Initiative sicher. Ihr hört ein Interview mit Stephanie Oswald und Helmuth Weiss.
Wer sich für das Volksbegehren „Graf Hugo bleibt autonom“ interessiert, in Feldkirch wohnt und wahlberechtigt ist kann unterzeichnen. Auf www.grafhugobleibt.at könnt ihr die Untestützungserklärung herunterladen und unterschreiben, oder auch direkt im Rathaus Feldkirch. In Kontakt mit Stephanie könnt ihr auch über die Facebokseite https://www.facebook.com/grafhugobleibt treten.
Christina und Isabel sprechen über ihre Schule
In der folgenden Ausgabe der „Freistunde“ gibt es viel Musik, chart-lastiges zwischen Billie Eilish, Miley Cirus und Marshmellow. Isabel E., Schülerin der HLW Freistadt spricht über Essen an der Schule, Sprachen, Lerninhalte und den Umgang von Lehrern mit den SchülerInnen.
Foto: Christina Klinger (r.) und Isabel Einfalt (r.)
Gigafabrik in Grünheide: Tesla akzeptiert Vertrag für Wasserversorgung
Schwammerl-Ausstellung beim Forellenwirt in Mitterbach!
Schwammerl-Experte Helmut Pammer präsentiert ca. 200 verschiedene Exemplare unserer heimischen Schwammerl und Pilze. Bei der Ausstellung beim Forellenwirt Kastler in Mitterbach kann man auch selbst Mitgebrachtes bestimmen lassen. Helmut Pammer ist ein profunder Kenner und erläutert viele interessante Dinge rund um die Köstlichkeiten, die in unserern Wäldern wachsen.