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Ein Buch über Krieg und Grausamkeit
In dieser Sendung möchte ich Ihnen ein Buch vorstellen zu dem unser aller Bundespräsident – Alexander Van der Bellen – meint „Lesen Sie es!“.
„Wenn die Liebe ruht“ von Drago Jan?ar beginnt mit der Besetzung Maribors durch die NS-Truppen, also 1941. Wie viele deutschsprachige Gebiete wurde auch die ehemalige Untersteiermark – die seit dem Ende des Ersten Weltkriegs zum Königreich Jugoslawien gehörte – in das deutsche Reich eingegliedert. Der Beginn des Buches ist auch formal interessant. Es beginnt mit der Beschreibung einer Fotografie – die im Übrigen am Cover des Buches abgebildet ist. Nach etwa eineinhalb Seiten erweckt Jan?ar die eben beschriebenen Fotografie zum Leben indem der die darauf abgebildeten jungen Frauen miteinander sprechen lässt. Das ist auch deshalb bemerkenswert weil der Autor in diesem Buch mehrmals die Erzählperspektive wechselt. Einmal blickt er von Außen auf seine Figuren und ein anderes Mal lässt er uns in sie hinein kriechen, teilt uns mit was sie fühlen und denken. All diese Wechsel in der Erzählhaltung fließen aber so selbstverständlich ineinander, dass sie nicht stören sondern organisch wirken. Die Sprache – oder besser gesagt die Art des Erzählens – ist sehr nahe an der gesprochen Sprache. Oftmals kommen Wiederholungen und Verdoppelungen vor, wie man sie aus einer lebhaft erzählten Geschichte kennt.
Anhand von vier Personen, vier Schicksalen, erzählt Jan?ar wie der Okkupation und Krieg in das Leben der Menschen eingreift uns letztlich beschädigt, ja zerstört. Wahrlich keine Strandlektüre – um nochmals van der Bellen zu zitieren. Diese Schicksale berühren, verweben, ja verhaken sich ineinander. Dabei ist Drago Jan?ar unerbittlich mit seiner Leser- und Leserinnenschaft. Er gewährt keine Happy End, ja nicht einmal ein tröstliches Ende. Leben werden beschädigt, und zwar nachhaltig. Und es wird nicht mehr gut. Keine Resilienz, kein an Schwierigkeiten wachsen, nichts versöhnliches, kein nochmal davongekommen. Und wenn Szenen des Glücks, der Wärme des Zutrauens beschrieben werden dann haben sie nichts entspannendes, sondern sind vor allem Kontrastmittel um dem Gauen und der Aussichtslosigkeit schärfere Konturen zu verleihen. Keine leichte Kost. Aber wenn man sie gekostet hat, dann muss man sie aus einem inneren Drang heraus bis zum Schluss auslöffeln. Das ist eine wirkliche Qualität des Buches, dass es so spannend und facettenreich geschrieben ist, dass man es einfach nicht weglegen kann.
Jan?ar ist 1948 in Maribor geboren und lebt in Ljubljana. Er gilt als einer der bedeutendsten zeitgenössischen Autoren Sloweniens. Seine Romane, Essays und Stücke wurden in viele Sprachen übersetzt. Für seinen Roman „Wenn die Liebe ruht“ bekam er im August diese Jahres den Staatspreis für Europäische Literatur.
Das Buch ist 2019 im Zolnay-Verlag erschienen. Die Übersetzung aus dem Slowenischen hat Daniela Kocmut ins Werk gesetzt.
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Kids on air mit Nino Schaufler
Nino Schaufler gestaltet seine Sendung auf radioYpsilon. Themen sind in dieser Sendung: die Vorzüge der Schulbibliothek, Bücher, und Sport. Wieder mit dabei: Viel gute Musik.
Florence Nightingale trifft 2020 auf Smith&Smart
„Eine Krankenschwester sollte nichts anderes tun als zu pflegen. Wenn man eine Putzfrau will, so nehme man eine. Die Krankenpflege ist ein Spezialgebiet.“
Aussagen wie diese und Denkanstöße, was genau eine Krankenschwester ausmacht und wie eine gute Krankenpflege aussehen sollte, liefert Florence Nightingale (1820-1910) in ihrem Werk „Bemerkungen zur Krankenpflege: Was sie ist und was sie nicht ist“ aus dem Jahr 1860. Anlässlich des 200. Geburtstages wurde ein Bändchen mit den spannendsten Abschnitten aus der Feder der Pionierin der modernen Krankenpflege herausgegeben.
Ihr Credo lautete: hygienische und präventive Maßnahmen treffen. Wie sie sich diese vorgestellt hat, ist in dieser Sendung ausschnittweise zu erfahren. Angesprochen wurden auch schon die nötigen Rahmenbedingungen für Pflegepersonal oder die Selbstreflexion der Krankenschwester!
Diese nach wie vor relevanten Themen treffen 2020 auf coole Musik:
Smith & Smart, bestehend aus Maxwell Smart und Dj Robert Smith, ist ein abartiger Hip Hop aus dem familiären Untergrund. In 15 Jahren Bandgeschichte haben die beiden Beatmäuse schon so manchen Hype, Star oder Aufsteiger kommen und wieder fallen sehen. Sie selbst bevorzugen da mehr die Operation Bergschnecke: Sie sind zwar nicht die Schnellsten, dafür haben sie aber einen ausgeprägten, langen Atem. (Quelle: https://www.smith-smart.com/ )
Gelesen von Sabine Krois – Danke!
Sendungsgestaltung: Karin Schuster
Infos zum Buch:
Sonderedition
Florence Nightingale, Bemerkungen zur Krankenpflege
Hogrefe Verlag, Bern, 2019
„Notes on Nursing“ neu übersetzt und kommentiert
von Christoph Schweikardt und Susanne Schulze-Jaschok
Florence Nightingale, Bemerkungen zur Krankenpflege
Mabuse-Verlag, 4. Auflage, 2020
Musik: https://www.smith-smart.com/
Google: Gmail-Nutzer können vielleicht bald Datenzugriff beschränken
Rechte Anschlagserie: Polizei und ZITiS können Geräte von Verdächtigen nicht entschlüsseln
Die Aufklärung einer rechten Anschlagsserie in Berlin wird durch die Verschlüsselung von Geräten, die von der Polizei bei Verdächtigen beschlagnahmt wurden, deutlich erschwert. So steht es im Abschlussbericht der Ermittlungsgruppe „Fokus“. Demnach hat die Polizei mehrere behördliche und private Stellen um Hilfe bei der Entschlüsselung gebeten, jedes Mal erfolglos.
Der eingestufte Bericht hat 72 Seiten, in einer viel kürzeren offenen Version fehlen die Ausführungen zur digitalen Forensik. Dort heißt es lediglich in einer Fußnote, es werde „weiterhin an der Dekryptierung zweier verschlüsselter Datenträger eines Tatverdächtigen gearbeitet“.
Seit mehreren Jahren werden linke Aktivisten und Projekte im Berliner Stadtteil Neukölln mit Brandstiftungen und Sprühereien heimgesucht, verdächtigt werden drei polizeilich bekannte Mitglieder der rechten Szene. Weil die Polizei nur schleppend ermittelte, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor über einem Jahr die Ermittlungsgruppe „Fokus“ eingesetzt. „Unabhängige“ BeamtInnen sollten darin die bisherige Arbeit ihrer KollegInnen überprüfen. Neue Beweise gegen die drei Hauptverdächtigen Sebastian T., Tilo P. und Julian B. gibt es nach Ende der neuen Untersuchung jedoch nicht.
Geräte fast ein Jahr beim BKAIm Rahmen einer Durchsuchung bei Sebastian T. hatte die Polizei vor zwei Jahren ein Handy und einen Laptop beschlagnahmt. Das Telefon der Marke Haier war mit einer Boot-Pin gesichert, Angaben zur Art der Verschlüsselung des Samsung-Rechners sind im eingestuften Bericht geschwärzt.
Zuerst hatte sich das Berliner Landeskriminalamt an der Entschlüsselung versucht. Zuständig ist das auf Mobilfunkforensik spezialisierte Dezernat 71 „Forensische Informations- und Kommunikationstechnik“, das digitale Spuren sichert, untersucht und bewertet.
Nachdem die Abteilung „trotz Einsatz der größten Leistungsreserven für Passwortberechnungen“ erfolglos blieb, schickten die ErmittlerInnen die Geräte im Mai 2018 mit der Bitte um Unterstützung an das Bundeskriminalamt. Hierzu hatte das LKA mit der Staatsanwaltschaft eine Frist für den „Entschlüsselungsversuch“ abgestimmt, die im März 2019 endete. Dann gab auch das BKA die Geräte unverrichteter Dinge zurück.
Anschließend wurden Telefon und Laptop einer „auf Entschlüsselung spezialisierten Firma“ übergeben, deren Name ebenfalls geschwärzt ist. Es handelt sich dabei vermutlich nicht um einen Dienstleister, sondern einen Hersteller entsprechender Technik. Denn im Text heißt es weiter, dass „Softwarelösungen“ dieser Firma auch bei anderen Stellen zum Einsatz kommen. Nur wenige Wochen später musste diese aber auch dem LKA mitteilen, „diese Art der Kryptierung nicht entschlüsseln zu können“.
Welcher Hersteller sich an den Geräten versuchte ist unklar, der wohl bekannteste Anbieter in diesem Bereich ist die israelische Firma Cellebrite, die Anwendungen zur digitalen Forensik auch an viele deutsche Polizeibehörden verkauft.
Wörterbuchdatei für Brute-Force-AngriffAbermals wandten sich die ErmittlerInnen an eine Bundesbehörde. In Berlin war „dienstlich bekannt“, dass die beim Bundesinnenministerium angesiedelte Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) „über neueste und leistungsstarke Technik“ zum Brechen von Verschlüsselung verfügt.
Im Juni 2019 haben die Berliner BeamtInnen das Handy deshalb im Original an die ZITiS in München übergeben. Die Daten des Laptops wurden bereits Ende Mai, also während der noch laufenden Untersuchung durch die Entschlüsselungsfirma, als Hashwerte an die ZITiS digital übermittelt.
Der Bericht der Ermittlungsgruppe beschreibt, wie die Geräte mit einem Brute-Force-Angriff entschlüsselt werden sollten, also dem massenhaften Ausprobieren von Passwörtern. Zunächst hatte ZITiS versucht, die Firmware mittels Reverse Engineering zu analysieren.
Für die Angriffe mit einem Hochleistungsrechner hat das LKA eine „Wörterbuchdatei“ mit möglichen Bestandteilen der Passwörter erstellt und an die ZITiS geschickt. Sie basiert auf unverschlüsselten, beschlagnahmten Asservaten des Verdächtigen T., darunter drei Mobiltelefone, SIM-Karten, diverse Speichermedien und Festplatten sowie weitere Geräte. Nach einer späteren Durchsuchung kamen ein weiteres Mobiltelefon und eine CD hinzu.
Sechs Tage für vier BuchstabenIm Oktober meldete die Hackerbehörde schließlich für das Telefon des Verdächtigen einen „Teilerfolg“: So sei es gelungen, eine versuchsweise installierte Kryptierung „gleicher Art“ mit einem Passwort aus vier Buchstaben zu überwinden. Hierfür soll der Rechner dem Bericht zufolge allerdings sechs Tage gebraucht haben. Die Passwörter für das Handy und den Laptop müssen komplexer gewesen sein, denn ein halbes Jahr später, im April 2020, stellte die ZITiS ihre Anstrengungen ein. Eine Dekryptierung sei „in absehbarer Zeit […] sehr unwahrscheinlich“.
Beim LKA hatte man* inzwischen von der gerade eingerichteten „Entschlüsselungsplattform“ bei der EU-Polizeiagentur Europol gehört. Die Abteilung ist auf die Entschlüsselung von Geräten spezialisiert und will dafür ebenfalls Supercomputer nutzen. Eine dort erfolgte „Unterstützungsanfrage“ des Dezernats 71 wurde jedoch abschlägig beantwortet, Europol verfügt demnach über weniger technische Ressourcen als die ZITiS.
Die Berliner ErmittlerInnen wollen jedoch nicht aufgeben. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft nahm das LKA Kontakt zu einer im Bericht geschwärzten Stelle auf, bei der es sich um eine Behörde handeln dürfte. Denkbar ist, dass diese im Ausland liegt.
Zu den Spezialisten beim Knacken verschlüsselter Mobiltelefone gehört beispielsweise das FBI, das auch schon bei ausländischen Mordermittlungen um Unterstützung gefragt wurde. Nicht ausgeschlossen also, dass die Berliner Polizei irgendwann doch noch weitere Beweise erhält, um die Neonazis in Berlin-Neukölln vor Gericht zu bringen.
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EU-Gesetz gegen Terrorinhalte: Deutschland drängt auf kurze Löschfristen
Die Verhandlungen über eine neue EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda gehen in den Endspurt. Deutschland drängt darin zu Auflagen, die Diensteanbieter im Netz gegen das Androhen hoher Geldstrafen zum Löschen von verdächtigen Inhalten binnen kürzester Zeit verpflichten sollen. Zugleich schlägt die deutsche Ratspräsidentschaft in einem „Kompromissvorschlag“, den netzpolitik.org veröffentlicht [PDF], eine Aufweichung des grundrechtlichen Schutzes gegenüber früheren Textentwürfen vor.
Die EU möchte mit dem Gesetzesvorschlag terroristische Inhalte im Netz bekämpfen, etwa Propaganda des Islamischen Staates oder Live-Videos wie jenes des rechtsextremen Christchurch-Attentäters. Zu diesem Zweck soll es Lösch- und Sperrverpflichtungen für alle in Europa tätigen Online-Dienste geben, bei denen Nutzende Kommentare, Videos oder Bilder hinterlassen können. Einige EU-Verhandler:innen drängen überdies darauf, verpflichtende Uploadfilter gegen Terrorinhalte vorzuschreiben.
Kommen die Anbieter den Lösch-Anordnungen nicht nach, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent ihres globalen Umsatzes – für Konzerne wie Google und Facebook kann das Milliarden Euro ausmachen. Zugleich beruhte in bisherigen Entwürfen die Einstufung, was als „terroristischer Inhalt“ gilt, auf schwammigen Definitionen, die Raum für Zensur offenlassen. Die Vorschläge aus Brüssel werden von Expert:innen aus NGOs und Grundrechteorganisationen als Gefahr für die freie Meinungsäußerung kritisiert.
Der Kompromissvorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft enthält nun eine etwas konkretere Definition, was terroristische Inhalte sein sollen. Diese konzentriert sich auf Aufrufe zu Terrorakten und Bitten um Unterstützung für terroristische Handlungen und Gruppen, auch nennt sie Anleitungen zum Bau einer Bombe, Feuerwaffen oder anderer gefährliche Gegenstände.
Verschärfung für das NetzDGBemerkenswert ist der Entwurf der deutschen Ratspräsidentschaft aus innerstaatlicher Perspektive. Denn der deutsche Vorschlag würde für Plattformen weitaus strengere Auflagen machen als es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) tut, das die Große Koalition gerade wieder reformieren möchte. Das NetzDG sieht eine Mindest-Löschfrist von 24 Stunden vor, die neue EU-Verordnung würde diese Frist für terroristische Inhalte in „außergewöhnlichen Fällen“ auf eine Stunde heruntersetzen. Diese sehr kurze Löschfrist war bereits in früheren Entwürfen enthalten, wurde aber immer wieder scharf kritisiert.
Die Lösch-Anordnungen sollen nach dem deutschen Entwurf auch jenseits von Landesgrenzen verschickt werden können. Eine Behörde in Ungarn könnte dann etwa einem deutschen Online-Dienste die Löschung eines Inhaltes anordnen, wobei die deutschen Behörden allerdings ein Mitspracherecht haben. Dennoch etabliert der Vorschlag das auch in umstrittenen Entwürfen für die E-Evidence-Verordnung enthaltene Prinzip, Behörden künftig europaweit Handlungsfreiheit zu geben.
Pikant ist das nicht zuletzt deshalb, weil es zwischen europäischen Ländern Auffassungsunterschiede gib, welche Gruppen als terroristisch einzustufen sind. Deutlich wird das etwa daran, dass einige EU-Staaten die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als Terrorgruppe sehen, andere aber nicht.
Schutz für Journalismus wird beschränktDarüber hinaus führt der deutsche Entwurf einen neuen Unterparagraphen ein, der den grundrechtlichen Schutz von Inhalten aus Nachrichtenmedien, Bildung, Wissenschaft und Kunst einschränkt. „Blanko-Ausnahmen können dazu führen, dass illegale Inhalte unter dem Vorwand schutzwürdiger Motive veröffentlicht werden“, heißt es in dem Text der deutschen Ratspräsidentschaft.
Deutschland fordert eine Prüfung von Fall zu Fall, ob es sich tatsächlich um schutzwürdige Inhalte handelt – eine Prüfung, die innerhalb kürzester Löschfristen und unter hohen Strafandrohungen wohl zu vielen ungerechtfertigten Löschungen führen dürfte. Das kehrt praktisch das Prinzip um, dass etwa journalistische und künstlerische Inhalte grundsätzlich einer größeren Freiheit unterliegen. Der deutsche Entwurf fordert, dass Online-Dienste den Nachweis erbringen, dass es sich um eine „legitime Ausübung der Freiheit des Ausdrucks und der Information“ handelt, wie es in dem Entwurf heißt.
Ob der neue Entwurf aus Deutschland weiterhin Uploadfilter vorschreibt, ist unterdessen unklar. In dem deutschen Papier heißt es, die Mitgliedsstaaten hätten den Verweis auf verpflichtende „proaktive Maßnahmen“ der Plattformen geändert, er spricht nun stattdessen von „spezifischen Maßnahmen“. Das könnte freilich noch immer eine Filterpflicht implizieren.
Nach einer Einschätzung aus Verhandlungskreisen bewegt der deutsche Entwurf die laufenden Gespräche zwischen Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten deutlich näher an die Ziellinie. Deutschland möchte noch während seiner Ratspräsidentschaft eine Einigung erzielen, also bis Jahresende. Die Verordnung gegen Terrorinhalte könnte dann bereits nächstes Jahr Gesetz werden.
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Panjske kon?nice I Bienenstock-Bretter
Anja Bunderla je doma v Podhomu na Gorenjskem in se že desetletje ukvarja s poslikavo panjskih kon?nic v izvorni tehniki. Na sto let starem prevoznem ?ebelnjaku, ki ga je pripeljala iz Globasnice, je to poletje poslikala 30 panjskih kon?nic. Na dnevih evropske kulturne dediš?ine jih bo 2. in 3. oktobra prikazala v svojem ateljeju v Gorjah. Nam bo predstavila zgodovino nastajanja in razvoja panjskih kon?nic na Slovenskem in tudi na kakšen na?in se loteva poslikave.
Anja Bunderla widmet sich seit zehn Jahren der slowenischen Volkskunst der bemalten Bienenstock-Bretter, die sie sorgfältig in der traditionellen Technik bemalt. Diese besonders schützenswerte Volkskunst befindet sich sogar auf der UNESCO-Liste. Anlässlich der europäischen Kulturerbe-Tage werden die Bretter in ihrem Atelier in Gorje, Slowenien gezeigt. Mit der Professorin für Bildende Kunst, Anja Bunderla, tauchen wir ein in die Welt der Bienen und in die reiche Tradition der bemalten Bienenstock-Bretter.
Oblikovanje I Gestaltung: Sara Pan
Musik: Yamahas erster Kopfhörer mit ANC-Technik
Nvidia Ampere: Geforce RTX 3070 erscheint später
DSGVO-Verstoß: H&M kassiert 35 Millionen Euro Strafe
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Bußgeld von 35,3 Millionen Euro gegen die schwedische Modekette H&M verhängt. Im Servicecenter des Onlineshops in Nürnberg sei über Jahre hinweg das Privatleben von Beschäftigten überwacht worden, teilte die Behörde mit.
Der Bußgeldbescheid ist ein neuer Rekord in Deutschland seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung, wie heise online meldet. Das Unternehmen hatte bereits zuvor für seinen Umgang mit Mitarbeiter:innen den Datenschutz-Negativpreis BigBrotherAward 2020 in der Kategorie Arbeitswelt erhalten.
Plauderei über Privates von Chefs protokolliertVorgesetzte legten über längere Zeiträume detaillierte Profile von Beschäftigten an. Sie enthielten Informationen über Angestellte, von harmlosen privaten Geschichten bis hin zu sensibelsten Daten. Urlaubserlebnisse, familiäre Probleme, Krankheiten und religiöse Bekenntnisse wurden protokolliert. Die Informationen erlangten die Chefs beim Smalltalk im Flur über das Privatleben und in regelmäßigen „Welcome Back Talks“ nach einem Urlaub oder einer Erkrankung.
Die Profile beeinflussten laut Caspar mitunter Entscheidungen über den beruflichen Werdegang der Betroffenen, ohne dass diese davon wissen konnten. Aufgeflogen ist die detaillierte Überwachung des Privatlebens der Mitarbeitenden des H&M-Servicecenters, nachdem der Zugriff auf ein unternehmensinternes Netzwerklaufwerk fehlerhaft konfiguriert war. Statt eines Kreises von etwa 50 Führungskräften, hatten für einige Stunden alle im Unternehmen Einblick in die etwa 60 Gigabyte umfassenden Datensammlung. Nachdem die FAZ im Oktober letzten Jahres darüber berichtet hatte, schaltete sich die Datenschutzbehörde am Sitz des Unternehmens in Hamburg ein.
Datenschützer statuiert an Verstößen von H&M ein ExempelDer Hamburger Datenschützer Johannes Caspar nennt den Fall eine „schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes“. „Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken“, sagte Caspar in einer Pressemitteilung.
H&M teilte mit, man übernehme die volle Verantwortung und entschuldige sich bei den Betroffenen. Dem Entscheid gingen Zeugenvernehmungen voraus, der Konzern händigte die Datensammlung aus und kooperierte mit der Behörde. Mit der Reaktion des Konzerns zeigt sich der Datenschützer zufrieden und lobt die Bemühungen um Transparenz in der Aufklärung. H&M kündigte an, die in den vergangene zwei Jahren betroffenen Beschäftigten finanziell zu entschädigen. Darüber hinaus soll mit einem Aktionsplan die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zukünftig gewährleistet werden. Eine Prüfung des Bußgeldentscheids behält sich H&M allerdings noch vor.
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Euro NCAP: Nur ein Fahrassistent ist wirklich wichtig
Medizin: Folge-Koloskopie / 25% der Antibiotika ungeeignet
Das erste medizinische Thema heute:
Viele Erwachsene unterziehen sich einer Vorsorgeuntersuchung mit einer Darmspiegelung, mit einer Koloskopie, um Dickdarm- oder Enddarmkrebs vorzubeugen. Bei einigen wird Dickdarm- oder Enddarmkrebs festgestellt und sofort behandelt. Einige andere haben jedoch keinen gesunden Dickdarm- und Enddarm bzw. Dickdarm- oder Enddarmkrebs. Stattdessen haben sie ein Adenom. Ein Adenom im Dickdarm- oder Enddarm ist eine Vorstufe von Dickdarm- oder Enddarmkrebs. Deshalb werden die Adenome bei der Vorsorgeuntersuchung mit der Koloskopie sofort entfernt. Sobald ein Patient jedoch ein Adenom entwickelt hat, besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Patient später ein neues Adenom im Dickdarm oder Enddarm entwickelt. Deshalb sind sich alle einig, dass ein weiteres Screening mit Koloskopie folgen sollte, eine Folge-Koloskopie. Die offene Frage ist, wann. In fünf oder zehn Jahren? Diese Frage ist wichtig. Der Grund dafür ist, dass das Screening mit einer Koloskopie ein unangenehmer Eingriff ist und die meisten Patienten/innen nicht bereit sind, sich ihr ohne Narkose zu unterziehen. Frühere Studien und die neuen klinischen Studien aus dem Jahr 2019 sprechen für ein 10-Jahres-Intervall für eine Folge-Koloskopie bei Patienten, die bei dem ursprünglichen Screening mit der Koloskopie nur ein kleines Adenom oder wenige kleine Adenome aufwiesen.
Die zweite medizinische Nachricht heute:
25% der Antibiotika scheinen ungeeignet zu sein. Mindestens 25% der 2016 ausgestellten ambulanten Antibiotika-Verschreibungen könnten unangemessen gewesen sein, folgerten Forscher nach der Analyse von 15 Millionen ambulanten Antibiotika-Verschreibungen, die 2016 für privat versicherte Kinder und Erwachsene unter 65 Jahren ausgestellt wurden. Ärzten/innen ist seit langem bekannt, dass viele Antibiotika-Verschreibungen unangemessen sind. Eine Lösung ist jedoch bis heute nicht in Sicht. Unangemessene Verschreibungen von Antibiotika könnten in Zukunft ein großes Problem darstellen, zum Beispiel immer mehr multiresistente Bakterien verursachen.