Feed aggregator
Ermittlungen in den USA: Polizei erhält Liste aller Nutzer, die nach einem Schlagwort gegoogelt haben
Im Zuge ihrer Ermittlungen fragte die US-amerikanische Polizei die Daten aller Nutzer:innen an, die kurz vor einem Brandanschlag nach der Wohnanschrift der Betroffenen gegoogelt hatten. Google gab die Liste der gespeicherten IP-Adressen daraufhin raus, wie der Journalist Robert Snell auf Twitter bekannt machte.
Auch deutsche Behörden fragen regelmäßig bei dem Tech-Konzern um Hilfe. Im Jahr 2019 wurden Informationen von mehr als 30.000 Google-Konten erbeten. Darunter fallen zwar auch fehlerhafte und mehrfache Anfragen, insgesamt dürften jedoch mehr als zehntausend Personen in Deutschland betroffen sein.
Rasterfahndung via GoogleDas Besondere an dem bekanntgewordenen Fall aus den USA ist, dass die Ermittler:innen nicht gezielt nach dem Google-Suchverlauf einer verdächtigten Person verlangt haben, sondern die Liste aller Personen mit einer bestimmten, – an sich völlig harmlosen – Suchanfrage gefordert und bekommen haben. Einen ähnlichen öffentlich gewordenen Fall gab es 2017 bereits in den USA, wie cnet berichtet.
Auf diesem Weg geraten die IP-Adressen und weitere persönliche Daten von Menschen, die dafür keinen Anlass gegeben haben, in die Hände der Polizei. Jurist:innen kritisieren diese Form des massenhaften Datenabgleichs als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. „Ohne begründeten Tatverdacht so viele Daten von unschuldigen Nutzern zu sammeln, ist nicht verhältnismäßig“, sagt die Hamburger Anwältin Jacqueline Ahmadi gegenüber dem Spiegel.
Hunderte solcher Anfragen in den USAIn den USA scheint das häufiger zu geschehen als vielen bewusst sein dürfte. Ein Sprecher des Konzerns sagte gegenüber cnet, dass die Rasterfahndungen weniger als ein Prozent aller Anfragen ausmachen würden. Das wären immerhin noch etwa 400 weitergegebene Datensätze im Jahr 2019: Über Personen, die lediglich nach einem Schlagwort gesucht hatten, das später in polizeilichen Ermittlungen auftauchte.
In seinem Transparenzbericht erklärt Google allgemein, dass sie bemüht sind, den Umfang der Informationen, die sie an Behörden weitergeben, einzugrenzen und Ersuche ohne rechtliche Grundlage ablehnen würden.
Telemediengesetz begrenzt DatenweitergabeIn Deutschland wäre die Herausgabe einer Liste von Personen, die nach einem bestimmten Suchbegriff gegoogelt haben, wohl nicht rechtmäßig. Möglich wäre es schon, denn Google speichert auch hierzulande IP-Adressen gemeinsam mit Suchanfragen, wie ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Das gilt auch für nicht-angemeldete Nutzer:innen, erst nach neun Monaten würde „ein Teil“ der Daten gelöscht.
Die Herausgabe von E-Mails aus dem Gmail-Konto oder privaten Videos auf YouTube von verdächtigten Personen an die Behörden ist bereits rechtlich möglich. Dafür benötigen die Ermittler:innen in der Regel einen Durchsuchungsbefehl oder eine gerichtliche Verfügung.
Googles rundum-ÜberwachungDie Anzahl der Datenübermittlungen von Google an Polizei und andere staatliche Stellen wächst in den letzten Jahren stetig, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Das liegt teils an den hohen Nutzungszahlen, aber vor allem daran, dass Google so viele Daten speichert.
Weil Google das Nutzungsverhalten von Kund:innen lange und über verschiedene Produkte hinweg verfolgen kann, besitzt der Konzern Daten, die die Polizei nur ungleich schwerer erlangen könnte. Nutzer:innen in den USA werfen Google beispielsweise vor, sie zu tracken, obwohl sie im Inkognito-Modus surfen. Das geschieht unter anderem dann, wenn Google Analytics auf den aufgerufenen Webseiten aktiviert ist.
Der Konzern macht es Nutzer:innen zudem schwer, datensparsame Einstellungen vorzunehmen. So ist die Abwahl der Sammlung von Bewegungsdaten derart verschleiert und verkompliziert, dass es in der Praxis nahezu unmöglich ist, dem Tracking des Aufenthaltsortes zu entgehen. Wer die „Location History“ auf seinem Mobilgerät stoppt, beendet damit nicht, dass Google die Bewegungsdaten speichert.
Überwachungskapitalismus eingrenzenDie Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontiert Foundation (EFF) geht in den USA rechtlich gegen bestimmte Formen der massenhaften Datenübermittlung von Tech-Konzerne an Behörden vor. Eine der Klageführerinnen, Jennifer Lynch, fordert im Gespräch mit heise, dass Google und andere Suchmaschinenbetreiber die Suchhistorien ihrer Nutzer:innen nach einer gewissen Zeit anonymisieren sollten. Denn Daten, die es nicht gibt, können auch nicht herausgegeben werden.
Alternative Suchmaschinenbetreiber wie Duckduckgo and Ecosia tun das bereits. Duckduckgo verzichtet komplett auf die Speicherung von IP-Adressen ihrer Nutzer:innen. Die Firma hat deshalb in den letzten Jahren weltweit keine einzige Anfrage von einer Behörde für eine Datenübermittlung erhalten, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org: „Weil wir eben keine persönlichen Informationen speichern, die wir weitergeben könnten“.
Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.
Keck on Air
Dieses Monat reden wir mit unsere Kindern über Bildung und Schule. Bist du in eine neue Schule dieses Jahr angefangen? Was ist dein Lieblingsbuch?
Microsoft: Mit dem Urheberrecht gegen Trickbot-Kontrollserver
Verdi: Streiks an sieben Amazon-Standorten am Prime Day
Call of Duty: Teile der PC-Version von Modern Warfare deinstallierbar
Frauenzimmer – Chancengleichheit: 20 Jahre Gender-Mainstreaming
Mittwoch, 14. Oktober 2020 ab 17:30 Uhr (WH am Samstag, 17.10. ab 8:00 Uhr):
Birgit Buchinger zu GastKein Land der Welt wird in der Lage sein bis 2030 eine Gleichberechtigung der Geschlechter zu erreichen – Das geht aus dem Gender-Index hervor, der seit 2014 jährlich vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen veröffentlicht wird. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde in der österreichischen Frauenpolitik zwar einiges erreicht – doch von einer Gleichberechtigung seien wir weit entfernt, so die Landesrätin für Frauen- und Chancengleichheit Andrea Klambauer im Vorwort des Magazins if:chancengleichheit kompakt. Insbesondere die vergangenen Krisenmonate hätten die Ungerechtigkeiten beim Thema Care-Arbeit verdeutlicht.
Der aktuelle Titel des Magazins lautet: 20 Jahre gender-mainstreaming. Auf dem langen weg zur gleichstellung. Im Rahmen der Frauenzimmerschiene geht die passende Radiosendung dazu on Air und legt, passend zum Titel, eine Pause auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir ziehen eine Zwischenbilanz. Die Sozialforscherin Birgit Buchinger erzählt im Interview warum es gerade jetzt gesellschaftlichen Druck braucht um die Interessen der Frauen stärker wahrzunehmen. Sie weist auf bestehende Schieflagen, aber auch auf Chancen hin, die jetzt genutzt werden müssen.
Moderation: Timna Pachner.
Das Printmagazin if:chancengleichheit kompakt erscheint vierteljährlich und wird herausgegeben von der Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft des Landes Salzburg.
Zur Sendeschiene Frauenzimmer
Geheimdienstallianz: „Five Eyes“ fordern staatliche Hintertür für verschlüsselte Apps
Die Regierungen des Geheimdienstverbundes „Five Eyes“ haben gemeinsam mit Japan und Indien erneut einen staatlichen Zugriff auf Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsinhalte im Interesse der öffentlichen Sicherheit gefordert. Die am Sonntag veröffentlichte Erklärung appelliert an die Tech-Industrie. Diese soll ihre Produkte den Wünschen der Strafverfolgungsbehörden anpassen und Hintertüren einbauen, mit deren Hilfe eine Verschlüsselung Im Fall von Ermittlungen umgangen werden kann.
Die Verfasser sehen die öffentliche Sicherheit durch Verschlüsselung schwer bedroht. Erstens, weil sich die Firmen mit Verschlüsselung die Möglichkeit verbauten, die selbst gesetzten Gemeinschaftsregeln durchzusetzen – auch wenn das angebotene Produkt für illegale Inhalte und Aktivitäten genutzt wird. Zweitens, weil Strafverfolgungsbehörden in nicht auf Inhalte zugreifen und Aktivitäten wie sexuelle Ausbeutung von Kindern, Gewaltverbrechen, terroristische Propaganda und Anschlagsplanung ermitteln können. Außerdem sei es nicht möglich, verschlüsselte Kommunikation automatisiert auf Kindesmissbrauch wie Cyber-Grooming zu analysieren.
Durchsuchungsbefehle gehen ins LeereDer erneute Vorstoß bezieht sich auf mehrere vorangegangene Erklärungen, etwa eine gemeinsamen Erklärung der USA und der EU von 2019. Darin heißt es, dass „warrant-proof encryption“, also Verschlüsselungstechnologie, die einem Durchsuchungsbefehl standhält, den Schutz der Allgemeinheit im großen Stil untergräbt. Dieses Urteil wird von den „Five Eyes“-Ländern regelmäßig auf ihren Ministertreffen verlautet, so auch 2019 und 2018.
Die Regierungen wollen erreichen, dass die Anbieter ihre Produkte nach den Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten gestalten. Privatsphäre, Datensicherheit und Menschenrechte sollen mit Verschlüsselung geschützt werden, zugleich soll ein staatlicher Zugriff auf verschlüsselte Inhalte möglich sein. Bislang gibt es allerdings kein Konzept, das eine wirksame Verschlüsselung und eine staatliche Hintertür ohne ein erheblich risikobehaftetes zentrales Schlüsselregister umsetzt.
Dabei gestehen die USA, das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland, Kanada, Indien und Japan ein, dass ihr Vorstoß die Privatsphäre und Datensicherheit für die öffentliche Sicherheit kompromittiert. Dennoch äußern sie den „starken Glauben“, dass eine technische Lösung möglich sei, mit der Staat und Industrie einverstanden sein können.
Öffentliche Sicherheit by DesignDie Willensbekundung sieht eine Zusammenarbeit von Staat und Industrie vor, um einen Weg für einen staatlichen Zugriff auf Verschlüsselung zu finden. Verschlüsselt wird neben Kommunikation auch der Speicher von Geräten wie Smartphones und Computern, auf Cloudplattformen und sonstigen Anwendungen. Alle diese Anwendungsfälle wollen die unterzeichnenden Länder mit „öffentliche Sicherheit by Design“ umbauen lassen.
Die Bundesregierung, insbesondere das zuständige Bundesinnenministerium, will sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft ebenfalls für die Aushebelung verschlüsselter Kommunikation einsetzen. Sollten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat einig werden, könnten sie die Kommission auffordern, ein Gesetz einzubringen.
Die EU-Kommission ist bereits bemüht mit einer Studie bis Ende dieses Jahres Wege zu finden, wie Anbieter trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben können. Außerdem arbeitet Europol daran, die Verschlüsselung in bestimmten Fällen zu knacken, auch mit dem Einsatz von Supercomputern.
Widerstand aus der ZivilgesellschaftImmer wieder richten sich breite Bündnisse aus der Zivilgesellschaft gegen Pläne zur Regulierung von Verschlüsselung in Deutschland und Europa. Sie kritisieren die Aussage, dass letztlich nur mit Hintertüren in Verschlüsselung die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden könne.
Im Gegenteil würden Hintertüren die IT-Sicherheit schwächen. Angesichts der Bedeutung von IT-Systemen für das Funktionieren der Gesellschaft, würde damit eine größere Gefahr geschaffen als verhindert werden. Außerdem stellen sie die Behauptung der Strafverfolgungsbehörden infrage, dass aufgrund verschlüsselter Kommunikation Ermittlungen nicht zustande kommen können.
Snowden-Effekt hat Verschlüsselung in den Mainstream gebrachtSeit den Snowden-Veröffentlichungen ab 2013 wird Ende-zu-Ende Verschlüsselung häufiger in beliebte Anwendungen eingebaut, etwa bei WhatsApp. Bekannt geworden war die Massenüberwachung des Internets und der direkte Zugriff auf Daten bei privaten Kommunikationsanbietern durch die US-Dienste NSA, den britischen GCHQ, auch unter Beteiligung des BND.
Die US-Techindustrie befürchtet einen Nachteil im globalen Wettbewerb und setzt seitdem öfter auf Verschlüsselung und andere Technologien, um einen staatlichen Zugriff auszuschließen. Dabei werden die Anwendungen so designt, dass auch die Betreiberfirma keinen Zugriff auf Daten hat, zu deren massenhafter Herausgabe sie durch geheime Überwachungsgesetze gezwungen werden könnte.
Bei WhatsApp und allen anderen Ende-zu-Ende verschlüsselten Messenger-Apps haben ausschließlich die Geräte der Nutzer:innen die Schlüssel zum ver- und entschlüsseln von Nachrichten. Klopft die Polizei beim Anbieter an, kann dieser nur praktisch unknackbare Chiffren herausgeben.
Auch die Geräteverschlüsselung insbesondere von Smartphones ist mittlerweile zur Standardeinstellung geworden. Auch wenn das Gerät beschlagnahmt wird, kann es nur mit Einverständnis der Besitzer:in geöffnet werden.
Das führte in den USA zu einer großen Debatte, in der sich die Tech-Industrie öffentlichkeitswirksam auf die Seite der Verschlüsselung stellte. Apple lehnte etwa ein Gesuch des FBI ab, die Geräteverschlüsselung des iPhones eines Attentäters zu brechen. Es sei dem Konzern nicht möglich, die Verschlüsselung eines einzelnen Geräts auszuhebeln, ohne damit potentiell alle Geräte angreifbar zu machen
Dafür ist Apple im Mai erneut von US-Justizminister William Barr scharf kritisiert worden, der für die USA die neue Erklärung gegen Ende-zu-Ende Verschlüsselung für öffentliche Sicherheit unterzeichnet hat. Auch US-Präsident Donald Trump forderte von Apple, den Zugang zu den Geräten für Strafverfolgung zu öffnen, was als Ankündigung möglicher neuer Gesetze interpretiert wurde.
Wer andern eine Grube gräbtImmer mehr Nutzer:innen legen Wert auf Verschlüsselung, um sich der anlasslosen Massenüberwachung zu entziehen. Schließlich gibt es keinen Grund dafür, dass sie überwacht werden. Durch ihre anlasslose Massenüberwachung haben die „Five Eyes“ die Wahrscheinlichkeit selbst erhöht [PDF], dass sie während der Ermittlungen in einem anlassbezogenen Fall nur noch Datensalat abfangen können.
Organisierte schwere Kriminalität, Terrorismus und Kindesmissbrauchsringe setzen nicht erst seit Snowden Verschlüsselung ein, um sich Überwachung und Strafverfolgung zu entziehen. Allerdings machen diese Akteure Fehler, die zu Ermittlungserfolgen führen. Außerdem garantiert Verschlüsselung keine Anonymität. Wer wann mit wem über welche Dauer Kontakt hatte, ließe sich wie bei einer Observation trotz Ende-zu-Ende Verschlüsselung ermitteln.
Krypto-Gegner bisher nicht erfolgreichVerschlüsselungsprogramme wie PGP sind seit Jahrzehnten allgemein verfügbar. Gerade im Bereich der Verschlüsselung von Messengern wird es als gute Praxis angesehen, den Code offenzulegen, damit Hintertüren ausgeschlossen werden können und das Programm als verlässlich gelten kann. Ob die Uhr zurückgedreht werden kann, ist fraglich.
Die Debatte um die Regulierung von Verschlüsselung flammt trotzdem immer wieder auf und Sicherheitsbehörden machen Politiker:innen erheblichen Druck. In den so genannten Crypto-Wars, in denen verschiedene Verbote von kryptografischen Verfahren und Anwendungen debattiert wurden, konnten sie sich bisher aber nie durchsetzen. Dass der neue Vorstoß der „Five Eyes“ mit internationaler Unterstützung die Tech-Industrie in naher Zukunft dazu bringt, ihre Produkte für die Strafverfolgung umzubauen, ist unwahrscheinlich.
Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.
Life, Diversity and Future
Wir wiederholen eine Sendung aus dem Jahr 2014.
Blinde und sehbehinderte SchülerInnen des Bundesblindeninstituts stellen unter dem Titel ‚Life and Lyrics‘ lyrische Hörszenen zu ihrer Alltagserfahrung vor. Dabei verwenden sie außer Deutsch auch ihre Muttersprachen Bosnisch, Serbisch, Albanisch und Türkisch. Weiters fließen Dialoge, Reflexionen und Selbstdarstellungen in das Audiofeature ein. Danach sind unter dem Motto ‚Future‘ SchülerInnen der NMS Kölblgasse am Wort. Sie ziehen in ihrer Sendung Vergleiche zwischen ihren Schul-Erfahrungen in den Heimatländern und in Österreich. Danach sprechen sie über Zukunftsvorstellungen und Berufswünsche.
wrb2014/115, bbi999, koe001
Mit dem Daumen durchs Kernland
Am Land sind die Distanzen zwischen den Ortschaften groß, öffentliche Verkehrsmittel rar. Wer kein Auto hat, hat es nicht leicht. Wäre Autostoppen oder eine andere individuelle Transportmöglichkeit die Lösung?
Seit einigen Monaten zieren sogenannte Mitfahrbankerl die Stadtausfahrten von Freistadt und die Ortszentren der umliegenden Gemeinden. Ein Autostopp-Haltestellensystem für Ortschaften, die wenig oder gar nicht von Öffis angefahren werden – Kleine Holzbänke bei denen man seine gewünschte Fahrtrichtung angeben kann und dann wartet um mitgenommen zu werden.
Nun haben wir im Mühlviertel aktuell aber keine wirkliche Autostoppertradition…Wird man überhaupt mitgenommen, wenn man beim Mitfahrbankerl wartet? FRF-Redakteurin Marita Koppensteiner wagt in dieser Episode den Selbstversuch.
Dass es den Initiator*innen des Leader-Projekts „Mitfahrbankerl“ auch nicht nur um ein Wiederbeleben der Autostoppertradition geht, sondern dass noch ganz andere Mobilitätsgedanken und Überlegungen für ein soziales Miteinander im Regionalverkehr dahinterstehen, erfahren wir von Johannes Traxler.
In der Rubrik Zuagroaste-Weggezogene-Zurückgekommene: Flora Kainmüller
Mit freundlicher Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union – Leader-Region Mühlviertler Kernland
DiGA-Verzeichnis: Erste Sicherheitslücken bei digitalen Gesundheits-Apps entdeckt
In der vergangenen Woche ging das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) an den Start, die Ärzt:innen verschreiben und Krankenkassen erstatten dürfen. Zu Beginn schafften es lediglich zwei Anwendungen auf die Liste: Kalmeda gegen Tinnitusbeschwerden und Velibra gegen Angststörungen.
Schon einige Tage später haben Forscher in der Gesundheitsanwendung Velibra mehrere Sicherheitslücken entdeckt. Wie das Handelsblatt berichtet, konnten sich zwei Sicherheitsexperten mit einfachsten Mitteln Zugriff auf Konten von Nutzer:innen verschaffen.
Der Weg war trivial: Während der Registrierung konnten die IT-Experten André Zilch und Martin Tschirsich ausprobieren, ob eine bestimmte E-Mailadresse bereits einem Nutzerkonto bei Velibra zugeordnet war. So könne jeder ohne Probleme Rückschlüsse darauf ziehen, ob Familienmitglieder oder Freund:innen, deren Mailadresse bekannt ist, sich wegen Angststörungen in der App behandeln lassen. Auch Arbeitgeber:innen könnten so theoretisch die Mailadressen von Bewerber:innen testen.
Experten verschafften sich Zugang zu NutzerkontenÜber die Passwort-Zurücksetzen-Funktion hatten Nutzer:innen der App per Mail einen vierstelligen Code zugesandt bekommen, mit dem sie ihr Passwort ändern konnten. Dieser Code sei 24 Stunden lang gültig gewesen. Es war den beiden Experten problemlos möglich, alle möglichen Kombinationen auszutesten und sich so Zugang zu Nutzerkonten zu verschaffen.
Außerdem habe eine Komponente der Anwendung nicht zwischen Nutzer:innen und Administrator:innen unterschieden, sodass auch einfach Nutzer:innen sich Namen und Mailadressen der anderen Nutzer:innen ausgeben lassen konnten.
Nach eigenen Angaben hat der Hersteller Gaia AG die Sicherheitslücke nach der Warnung der Experten geschlossen, noch bevor das Verzeichnis mit den digitalen Gesundheitsanwendungen veröffentlicht wurde.
Zuständiges Bundesinstitut prüft Anwendungen gar nichtDennoch wirft der Fall grundlegende Fragen über das Prüfverfahren des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. Das Institut ist vom Gesundheitsministerium damit betraut, Datenschutz und Datensicherheit der Anwendungen zu überprüfen.
Bei dieser Überprüfung scheinen die Mitarbeiter:innen des BfArM allerdings nur die Plausibilität der Herstellerangaben zu Datenschutz und Sicherheit zu kontrollieren. Für eine unabhängige Prüfung der Anwendungen sieht sich das BfArM nicht zuständig.
Vor der Nennung von Velibra im DiGA-Verzeichnis fiel nicht einmal auf, dass der Hersteller Gaia AG auch nach Ende eines Datenabkommens offenbar weiter personenbezogene Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet. Der Europäische Gerichtshof hatte das Abkommen zwischen der EU und den USA vor einigen Monaten für unwirksam erklärt, weil die Daten aus der Europäischen Union nicht ausreichend vor dem Zugriff durch US-amerikanische Geheimdienste geschützt seien.
Daten zu psychischer Erkrankung haben nicht den höchsten SchutzbedarfIm DiGA-Verzeichnis steht derweil explizit, dass Velibra-Daten in Deutschland verarbeitet werden. Obwohl die Anwendung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen zum Einsatz kommt, ist ihr nicht der höchst mögliche Schutzbedarf zugeordnet. Bei diesem höchsten Niveau wäre beispielsweise eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Anmeldung notwendig. Diese ist bei Velibra nicht nötig. Die Sicherheitsexperten Tschirsich und Zilch sehen hier sogar eine Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Verzeichnisses hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP Fragen zum Datenschutz aufgeworfen. darin wurden Unsicherheiten für die andere derzeit gelistete Anwendung, Kalmeda, öffentlich.
Dieses Programm ist als App nur über die Stores von Apple oder Google verfügbar. Die Bundesregierung ließ in ihrer Antwort jede Strategie vermissen, wie verhindert werden soll, dass die beiden Konzerne mit den Gesundheitsdaten der Nutzer:innen, die die Apps herunterladen, Profile anlegen.
Hilf mit! Mit Deiner finanziellen Hilfe unterstützt Du unabhängigen Journalismus.
IT-Jobs: Die schwierige Suche nach dem richtigen Arbeitgeber
Invasive Pflanzen und Neophyten – Superscience Me #36
Wir dürfen etwas aus dem „Postcoronal Lab“ senden: ein Hörbeitrag zum Thema „Invasive Spezies – Aliens unter uns“. Den Neophyten, als besonders leicht zu beobachtende, weil meist verwurzelte Spezies, ist diese Folge besonders gewidmet.
Die Vegatationsökologin Sabrina Bühn spricht mit:
- Alexandra Fruhstorfer, interdisziplinäre Industriedesignerin und Künstlerin u.a. des Projekts „Menu from the wild“ – www.alexandrafruhstorfer.com
- Bernd Lenzner von der Uni Wien, Institut für Botanik und Biodiversitätsforschung – www.researchgate.net
- Violetta Leitner, digitale Künstlerin und Leiterin des IZMP (Integrationszentrum für Migrierte Pflanzen) – lenaviolettaleitner.com
- Fred Pearce, wissenschaftlicher Journalist und Autor – u.a. des hier besprochenen Buches „The New Wild“ („Die Neuen Wilden“)
Zitierte Bücher:
- Wolfgang Nentwig „Invasive Arten“, utb Verlag (2010)
Fred Pearce „Die Neuen Wilden“, oekom Verlag (2016)
Josef H. Reichholf „Naturschutz. Krise und Zukunft.“, Suhrkamp Insel (2010)
Konzept, Interviews, Moderations-Skript, Text und Ton Sabrina Bühn; Moderation Julia Grillmayr; Schnitt Julia Grillmayr und Sabrina Bühn; Invasive Sounds Stefan Voglsinger, Setzkasten
Lyrik von Mark Klenk und Eva Surma
Was von uns bleibt – Memory of Mankind
Für ArchäologInnen von heute sind die Funde aus dem Salzbergwerk Hallstatt eine reiche Quelle des Wissens über die Bronze- und ältere Eisenzeit. Und vielleicht werden ArchäologInnen einer zukünftigen Zivilisation das Bergwerk auch als Quelle des Wissens über das 21. Jahrhundert entdecken. Das liegt an einem Projekt, das der Künstler und Keramiktechniker Martin Kunze 2012 ins Leben gerufen hat.
Was, wenn zukünftige Generationen von unserer Zivilisation nur noch lustige Youtube-Videos vorfinden werden, in denen wir uns wie Idioten benehmen? Oder wenn alles, was von uns übrigbleibt die Inschrift „Made in China“ auf der Unterseite eines Email-Kochtopfes ist?
Der Silikattechniker, Keramiker und Künstler Martin Kunze will sich damit nicht abfinden. Er hat das Projekt „Memory of Mankind“ ins Leben gerufen. „Memory of Mankind“ – kurz MOM – ist ein Archiv und eine Zeitkapsel, tief im Salzbergwerk von Hallstatt. Auf Keramiktafeln eingebrannt werden hier Informationen konserviert, die wir Menschen des 21. Jahrhunderts wichtig und erhaltenswert halten: Hochzeitsfotos ebenso wie Leitartikel der wichtigsten Zeitungen, Harry Potter und die Bibel, Liebesbriefe und Wörterbücher.
In unserer Sendung erklärt Martin Kunze, warum das Archiv auch noch in Millionen Jahren bestehen wird, warum sich ArchäologInnen der Zukunft auch über Banalitäten aus dem 21. Jahrhundert freuen werden, und welchen technischen Standard künftige Zivilisationen haben müssen, um das MOM-Archiv überhaupt zu finden.
PC-Systemanforderungen: Ultra-Grafik von Watch Dogs Legion braucht RTX 3080
„Nicht mit mir“ – Frauenkämpfe und sozialistischer Feminismus
In der heutigen Ausgabe von „Subject Woman“ sprechen wir mit Sarah Moayeri, einer Aktivistin der Sozialistischen LinksPartei und einer der treibenden Kräfte hinter der feministischen Initiative „Nicht mit mir“.
Sarah ist 24 jahre alt, aufgewachsen in Deutschland und ist seit ein paar Jahren aktiv als Antirassistin, Feministin, Sozialistin. Mit ihr sprechen wir darüber, warum wir den Feminismus sozialistisch denken müssen und was Feminismus und Antikapitalismus gemeinsam haben.
Wo und Wann kann man uns hören?
Am 12.10.2020 um 19:00 auf Radio Agora 105.5 in Kärnten;
Am 16.10.2020 um 19 Uhr auf Radio Orange 94.0 in Wien;
Alle Infos: https://subject-woman.com/
Streaming: Disney+ und Heimkino sollen neuer Fokus von Disney werden
Compiler-Sammlung: LLVM 11 bringt Fortran-Compiler
„Karmacoma by Night“ Romanthony
Anthony Wayne Moore aka DJ Romanthony
- Falling from Grace (Ethereal Mix)
- Up all Nite (Classic Vocal Mix)
- Hold on (Vocal House Classic Mix)
- One more Time (Romanthony Unplugged)
- Daft Punk feat. Romanthony One more Time
- Remember 2 4get
- Kris Menace feat. Romanthony 2 Nite 4 U
- The Wanderer Acoustic Version
- The Wanderer (Temple Vox Mix)