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Hamburger Polizei auf Twitter: Keine Nachfragen zugelassen
Die Polizei Hamburg deaktiviert unter einem ihrer Tweets jegliche Kommentare und sorgt damit für Frustration bei Nutzer:innen. Da es um den gewaltsamen Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray gegen einen Jugendlichen ging, hätte die Behörde in den Antworten wohl auch mit heftiger Kritik rechnen müssen.
Die Funktion zum Abschalten von Antworten ist noch ganz frisch auf Twitter. Seit Mitte August können Nutzer:innen entscheiden, wer antworten darf. Das Unternehmen erklärt, dass es darum gehe, Personen zu schützen, die besonders oft Beschimpfungen erleben.
Die Polizei spricht, der Rest hört zuDie Polizei Hamburg entschied am Montag, dass niemand auf ihren Tweet zu dem Vorfall mit dem Jugendlichen antworten können soll. Ihre Ankündigung, den Einsatz von Gewalt durch ihre Beamt:innen zu prüfen, blieb somit eine einseitige Kommunikation. Lediglich in den Retweets konnten andere Nutzer:innen ihre Ansichten dazu kundtun.
Darüber hinaus wirft der Nutzer, der das Video auf Twitter verbreitet hat, der Polizei Hamburg nun vor ihn zu blockieren. Für das Blockieren einzelner Accounts durch Behörden gibt es hohe rechtliche Anforderungen. In der Vergangenheit haben Polizeien Blockierungen deshalb immer aufgehoben, bevor es zu einem Verfahren kommen konnte, in dem ein Gericht den jeweiligen Vorgang geprüft hätte.
Der Pressesprecher der Polizei begründet die Entscheidung die Antworten unter dem Tweet zu blockieren auf Nachfrage von netzpolitik.org damit, dass das Thema bereits hoch emotional gewesen sei. Es sollte verhindert werden, dass es zu strafrechtlich relevante Äußerungen kommt, zumal außerhalb der Arbeitszeiten keine Diskussion möglich gewesen wäre.
Videos von PolizeigewaltDas Interesse an dem Vorfall blieb groß: Die am nächsten Tag veröffentlichte Pressemitteilung der Polizei, für die sie die Antwortfunktion nicht abgeschaltet hatte, erhielt fast 2000 Erwiderungen. Nutzer:innen stellten Fragen und kommentierten die Darstellung der Polizei. Manche waren interessiert, andere reagierten wütend und sarkastisch.
In den Tagen vor dem Fall in Hamburg wurden bereits zwei andere Videos veröffentlicht, die Gewalt durch Polizist:innen zeigen: In Frankfurt traten Polizisten einen am Boden liegenden Mann und in Düsseldorf drückte ein Beamter einen Jugendlichen mit dem Knie am Kopf nieder.
Professionelles Social-Media-TeamHamburg betreibt einen der reichweitenstärksten Polizei-Accounts in Deutschland, das zuständige Social-Media-Team ist geschult im Frage-Antwort-Austausch mit anderen Nutzer:innen. Zu Hochzeiten verschickt die Polizei Hamburg auf Twitter bis zu 65 Antworten pro Tag.
Weshalb sie genau bei einem Tweet, in dem es um Vorwürfe der Polizeigewalt geht, Nachfragen verhindert, ist aus strategischer Sicht unverständlich.
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Elektronische Patientenakte: Datenschützer wollen gegen Krankenkassen vorgehen
„Electronic music is space for equality“
G.rizo, a Nigerian-American artist, based in Abuja right now, talks about the situation with Covid-19 in Nigeria and the every day hustle of an artist in the techno and house scene in Vienna, the USA and in Nigeria. Hezekina Pollutina (The Record Label)
Radio Wissensteam – Sommer Teil 2
Weil wir vom Sommer und der dazugehörigen Musik nicht genug bekommen können, widmen wir dieser tollen Jahrezeit gleich noch eine Sendung.
Außerdem sind Nico und Ismail wieder zruück aus den Urlaub und berichten uns wie es war.
Elektronische Patientenakte: Datenschützer:innen halten Patientendaten-Schutz-Gesetz für rechtswidrig
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die kürzlich vom Bundestag beschlossenen Änderungen beim Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDF) für nicht vereinbar mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Seine Behörde werde aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen ergreifen, sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form umgesetzt werden. Das gab Kelber am Mittwoch Vormittag in der Bundespressekonferenz gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten aus Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg bekannt.
Die Datenschützer:innen wenden sich vor allem gegen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der aktuell geplanten Form. In dieser Akte sollen zum Beispiel Befunde, Behandlungsberichte oder Notfalldatensätze eines Patienten gespeichert sein, sodass die Daten allen behandelnden Ärzt:innen schnell zur Verfügung stehen. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministerium heißt es, dass man damit doppelte Untersuchungen vermeiden wolle.
Das Ministerium möchte den Datenschutz gewährleisten, indem es den Patient:innen überlassen bleibt, ob sie die elektronische Akte nutzen möchten. Außerdem sollen sie selbst entscheiden, welche Gesundheitsdaten sie speichern und welcher ihrer Ärzt:innen auf die elektronische Akte zugreifen darf.
Datenschutz bei elektronischer Patientenakte nicht ausreichendDiese Maßnahmen reichen den Datenschützer:innen aber nicht aus. Patient:innen könnten nämlich erst ab Anfang 2022 entscheiden, welche Ärzt:innen welche Daten einsehen könnten. Informationen, die noch sensibler und persönlicher sind als Gesundheitsdaten ohnehin schon sind – beispielsweise Daten zur psychischen Gesundheit oder zu einem Schwangerschaftsabbruch – wären so von der Hautärztin bis zum Zahnarzt abrufbar. Dem Gesetzgeber zufolge sei eine Implementierung dieser dokumentengenauen Steuerung durch die Patient:innen in die sogenannte Telematikinfrastruktur erst ein Jahr nach Einführung des Gesetzes möglich.
„Dadurch sind Datenschutzverletzungen in der ersten Umsetzungsphase der elektronischen Patientenakte absehbar, weil gegen die elementaren Prinzipien der Erforderlichkeit und der Zweckbindung verstoßen wird“, warnt Barbara Thiel. Die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist etwa für die AOK Niedersachsen mit mehr als 2,5 Millionen Versicherten verantwortlich und kündigte weitere Gespräche mit der Kasse an.
Ungleichbehandlung bei informationeller SelbstbestimmungDoch selbst wenn die Infrastruktur für die zielgenaue Freigabe von Daten für bestimmte Mediziner:innen in einem Jahr verfügbar wäre, könnten nur „Nutzende von geeigneten Endgeräten wie Mobiltelefonen oder Tablets einen datenschutzrechtlich ausreichenden Zugriff auf ihre eigene ePA“ erhalten, so Kelber.
Er sieht hier die Gefahr einer Ungleichbehandlung beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und somit einen Verstoß gegen die DSGVO. Er kritisiert außerdem, dass das Authentifizierungsverfahren bei der Anmeldung über das Endgerät noch nicht ausreichend sicher sei und ebenfalls nicht den DSGVO-Vorgaben entspreche.
Ursprünglich waren stationäre Geräte bei den Krankenkassen vorgesehen, über die auch Patient:innen ohne Internetzugang Zugang zu ihrer Akte erhalten hätten. Nach Kritik durch die Krankenkassen, die die dafür nötige Infrastruktur als zu teuer empfanden, strich die Bundesregierung die entsprechenden Vorgaben aus dem Gesetz. Stattdessen sollen Patient:innen ohne passendes Endgerät nun Vertreter:innen benennen, die Steuerung und Einsicht übernehmen sollen. Diese vertretende Person hätte dann aber vollen Zugriff auf alle Daten.
In Sachsen planen Krankenkassen eine freiwillige Einrichtung eines Zugangs in den Geschäftsstellen, sagt Kelber. Die Kosten hierfür belaufen sich laut seinen Angaben nur auf 30 Cent pro Versichertem pro Jahr.
Kollision zwischen nationalem und europäischem RechtDer Bundesdatenschutzbeauftragte behält sich vor, gegen die Teile des Gesetzes vorzugehen, die nicht mit EU-Recht vereinbar seien: „Als zuständige Aufsichtsbehörde für einen Großteil der gesetzlichen Krankenkassen werde ich deshalb mit den mir zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass diese Krankenkassen mit der von ihnen angebotenen ePA nicht gegen europäisches Recht verstoßen.“ Die Krankenkassen seien einem Dilemma ausgesetzt, bei dem sie entweder gegen das Patientendaten-Schutzgesetz oder gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen müssten.
Seine Behörde kann zwar keine Gesetze stoppen, allerdings im Nachhinein Verwarnungen aussprechen und Bußgelder erheben, wenn Verantwortliche gegen Regeln verstoßen. Kelber kann außerdem die Löschung von Daten anordnen und Datenverarbeitung verbieten.
Gänzlich unter Dach und Fach ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz noch nicht: Zwar hat der Bundestag das Gesetz bereits abgesegnet, allerdings fehlt noch die abschließende Bestätigung des Bundesrates, der derzeit darüber verhandelt. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht, der Bundesrat könnte bei Bedenken aber einen Vermittlungsausschuss einsetzen. Dagmar Hartge, Landesdatenschutzbeauftragte aus Brandenburg, kündigte an, sich beim brandenburgischen Gesundheitsministerium dafür einzusetzen, dass der Bundesrat von diesem Recht Gebrauch macht. An sich soll das Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten.
Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter aus Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass der Eingriff der Datenschützer:innen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren außergewöhnlich sei. Der Bund werde aber in seiner Gesetzgebungskompetenz durch europäisches Recht, also die DSGVO, beschränkt. Er appelliert an den Gesetzgeber, die Kollision zwischen nationalem und europäischem Recht aufzulösen, bevor das Gesetz in Kraft trete.
Im Vorfeld ist auch die kurzfristige Änderung bei den Regeln zur Datenverarbeitung durch die Krankenkassen in die Kritik geraten. Gesetzliche Versicherungen könnten Daten für Forschung und Werbung nutzen, sofern Patient:innen dem nicht explizit widersprechen. Hierzu konnte Ulrich Kelber noch keine Angaben machen. Man müsse zunächst mit allen Krankenkassen Gespräche führen, um zu sehen, wie diese die Vorgaben in der Praxis umsetzen wollen.
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Hanna Hacker: „Avantgarde und Kollektivität: Feministischer Aktivismus revisited“
Entwicklungslinien und Bruchstellen frauen*bewegter politischer Praktiken seit der „Second Wave“: Wie hat sich feministisch bewegtes Sprechen über Politikentwürfe, Protestformen und kollektive Sehnsüchte gestaltet und verändert? Wie lässt sich dieses komplexe, kontroverse Feld überhaupt fassen?
Für eine kritische Rekonstruktion von Frauen*bewegungen folgt der Vortrag insbesondere dem Genre des feministischen Manifests. Manifeste bezeichnen ein Wir, ein Hier, ein Jetzt; sie konzipieren agitatorisches Handeln und setzen eine Geste im Utopischen. Manifeste aus feministischen Kontexten adressieren das Potenzial der Überschreitung gegebener geschlechtlicher Begrenzung und öffnen eigene Räume für die Artikulation von Subjektivität, sozialer Bewegung, Bündnisideen und politischer Transformation. Sie sind selbst politische Praxis – und schlagen einen weiten Bogen, von Valerie Solanas‘ „Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer“ (1968) bis zu Sara Ahmeds „Manifest für feministische Spaßverderber*innen“ (2017).
HANNA HACKER: Wien, Soziolog*in und Historiker*in. Lektorin und Professorin an verschiedenen österreichischen Universitäten, an der CEU Budapest und an der Université Yaoundé I (Kamerun), zuletzt Gastprofessorin am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Lehre in den Gender Studies; zumeist tätig als freie Wissenschaftlerin. Arbeitsschwerpunkte: Postcolonial und Cultural Studies in feministischer und queerer Perspektive; Forschungsthemen: Geschlechtertheorien, Frauenbewegungen, Sexualitäten, Transkulturalität, internationale Beziehungen, Critical Whiteness. Langjähriges Engagement in österreichischen und internationalen feministischen und queeren Politikzusammenhängen.
Buchpublikationen u.a.: – Frauen* und Freund_innen. Lesarten „weiblicher Homosexualität“, Österreich 1870–1938. Wien: Zaglossus 2015. – Queer Entwickeln. Feministische und postkoloniale Analysen. Wien: Mandelbaum 2012. – Gewalt ist: keine Frau. Der Akteurin oder eine Geschichte der Transgressionen. Königstein/Taunus: Helmer 1998. – Donauwalzer Damenwahl. Frauenbewegte Zusammenhänge in Österreich. Wien: Promedia 1989 (mit Brigitte Geiger)
Kommentar: Andrea Urthaler, Doktoratskolleg Geschlecht und Geschlechterverhältnisse in Transformation, Universität Innsbruck
Moderation: Eliah Lüthi, Doktoratskolleg Geschlecht und Geschlechterverhältnisse in Transformation, Universität Innsbruck
Smartphone: Oppo präsentiert Periskop-Tele mit optischem Zoom
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Polizei: Weg mit dem Heiligenschein
Die Polizei darf nicht kritisiert werden. Noch schlimmer ist: Witze oder Satire über die mächtige Institution zu machen. Ebenfalls unerwünscht sind Studien, die herausfinden könnten, wie die Polizei wirklich ist. Denn die Polizei ist unantastbar.
Leider ist das nicht so fern, denn rechtsradikale, konservative, selbst sozialdemokratische Kreise haben die Polizei quasi heilig gesprochen: Wer die Unfehlbarkeit polizeilichen Handelns anzweifelt oder gar über Rassismus redet, wird als sicherheitspolitischer Häretiker abgestempelt.
Wir sollen einfach nur dankbar sein, selig die Augen schließen und gehorsam zu den Göttern in Blau aufschauen – oder wir landen auf dem medialen Scheiterhaufen der Inquisition des Sicherheitsapparates und seiner treuen Fans in den sozialen Netzwerken. Der Umgang mit der Polizei und ihre huldvolle Verehrung in Deutschland hat einen quasi-religiösen Charakter angenommen.
Obrigkeitsstaatlicher KultDas bekommt der Demokratie nicht gut. In einer Demokratie sind alle Behörden rechenschaftspflichtig, müssen sich Kritik gefallen lassen und werden kontrolliert, damit sie weniger Fehler machen. Das muss natürlich in ganz besonderem Maße für diejenigen gelten, die das Gewaltmonopol innehaben.
Jüngst hat die Jugendorganisation der Grünen ein Positionspapier für eine Reform der Bundes- und Länderpolizeien veröffentlicht. Es ist das wohl umfassendste und weitestgehende Konzept, das derzeit aus dem parlamentarischen Spektrum kommt.
Es ist geprägt von einer Vision der freien Gesellschaft, die im Rahmen des Möglichen versucht, Sicherheit mit möglichst wenig Rückgriff auf die Polizei zu organisieren. So, wie man sich das in der freiheitlichen Demokratie eigentlich vorstellt.
Bloß nicht diskutierenDie Polizeijünger und andere Schreihälse versuchten natürlich umgehend, das Papier als polizeifeindliches Wolkenkucksheim abzustempeln oder zumindest ganz laut „Generalverdacht“ und „in den Rücken fallen“ zu rufen. Sie klaubten dabei ein paar Wortfetzen aus dem Text heraus und setzten sie in einen falschen Zusammenhang, um gar nicht erst inhaltlich diskutieren zu müssen. Dabei wäre genau das bei diesem Papier ein Erkenntnisgewinn.
Wer sich die Forderungen anschaut, merkt schnell: Weniger Budget für die Polizei, das traut sich heutzutage nicht einmal mehr die Grüne Jugend zu fordern. Das Papier benennt die gravierendsten Probleme des Polizeiapparates und seiner reformunfreudigen Kultur – von der Ausbildung über Militarisierung und Polizeigewalt bis hin zum Rassismus – und bietet dann echte und mutige Lösungsvorschläge.
In guter bürgerrechtlicher TraditionDie Ideen sind vernünftig und wohlüberlegt, stehen in guter bürgerrechtlicher Tradition und sind alles andere als ein weltfremdes Utopia. Wer vor hat, die Polizei demokratischer, vielfältiger, transparenter und kontrollierter zu machen, findet hier richtige Ansätze.
Dass dieses Positionspapier nicht einmal mehr in der grünen Mutterpartei Zuspruch findet, sollte jedem zu denken geben, dem Demokratie am Herzen liegt. Es wird Zeit, den autoritären Kult um die Polizei als solchen zu benennen, um wieder sachlich über die Zukunft dieser Institution streiten zu können – statt benommen im Weihrauchnebel.
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ANUKIS: Naturverbunden – das weibliche Prinzip
zu Gast: Christian Mayr
www.genusskultur-und-lebensfreude.com