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Datenmissbrauch durch Polizeibeamte: Keine Einzelfälle
Aufgrund der jüngsten Welle rechtsextremer Drohschreiben kommt die Debatte um Datenmissbrauch durch Polizeibeamte wieder in Fahrt. Die Welt am Sonntag hat nun bei Innenministerien und Datenschutzbehörden in Erfahrung gebracht, dass wegen unbefugter Datenbankzugriffe seit 2018 in mehr als 400 Fällen gegen Polizeibedienstete ermittelt wurde.
Hintergrund der Recherche ist eine Reihe von mit „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbriefen, die seit zwei Jahren an Politiker:innen, Journalist:innen und Prominente verschickt wurden, die sich gegen Rassismus und für Geflüchtete engagieren. In mindestens drei Fällen enthielten die Morddrohungen öffentlich unzugängliche persönliche Daten, die zuvor aus Computern der Polizei Hessen abgerufen worden waren.
Eine der ersten Adressat:innen der rassistischen Drohbriefe war die Frankfurter Anwältin Seda Ba?ay-Y?ld?z. Sie vertrat im NSU-Prozess die Familie von Enver ?im?ek, dem ersten Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund. In den letzten Wochen war bekannt geworden, dass auch die hessische Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, und die Kabarettistin Idil Baydar ähnliche Schreiben erhielten. Auch ihre Daten waren kurz zuvor von Polizeicomputern abgerufen worden.
Steigende Zahlen, hohe DunkelzifferErst im November 2019 hatte Spiegel Online berichtet, dass es seit dem Vorjahr 158 Verfahren gegen Polizeibeamte gegeben habe, weil sie unbefugt auf Daten zugegriffen haben. Die Welt am Sonntag kommt nun acht Monate später mit über 400 auf eine deutlich gestiegene Zahl an Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren. Die Frankfurter Rundschau berichtet von 192 Verfahren im Jahr 2019 allein in Hessen. 70 Fälle seien es in Niedersachsen gewesen, 64 in Bayern. Als einziges Bundesland konnte Sachsen-Anhalt keine Zahlen liefern.
Doch nicht nur deshalb ist von einer deutlich höheren Zahl missbräuchlicher Datenbanknutzungen auszugehen: In den seltensten Fällen fallen die Datenbankzugriffe von allein auf. Datenabfragen werden bei der Polizei zwar protokolliert, doch sie werden so gut wie nicht kontrolliert. Der Welt am Sonntag zufolge wird in Hessen lediglich bei jeder 200. Datenbankabfrage die Begründung der Polizist:innen geprüft. In Baden-Württemberg gelte dies für jede 50. Abfrage.
Hessen hatte die Stichprobenüberprüfung erst 2019 eingeführt, nachdem der Zusammenhang zwischen den Drohbriefen an Anwältin Ba?ay-Y?ld?z und Abfragen auf Polizeicomputern bekannt wurde. Der aufgrund der NSU-2.0-Affäre inzwischen zurückgetretene hessische Polizeipräsident, Udo Münch, illustrierte die Notwendigkeit der Kontrolle im Landtag damit, dass die Daten der Sängerin Helene Fischer dutzende Male abgefragt wurden, als sie ein Konzert in Frankfurt am Main gegeben habe. Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hatte sich damals gegen die Überprüfungen ausgesprochen. „Wegen ein paar schwarzer Schafe“ würde die gesamte Polizei unter Generalverdacht gestellt, kritisierte Alexander Grün.
Anzügliche SMS an MinderjährigeDoch mit jedem weiteren Fall zeigt sich, dass von Einzelfällen nicht mehr die Rede sein kann, sondern es sich um ein systemisches Problem handelt. Stärker in die Öffentlichkeit gelangte die Thematik überhaupt erst, weil im Zuge der EU-Datenschutzreform seit 2018 nicht mehr allein die Innenministerien, sondern auch die unabhängigen Datenschutzbehörden zuständig sind.
Sie berichten regelmäßig in ihren Jahresberichten von missbräuchlicher Datennutzung durch Polizist:innen. Die Gründe für die unbefugten Abfragen sind unterschiedlicher Natur, von der Überprüfung potenzieller Mieter:innen bis zum Stalking von ehemaligen Partner:innen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern [PDF] für Aufsehen gesorgt, als er zwei Fälle öffentlich machte, in denen Polizisten die dienstlich erlangten Handynummern von Minderjährigen nutzen wollten, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Eine der Betroffenen war eine 15-jährige Schülerin, die sich zuvor an die Polizei gewandt hatte, weil ungefragt Nacktfotos von ihr im Internet veröffentlicht wurden. Die andere, eine 13-Jährige, war Zeugin in einem Missbrauchsverfahren.
Immer wieder rechtsextreme HintergründeImmer wieder steckt hinter dem Datenmissbrauch durch Polizist:innen aber auch eine rechtsextreme Motivation: In einem ähnlichen Fall wie den NSU-2.0-Schreiben hatte ein Berliner Polizist 2017 die Daten von Menschen aus der linken Szene abgefragt und ihnen Drohbriefe geschickt. Ähnliches ereignete sich in den vergangenen Jahren in Greifswald.
Jüngst wurde bekannt, dass zwei Potsdamer Polizeiangestellte aus dem Umfeld des mutmaßlich rechtsextremen Vereins Uniter offenbar ihren Zugang zu Polizeidatenbanken missbraucht haben. Sie forschten unter anderem das Umfeld eines anderen Uniter-Mitglieds aus und informierten sich in diesem Zusammenhang auch über vergangene Polizeieinsätze.
Im Raum steht zudem der Verdacht, dass auch Daten, mit denen die rechtsextreme Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ ihre Todeslisten pflegte, aus Polizeidatenbanken stammen könnten. Zu der von der taz aufgedeckten Gruppierung gehörten mehrere Polizeibeamte, die inzwischen suspendiert wurden.
Polizeiliche Datenbanken: Weitgehend unkontrolliertPolizist:innen haben im Rahmen ihrer Arbeit Zugriff auf eine große Menge personenbezogener Daten. Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zeigte für die Berliner Polizei unlängst, dass diese insgesamt mehr als 130 unterschiedliche Datenbanken nutzt. Die Polizei möchte sich meist jedoch nicht in die Karten schauen lassen, wie genau die Datenbanken gepflegt und genutzt werden: Auf eine Presseanfrage nach Zugriffskonzepten antwortete die Polizei nicht.
Erstmals kündigte nun auch Bundesinnenminister Horst Seehofer an, schärfere Kontrollen für polizeiliche Datenbankabfragen zu prüfen: „Ich werde prüfen, ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht. Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein“, zitiert die Presseagentur AFP den CSU-Politiker.
Doch die polizeilichen Datenbanken geraten nicht nur wegen missbräuchlicher Zugriffe in Konflikt mit dem Datenschutz: Immer wieder sorgen auch Fehler in den Informationssystemen für Probleme. Um etwa auf der Liste der Verdächtigen im Bereich der sogenannten „Clan-Kriminalität“ zu landen, reicht oft ein falscher Name. 2017 wurden mehreren Journalist:innen aufgrund veralteter oder fehlerhafter Angaben in Polizeidatenbanken die Akkreditierungen für den G20-Gipfel in Hamburg entzogen. Erst Ende 2019 schlug zudem die Datenschutzaufsicht der Hauptstadt Alarm, weil die Berliner Polizei in großem Stil gegen Löschauflagen verstoßen und so einen Berg illegaler Daten angehäuft hatte.
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Entscheidung am Bundesgerichtshof: BGH macht Recht auf Vergessenwerden abhängig vom Einzelfall
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sind heute zwei Entscheidungen gefallen: Das Verfahren um die Klage eines Paares aus Nordrhein-Westfalen wurde ausgesetzt, um Einzelfragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Ein zweiter Fall betraf eine ähnlich gelagerte Klage: Sowohl ein Mann aus Hessen als auch das Paar aus Nordrhein-Westfalen hatten gegen Google geklagt, weil sie bestimmte Artikel über sich nicht mehr in den Suchergebnissen lesen wollten.
Über den Kläger aus Hessen wurde 2011 in regionalen Tageszeitungen berichtet, dass der Regionalverband einer Wohlfahrtsorganisation, dessen Geschäftsführer er war, Schulden von knapp einer Million Euro verzeichnete. Kurze Zeit vorher hatte der Kläger sich krank gemeldet. In der Berichterstattung tauchte sein voller Name auf. Er verlangte nun, dass Google die Links, die zu der damaligen Berichterstattung führen, aus der Auflistung entfernt, die bei der Suche nach seinem Namen erscheint.
Fragwürdige Berichterstattung als StreitpunktDas Paar aus Nordrhein-Westfalen bietet Finanzdienstleistungen an. Ein US-amerikanisches Unternehmen hatte 2015 in mehreren Artikeln auf seiner Website kritisch über die Anlagemodelle einiger Gesellschaften berichtet, in denen die Kläger verantwortliche Positionen inne hatten oder an ihnen beteiligt sind. Einer der Artikel war mit Fotos des Paares bebildert. Das US-Unternehmen behauptet, „durch aktive Aufklärung und Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen“. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Unternehmen zu erpressen, indem es zunächst negativ über sie berichte und anschließend anbiete, gegen ein Schutzgeld die Berichte zu löschen oder negative Berichterstattung zu verhindern.
Die Kläger aus NRW gaben an, von dem Unternehmen erpresst worden zu sein. Sie forderten von Google, die Artikel der US-Website und die Fotos nicht mehr in den Suchergebnissen anzuzeigen, wenn man nach ihren oder den Namen der Finanzdienstleistungsgesellschaften sucht.
„Recht auf Vergessenwerden“ abhängig vom EinzelfallIm Fall aus Hessen überwiegen die Interessen der Öffentlichkeit, der Presse und ihrer Nutzer:innen gegenüber dem Interesse des Klägers, entschied der BGH. Gerichte müssten im Einzelfall entscheiden, wessen Grundrechte bei einer Klage auf Auslistung von Inhalten überwögen, heißt es in der Urteilsbegründung. Demnach gibt es kein automatisches „Recht auf Vergessenwerden“.
Da die Meinungsfreiheit der Presseorgane und ihrer Nutzer:innen von dem Urteil berührt werde, habe das Schutzinteresse des Betroffenen im Fall aus Hessen keinen Vorrang, sondern sei als gleichrangig zu betrachten, so der BGH. Die Berichterstattung liege zwar weit zurück, behalte aber ihre Rechtmäßigkeit, weshalb die Grundrechte des Klägers hier zurücktreten. Google darf somit weiterhin die Artikel mit Namensnennung des Klägers in seinen Suchergebnissen auflisten.
Richtigkeit und Kontext von Suchergebnissen sind relevantIm zweiten Fall des Paares aus NRW hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und zwei Fragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof übergeben. Der EuGH soll erstens klären, was die Rechtsprechung vorsieht, wenn unklar ist, ob verlinkte Inhalte in den Suchergebnissen wahr oder falsch sind. Zudem fragt der BGH, ob bei der Suche nach Namen natürlicher Personen Fotos dieser Personen vom Suchmaschinenanbieter angezeigt werden dürfen, auch wenn der Kontext der Bilder nicht aus dem Suchergebnis hervorgeht.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ schuf der EuGH im Jahr 2014. Unter Datenschützer:innen ist das Gesetz umstritten. Im vergangenen Jahr bekräftigte der EuGH zudem, dass dieses Recht nur in der EU gilt. Inhalte, die Anbietende von Suchmaschinen hier aus ihren Auflistungen entfernen, werden im EU-Ausland also weiterhin angezeigt.
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Heute zu Gast bei UNISounds: Brett Leighton (Wiederholung vom 04.07.2019)
Heute freut sich das Team von Unisounds ganz besonders, den Professor für Orgelmusik an der Anton Bruckner Privatuniversität, Brett Leighton, im Studio begrüßen zu dürfen. Er wird uns etwas über das Instrument berichten und zudem die Sendung mit selbstgespielten Beispielen seiner Orgel illustrieren. Aufgenommen wurde das Orgelmusikspiel Brett Leightons in einer oberösterreichischen Kapelle von Christian Lutz.
Heute zu Gast bei Unisounds: Katharina Roth (Wiederholung vom 12.12.2019)
Heute freut sich das Team von Unisounds – Wilfried Scharf und Christian Lutz – ganz besonders die talentierte und charmante Komponistin Katharina Roth im Studio begrüßen zu dürfen.
Die Studentin erzählt uns etwas über Ihre Kompositionen und über ihre Ausbildung, die sie bis nach Indien führte. Begleitet wird die Sendung mit Tonbeispielen der Künstlerin.
Nähere Informationen zu Katharina Roth finden Sie auf Ihrer Website: https://www.katharina-roth.com/
Wir wünschen gute Unterhaltung!
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Heute zu Gast bei Unisounds: Elfi Aichinger (Wiederholung)
Heute freuen sich Wilfried Scharf und Christian Lutz die Jazzmusikerin Elfi Aichinger im Unisoundsstudio begrüßen zu dürfen. Die Sängerin und Komponistin präsentiert ihre neue CD „Core“ und wird einiges aus ihrem Leben und ihren Intentionen hinter den Werken berichten.
Wir wünschen eine gute Unterhaltung!
Heute zu Gast der Zitherspieler und Zitherbauer: Andreas Voit (Wiederholung)
Heute begrüßen Wilfried Scharf und Christian Lutz von Unisounds den Zitherspieler und Zitherbauer Andreas Voit. Er erzählt uns etwas über seine musikalisches Wirken, seine aktuellen Forschungstätigkeit und über seine Arbeit als Zitherbauer.
Begleitet wird die Sendung von musikalischen Beispielen von Andreas Voit.
Wer zu Andreas Voit Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter der folgenden E-Mailadresse tun: a.voit@hotmail.com
Wir wünsche gute Unterhaltung!
Heute zu Gast: die Oboistin Martyna Korzeniewska (Wiederholung)
Wilfried Scharf und Christian Lutz freuen sich heute die polnische Oboenvirtuosin und Studentin an der Anton Bruckner Privatuniversität – Martyna Korzeniewska – begrüßen zu dürfen. Sie wird uns etwas über ihr Studentenleben in Linz an der ABPU erzählen und die Sendung mit ihren musikalischen Glanzstücken ergänzen. Bei den Musikbeispielen handelt es sich zum Teil um Live-Konzertmitschnitte aus ihrer Schaffenszeit in Polen. Wir wünschen gute Unterhaltung.
Willkommen im Globalen Dorf 10 – Resilienzgeschichten 2
Die Coronakrise hat uns gelehrt, dass die riesigen Netzwerke der Absatzmärkte und Einflusssphären, die großen Stadtmonster und Verkehrswege sehr zerbrechlich sind. Dass es wichtig ist, alles was zum Leben notwendig ist, wirklich verfügbar und nahe bei uns zu haben. Erst unter diesen Umständen sind wir den Wirkungen der Unterbrechung der Versorgungswege gewachsen. Klein ist nicht nur schön, es ist auch überlebensfähiger, intelligenter und zukunftssicherer. Das Zauberwort das uns durch die letzten Sendungen begleitet hat heißt Resilienz, Widerstandskraft. Heute soll es ein letztes Mal zentral darum gehen, und zwar etwas systematischer.
In unserer DorfUni (8 Online Veranstaltungen im Mai und im Juni) haben wir behandelt, dass Krisensicherheit vor allem dort gegeben ist,
1. wo wir eingebettet sind in ein natürliches System der Lebenserhaltung und Versorgung.
2. Weiters kommt es auf das gemeinsame organisierte Agieren an, auf ein Miteinander statt einem Gegeneinander, sodass auch in Krisenzeiten verlässlich Hilfe da ist.
3. Und es kommt auf eine Wirtschaft an, die für alle Menschen funktioniert, die soziale Verantwortung übernimmt.
Antennen: Telefónica will LTE-Ausbaustrafe abgewendet haben
Recht auf Vergessenwerden: Öffentliches Interesse wichtiger als Google-Auslistung
Multivendor: BSI will Sicherheitsmonitoring durch die 5G-Netzbetreiber
Android Lockbox: Google soll Nutzerdaten für Marktanalysen verwenden
Wien dreht auf – Kultursommerwien 2020
Als Alternative zu den unzähligen Events, die infolge von Covid-19 abgesagt werden mussten, stellte ein zwölfköpfiges Team von Kurator*innen mit Unterstützung der Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler und Stadt Wien Marketing in Windeseile ein Kulturfestival unter freiem Himmel auf die Beine. Gespielt wird jede Woche jeweils von Donnerstag bis Sonntag, der Start war bereits am 9. Juli. Bis Ende August werden 2.000 Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Bereichen in 800 Events unterschiedlicher Genres an 25 Spielstätten und Locations zu erleben sein.
Die Kuratorinnen Golnar Shahyar und Tina Leisch geben einen Ausblick auf das Geschehen. Marie-Therez Lorenz, Zeynep Alan und Oktay Günes stellen ihre Komödie ‚Emre will Hodscha werden‘ vor.
Website kultursommerwien
Website Golnar Shahyar
Website Tina Leisch
Website Ilios Théâtre
Website Marie-Therez Lorenz
Website Castforward Zeynep Alan
Website Volkstheater Wien Oktay Günes
(CC) 2020 BY-NC-SA V4.0 – Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung bei Namensnennung gestattet, kommerzielle Nutzung ausgenommen, Weitergabe unter gleichen Bedingungen; Herbert Gnauer (ORANGE 94.0)
CO2 ins Meer?
Es gibt einen Ort, an dem wir CO2 lieben: In unseren Wassergläsern. Ein G’spritzter ohne Kohlensäure – nicht in meiner Welt! Was wäre ein Sommer ohne Soda-Zitrone! Oder Bier! Kann Flüssigkeit nicht ein spitzen CO2 Speicher sein? Wir leben doch am Blauen Planeten!