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American Jim Bumm Music Special -Paul Lamb
Alles rund um die neue Cd und Tour im November, der Roosevelt Houserockers, mit der Britischen Bluesharplegende Paul Lamb und dessen Sänger Chad Strentz.
Verfassungsschutzrecht: Bundesregierung beschließt Staatstrojaner für alle Geheimdienste
Die Bundesregierung hat soeben beschlossen, allen 19 Geheimdiensten den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts angenommen, er kommt damit in den Bundestag.
Im März 2019 hatte das Innenministerium einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Damals sollten Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst die Online-Durchsuchung bekommen. Die SPD war dagegen, sagte: „Mit der SPD ist das nicht zu machen“.
Im Juni 2020 legte das Innenministerium einen zweiten Gesetzentwurf vor. Damit sollten alle 19 Bundes- und Landesgeheimdienste die Quellen-TKÜ bekommen. Teile der SPD waren dafür, die Parteivorsitzende Saskia Esken war dagegen.
Innenminister setzt sich durchMit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat sich Innenminister Seehofer durchgesetzt. Der Staatstrojaner wird nicht auf den Bundes-Verfassungsschutz oder den Auslandsgeheimdienst BND beschränkt, neben dem Militärgeheimdienst MAD dürfen auch alle 16 Landesämter für Verfassungsschutz Endgeräte hacken, um Kommunikation auszuleiten.
Eine zunächst diskutierte Beschränkung auf Fälle, in denen Anschläge unmittelbar bevorstehen und ausländische Geheimdienste bereits Informationen geliefert haben, findet sich nirgends. Damit können die Landesämter alle ausspionieren, die sie beobachten, beispielsweise den Verein der Verfolgten des Naziregimes in Bayern oder Ende Gelände in Berlin.
Auch die umstrittene Verpflichtung von Internet-Anbietern, bei der Installation der Schadsoftware zu helfen, ist im aktuellen Gesetzentwurf enthalten.
Zur Frage der IT-Sicherheit verliert die Bundesregierung kein Wort. Gestern haben Innenministerium und BSI vor einem weiteren Anstieg von Sicherheitslücken und Schadprogrammen gewarnt. Heute wird beschlossen, dass immer mehr Behörden Sicherheitslücken lieber offen halten sollen statt sie zu schließen. Das gefährdet die innere Sicherheit der ganzen Gesellschaft.
Krassestes Überwachungsgesetz der LegislaturperiodeMit dem aktuellen Gesetz setzt die Große Koalition ihre bekannte Linie konsequent fort. In der letzten Legislaturperiode hat sie den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei massiv ausgeweitet, von der Verhinderung von Terroranschlägen zur Verfolgung von Alltagskriminalität. Damals bezeichneten wir das als krassestes Überwachungsgesetz der Legislaturperiode. Dafür ist auch dieses Gesetz ein guter Kandidat.
Damals wie heute ist die Linie von CDU/CSU von Anfang an eindeutig. Damals wie heute blinkt die SPD erst links, um dann rechts abzubiegen. Auch gegen die Überzeugung der mächtigsten Netzpolitikerin der Bundesrepublik.
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Über das Lied von der Erde
Der Sendungsgestalter Ernst Hager hat mit Gustav Mahler über das Lied von der Erde nachgedacht und sich an Paul Celan erinnert. Der Lyriker Richard Wall war heuer in Czernowitz eingeladen. Er konnte dort beim internationalen Lyrikfest seine Gedichte vortragen. Auf seiner Homepage www.richardwall.at finden Sie eine Liste seiner Bücher.
Mario Kart Live im Test: Ein Klempner, der um Konsolen kurvt
BND-Reform: Zugeständnisse, die keine sind
Lisa Dittmer ist Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen.
Die aserbaidschanische Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa ist ihrem Heimatland wegen ihrer Recherchen zu Korruption immer wieder staatlicher Überwachung und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Dass auch demokratische Staaten wie Deutschland ihre Rechte missachten könnten, wollte sie nicht hinnehmen. Daher klagten sie und weitere Medienschaffende mit Unterstützung von Reporter ohne Grenzen gemeinsam gegen das BND-Gesetz. Sie sah die Vertraulichkeit ihrer Arbeit und der Kommunikation mit Quellen durch die strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND gefährdet, das Bundesverfassungsgericht gab ihr im Mai Recht.
„Ich bin glücklich, dass dieses deutsche Gesetz, das gegen Journalistinnen und Whistleblower missbraucht werden konnte, nun gekippt wurde, […] dass ich Teil dieses Verfahrens sein und Demokratie erfahren konnte“, schrieb Ismajilowa kurz nach der Urteilsverkündung.
Doch mit Blick auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neufassung des BND-Gesetzes zeichnet sich ab: Die Journalistin wird auch weiterhin damit rechnen müssen, dass ihre Mails und Telefonverbindungen vom deutschen Auslandnachrichtendienst ausgeforscht werden könnten. Denn der Gesetzentwurf gesteht dem BND künftig weite Ermessensspielräume dabei zu, wem er Schutzrechte einräumt. Es geht dabei um die Frage, wer für den BND ein „echter“ Journalist ist und wer nicht.
Zugleich sieht der Vorschlag des Bundeskanzleramts weitreichende Befugnisse vor, um Informationen gemeinsam mit anderen Nachrichtendiensten zu gewinnen und zu teilen. Das würde den Quellenschutz massiv gefährden.
Schutzstatus ohne KonsequenzenDer neue BND-Gesetzentwurf gesteht Berufsgeheimnisträgern wie Geistlichen, Rechtsanwälten und Medienschaffenden erstmals explizite Schutzrechte für die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Dritten zu. Rein rechtlich betrachtet ist das ein deutlicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung und sendet ein positives Signal an andere europäische Staaten.
Zugleich schafft der Gesetzentwurf jedoch derartig viele Einschränkungen und dehnt Spielräume innerhalb des Urteils so erheblich aus, dass in Frage steht, ob vertrauliche Gespräche von Medienschaffenden und ihren Quellen in der Praxis tatsächlich besser geschützt sein werden.
Offenkundig will das Kanzleramt dem BND keine grundsätzlichen Schranken auferlegen, die deren geheimdienstliche Überwachung von Medienschaffenden verbieten würden. Denn gerade Journalisten könnten sowohl über relevante Informationen zur Lagebeurteilung verfügen als auch dem Dienst unwissentlich interessante Erkenntnisse im Kontext der Gefahrenfrüherkennung liefern.
Der Journalist Daniel Moßbrucker hat kürzlich bereits ausführlich beschrieben, wie eine schrankenlose Befugnis zur Überwachung zwecks Informationsbeschaffung für die Bundesregierung und maximal breit definierte Gefahrenlagen den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen aushöhlen würden.
Journalist, kein Journalist: Im Ermessen des BNDEin weiteres Problem ergibt sich aus der Frage, wem journalistische Schutzrechte künftig überhaupt zukommen. Im Gegensatz zu Geistlichen und Rechtsanwälten ist der Begriff „Journalist“ nicht eindeutig an institutionelle Zugehörigkeiten oder eine staatliche Zulassung gebunden.
Aus gutem Grund: Reporter ohne Grenzen hat sich in den vergangenen Monaten für eine auf die gesellschaftliche Funktion und auf den Entstehungsprozess vertrauenswürdigen Journalismus fokussierte Abgrenzung eingesetzt. Die Einhaltung journalistischer Standards sollte im Vordergrund stehen, nicht die Existenz einer institutionellen Zulassung oder die Bindung an ein großes Medium.
In vielen Einsatzländern des BND sind es gerade Menschen, denen Regime die Möglichkeit zur Ausübung journalistischer Tätigkeiten zu verweigern suchen, die ein Mindestmaß an unabhängiger Berichterstattung garantieren. Je prekärer die Lage, umso dringender muss ihr Schutz gewahrt sein. Darunter fallen ausgebildete Medienschaffende wie Khadhija Ismajilowa genauso wie die Bürgerjournalistinnen und -journalisten der Gruppe „Raqqa is being slaughtered silently“, die heimlich die Grauen der IS-Herrschaft in Syrien dokumentierten. Ob ihnen aber der Schutzstatus „Journalist“ zugestanden wird, darüber bringt der Gesetzentwurf keine Klarheit.
Die einzigen Überlegungen des Kanzleramts zum Thema finden sich in der Gesetzesbegründung, der zufolge nur jene Medienschaffende einen erweiterten Schutz genießen, deren Tätigkeiten „durch Freiheit und Unabhängigkeit gekennzeichnet sind“. Diese Einschränkung hatte das Verfassungsgericht selbst vorgenommen, besonders fragwürdig ist nun jedoch, dass der Gesetzentwurf es allein dem BND überlässt, diese Beurteilung vorzunehmen.
Ein neugeschaffener Kontrollrat soll zwar abwägen dürfen, ob überwiegende Sicherheitsinteressen zur Gefahrenfrüherkennung den Eingriff in den Quellenschutz rechtfertigen. Dies setzt jedoch voraus, dass der BND bereits vorab betroffene Vertraulichkeitsbeziehungen nach unbekannten Kriterien identifiziert und der Kontrollinstitution proaktiv meldet. Auch die Vorgabe lediglich „einzelfallbezogene[r] Stichproben“ durch die administrative Kontrolle, also der nachgelagerten Kontrolle der rechtmäßigen Praxis, kommt angesichts der riesigen Datenmengen, die der BND verarbeitet, erheblich zu kurz.
BND soll „Fake News“ identifizierenUmso problematischer scheint daher die Ausführung in der Gesetzesbegründung, wonach unter anderem Personen explizit vom Schutz ausgenommen sind, die „unter dem Deckmantel des Journalismus bewusst fake news produzieren, um auf diese Weise im Auftrag einer ausländischen Macht auf die inländische Bevölkerung einzuwirken“.
Kaum ein Begriff unserer Zeit ist so politisch umkämpft und variabel auslegbar wie der der „Fake News“. Kaum einer hat der Pressefreiheit über die letzten Jahre in ähnlichem Maße in vermeintlich gefestigten Demokratien wie den USA geschadet. Nun wird dem BND aber eingeräumt, über die politische Legitimität journalistischer Inhalte zu richten und abseits der Nachrichtendienstkontrolle zu bewerten, wann diese in unerwünschter Weise auf deutsche Bürgerinnen und Bürger einwirken.
Der Entwurf sieht auch extrem weitreichende Befugnisse für den BND vor, „unselektierte“ Metadaten gemeinsam mit anderen Nachrichtendiensten zu nutzen und weiterzugeben, so es der „Aufklärung staatlich gesteuerter, auf Destabilisierung angelegter Desinformationskampagnen“ dient. Dabei handelt es sich beispielsweise um massenhaft gesammelte und ungefilterte Verbindungsdaten aus Telefon-, E-Mail- und Internetverkehr.
Allein aus der Zusammenführung von Kontaktadressen und -nummern, Ortsdaten und anderen scheinbar nicht personenbezogenen Daten könnten Nachrichtendienste umfangreiche Kontakt- und Bewegungsprofile erstellen.
Genau diese Daten sollen nun aber, wenn der Kontrollrat den grundsätzlichen Aufklärungsbedarf bestätigt, ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen ungefiltert mit anderen Nachrichtendiensten geteilt werden. Der digitale Quellenschutz würde massiv untergraben.
Bisher ungeregeltes Hacking legalisiertAn anderer Stelle schreibt das Kanzleramt technische Möglichkeiten neu fest, die der BND längst nutzt. Seit Jahren soll der BND ohne die entsprechende Rechtsgrundlage in ausländische IT-Systeme und Server eindringen, um digitale Kommunikation mitzulesen und gespeicherte Daten abzugreifen, so zum Beispiel den E-Mail-Verkehr des afghanischen Handelsministers. Dabei las der Dienst auch die Mails einer deutschen Journalistin mit.
Das neue BND-Gesetz soll diese eingriffsintensive Praxis nun legitimieren und nimmt dabei auch Medienschaffende von „individuellen Aufklärungsmaßnahmen“ dieser Art nicht aus, solange die gehackten Daten zur „Aufklärung von im Einzelfall schwerwiegenden Gefahren“ beitragen. Bereits im Kontext der Änderung des Verfassungsschutzrechts hat sich gezeigt, wie umstritten die Praxis staatlichen Hackings ist.
Dies liegt zum einen an der Tragweite heimlicher Eingriffe in fremde Systeme. Zum anderen mangelt es an einer praktischen Absicherung, dass es beim gezielten Eingriff zur Gewinnung relevanter Informationen bleibt und der Geheimdienst nicht auch irrelevante, aber sensible Daten abgreift. Technisch ist kaum auszuschließen, dass der BND nicht auch vertrauliche Kommunikation oder Dateien von Medienschaffenden verdachtsunabhängig als Beifang erhebt, wenn er in fremde Server eindringt. Die bisher vorgesehene schwache, „stichprobenartige“ administrative Kontrolle der Datenerhebung und -verarbeitung würde diesem Risiko nicht gerecht.
Reform der Kontrolle greift zu kurzInsgesamt fehlt es der künftigen Kontrolle an Möglichkeiten. An Vorschlägen für eine wirklich demokratische Reformierung anhand europäischer Vorbilder hat es nicht gemangelt, etwa von Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder den Kontrollexperten der Stiftung Neue Verantwortung. Stattdessen justiert das Kanzleramt nur dort nach, wo das Verfassungsgerichtsurteil keine andere Möglichkeit lässt.
Ein „Unabhängiger Kontrollrat“ aus sechs Juristinnen und Juristen mit erweitertem Mitarbeiterstab soll künftig über die Überwachungsmaßnahmen des BND richten. Er soll die Rechtmäßigkeit der Anordnungen prüfen, tut dies aber unter Bedingungen, die dem modernen Ausmaß datengesteuerter Fernmeldeaufklärung nicht gerecht werden.
Eine wichtige Ergänzung brächte eine unabhängige und kritische Stimme der von Überwachung betroffenen Gruppen, insbesondere schutzwürdiger Personen wie Medienschaffenden und Rechtsanwälten. So unabdinglich technische Expertise für die effektive Kontrolle digitaler Nachrichtendienstarbeit ist, sollten auch Fragen der Rechtsstaatlichkeit oder der Lage der Pressefreiheit von Fachleuten geklärt werden. Besser noch sähe der Kontrollrat eine eigenständige Anwaltsstimme der Bürger- und Menschenrechte vor. Aktuell bleibt es den Kontrollratsmitgliedern überlassen, die auf Erkenntnismaximierung fokussierte Stimme des Nachrichtendienstes als Anwalt und Richter zugleich kritisch zu hinterfragen.
Ausgang ungewissSo setzt das Kanzleramt fort, was sich bereits bei der ersten BND-Reform zeigte: Unter öffentlichem Druck, nun auch unter juristischem Zugzwang, wird ein Gesetz geschrieben, dass eigentlich Rechtsklarheit und eine demokratische Grundlage zur Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und Eingriffen in Grundrechte schaffen soll, effektiv jedoch ein Maximum an technischen Überwachungsmöglichkeiten festschreibt und entscheidende Ermessensspielräume jeglicher Kontrolle entzieht.
Nun bleibt abzuwarten, ob zivilgesellschaftliche Kritik und Vorschläge diesmal im Gesetzgebungsverfahren Gehör finden. Khadija Ismajilowa und anderen Medienschaffenden im Ausland, aber auch deren Recherchepartnern in Deutschland, stünden andernfalls weitere Jahre der Ungewissheit bevor, ob ihre Gespräche vertraulich bleiben.
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Now its dark Oct IV
Neon“Voices“
BING CROSBY“Temptation“(1933)
SHEILA B. DEVOTION“Singing In The Rain“(LP/1977/Casablanca)
THE CAGE FT. NONA HENDRYX“Do What Ya Wanna Do“(12″/Long Version/1982)
SILVETTI“Sun After The Rain“(LP/“Concert From The Stars“/1978)
ARTIE SHAW“Begin The Beguine“
THE PHILARMONICS“Spring“(LP/“Four New Seasons“/1978/Biram)
GIBSON BROTHERS“Cuba“(Losmmi Kyba Edit)
VA“The Megamix“(2xLP/“Warparty“/Mixed By Blade Runners/1990/Warlock)
IRIVING AARONSON“Lets Misbehave“(LP/“Cole Porter Collection“/1928)
SIREN“Open Up For Love“(12″/LongVersion/1979/Midsong)
SISTER SLEDGE“Got To Love Somebody“(12″/Long Version/1979/Cotillion)
EVELYN THOMAS“Hi Energy“/EARLENE BENTLEY“Caught In The Act“(2×12″/Edited By Chris Lucas&Ossi Bashiri/Music Factory)
ANTIFLUX“La Tempestad“(LP/VA/“Paranoia Musique Vol.2/2017)
NINE CIRCLES“Dark City“(LP/“Alice“/2014)
Coil „The Dark Age Of Love“
Happy Jazz!“Just as friends“
Judy Garland & Barbra Streisand“Happy day`s are here again“
GIORGIO“In My Wildest Dreams“(GR)
THE MISZ“The Spinach Of Kiev(Part 2)“(LP/VA/“Underground Wave Vol. 3/Walhalla)
Ross & Jackson“Ease on down the road“(Ost/“The Wiz“/Extended/1978/Motown)
Zmaj“Now, Voyager“(Featured Song/Radio Muse/2018/Radio Student Zagreb)
ZoZo“Ich versteh gar nichts mehr“
Dawn Tallman“Save a place on the dancefloor for me“ (Glenn Thornton’s Slaag Tribute Mix/2018/Westend)
The Black Bottom Dance Group“Black Bottom“(1926)
Camo & Krooked(Djset at Vienna Ferris Wheel (excerpt 2020)
Two Lone Swardsmen“Wrong Meeting“ (T-Bar Remix)
Schaltkreis Wassermann „Gogogo Mode“ splitted with part´s from Glitch Art Experimental Film „waves, sun and moon“
Lifebook UH-X/E3: Fujitsus Business-Notebook wiegt 634 Gramm
Assassin's Creed: Valhalla wird um Bildung und eine Belagerung erweitert
„Es ist schon manchmal zach, aber im Endeffekt rentiert sich das Ganze.“ Der Weg von Kirchanschöring zur ersten gemeinwohlbilanzierten Gemeinde in Deutschland.
„Viele Kubikmeter Beton verbaut, viele Laufmeter Straße gebaut und möglichst viel Geld auf dem Rücklagenkonto. Dann ist man eine erfolgreiche Gemeinde. Was man letztendlich für die Leute vor Ort gemacht hat, an sozialer Infrastruktur oder Ähnlichem, das ist mit den gängigen Mitteln ganz schlecht messbar.“
Das sagt Hans-Jörg Birner, Bürgermeister von Kirchanschöring, das 2018 als erste Gemeinde in Deutschland eine Gemeinwohlbilanz erstellt hat. Diese Sendung fragt 2 Jahre später bei den Beteiligten nach, wie das ablief und ob es den Aufwand wert war. Zu Wort kommen der Bürgermeister, Mitarbeiterinnen der Gemeinde, Lieferanten und Bürgerinnen.
Gestaltung: Kurt Egger und Eva Schmidhuber
Die Sendung erscheint auch als Textbeitrag im Buch „Gemeinwohlökonomie in der Praxis“, das Anfang 2021 im oekom-Verlag erscheint. Infos zu Gemeinwohlökonomie in Gemeinden gibt es hier: https://web.ecogood.org/de/unsere-arbeit/gemeinwohl-bilanz/gemeinden/
Odroid-HC4: Ein einfaches NAS für 65 US-Dollar
General Motors: Hummer EV fährt auch im Krabbengang
FreiRaum Wels und Mitfahrbankerl
Fragliche Zukunft des FreiRaum Wels
Nachhaltig, respektvoll und selbstorganisiert – nach diesen Prinzipien fanden im FreiRaum Wels seit seiner Gründung im Jahr 2015 rund 1130 Aktivitäten statt. Dem droht nun ein Ende. Während Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) den Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Alleingang gekündigt hat, äußerten die anderen Parteien ihre Solidarität für den FreiRaum. In der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober brachten SPÖ, Grüne und NEOS einen Antrag für den Verbleib des Vereins ein.
In einer Kundgebung bekräftigten die Mitglieder und Unterstützer*innen des FreiRaums noch einmal ihre Forderungen. Marina Wetzlmaier sprach vor Ort mit Vorstandsmitglied Ralf Drack über die neuesten Entwicklungen. Zudem hören wir Ausschnitte aus der Gemeinderatsdebatte.
Unterstützung für den FreiRaum gibt es nicht nur in Wels. Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform OÖ, spricht im Interview von einem „demokratiepolitischen Skandal.“
Mit dem Daumen durchs Kernland
STADT – LAND im Fluss heißt der Kernlandpodcast über das Verhältnis von Stadt und Land, produziert vom Freien Radio Freistadt.
Am Land sind die Distanzen zwischen den Ortschaften groß, öffentliche Verkehrsmittel rar. Wer kein Auto hat, hat es nicht leicht. Wäre Autostoppen oder eine andere individuelle Transportmöglichkeit die Lösung?
Seit einigen Monaten zieren sogenannte Mitfahrbankerl die Stadtausfahrten von Freistadt und die Ortszentren der umliegenden Gemeinden. Ein Autostopp-Haltestellensystem für Ortschaften, die wenig oder gar nicht von Öffis angefahren werden – Kleine Holzbänke bei denen man seine gewünschte Fahrtrichtung angeben kann und dann wartet um mitgenommen zu werden.
Nun haben wir im Mühlviertel aktuell aber keine wirkliche Autostoppertradition…Wird man überhaupt mitgenommen, wenn man beim Mitfahrbankerl wartet? FRF-Redakteurin Marita Koppensteiner wagt in dieser Episode den Selbstversuch.
Dass es den Initiator*innen des Leader-Projekts „Mitfahrbankerl“ auch nicht nur um ein Wiederbeleben der Autostoppertradition geht, sondern dass noch ganz andere Mobilitätsgedanken und Überlegungen für ein soziales Miteinander im Regionalverkehr dahinterstehen, erfahren wir von Johannes Traxler.
In der Rubrik Zuagroaste-Weggezogene-Zurückgekommene: Flora Kainmüller
Mit freundlicher Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union – Leader-Region Mühlviertler Kernland
Moderation: Marina Wetzlmaier
Firefox: Mozilla fürchtet um Einnahmen wegen Google-Kartellverfahren
GTR / GHOST TOWN RADIO Turbo’s Deathpunk Tourism meets Miss Candy Coxx / 19.10.2020
GTR / GHOST TOWN RADIO Turbo’s Deathpunk Tourism meets Miss Candy Coxx / 19.10.2020
Holger Van Helvete ( http://ghost-town-radio.de/) in talk with Miss Candy Coxx ( www.facebook.com/misscandycoxx ).
Copyright 2020 by Ghost Town Radio/ Turbo’s Deathpunk Tourism.
Whole Show in English. For more info visit http://www.facebook.com/Ghost-Town-Radio-100711731600776!
18/10/2009 – Wagenplätze und Hausprojekt
Aus aktuellem Anlass sind Berichte über die Aktionswoche des “Hausprojektes” zu hören, wofür unter anderem ein Haus in der Triestertraße 114 besetzt wurde. Weiters gibt es einen Bericht zur Lage in Berlin, der Urteilsverkündung in den mg (Militante Gruppe)- Prozessen nach Paragraph 129a und als Schwerpunkt geht es um die zwei Wagenplätze in Wien worüber uns eine extra eingeladene Wagenplatzbewohnerin berichten wird. Natürlich wie immer Ankündigungen und Aufrufe…
Navi-21-Grafikkarte: RX 6900 XT tritt mit 5.120 Shadern und 16 GByte an
11/10/2009 – Liebig34 in Berlin & die Verhaftung von Alfredo Bonano
Zur Situation des gefährdeten Hausprojektes Liebig 14 in Berlin(in der Sendung kommt es zu einem Fehler und es wird zwischendurch von der Rigaer 94 gesprochen, aber es geht immer um die Liebig 14). Weiters gibt es einen Beiträge zur Verhaftung von Alfredo Bonano und Christos Stratigopoulos in Griechenland und die Hausdurchsuchung des Buchladens Schwarze Risse in Berlin.
04/10/2009 – Hausprojekt-Aktionswochen
Über das Hausprojekt, die Hausprojekt-Aktionswochen und die Besetzung in der Triester Straße 114.
Die Originale erste Tondoku aus dem Haus in der Triester Straße und Fotos gibt’s online bei “trotz allem” im Cultural Broadcasting Archive.
27/09/2009 – Themenschwerpunkt: Kindergartenaufstand!
Gegen die katastrophalen Zustände in den Kindergärten in Wien, die durch zuviele Kinder, schlechte Bezahlung und unzureichend Personal viele aus dem Job getrieben hat, kämpft das Kollektiv Kindergartenaufstand. Die organisierten KindergartenpädagogInnen wollen von der Basis aus mit kreativen Aktionen, Aufklärungsarbeit und Demos auf ihre Anliegen aufmerksam machen und bessere Bedingungen erkämpfen. In der Sendung sprechen zwei Pädagoginnen des Kollektivs über die Misstände in den österreichischen Kindergärten und die Ziele des Kollektivs.
Mit Musik von Dota und die Stadtpiraten, Gil Scott Heron, Gogol Bordello, Wemean.
Mehr Infos: www.kindergartenaufstand.at